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Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.01.2024

Antrag Ortsbeirat

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

Details im PARLIS OF_1003-5_2024
23.02.2024

Anregung Ortsbeirat

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

Details im PARLIS OM_5179_2024
12.08.2024

Stellungnahme des Magistrats

Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße

Details im PARLIS ST_1477_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 23.02.2024, OM 5179 entstanden aus Vorlage: OF 1003/5 vom 25.01.2024

Betreff: Drängelgitter und Fußgängerüberweg in der Seehofstraße
Der Magistrat wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass entlang der Straßenbahnschienen vor der Liegenschaft Seehofstraße 41 rechtzeitig vor dem Umzug des Gymnasiums Süd im Jahr 2025 Drängelgitter installiert werden. Weiterhin soll ein Fußgängerüberweg mit Fußgängerampel auf Höhe der Seehofstraße 41 installiert werden.

Begründung:

Das Gymnasium Süd soll im Sommer 2025 an den finalen Standort zwischen der Seehofstraße und der Gerbermühlstraße ziehen. An erster Stelle soll das Gebäude, in dem sich zuvor das Stadtschulamt befunden hat, bezogen werden. Gegenüber des Eingangs, in unmittelbarer Nähe des Gebäudes, befinden sich Straßenbahngleise. Auf der Seite des künftigen Schulstandorts sind diese mit Parkbuchten versehen, was die Stelle noch unsicherer macht. Selbst Erwachsene sind mit der Querung an dieser Stelle über die Straßenbahngleise und die zweispurige Seehofstraße überfordert. Im Spätherbst 2022 ist dort bereits ein Mitarbeiter der FES am frühen Morgen von einer Straßenbahn tödlich verletzt worden. Bei Kindern bleibt Schubsen und unüberlegtes Handeln nicht aus, weshalb die Installation von Drängelgittern angebracht ist. Weiterhin erscheint es notwendig, in der Nähe des Schuleingangs einen Fußgängerüberweg mit Ampelanlage zu installieren. Auch dieser sollte rechtzeitig vor Aufnahme des Schulbetriebs sondiert und umgesetzt werden. Da laut eigenen Aussagen der beteiligten Behörden die Umsetzung von verkehrssichernden Maßnahmen derzeit ziemlich langwierig ist, sollten diese bereits jetzt auf den Weg gebracht werden, um sicherzustellen, dass diese rechtzeitig zur Verfügung stehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1477
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32-1