Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen)
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Zusammenfassung
Die Anregung bittet den Magistrat um die Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Apfelweinviertel sowie um die Beseitigung schadhafter Stellen. Trotz mehrerer Stellungnahmen des Magistrats sind diese Arbeiten bislang nicht vollständig erledigt worden.
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Der Magistrat wird gebeten, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern.
Begründung
In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugt wird.
Im Jahr 2015 sollten hierzu zunächst die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen.
Mit Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835, vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), teilte der Magistrat erneut mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird.
Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt.
Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die schadhaften Stellen sollten zeitnah erneut verfugt werden.
Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw., verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Februar 2015STST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
- 19. Februar 2018STST 377Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) IIIStellungnahme
- 16. September 2019STST 1835Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IVStellungnahme
- 26. September 2022STST 2251Verfugen des Kopfsteinpflasters am Paradiesplatz in Alt-SachsenhausenStellungnahme
- 8. Januar 2024STST 7Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) VStellungnahme
- 24. Oktober 2025Sie sind hierOMOM 7591Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VIDirektanregung
- 13. Februar 2026STST 333Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VIStellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 602 WochenSTST 1228Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) VIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats