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Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.10.2025, OM 7591 entstanden aus Vorlage: OF 1531/5 vom 19.09.2025 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird gebeten, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere in der Paradiesgasse und auf dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass das Kopfsteinpflaster in Alt-Sachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugt wird. Im Jahr 2015 sollten hierzu zunächst die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Mit Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835, vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), teilte der Magistrat erneut mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Alt-Sachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die schadhaften Stellen sollten zeitnah erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw., verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7
Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2025, OF 1532/5 Betreff: Gymnasium Süd - Verkehrssicherheit am Standort gewährleisten Das Gymnasium Süd soll planmäßig 2027 an seinen neuen Standort an der Seehofstraße in Frankfurt-Sachsenhausen ziehen. Vor Ort werden sich dann mehrere hunderte Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte aufhalten. Dies wirft im Zusammenhang mit der verkehrliche Situation rund um den Standort einige Fragen auf. Die Lage der Haltestellen der Straßenbahn führt dazu, dass die Schülerinnen und Schüler eine stark befahrene Straße queren müssen. Ein Teil der Schüler wird mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wodurch die Ein- und Ausfahrt der FES ein erhebliches Gefahrenpotenzial darstellen kann. Zudem werden die anstehenden Gleisbauarbeiten der Deutschen Bahn, die in unmittelbarer Nähe erfolgen, die Verkehrssituation zusätzlich verschärfen. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat den Magistrat, 1. Wurde die Verkehrssituation im Hinblick auf den Schulbetrieb ab 2027 bereits bewertet? Falls ja, mit welchem Ergebnis? 2. Gibt es bereits Ideen oder Konzepte für ein ganzheitliches Verkehrskonzept am Standort? 3. Liegen bereits Informationen über bauliche Maßnahmen vor, die den Verkehr betreffen? 4. Wurden bereits Gespräche mit der FES, der VGF oder anderen relevanten Stellen geführt? Begründung: Die Verkehrssituation rund um den neuen Schulstandort des Gymnasiums Süd wird sich durch den Umzug erheblich verändern. Um die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten, ist es notwendig, die Verkehrsplanung frühzeitig zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Nur so kann ein sicherer Schulweg und ein reibungsloser Verkehrsablauf gewährleistet werden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1295 2025 Die Vorlage OF 1532/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenAusfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (AltSachsenhausen) VI
S A C H S T A N D : Antrag vom 19.09.2025, OF 1531/5 Betreff: Ausfugung des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen) VI Vorgang: OM 3657/14 OBR 5; ST 209/15; OM 2330/17 OBR 5; ST 377/18; OM 4709/19 OBR 5; ST 1835/19; OM 2318/22 OBR 5; ST 2251/22; OM 4434/23 OBR 5; ST 7/24 Der Magistrat wird erneut aufgefordert, noch nicht verfugte Bereiche des Kopfsteinpflasters im Altstadtbereich des Apfelweinviertels (Alt-Sachsenhausen), insbesondere der Paradiesgasse und dem Paradiesplatz, dauerhaft ausfugen zu lassen. Ferner sind schadhafte Stellen in den bereits verfugten Bereichen auszubessern. Begründung: In seiner Stellungnahme vom 06.02.2015, ST 209, teilt der Magistrat mit, dass er das Kopfsteinpflaster in Altsachsenhausen nach erfolgreicher Erprobung mit Epoxidharzmörtel verfugen wird. Dazu sollten zunächst (im Jahr 2015) die Klappergasse sowie der Abschnitt in der Kleinen Rittergasse zwischen Klappergasse und Frankensteiner Straße verfugt werden und weitere Teilbereiche sukzessive folgen. Erneut teilte der Magistrat in seinen Stellungnahmen vom 19.02.2018, ST 377, vom 16.09.2018, ST 1835 vom 26.09.2022, ST 2251 und vom 08.01.2024 (ST 7), mit, dass er das Ausfugen des Kopfsteinpflasters im Sachsenhäuser Altstadtbereich veranlassen wird. Leider sind noch immer nicht alle Teile des Kopfsteinpflasters in Altsachsenhausen mit Epoxidharzmörtel verfugt worden; die Paradiesgasse und der Paradiesplatz sind noch gänzlich unverfugt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 den Magistrat erneut darum die Verfugung, möglichst zeitnah, zu veranlassen. Zudem ist der bereits verfugte Epoxidharzmörtel an einigen Stellen spröde und durch Kehrtätigkeiten aus den Fugen geputzt worden. Die Schadhaftenstellen sollten zeitnahe erneut verfugt werden. Dies vor dem Hintergrund, dass die tiefen Fugen des Kopfsteinpflasters mit Kronkorken, Zigarettenstummeln, Glasscherben usw. verunreinigt sind und Stolperfallen bilden. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.11.2014, OM 3657 Stellungnahme des Magistrats vom 06.02.2015, ST 209 Anregung an den Magistrat vom 03.11.2017, OM 2330 Stellungnahme des Magistrats vom 19.02.2018, ST 377 Anregung an den Magistrat vom 07.06.2019, OM 4709 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1835 Anregung an den Magistrat vom 03.06.2022, OM 2318 Stellungnahme des Magistrats vom 26.09.2022, ST 2251 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2023, OM 4434 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 7 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 5 am 24.10.2025, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7591 2025 Die Vorlage OF 1531/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenNachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111
S A C H S T A N D : Anregung vom 05.09.2025, OA 569 entstanden aus Vorlage: OF 1515/5 vom 18.08.2025 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Vorgang: OM 5610/24 OBR 5; ST 1807/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggf. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat in seiner Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610, auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807, hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von zehn Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund, um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z. B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hierdurch die bessere Erschließungswirkung, z. B. durch die Nähe der S-Bahn-Station "Mühlberg", eine bessere Bewertung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 10.09.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 08.09.2025, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen BFF-BIG (= Annahme); CDU (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 111 = Ablehnung, NR 1355 und OA 569 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) FRAKTION (M 111 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen BFF-BIG (= Annahme) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 111 = Enthaltung, NR 1355 und OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (M 111 = Annahme, NR 1355 = Ablehnung, OA 569 = Prüfung und Berichterstattung) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Der Vorlage M 111 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1355 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OA 569 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1355) sowie AfD (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Stadtv. Yilmaz gegen BFF-BIG (= Annahme) sowie Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6628, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7421 entstanden aus Vorlage: OF 1490/5 vom 28.07.2025 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die von der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen, ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 05.09.2025, OM 7444 entstanden aus Vorlage: OF 1526/5 vom 03.09.2025 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert und über konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig benachrichtigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund neun Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information für die Bevölkerung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.09.2025, OF 1526/5 Betreff: Information der Bevölkerung über Beeinträchtigungen durch Baumaßnahmen zum Ausbau des Fernwärmenetzes im Frankfurter Süden Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass der Ortsbeirat 5 und die Bevölkerung im Frankfurter Süden, insbesondere die Anwohnerinnen und Anwohner betroffener Straßen, über die, dem Ortsbeirat 5 im August angekündigten Bauaktivitäten in der Gerbermühlstraße, Seehofstraße, Siemensstraße und Willemerstraße bzgl. des Ausbaus des Fernwärmenetzes der Mainova AG im Einzelnen informiert werden und konkrete Beeinträchtigungen des Verkehrs (insbesondere Straßensperrungen und Wegfall von Parkplätzen) rechtzeitig angekündigt werden. Begründung: Der Ortsbeirat 5 ist in den Sommerferien über die oben genannten Baumaßnahmen per E-Mail informiert worden. Dabei wurde mitgeteilt, dass mit einer Baudauer von rund 9 Monaten gerechnet wird und der erste Bauabschnitt voraussichtlich Anfang September 2025 beginnt. Wann welche Baumaßnahmen mit Beeinträchtigungen des Verkehrs einhergehen, wurde dabei nicht konkret mitgeteilt. Insofern bittet der Ortsbeirat 5 um Auskunft und Information der Bevölkerung. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 105 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7444 2025 Die Vorlage OF 1526/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenNachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2025, OF 1515/5 Betreff: Nachvollziehbaren Vergleich der Varianten A1 und A2 erstellen Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, den Variantenvergleich des Abschnitts A1 (Seite 2 in Anlage 1a der Magistratsvorlage) um die südliche Streckenführung A2 durch den Bärengarten, Strahlenberger Weg und Seehofstraße zu ergänzen und ggfls. daraus abgeleitet eine andere Führung der Vorzugsvariante in Betracht zu ziehen. Begründung: Der Ortsbeirat hat in seiner Vorlage OM 5610/2024 auf die Vorteile der südlichen Streckenführung hingewiesen. Aus der Antwort des Magistrats ST 1807/2024 hat der Ortsbeirat den Eindruck gewonnen, dass die Vorteile nicht bestritten werden, aber die südliche Variante für den Magistrat unbequem ist, insbesondere da die Planung im Abschnitt in der Seehofstraße insgesamt ungeklärt ist. Da ein Realisierungshorizont von 10 Jahren für die Radschnellverbindung in Aussicht gestellt wurde, erscheint die ungeklärte Situation in der Seehofstraße kein ausreichender Grund um die Variante A2 zu verwerfen. Zur Realisierung der Variante A1 muss eine Fahrspur der Gerbermühlstraße stadteinwärts aufgegeben werden. Der Ortsbeirat befürchtet, dass es auf dieser hoch belasteten Straße zu Staus und dadurch zu mehr Verkehr in Oberrad kommt. In der Anlage 1a hat der Magistrat ein Schema aufgestellt, mit dem er die Varianten detailliert und an Hand objektiver und nachvollziehbarer Kriterien bewertet. Auch der Abschnitt A2 wurde untersucht, allerdings erfolgt die Bewertung saldiert über den gesamten Abschnitt A. Dadurch schlagen z.B. die Parkplatzverluste in Offenbach negativ zu Buche. Die Variante 2 soll aber nur im Abschnitt zwischen Speckweg und Frankensteiner Platz umgesetzt werden. Der Ortsbeirat erwartet hier durch die bessere Erschließungswirkung, z.B. durch die Nähe der S-Bahnstation Mühlberg eine bessere Bewertung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.07.2025, M 111 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 83 Beschluss: Anregung OA 569 2025 1. a) Die Vorlage M 111 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Der Vorlage NR 1355 wird zugestimmt. 3. Die Vorlage OF 1515/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, BFF und FDP gegen Linke (= Ablehnung) zu 3. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1490/5 Betreff: Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in Fahrtrichtung Sachsenhausen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu veranlassen, dass eine Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer Fahrtrichtung Sachsenhausen vor der dortigen Lichtzeichenanlage installiert wird. Begründung: Die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen ist dringend erforderlich. Fahrradfahrende, die aus der Innenstadt aus kommend nach Sachsenhausen fahren und nach links auf das Deutschherrnufer abbiegen wollen oder nach kurzer Weiterfahrt auf der Walter-Kolb-Straße in die Elisabethenstraße abbiegen möchten, wollen sich vor der genannten Lichtzeichenanlage links einordnen. Ein Fahrradstreifen von der Innenstadt aus kommend wird rechts geführt. Um das Einordnen nach links zu ermöglichen ist daher die Kennzeichnung einer Fahrradaufstellfläche auf der Alten Brücke an der Kreuzung zum Sachsenhäuser Ufer in der Fahrtrichtung Sachsenhausen angezeigt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 46 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7421 2025 Die Vorlage OF 1490/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.05.2025, OM 7010 entstanden aus Vorlage: OF 1405/5 vom 06.05.2025 Betreff: Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz Der Magistrat wird gebeten, am Frankensteiner Platz ausreichend Sitzgelegenheiten und Papierkörbe aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt und vermissen am Frankensteiner Platz eine ausreichende Anzahl an Bänken und Papierkörbe. Bänke bieten den Menschen einen Ort, an dem sie sich ausruhen und entspannen können. Gerade in städtischen Bereichen ist es wichtig, Platz zum Verweilen zu schaffen. Insbesondere ältere Menschen sind auf eine ausreichende Zahl an Sitzgelegenheiten angewiesen. Außerdem laden Sitzmöglichkeiten dazu ein, dass Menschen zusammenkommen, miteinander kommunizieren und soziale Kontakte knüpfen. Dies kann dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil zu stärken. Papierkörbe sind entscheidend, um die Sauberkeit des Frankensteiner Platzes zu gewährleisten. Sie bieten eine bequeme Möglichkeit, Abfälle zu entsorgen, und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Müllansammlungen und unschönen Verunreinigungen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 18.08.2025, ST 1388
Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.05.2025, OF 1405/5 Betreff: Sitzgelegenheiten und Papierkörbe am Frankensteiner Platz Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, am Frankensteiner Platz ausreichend Sitzgelegenheiten und Papierkörbe aufzustellen. Begründung: Bürgerinnen und Bürger haben sich an den Ortsbeirat gewandt und vermissen am Frankensteiner Platz eine ausreichende Anzahl an Bänken und Papierkörbe. Bänke bieten den Menschen einen Ort, an dem sie sich ausruhen und entspannen können. Gerade in städtischen Bereichen ist es wichtig, Platz zum Verweilen zu schaffen. Insbesondere ältere Menschen sind auf eine ausreichende Zahl an Sitzgelegenheiten angewiesen. Außerdem laden Sitzmöglichkeiten dazu ein, dass Menschen zusammenkommen, miteinander kommunizieren und soziale Kontakte knüpfen. Dies kann dazu beitragen, das Gemeinschaftsgefühl im Stadtteil zu stärken. Papierkörbe sind entscheidend, um die Sauberkeit des Frankensteiner Platzes zu gewährleisten. Sie bieten eine bequeme Möglichkeit, Abfälle zu entsorgen und reduzieren die Wahrscheinlichkeit von Müllansammlungen und unschönen Verunreinigungen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 5 am 23.05.2025, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7010 2025 Die Vorlage OF 1405/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenVerlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2025, OM 6427 entstanden aus Vorlage: OF 1292/5 vom 06.01.2025 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn AG für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.04.2025, ST 587
Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.01.2025, OF 1292/5 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: Erhalt des Standortes des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Überreste des Wasserhofes Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e.V. und den VfL Germania 1894 e.V. genutzt wird, sicherzustellen, dass der Frankfurter Geflügelzuchtverein von 1867 e. V. und somit die Überreste des Wasserhofes erhalten bleiben. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e.V. und VfL Germania 1894 e.V. umziehen müssen. Direkt neben dem Gelände, auf das die beiden Sportvereine ziehen sollen, befinden sich der Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und die Überreste des Wasserhofes. Der Verbleib des Frankfurter Geflügelzuchtvereins von 1867 e. V. und der Erhalt der Überreste des Wasserhofes sind sicherzustellen. Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6427 2025 Die Vorlage OF 1292/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenMaßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6190 entstanden aus Vorlage: OF 1263/5 vom 07.11.2024 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: - Installation gut sichtbarer Signale unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen, sodass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. - Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, wie z. B. eine entsprechende Beschilderung, zur Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen , um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem Fußgängerüberweg im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 517 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2024, OM 6186 entstanden aus Vorlage: OF 1258/5 vom 10.11.2024 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e. V. und den VfL Germania 1894 e. V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr bis 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerbermühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e. V. und VfL Germania 1894 e. V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 28.03.2025, ST 518 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 5 am 21.03.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2024, OF 1258/5 Betreff: Verlegung Sportanlage Mainwasen: ÖPNV-Anbindung verbessern Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, im Zuge der Verlegung der Sportanlage Mainwasen, die von den Vereinen SV 1894 Sachsenhausen e.V. und den VfL Germania 1894 e.V. genutzt wird, den neuen, im Osten Oberrads an der Grenze zum Kaiserleigebiet geplanten Standort der Sportanlage besser an den ÖPNV anzubinden: 1. Buslinie 45: a) Führen der Buslinie 45 auch montags bis donnerstags über die Haltestelle Gerbermühle hinaus über die Haltestelle Amsterdamer Straße bis zur Haltestelle Offenbach Kaiserlei Westseite. b) Erhöhung des Taktes in der Zeit von 15:00 Uhr - 20:00 Uhr von 30 Minuten auf 15 Minuten. 2. Neue Buslinie: Neueinrichtung einer Buslinie mit der Route OF Stadtgrenze - Buchrainplatz - Gerbermühle (Richtung OF) - Amsterdamer Straße - Gerber-mühle (Richtung Frankfurt) - Rudererdorf - Osthafenbrücke - Ostbahnhof. 3. Straßenbahnlinie 15: Führen der Straßenbahnlinie 15 montags bis sonntags bis nach OF Stadtgrenze. Begründung: Die Sportanlage Mainwasen wird von der Deutschen Bahn für den Bau der neuen Deutschherrnbrücke benötigt werden. Es ist beabsichtigt, zwischen Deutschherrnufer und Kaiserleipromenade im Osten Oberrads eine neue Sportanlage zu bauen, auf die die auf der Sportanlage Mainwasen beheimateten Vereine SV 1894 Sachsenhausen e.V. und VfL Germania 1894 e.V. umziehen müssen. Der neue Standort ist jedoch gerade aus Sachsenhausen, aber auch aus Oberrad nicht gut mit dem ÖPNV zu erreichen. Aus diesem Grund ist die Erreichbarkeit der zukünftigen Sportanlage mit dem ÖPNV angemessen und adäquat sicherzustellen. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6186 2024 Die Vorlage OF 1258/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP
Weiter lesenUmnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6110 entstanden aus Vorlage: OF 1227/5 vom 21.10.2024 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Magistrat wird gebeten zu prüfen, ob der an der Seehofstraße 23 befindliche Poller durch einen Fahrradständer in Form eines Bügels ersetzt werden kann, sodass an dieser Stelle zwei Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Der angrenzende Parkplatz darf dabei nicht verloren gehen. Begründung: Der Poller an der Seehofstraße 23 blockiert derzeit einen potenziell wertvollen Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten. Ein Bügel an dieser Stelle würde den verfügbaren Platz optimal nutzen, damit Fahrräder sicher abgestellt werden können. Quelle: Google Streetmaps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 380 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6111 entstanden aus Vorlage: OF 1230/5 vom 15.10.2024 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Vorgang: OM 3306/18 OBR 5 Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger über das Deutschherrnufer auf Höhe der Liegenschaft Deutschherrnufer 34, über den Wasserweg auf Höhe der Liegenschaft Wasserweg 4 und unmittelbar vor der Flößerbrücke zu verlängern und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) vor der AWO-Kita (Wasserweg 4) und am Deutschherrnufer vor Hausnummer 34 zu installieren. Begründung: Die Einmündung des Wasserwegs auf die Flößerbrücke und links Richtung Deutschherrnufer verführt zu schnellerem Fahren. Da sich an der Kreuzung eine Kita befindet, setzt sich der Ortsbeirat 5 seit Jahren dafür ein, dass die Kreuzung, insbesondere von Kindern, sicher überquert werden kann. So wurde die Installation eines Geländers vor der Kita, um Kleinkinder daran zu hindern, direkt auf die Straße zu laufen, umgesetzt (OM 3306). Die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an den dortigen Fußgängerüberwegen sind für Fußgänger zu kurz geschaltet. Linksabbieger (in die Straße Deutschherrnufer) tendieren zudem dazu, die Lichtzeichenanlage mitsamt Fußgängerüberweg zu übersehen. Daher sollten die Ampelschaltungen zu Gunsten der Fußgänger verändert und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.06.2018, OM 3306 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 381 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof“ sichern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.11.2024, OM 6109 entstanden aus Vorlage: OF 1226/5 vom 20.10.2024 Betreff: Schulweg zur Willemerschule während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof" sichern Der Magistrat wird gebeten, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muss für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle "Lokalbahnhof" berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2025, ST 379 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 66-0
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.11.2024, OF 1263/5 Betreff: Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit auf dem Schulweg zur Willemerschule Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit des Schulwegs zur Willemerschule an den Kreuzungen Dreieichstraße/Willemerstraße sowie Affentorplatz/Willemerstraße und Darmstädter Landstraße/ Textorstraße zu prüfen und umzusetzen: Unmittelbar vor den Fußgängerüberwegen gut sichtbare Signale zu installieren, so dass bei Grün für die Fußgänger die Autofahrer bei Rückstau deutlich darauf hingewiesen werden, dass sie halten müssen. Mit Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung wie z.B. einer entsprechenden Beschilderung für die Reduzierung der Geschwindigkeit des Autoverkehrs an den Kreuzungen zu sorgen, um das Gefahrenpotenzial zu senken. Die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Schulweg ist sicherzustellen. Begründung: Die genannten Kreuzungen sind insbesondere während des morgendlichen Berufsverkehrs überlastet. Aufgrund von Rückstaus kommt es regelmäßig dazu, dass Fahrzeuge bei Rotlicht auf die Kreuzung fahren und somit den Übergang für Schulkinder blockieren oder gefährden. Kinder, die während einer Grünphase der Fußgängerampel die Straße überqueren wollen, geraten in Gefahr, wenn Fahrzeuge unerlaubt weiterfahren oder auf der zweiten freien Spur mit überhöhter Geschwindigkeit am Rückstau vorbeifahren. Auf Nachfragen der Elternschaft antworteten die zuständigen Behörden (Polizei und Ordnungsamt) bislang ausweichend, ohne dass eine Besserung der Situation herbeigeführt wurde. Die derzeitige Verkehrssituation an den Kreuzungen stellt eine akute Gefahr für die Schülerinnen und Schüler der Willemerschule dar. Es handelt sich dabei um junge, verkehrsunerfahrene Grundschulkinder, die besonderen Schutz benötigen. Die Situation wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Kinder aufgrund der auf dem FGÜ im Rückstau stehenden Fahrzeuge oft kaum zwischen den Autos zur anderen Straßenseite hindurch kommen. Oft wird der Übergang zudem von Fahrradfahrern mitgenutzt, was das Risiko zusätzlich erhöht. Viele Eltern berichten von regelmäßigem Fehlverhalten von Autofahrern, die während des Rückstaus trotz roter Ampel auf die Kreuzung fahren oder mit erhöhter Geschwindigkeit an dem Übergang vorbeifahren. Dies verursacht eine erhebliche Belastung für die Schulkinder und deren Eltern, die die Straße nur mit einem Gefühl der Unsicherheit überqueren können. Die Umsetzung von Maßnahmen gemäß den Grundsätzen zur Sicherung des Schulwegs in Hessen, wie die Einrichtung von Warnanlagen, baulichen Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung und gegebenenfalls temporären Maßnahmen, erscheint vor diesem Hintergrund dringend geboten, um die Sicherheit der Schulkinder auf ihrem Weg zur Schule zu gewährleisten. Foto Pia Buxmann Geoportal Schulwegeplan Antragsteller: CDU SPD FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6190 2024 Die Vorlage OF 1263/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD, FDP
Weiter lesenUmnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.10.2024, OF 1227/5 Betreff: Umnutzung des Pollers an der Seehofstraße 23 zugunsten eines Fahrradständers Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, zu prüfen, ob der an der Seehofstraße 23 befindliche Poller durch einen Fahrradständer in Form eines Bügels ersetzt werden kann, sodass an dieser Stelle zwei Fahrräder sicher abgestellt und angeschlossen werden können. Begründung: Der Poller an der Seehofstraße 23 blockiert derzeit einen potenziell wertvollen Platz für Fahrradabstellmöglichkeiten. Ein Bügel an dieser Stelle würde den verfügbaren Platz optimal nutzen, damit Fahrräder sicher abgestellt werden können. Quelle: Google Streetmaps Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6110 2024 Die Vorlage OF 1227/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Satz im Tenor angefügt wird: "Der angrenzende Parkplatz darf dabei nicht verloren gehen." Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSchulweg zur Willemerschule sichern während des Umbaus der Haltestelle „Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße“
S A C H S T A N D : Antrag vom 20.10.2024, OF 1226/5 Betreff: Schulweg zur Willemerschule sichern während des Umbaus der Haltestelle "Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße" Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, auch während des Umbaus an der Haltestelle Lokalbahnhof weiterhin auf eine sichere Schulwegführung bei der Querung der Darmstädter Landstraße/Darmstädter Landstraße und Dreieichstraße zu achten. Die jetzige provisorische Schulwegführung muß für die Grundschulkinder zusätzlich abgesichert und für Autofahrer besser erkennbar markiert werden. Begründung: Der Umbau der Haltestelle Lokalbahnhof/Darmstädter Landstraße berührt die offiziellen Schulwege zur Willemerschule. Die Fußwegquerungen an den Ampeln über die Darmstädter Landstraße sind für Autofahrer schlecht erkennbar und für die Grundschüler gefährlich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6109 2024 Die Vorlage OF 1226/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenKindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2024, OF 1230/5 Betreff: Kindersichere Kreuzung am Deutschherrnufer/Wasserweg Der Magistrat wird gebeten, die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen für Fußgänger über das Deutschherrnufer auf Höhe der Liegenschaft Deutschherrnufer 34, über den Wasserweg auf Höhe der Liegenschaft Wasserweg 4 und unmittelbar vor der Flößerbrücke zu verlängern und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) vor der AWO-Kita (Wasserweg 4) und am Deutschherrnufer vor Hausnummer 34 zu installieren. Begründung: Die Einmündung des Wasserwegs auf die Flößerbrücke und links Richtung Deutschherrnufer verführt zu schnellerem Fahren. Da sich an der Kreuzung eine Kita befindet, setzt sich der Ortsbeirat 5 seit Jahren dafür ein, dass die Kreuzung, insbesondere von Kindern, sicher überquert werden kann. So wurde die Installation eines Geländers vor der Kita, um Kleinkinder daran zu hindern, direkt auf die Straße zu laufen, umgesetzt (https://www.stvv.frankfurt.de/PARLISLINK/DDW?TEXT=wasserweg&TEXT_O=beinhalt et%20(und)&DOKUMENTTYP=TAGO%27,%27NIED%27,%27FRAG%27,%27WORT%27,%27BESC%27,% 27VORL&FORMFL_OB=DATUM&FORM_SO=Absteigend&?122?12?). Die Grünphasen der Lichtzeichenanlagen an den dortigen Fußgängerüberwegen sind für Fußgänger zu kurz geschaltet. Linksabbieger (in die Straße Deutschherrnufer) tendieren zudem dazu, die Lichtzeichenanlage mitsamt Fußgängerüberweg zu übersehen. Daher sollten die Ampelschaltungen zu Gunsten der Fußgänger verändert und das Verkehrszeichen 136 (Vorsicht, Kinder!) angebracht werden. Quelle: Googlemaps Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6111 2024 Die Vorlage OF 1230/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.09.2024, OM 5938 entstanden aus Vorlage: OF 1194/5 vom 21.08.2024 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlagen an der Kreuzung Dreieichstraße/ Willemerstraße derart geschaltet werden, dass die Fußgängerampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des direkten Schulwegs zur Willemerschule, zum Kinderhort IB, zur Deutschherrnschule, zum Kinderzentrum in der Willemerstraße und zur Siemensstraße. Das unkoordinierte Schalten der beiden Ampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise führt täglich zu gefährlichen Situationen: Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler müssen täglich, besonders zu Stoßzeiten, auf einer viel zu schmalen Mittelinsel warten - oft mit Fahrrädern, die nicht vollständig darauf passen - bis die nächste Grünphase eintritt, während vor ihnen der Berufs-, Liefer- und Pendlerverkehr und hinter ihnen die Straßenbahnen, aus beiden Richtungen, dicht an ihnen vorbeifahren. Abhilfe durch eine koordinierte Ampelschaltung ist dringend erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2025, ST 147 Beratung im Ortsbeirat: 5 Aktenzeichen: 32-1
Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1192/5 Betreff: Umstellung der Fußgängerampel auf der Seehofstraße auf eine automatische Grünphase Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz so umzustellen, dass sie zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße automatisch auf Grün schaltet. Begründung: Die Fußgängerampel auf der Seehofstraße am Frankensteiner Platz ist derzeit als Bettelampel konzipiert, d.h. sie schaltet nur auf Grün, wenn sie von Fußgängern angefordert wird. Dies führt zu verschiedenen Problemen. Zum einen ignorieren viele Fußgänger die Ampel komplett, was zu gefährlichen Situationen führen kann. Zum anderen müssen Fußgänger, die die Ampel benutzen möchten, oft eine zusätzliche Ampelphase abwarten, obwohl sie sich bereits während der eigentlichen Grünphase an der Ampel befinden. Dies ist insbesondere für Eltern mit Kindern, äußerst ärgerlich und unpraktisch. Eine Umstellung der Ampel auf eine automatische Grünphase, die zeitgleich mit der Grünphase der Abbieger vom Deutschherrnufer in die Seehofstraße erfolgt, wie jetzt auch, wenn die Ampel gedrückt wird, wäre eine einfache und effektive Maßnahme, um die Sicherheit und den Komfort für Fußgänger zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 1192/5 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP und BFF gegen GRÜNE (= Annahme); Linke (= Enthaltung)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAmpelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.08.2024, OF 1194/5 Betreff: Ampelschaltung an der Kreuzung Dreieichstraße/Willemerstraße verbessern Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat sich dafür einzusetzen, dass die Lichtzeichenanlagen an der Kreuzung Dreieichstraße / Willemerstraße derart geschaltet werden, dass die Fußgängerampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise gleichzeitig geschaltet werden. Begründung: Die genannten Fußgängerampeln sind Teil des direkten Schulwegs zur Willemerschule, zum Kinderhort IB, zur Deutschherrnschule, zum Kinderzentrum in der Willemerstraße und zur Siemenstraße. Das unkoordinierte Schalten der beiden Ampeln über die Dreieichstraße und die Straßenbahngleise führt täglich zu gefährlichen Situationen: Mehr als 400 Schülerinnen und Schüler müssen täglich, besonders zu Stoßzeiten auf einer viel zu schmalen Mittelinsel warten - oft mit Fahrrädern, die nicht vollständig darauf passen - bis die nächste Grünphase eintritt, während vor ihnen der Berufs-, Liefer- und Pendlerverkehr und hinter ihnen die Straßenbahnen, aus beiden Richtungen, dicht an ihnen vorbeifahren. Abhilfe durch eine koordinierte Ampelschaltungen ist dringend erforderlich. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5938 2024 Die Vorlage OF 1194/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenRadschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.06.2024, OM 5610 entstanden aus Vorlage: OF 1126/5 vom 21.05.2024 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K 816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbindung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B 43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.10.2024, ST 1807
Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8)
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 1126/5 Betreff: Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau (FRM 8) Im Zuge der Planungen zur Radschnellverbindung Frankfurt - Hanau FRM 8 wurden inzwischen die Übergabepunkte zwischen den Kommunen und die Vorzugsvariante festgelegt. Der Ortsbeirat begrüßt, dass als Übergabepunkt zwischen Offenbach und Frankfurt die K816 Frankfurter Straße/Offenbacher Landstraße festgestellt wurde. Der genaue Streckenverlauf auf dem Gebiet der Stadt Frankfurt ist mit der Vorzugsvariante jedoch noch nicht festgelegt. Dies vorausgeschickt, bittet der Ortsbeirat den Magistrat, den Streckenverlauf zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis-Brücke nicht auf der Gerbermühlstraße und dem Deutschherrnufer zu planen, sondern die Streckenführung Im Bärengarten, Strahlenberger Weg, Länderweg und Seehofstraße zu verfolgen. Begründung: Zwischen Speckweg und Ignaz-Bubis Brücke gibt es schon eine Radverbindung direkt am Mainufer. Dort bestehende Konflikte zwischen dem Fuß- und Radverkehr sind unabhängig von der Planung der Radschnellverbindung durch geeignete Maßnahmen zu beseitigen. Die erforderlichen Mindestbreiten und Sicherheitsabstände für die Radschnellverbinung auf der Gerbermühlstraße sind nur darstellbar, wenn die Fahrbahn für den Kraftfahrzeugverkehr auf eine Spur je Fahrtrichtung reduziert wird. Das erscheint wenig sinnvoll, wenn die B43 zwischen Ignaz-Bubis-Brücke und Kaiserlei sonst vierspurig bleibt. Zudem wird die Beleuchtung nachts abgeschaltet. Die durchgängige Beleuchtung ist jedoch ein wichtiges Ausstattungsmerkmal der Direktverbindung. Die Straßen Im Bärengarten, Strahlenberger Weg und Länderweg sind wenig befahren, sodass die Radschnellverbindung dort konfliktarm geführt werden kann. Die Eisenbahnüberführung Seehofstraße wurde mit Millionenaufwand verbreitert und lässt nun die Errichtung einer ausreichend breiten Radverbindung zu. Dadurch hätten Teile der Sachsenhäuser und Oberräder Bevölkerung einen unmittelbaren Nutzen von der Radschnellverbindung. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 5 am 07.06.2024, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5610 2024 Die Vorlage OF 1126/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.04.2024, OM 5466 entstanden aus Vorlage: OF 1100/5 vom 12.04.2024 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage miteinzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 462 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 5 am 13.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 5 am 08.11.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 5 am 29.11.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 5 am 21.02.2025, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5407 entstanden aus Vorlage: OF 1234/1 vom 02.04.2024 Betreff: Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein Wellenschlagverbot. Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden. Die Stadt Frankfurt soll sich hierzu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen. Begründung: Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch - angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1731 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1
Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1100/5 Betreff: Bei Neubau der Sporthalle Gymnasium Süd - Willemerschule Quartiersgarage mitplanen Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Quartiersgarage in Form einer Tiefgarage mit einzubeziehen. Begründung: Die Umwidmung des öffentlichen Raums von Autostellplätzen in Gehwege, Radwege und Freizeitflächen macht es notwendig, in gewissem Umfang unterirdischen Ersatz zu schaffen. Das geht am besten in Zusammenhang mit ohnehin geplanten Bauvorhaben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5466 2024 Die Vorlage OF 1100/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.04.2024, OF 1105/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im Schuljahr 2025/2026 Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst jetzt bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wie sieht der Notfallplan aus für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 16 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: Linke Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 5 am 26.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Auskunftsersuchen V 945 2024 Die Vorlage OF 1105/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: Linke
Weiter lesenBestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2024, OF 1234/1 Betreff: Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein "Wellenschlagverbot". Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt möge der Magistrat folgendes veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden und die Stadt Frankfurt soll sich dazu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat möge berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen. Begründung: Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch, angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Und es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt. Quelle: privat Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 1 am 23.04.2024, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5407 2024 Die Vorlage OF 1234/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5330 entstanden aus Vorlage: OF 1043/5 vom 08.02.2024 Betreff: Vier-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße die Errichtung einer Vier-Feld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, miteinzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhalle. Diverse Anträge, diese z. B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich jedoch genauso wie die Auslagerung der IGS Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Beginn des Einzugs auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung, beispielsweise in Form einer Traglufthalle, auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die wenigen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.06.2024, ST 1164 Aktenzeichen: 40-33
Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5337 entstanden aus Vorlage: OF 1052/5 vom 29.02.2024 Betreff: Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Folgendes zu prüfen und zu berichten: Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? Begründung: Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als vier Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun infrage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1667 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.02.2024, OF 1052/5 Betreff: Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr Der Magistrat wird aufgefordert zeitnah die folgenden Fragen beantworten: 1. Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann? 2. Wie ist zu erklären, dass trotz jahrelanger Planung erst knapp 5 Monate vor dem Umzugstermin bekannt wird, dass der geplante Umzugstermin nicht gehalten werden kann? 3. Wieso gibt es bis heute keinen Notfallplan für den Fall, dass der Umzugstermin nicht gehalten werden kann? Begründung: FAZ, Frankfurter Rundschau und Frankfuter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht wie geplant zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG Holding, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als 4 Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein "Plan B" gefunden werden für den Fall, dass der nun in Frage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5337 2024 Die Vorlage OF 1052/5 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Punkt 2 und 3 gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: LINKE.
Weiter lesenAuch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen FrankfurtSachsenhausen und Offenbach
S A C H S T A N D : Anregung vom 23.02.2024, OA 445 entstanden aus Vorlage: OF 1000/5 vom 29.01.2024 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt-Sachsenhausen und Offenbach Vorgang: OA 154/22 OBR 5; ST 1651/22 Zwischenbescheide des Magistrats vom 29.07.2024 und 03.12.2024 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine verbesserte klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume, zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat, seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges (südlicher Mainweg) zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer/-brücke) und Offenbach (Hafen 2), wie in der Stellungnahme vom 22.07.2022, ST 1651, mitgeteilt, zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweg Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains entlang der südmainischen Bahntrasse verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrerinnen und Radfahrer langfristig verbessern könnte, wird noch weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist mit einer Fertigstellung erst in fünf bis acht Jahren zu rechnen, zudem ist eine Zustimmung der Stadtverordnetenversammlungen in Frankfurt, Offenbach, Mühlheim und Hanau zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht, unabhängig von den Planungen des FRM8, jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrerinnen und Radfahrer), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt, und schon seit Jahren, von Radfahrerinnen und Radfahrern, Fußgängerinnen und Fußgängern sowie Joggerinnen und Joggern sehr stark frequentiert wird, wie ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohnerinnen und Bewohner dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß und auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder beim Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme aufgrund der gemeinsamen Nutzung durch Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z. B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion FrankfurtRheinMain in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches sich am Mobilitätsbedarf der lokalen Bevölkerung orientiert und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern durch die unterschiedlichen Tarifzonen zwischen Frankfurt und Offenbach eine Nutzung des ÖPNV für viele Bürgerinnen und Bürger eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 18.02.2022, OA 154 Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2022, ST 1651 Bericht des Magistrats vom 17.03.2025, B 109 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 28.02.2024 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 22.04.2024, TO I, TOP 28 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 445 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Annahme) 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 09.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 20.01.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 445 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG (= Fristverlängerung um 5 Wochen) Beschlussausfertigung(en): § 4616, 26. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 22.04.2024 § 5143, 29. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 09.09.2024 § 5645, 32. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 20.01.2025
Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024 Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden. Begründung: Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477 Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1
Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 18.02.2024, OF 1048/5 Betreff: Fragen zum Standort des Gymnasiums Süd Der Ortsbeirat bittet den Magistrat um Auskunft bezüglich des Gymnasiums Süd: 1. Ist der Endstandort des Gymnasium Süd weiterhin die Liegenschaft an der Seehofstraße/Gerbermühlstraße? 2. Ist der Umzug des Gymnasiums Süd in ein Provisorium am Endstandort Seehof-/Gerbermühlstrasse zum Schuljahr 2025/26 gewährleistet? a) Sofern ein Übergangsprovisorium am geplanten Endstandort nicht fertiggestellt werden kann, gibt es bereits einen Ausweichstandort für den erforderlichen Umzug zum Schuljahr 2025/26? b) Wo wird dieser Übergangsstandort sein? c) Kann dieser ohne weitere Umzüge bis zur Fertigstellung des Endstandorts genutzt werden? 3. Sind die erforderlichen Mittel zur Bereitstellung eines Interimsgebäudes für das Gymnasium Süd bereits bewilligt? a) Wenn nein - wann werden die Mittel für die Interimslösung dem Finanzausschuss zur Freigabe vorgelegt? b) Was muss konkret erfolgen, um die Mittelfreigabe zu erlangen? Begründung: Im Januar 2022 wurde die Gründung eines neuen Gymnasiums in Sachsenhausen bekannt gegeben. Zurzeit ist ein Umzug für das Jahr 2025/26 geplant. Die Verzögerung der Bautätigkeiten am vorgesehenen Endstandort und die daraus resultierenden Probleme führen zu Unsicherheiten bei den Schüler:innen, den Lehrer:innen und den Eltern. Deshalb bitte der Ortsbeirat den Magistrat, die oben stehenden Fragen schnellstens zu beantworten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 36 Beschluss: Auskunftsersuchen V 922 2024 Die Vorlage OF 1048/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesen4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.02.2024, OF 1043/5 Betreff: 4-Feld-Sporthalle für das Gymnasium Süd Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat bei der Planung des Gymnasiums Süd in der Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße, die Errichtung einer Vierfeld-Sporthalle, die auch von Vereinen genutzt werden kann, einzubeziehen. Begründung: Sachsenhäuser Sportvereine und Schulen fordern bereits seit geraumer Zeit eine (weitere) Turnhallen. Diverse Anträge, diese z.B. in den Neubau der Martin-Buber-Schule zu integrieren, wurden abgelehnt. Die Dreifelderhalle der IGS-Süd soll zu gegebener Zeit einen Teil des bestehenden Bedarfs kompensieren. Ihr Bau verschiebt sich aber genauso wie die Auslagerung der IGS-Süd für Jahre nach hinten. Die Sporthalle Süd wiederum ist baufällig. Dies erschwert den Schul- und Vereinssport in Sachsenhausen. Im Winter gibt es dort kaum Trainingsmöglichkeiten. Der finale Standort des Gymnasiums Süd - die Liegenschaft Seehofstraße/Gerbermühlstraße - sollte dafür Platz bieten. Grundsätzlich ist bisher die Errichtung einer Turnhalle erst für 2028 bzw. 2030 vorgesehen. Die Kinder benötigen von Einzug auf dem Gelände an eine dort vorhandene Turnhalle. Dem Bau der Turnhalle auf dem Gelände muss Priorität gegeben werden. Bevor die Turnhalle dort final errichtet werden kann, muss eine provisorische Lösung beispielsweise in Form einer Traglufthalle auf dem Schulgelände oder sich in der Nähe befindlichen Liegenschaften gewährleistet werden. Eine Verbringung der Schüler zum Sport in andere Stadtteile ist nicht zumutbar und würde in der Schüler- und Elternschaft die Akzeptanz für die schwierige Übergangsphase erheblich erschweren. Das gilt auch im Hinblick auf die spärlichen Turnhallen in Sachsenhausen für die Sportvereine. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 5 am 15.03.2024, TO I, TOP 31 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5330 2024 Die Vorlage OF 1043/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenAuch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt (Sachsenhausen) und Offenbach
S A C H S T A N D : Antrag vom 29.01.2024, OF 1000/5 Betreff: Auch bei Dunkelheit sicher unterwegs zu Fuß und per Rad zwischen Frankfurt (Sachsenhausen) und Offenbach Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, eine verbesserte, klima- und umweltfreundliche Nachtbeleuchtung des Rad- und Fußweges ("südlicher Mainweg") zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer-/Brücke) und Offenbach ("Hafen 2") - insbesondere zur Entschärfung städtischer Angsträume - zu veranlassen. Etwaige bauliche Maßnahmen sollen im Einklang mit geltenden Biodiversitäts- und Naturschutzbestimmungen erfolgen, z.B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen. Begründung: Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat seine Verweigerung der zeitnahen Verbesserung der Beleuchtungssituation des Rad- und Fußweges ("südlicher Mainweg") zwischen Sachsenhausen (Deutschherrnufer-/Brücke) und Offenbach ("Hafen 2") wie in der ST 1651 vom 22.07.2022 mitgeteilt zu überdenken. Die Umsetzung des FRM8 (Radschnellweges Frankfurt-Hanau), der Frankfurt und Offenbach abseits des Mains (entlang der südmainischen Bahntrasse) verbinden soll und zumindest die Situation für Radfahrer*innen langfristig verbessern könnte, wird weitere Jahre dauern. Laut einer im März 2023 veröffentlichten Machbarkeitsstudie des Regionalverbandes "FrankfurtRheinMain" ist mit einer Fertigstellung erst in 5-8 Jahren zu rechnen. Zudem ist eine Zustimmung der kommunalen Stadtverordnetenversammlungen (Frankfurt, Offenbach, Mühlheim, Hanau) zu den vorliegenden Plänen des FRM8 weiterhin ausstehend. Es besteht unabhängig von den Planungen des FRM8 jedoch weiterhin unmittelbarer Handlungsbedarf direkt entlang des südlichen Mainufers (nicht nur für Radfahrer*innen!), da der sogenannte südliche Mainweg (vom Deutschherrnufer über die Gerbermühle und Schleuse Offenbach bis zum Offenbacher Hafen) bereits jetzt (seit Jahren) von Radfahrer*innen, Fußgänger*innen und Jogger*innen sehr stark frequentiert wird, wie z.B. ein neu installierter Verkehrszähler in Offenbach bereits zeigt. Im aktuellen Zustand stellt der Weg aufgrund zahlreicher, gänzlich unbeleuchteter und schlecht asphaltierter Abschnitte nicht nur eine Gefahr für die Sicherheit sämtlicher Verkehrsteilnehmer*innen, sondern ebenfalls einen beträchtlichen städtischen Angstraum für viele Bewohner*innen dar, der das individuelle Sicherheitsgefühl zu Fuß/auf dem Rad auf dem Nachhauseweg oder Spazierengehen stark beeinträchtigt. Insbesondere die gegenseitige Rücksichtnahme und gemeinsame Nutzung von Fußgänger- und Radfahrer*innen stellt aufgrund der schmalen Breite des Weges bei Dunkelheit eine nicht zu unterschätzende Gefahr dar. Ein Mindestmaß an Beleuchtung im Einklang mit den erforderlichen, umwelt- und klimapolitischen Zielen und Richtlinien zur Erhaltung der Biodiversität entlang des Mainufers, z.B. durch das Anbringen insektenfreundlicher Solarlampen, erscheint somit verhältnismäßig. Eine nächtliche Beleuchtung des Weges kann darüber hinaus ein wirtschaftliches, kulturelles, und politisches Zusammenwachsen der beiden Städte innerhalb der Metropolregion "FrankfurtRheinMain" in Form eines ganzheitlichen, regional gedachten Verkehrswegekonzeptes fördern, welches an den Mobilitätsbedarfen der lokalen Bevölkerung orientiert ist und die Attraktivität des Mainuferweges als Verbindung zwischen Frankfurt und Offenbach erhöht. Dies erscheint umso wichtiger, insofern die Existenz verschiedener Tarifzonen eine Nutzung des ÖPNV zwischen Frankfurt und Offenbach für viele Bürger*innen eine unverhältnismäßige finanzielle Belastung darstellt. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 5 am 23.02.2024, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung OA 445 2024 Die Vorlage OF 1000/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenIdeen
Fahrradbügel hinstellen
Mein Vorschlag ist das man zwischen den Häusern Große Rittergasse 18 und 20 an der Ein- und Ausfahrt ein oder zwei Fahrradbügel hinstellt. Folgende Gründe sprechen dafür: 1. ist eine bessere Sicht aus der Ausfahrt in die Große Rittergasse gewährleistet. 2. eine bessere Einfahrt von der Großen Rittergasse auf das Grundstück der Hausnummer 18.
Dashboard Gymnasium Süd
Für mehr Transparenz und Echtzeit-Kommunikation beantragen wir ein Dashboard über den Status des Gymnasiums Süd einzurichten. Ausgestaltung analog dem Cockpit [ui!] COCKPIT (frankfurt.de) oder auch jenem zur EM 2024. Die Einführung eines transparenten Echtzeit-Dashboards für große Schulbauprojekte ist ein innovativer Ansatz, der sowohl die Rechenschaftspflicht der Stadt als auch das Vertrauen der Eltern und der Schulgemeinschaft stärkt. Die Schulen in Frankfurt sind bekanntermaßen in keinem guten Zustand. Unzählige Schüler werden über Jahre in Containern unterrichtet, der Unterricht von Schulgemeinschaften wird auf verschiedene Standorte aufgeteilt. Wer Anfang 2023 auf das Gymnasium Süd an der Diesterwegstraße gewechselt ist, mit der Zusage ab 2025 in neugebauten Unterrichtsräumen am Standort Seehofstraße unterrichtet zu werden, sieht sich stattdessen mit einem Umzug in eine Containeranlage in entgegengesetzter Richtung am Tiroler Park konfrontiert. Eine Einbindung der betroffenen Schüler und Eltern, sowie proaktive Kommunikation findet nicht statt. Verzögerungen erreichen die Betroffen, wenn überhaupt, erst spät. Hier ist dringend mehr Offenheit, Nachvollziehbarkeit und Transparenz geboten. Der Aufwand ist überschaubar und nicht kompliziert. Immerhin wurde solch ein Dashboard kurzfristig auch für die EM 2024 eingerichtet. Wenn es für ein Freizeit-Event möglich ist, wieviel mehr Aufwand sollte es wert sein, wenn es um die Bildung und Zukunft unserer Kinder sein. Ausbauphasen: 1. Der Pilot startet umgehend mit dem Gymnasium Süd. 2. Wenn alle benötigten Angaben vollständig und die Einträge stabil funktionieren, werden schrittweise weitere Schulen ongeboarded. 3. Sollten die gesteckten Erwartungen erfüllt werden, erfolgt eine Ausweitung auf weitere Schulbauprojekte. Die Aktualisierung erfolgt in realtime; mindestens jedoch wöchentlich, in (einigen wenigen) begründeten Ausnahmefällen monatlich. Gerne sind wir bei der Ausgestaltung behilflich. ====================================== *Anforderungen* 1. **Einrichtung eines öffentlichen Dashboards**: Einrichtung eines zentralen Online-Dashboards könnte, welches wichtige Informationen über den Projektfortschritt der Schulerweiterung anzeigt. Dieses Dashboard stellt Meilensteine, Planungsfortschritte, genehmigte Budgets, Bauzeiten und Fertigstellungsrisiken transparent dar. Die Aktualisierung erfolgt in real time und macht den aktuellen Stand für die Bürger jederzeit einsehbar. 2. **Verbindliche Meilensteinplanung**: Die Stadtverwaltung veröffentlicht einen detaillierten Meilensteinplan zu. Dieser sollte Informationen enthalten, wann bestimmte Verträge unterzeichnet werden, wann Baugenehmigungen erteilt werden müssen und wann welche Bauabschnitte abgeschlossen sein sollen. Verzögerungen und Probleme werden sofort über das Dashboard transparent gemacht. 3. **Risikomanagement und Eskalationsmechanismen**: Das Dashboard enthält zusätzlich einen Abschnitt, der auf potenzielle Risiken hinweist und frühzeitig Maßnahmen zur Risikominderung kommuniziert. Dies ermöglicht Eltern und der Schulgemeinde, frühzeitig auf drohende Verzögerungen zu reagieren und mit der Stadt in Dialog zu treten. 4. **Echtzeit-Daten aus Behörden und Bauunternehmen**: Daten zu Fortschritten werden direkt aus den beteiligten Behörden, Bauunternehmen und anderen Akteuren in Echtzeit in das System eingespeist werden. Dies gewährleistet, dass aktuelle Informationen verfügbar sind und Verzögerungen sofort erkennbar sind. 5. **Regelmäßige Fortschrittsberichte und Bürgerbeteiligung**: Die Stadtverwaltung, das Bildungsdezernat und die verantwortlichen Bauunternehmen verpflichten sich zur regelmäßigen Berichterstattung Auch wird eine öffentliche Plattform für Fragen und Kommentare eingerichtet, um Bürgerbeteiligung zu ermöglichen. 6. **Nutzung von Best Practices aus der IT- und Projektmanagement-Welt**: Methoden wie Agile-Projektmanagement oder andere bewährte Verfahren könnten eingesetzt werden, um die Transparenz und Anpassungsfähigkeit der Planung zu verbessern. Dies könnte bedeuten, dass regelmäßig kurze Berichte veröffentlicht werden, die klare Fortschritte oder Hindernisse aufzeigen.
Frankfurt deine Brücken
Die schönen Brücken Frankfurts: Main-Neckar-Brücke, Friedensbrücke, Hohlbeinsteg, Untermainbrücke, Eisener Steg, Alte Brücke, Ignatz-Bubis-Brücke, Flößerbrücke, Deutschherrnbrücke, Osthafenbrücke und noch weitere Brücken entlang des Mains. Sie alle verbinden Hibbdebach und Dribbdebach, die beiden Frankfurter Seiten links und rechts des Mains und sind alle für sich wichtige Ader, verbinden Verkehr, Freunde, Familien, Arbeits- und Freizeitwege. Um diese Verbindungen, darunter berühmte Baudenkmäler, symbolisch und praktisch noch mehr zu inszenieren und Frankfurt damit als Stadt der Kultur noch lebenswerter zu gestalten, habe ich drei vergleichsweise kostengünstige Ideenvorschläge. Diese Ideen sind lediglich Gedankenanstoß, um das Leben an den Frankfurter Brücken besser zu gestalten. Weitere Ideen durch städtische Ideenwerkstätten sind sehr zu begrüßen. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser benennen Am Mainkai oder Schaumainkai kann man als zu Fuß oder auf dem Fahrrad eine Vielzahl der Brücken am Main unterqueren. Leider verpasst die Stadt hier, die Brücken zu benennen. An jeder Brücke links und rechts des Mains könnten große Namensschilder angebracht werden. So entsteht aus einem namenlosen Bogen ein merkbarer Ort. Die Namensschilder sind typografisch an die Epoche der Brücke angepasst. Darüber hinaus könnten Informationstafeln mehr historische Fakten über Bedeutung, Bau und Namensgeber:in preisgeben. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser illuminieren Die Flößerbrücke ist nachts bereits grün illuminiert — weitere Brücken könnten ebenfalls illuminiert werden. Das trägt nicht nur zur Unterscheidung der Brücken bei, sondern reduziert Angsträume bei Nacht. ⦿ Die Brücken Frankfurts besser verbinden Viele Sportler und Sportlerinnen nutzen den Mainkai und Schaumainkai zum Laufen. Besonders deutlich zeigt sich das bei den Frankfurter Runden. Kilometerangaben mit dezenten Markierungen im Asphalt könnten diese Verbindung noch weiter hervorheben.
Nachtruhe ab 22 Uhr an Weseler Werft
Zahlreiche Veranstaltungen und Partypeople bereichern die Weseler Werft in den Sommermonaten. Da der Schall über den Main getragen wird, ist auch das Deutschherrnufer vom Lärm betroffen, also insgesamt mehrere hundert Wohnungen auf beiden Mainseiten. Abgesehen von genehmigten Veranstaltungen sollte der Magistrat im Interesse der arbeitenden Anwohner die Einhaltung des Lärmschutzes nach 22 Uhr kontrollieren und durchsetzen.
Starkregenschutz für Alt-Sachsenhausen
am Donnerstag den 3.6. wie am Samstag den 5.6. war besonders Alt-Sachsenhausen vom Starkregen besonders betroffen. Sämtliche Keller entlang der Großen Rittergasse und der Paradiesgasse sind voll gelaufen; hoher Sachschaden ist entstanden. Das ist nicht das erste Mal. Regelmäßig sind wir hier von den Starkregenereignissen besonders betroffen. Ich habe im Namen der Anwohner und besonders der Wirte die Stadt schon mehrfach darauf hingewiesen, jedoch nie eine Antwort erhalten. Offenbach hat es vorgemacht, wie man das Thema löst. Es ist erforderlich einen Überlauf direkt zum Main zu schaffen und der ist hier nicht weit. Das Regenwasser ergießt sich entlang der Paradiesgasse Richtung Main der Straßendamm am Deutschherrenufer verhindert den Fluss in den Fluss; Der Rückstau nicht nur in der Kanalisation, sondern auch im Grundwasser drückt in die Keller. Offensichtlich ist das Kanalsystem in der Paradiesgasse und der Großen Rittergasse zu klein bemessen. Es wird vorhergesagt, dass diese Ereignisse zukünftig häufig eintreten werden. Wir fordern, dass grundsätzliche Überlegungen von der Stadt angestellt werden und sind bereit diese mit unseren Erfahrungen zu unterstützen. Die Starkregenfälle sind kein Jahrhundertereignis, daher müssen Lösungen gefunden werden Übrigens berichten Anwohner, dass die Ratten aus Ihren Löchern vertrieben und zahlreich auf der Paradiesgasse gesehen wurden. Das ist ein anderes Thema, ich wollte es nicht unerwähnt lassen.
Umzug und Neuentwicklung des tristen Ämter-Areals in Sachsenhausen
In Sachsenhausen befindet sich ein besonders tristes Gemeindeverwaltungsamt-Ensemble (d.h. Stadtschulamt- und Hochbauamt) an der Gerbermühlstraße bzw. Seehofstraße 41. Das Areal ist mit Unkraut überzogen und die besonders hässlichen Brutalismus-Gebäude ziehen die gesamte Nachbarschaft herunter. Da dieses Areal sich in direkter Nähe der EZB und des Mains befindet, könnte das Grundstück sicherlich gewinnbringend für den Steuerzahler stattdessen für Wohnzwecke verwendet werden. Da Frankfurt (wie sonst nur München oder Hamburg) unter Wohnungsmangel leidet, sollte die Stadt keine großen Flächen für Ämter in beliebten Wohnlagen beanspruchen, sondern lieber an den Stadtrand (Mertonviertel, Niedrrad, Höchst, Fechenheim) ziehen. Besonders an dieser Stelle würde die Stadt hohe Einnahmen generieren, Wohnfläche frei machen und den angepsannten Wohnungsmarkt entlasten.
Geschwindigkeitsmessanlage Dreieichstraße/Große Rittergasse
Aufbau einer statischen Geschwindigkeitsüberwachung auf der Verkehrsinsel Mitte Dreieichstraße, nahe Kreuzung mit der Großen Rittergasse. Warum: Die Dreieichstraße wird von Auto- und Motorradposern als Beschleunigungsstrecke genutzt, die hier gern "Gas geben", nachdem sie von der Ignaz-Bubis-Brücke fahren konnten. Bis zur vorgeschlagenen Kreuzung/Stelle haben Fahrzeuge häufig mehr als die erlaubte Geschwindigkeit, dem Eindruck und dem Gehör nach zu schließen.
Geschwindigkeitsmessanlage Dreieichstraße/Große Rittergasse
Aufbau einer statischen Geschwindigkeitsüberwachung auf der Verkehrsinsel Mitte Dreieichstraße, nahe Kreuzung mit der Großen Rittergasse. Warum: Die Dreieichstraße wird von Auto- und Motorradposern als Beschleunigungsstrecke genutzt, die hier gern "Gas geben", nachdem sie von der Ignaz-Bubis-Brücke fahren konnten. Bis zur vorgeschlagenen Kreuzung/Stelle haben Fahrzeuge häufig mehr als die erlaubte Geschwindigkeit, dem Eindruck und dem Gehör nach zu schließen.
Fußgängerampel an Ignatz-Bubis-Brücke
Läuft man das Deutschherrnufer entlang, stellt man fest, dass es schwierig ist, die Straße der Ignatz-Bubis-Brücke zu überqueren, da hier im Gegensatz zu den anderen Brücken, eine Fußgängerampel fehlt.
Fußgängerampel an Ignatz-Bubis-Brücke
Läuft man das Deutschherrnufer entlang, stellt man fest, dass es schwierig ist, die Straße der Ignatz-Bubis-Brücke zu überqueren, da hier im Gegensatz zu den anderen Brücken, eine Fußgängerampel fehlt.
Längere Grün-Phasen für Fußgänger
Die Grün-Phasen für Fußgänger sollten verlängert werden. Häufig sind sie einfach zu kurz bemessen. Beispiel Kreuzung Gerbermühl-/Seehofstraße: Um die Straßen zu überqueren (3 Ampeln) muss man gleich beim ersten Grün flott loslaufen. Behinderte oder ältere Personen haben keine Chance, die Kreuzung in einer Grünphase zu überqueren.