Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzen
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, das Wellenschlagverbot auf dem Main zwischen der Friedensbrücke und der Ignatz-Bubis-Brücke durchzusetzen, um unmotorisierte Wassersportler zu schützen. Dies soll durch die Reinigung des entsprechenden Schildes und eine verstärkte Kontrolle des Verbots erreicht werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an den Magistrat (OM) beschließen: Auf dem Main gilt zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke ein "Wellenschlagverbot". Dieses gilt zum Schutz der unmotorisierten Wassersportler und bedeutet, dass Schiffe nur so schnell fahren dürfen, dass sie Wellen und Sogwirkungen vermeiden. Dies vorangestellt möge der Magistrat folgendes veranlassen: Das Wellenschlagverbotsschild nahe der Ignatz-Bubis-Brücke möge gereinigt werden und die Stadt Frankfurt soll sich dazu mit der zuständigen Behörde in Verbindung setzen, mit dem Ziel, eine zeitnahe Reinigung zu erwirken. Der Magistrat möge berichten, wie oft im Jahr 2023 das Wellenschlagverbot kontrolliert wurde und ob die Wasserschutzpolizei im Jahr 2024 gedenkt, das Verbot häufiger zu überwachen und durchzusetzen.
Begründung
Ein Schiffskapitän hat sich vor der Fahrt über die Route kundig zu machen. Auf den offiziellen Karten ist das Wellenschlagverbot nicht zu übersehen. Niemand kann sich rausreden. Jedoch, angemessene Fahrweise von Schiffen ist in diesem Bereich die Ausnahme. Und es sind nicht die Frachtschiffe, die hierbei erhebliche Probleme verursachen, sondern meist kleinere Boote, die zu schnell und rücksichtslos unterwegs sind. Dies gefährdet den Wassersport, den Lärmschutz der Anwohnenden und die Tierwelt rund um das Schutzgebiet Vogelinsel an der Alten Brücke. Die steilen Uferwände zwischen Friedensbrücke und Ignatz-Bubis-Brücke bewirken, dass Wellen immer wieder hin- und herschwappen und nur mit erheblicher Verzögerung auslaufen. Ursprünglich war gemäß Wasserschifffahrtsamt geplant, dass in der Frankfurter Innenstadt nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf. Dies ist aber bei starker Strömung flussabwärts nicht möglich, daher wurde das Wellenschlagverbot als Kompromiss eingeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. April 2024Sie sind hierOFOF 1234/1Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. April 2024OMOM 5407Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzenDirektanregung
- 27. September 2024Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1731Bestehende Verkehrsregeln auch auf dem Main durchsetzenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme