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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

28.11.2014

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Details im PARLIS OM_3657_2014
06.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Details im PARLIS ST_209_2015
25.09.2017

Antrag Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III

Details im PARLIS OF_597-5_2017
03.11.2017

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) III

Details im PARLIS OM_2330_2017
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 25.09.2017, OF 597/5

Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) III
Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessiv folgen. Leider ist die Verfugung ins Stocken gekommen. Die große Rittergasse und die Paradiesgasse sind noch immer nicht verfugt. Insofern bitte der Ortsbeirat den Magistrat erneut die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657
Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

16. Sitzung des OBR 5 am 03.11.2017, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2330 2017 Die Vorlage OF 597/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme