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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 5
194 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen. Dies soll geschehen, um den tiefen Fugen im Pflaster besser begegnen zu können. Die Maßnahme wird als notwendig erachtet, um die Praxistauglichkeit der bisherigen Verfüllungen zu testen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels dauerhaft auszufugen.

Begründung

In seiner Stellungnahme vom 02.06.2014, ST 740, teilt der Magistrat mit, dass den sehr tiefen Fugen im Kopfsteinpflaster der Fußgängerbereiche im Altstadtviertel schwierig zu begegnen sei. Weiter wird ausgeführt, dass eine mögliche Lösung des Problems in einer Verfugung des Pflasters mit Epoxidharzmörtel besteht. Um die Praxistauglichkeit dieser Maßnahme zu beurteilen, wurden Fugen eines Teilstücks der Kleinen Rittergasse mit diesem Mörtel verfüllt. Aus Sicht des Ortsbeirates sollten weitere Fugen im Altstadtbereich des Apfelweinviertels zeitnah verfüllt werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2014STST 740Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des ApfelweinviertelsStellungnahme
  2. 10. November 2014OFOF 980/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP
  3. 28. November 2014Sie sind hier
    OMOM 3657Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)
    Direktanregung
  4. 6. Februar 2015STST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
  5. 25. September 2017OFOF 597/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IIIOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 3. November 2017OMOM 2330Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IIIDirektanregung
  7. 19. Februar 2018Antwort des Magistrats · nach 194 WochenSTST 377Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) IIIStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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