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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV

Vorlagentyp: OFSPD
240 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: ST 209/15; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugen worden. Es fehlen noch Teile der große Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.

Inhalt

Antrag vom 19.05.2019, OF 1290/5

Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV Vorgang: ST 209/15; ST 377/18 Der Magistrat wird erneut gebeten, weitere Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere die große Rittergasse und die Paradiesgasse, dauerhaft auszufugen.

Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 19.02.2018, ST 377, mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugen worden. Es fehlen noch Teile der große Rittergasse, die Paradiesgasse sowie der Paradiesplatz. Insofern bittet der Ortsbeirat den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Februar 2015STST 209Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (II)Stellungnahme
  2. 19. Februar 2018STST 377Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt Sachsenhausen) IIIStellungnahme
  3. 19. Mai 2019Sie sind hier
    OFOF 1290/5Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IV
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 7. Juni 2019OMOM 4709Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) IVDirektanregung
  5. 16. September 2019Antwort des Magistrats · nach 240 WochenSTST 1835Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) IVStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 32 · 07.06.2019
TO I, TOP 23
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4709 2019 Die Vorlage OF 1290/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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