Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern
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Wasserweg — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.03.2026.
- Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden09.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Perspektiven für den Standort der Notunterkunft Eschenheimer Tor03.11.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
- Buslinie am Museumsufer06.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Wasserweg per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.09.2018, OM 3772 entstanden aus Vorlage: OF 986/5 vom 04.09.2018
Betreff: Fahrradstreifen Seehofstraße verlängern Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradstreifen, der vom Frankensteiner Platz kommend in die Seehofstraße führt und dort im Nirwana endet, als Schutzstreifen in der Seehofstraße bis zur Kreuzung Wasserweg zu verlängern. Danach soll eine Anbindung an den im südlichen Teil der Seehofstraße geplanten Fahrradweg eingerichtet werden.
Begründung: Das jetzige abrupte Ende des Fahrradstreifens nach ca. 30 Metern in der Seehofstraße gefährdet Fahrradfahrer. Am Ende des Fahrradstreifens parken regelmäßig Autos, was Radfahrer zu gefährlichen Ausweichmanövern nach links in den schnell fließenden Autoverkehr zwingt. Der Streifen kann daher nicht wie eigentlich notwendig und vorgesehen von Radfahrern genutzt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2018OFOF 986/5Fahrradstreifen Seehofstraße verlängernOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, FDP
- 21. September 2018Sie sind hierOMOM 3772Fahrradstreifen Seehofstraße verlängernDirektanregung
- 18. Januar 2019STST 122Fahrradstreifen Seehofstraße verlängernStellungnahme
- 29. Juli 2019Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1376Fahrradstreifen Seehofstraße verlängernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats