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Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen

Details im PARLIS OF_1234-1_2024
23.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen

Details im PARLIS OM_5407_2024
27.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen

Details im PARLIS ST_1731_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.04.2024, OM 5407 entstanden aus Vorlage: OF 1234/1 vom 02.04.2024

Betreff: Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein Wellenschlagverbot. Dieses gilt zum Schutz der unmotoriserten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt, wird der Magistrat gebeten, folgendes zu veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden. Die Stadt Frankfurt soll sich hierzu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat wird zudem gebeten, zu berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen.

Begründung:

Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch - angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt. Quelle: privat Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 27.09.2024, ST 1731
Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 1 am 03.09.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 92-1