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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

06.02.2015

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)

Details im PARLIS ST_209_2015
19.02.2018

Stellungnahme des Magistrats

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) III

Details im PARLIS ST_377_2018
19.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV

Details im PARLIS OF_1290-5_2019
07.06.2019

Anregung Ortsbeirat

Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IV

Details im PARLIS OM_4709_2019
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 19.05.2019, OF 1290/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: ST 209/15; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen.

Begründung:

In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugen worden. Es fehlen noch Teile der große Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2019, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4709 2019 Die Vorlage OF 1290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme