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Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.02.2024

Antrag Ortsbeirat

Auskunftsersuchen zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

Details im PARLIS OF_1052-5_2024
15.03.2024

Anregung Ortsbeirat

Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

Details im PARLIS OM_5337_2024
13.09.2024

Stellungnahme des Magistrats

Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr

Details im PARLIS ST_1667_2024

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.03.2024, OM 5337 entstanden aus Vorlage: OF 1052/5 vom 29.02.2024

Betreff: Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd im kommenden Schuljahr
Der Magistrat wird gebeten, zeitnah Folgendes zu prüfen und zu berichten: Welche Lösung zur Sicherstellung des Unterrichts am Gymnasium Süd ist geplant für den mehr als wahrscheinlichen Fall, dass der ursprünglich vorgesehene Umzug aus dem jetzigen Provisorium nicht oder zumindest nicht in vollem Umfang erfolgen kann?

Begründung:

Frankfurter Allgemeine Zeitung, Frankfurter Rundschau und Frankfurter Neue Presse haben im Februar 2024 berichtet, dass das Gymnasium Süd voraussichtlich nicht, wie geplant, zum Schuljahresbeginn 2025/26 an die Seehofstraße umziehen kann. Der Geschäftsführer der städtischen ABG, Frank Junker, hat erklärt, dass er nicht davon ausgeht, dass zum Schuljahresbeginn 2025/26 ein Provisorium steht. Die zuständige Dezernentin hat andererseits bestätigt, dass die im Aufbau befindliche Schule 2025 umziehen muss: "Dann ist definitiv kein Platz mehr auf dem Schulgelände." Da bis zum Beginn des kommenden Schuljahres nur noch wenig mehr als vier Monate Zeit bleiben, muss unbedingt eine Notfalllösung, ein Plan B, gefunden werden, für den Fall, dass der nun infrage stehende Umzugstermin nicht gehalten werden kann. Die Mitglieder der Schulgemeinde und die Familien der für das kommende Schuljahr angemeldeten Schüler*innen brauchen sofort Informationen, wie die schulische Versorgung sichergestellt werden wird, wenn der Umzug nicht möglich sein wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.09.2024, ST 1667
Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

31. Sitzung des OBR 5 am 05.07.2024, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme