Stadtplanung
Vorlagen
Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1686/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren Vorgang: M 145/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge M145 2023 aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für den Goetheplatz vorgesehen hatte. Begründung: Die drei ineinander übergehenden Plätze Roßmarkt, Goetheplatz und Rathenauplatz in der Innenstadt werden von Tourist:innen und Frankfurter:innen gleichermaßen gerne als Ort zum Sitzen und Ausruhen genutzt. Erst in der jüngsten Zeit wurde diese Plätze auch neugestaltet beziehungsweise teilweise mit einem neuen Bodenbelag versehen, der den Aufenthalt dort attraktiver macht als in der Vergangenheit. Regelmäßig dient diese Fläche außerdem auch als Veranstaltungsort von Volksfesten und Kundgebungen, so dass diese drei zusammenhängenden Plätze von zigtausenden Menschen jährlich besucht werden. Leider gibt es dort keinen Trinkwasserbrunnen, an dem man sich an den - aufgrund des Klimawandels - immer häufigeren Tagen mit hohen Temperaturen erfrischen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 1 am 02.09.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7301 2025 Die Vorlage OF 1686/1 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Trinkwasserbrunnen auf der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz realisieren Der der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge (M 145 vom 08.09.2023) aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für die Platzfolge Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz vorgesehen hatte." Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
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S A C H S T A N D : Antrag vom 28.07.2025, OF 1686/1 Betreff: Trinkwasserbrunnen auf dem Goetheplatz realisieren Vorgang: M 145/23 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Bereich Roßmarkt/Goetheplatz/Rathenauplatz einen Trinkwasserbrunnen zu installieren. Dabei soll insbesondere die Planung aus der Bau- und Finanzierungsvorlage zur entsprechenden Platzfolge M145 2023 aufgegriffen werden, die einen Trinkwasserbrunnen für den Goetheplatz vorgesehen hatte. Begründung: Die drei ineinander übergehenden Plätze Roßmarkt, Goetheplatz und Rathenauplatz in der Innenstadt werden von Tourist:innen und Frankfurter:innen gleichermaßen gerne als Ort zum Sitzen und Ausruhen genutzt. Erst in der jüngsten Zeit wurde diese Plätze auch neugestaltet beziehungsweise teilweise mit einem neuen Bodenbelag versehen, der den Aufenthalt dort attraktiver macht als in der Vergangenheit. Regelmäßig dient diese Fläche außerdem auch als Veranstaltungsort von Volksfesten und Kundgebungen, so dass diese drei zusammenhängenden Plätze von zigtausenden Menschen jährlich besucht werden. Leider gibt es dort keinen Trinkwasserbrunnen, an dem man sich an den - aufgrund des Klimawandels - immer häufigeren Tagen mit hohen Temperaturen erfrischen kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 08.09.2023, M 145 Beratung im Ortsbeirat: 1
Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.07.2025, OF 1258/6 Betreff: Sindlingen: Rückbau des Maindeichs Sindlingen - aktueller Sachstand Vorgang: M 13/20; F 3315/25 Bereits im Jahr 2009 hat das Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt (Deichaufsicht), den Magistrat der Stadt Frankfurt am Main auf den schlechten baulichen Zustand und die nicht mehr gegebene Standsicherheit des Sindlinger Maindeiches hingewiesen. Der Magistrat wurde aufgefordert, den Deich zu sanieren oder zurückzubauen. Mit der M 13/2020 hat der Magistrat deutlich gemacht, dass er den Rückbau des Maindeiches anstrebt und einen entsprechenden Planfeststellungsbeschluss beim Regierungspräsidium Darmstadt herbeiführen will. Der Ortsbeirat wurde am 29.03.2022 über die weitere Planung informiert und hat diese positiv zur Kenntnis genommen. Vor allem der geplante öffentliche Zugang zum Mainuferweg wurde begrüßt. Auf die Frage 3315 vom 28.05.2025 antwortete der Magistrat, dass mit einem Planfeststellungsbeschluss für den Rückbau bis 2026 gerechnet wird und ein Rückbau ab 2029 unter Berücksichtigung der Baumaßnahmen der angrenzenden ARA Sindlingen - Kläranlage - erfolgen könne. Ziel des Rückbaus ist die Schaffung eines großen Retentionsraums. Aufgrund des geplanten Rückbaus sollten zumindest Teile der bestehenden Miet- und Pachtverhältnisse aufgelöst und eine Ersatzfläche für das Schaustellergelände gesucht werden. Mit dem Rückbau würde dadurch ein Teil des Gebiets wasserrechtlich als Überschwemmungsgebiet eingestuft werden. Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat den Magistrat die folgenden Fragen zu beantworten: 1. Wie bewertet der Magistrat die Gefahren durch den ab 2029 geplanten Rückbau vor dem Hintergrund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse? 2. Wie viele Eigentümer haben das Kaufangebot der Stadt angenommen und welche Flächen konnten bislang nicht von der Stadt übernommen werden? 3. Einem Teil der Pächter sollten neuen Pachtverträge angeboten werden, ein Teil er Pachtverträge sollte hingegen gekündigt werden, um dort öffentlich zugängliche Retentionsflächen zu schaffen. Wie ist der aktuelle Sachstand? 4. Wurde für die Schausteller ein Ersatzgelände gefunden und wo befindet sich dies? 5. Wie wird der Hochwasserschutz für die Anlagen der Stadtentwässerung/ Abwasserreinigung gewährleistet? Begründung: Gerade die verstärkten Hochwasser- und Starkregenereignisse durch die Klimaveränderungen erfordern weitsichtige Anpassungen. Daher sollte die Maßnahme zügig aber neuesten Erkenntnissen entsprechend umgebaut werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.01.2020, M 13 Frage vom 28.05.2025, F 3315 Beratung im Ortsbeirat: 6 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 6 am 02.09.2025, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1241 2025 Die Vorlage OF 1258/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMilieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 13.07.2025, OF 543/4 Betreff: Milieuschutzsatzungen auf Ausdehnungen für weitere Teile des Ostends prüfen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Milieuschutzsatzungen turnusgemäß überprüft werden und dabei auch veränderte bauliche Kriterien genutzt werden können, die eine Ausdehnung auf weitere Teile des Ostend ermöglichen. Begründung: Die bisherigen Milieuschutzsatzungen hatten einen starken Fokus auf Gebiete mit einem hohen Anteil an Gebäuden aus der Gründerzeit. Weite Teile des Ostend blieben daher unberücksichtigt. Bei einer turnusgemäßen Überprüfung der Milieuschutzsatzungen sollten zukünftig erweiterte bauliche Kriterien berücksichtigt werden, um Aufwertungsdruck auch in anderen Quartieren stärker in den Blick zu nehmen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 4 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 4 am 09.09.2025, TO II, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7364 2025 Die Vorlage OF 543/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, Linke, Volt, dFfm, ÖkoLinX-ARL und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung); GRÜNE (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenLandung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt
S A C H S T A N D : Antrag vom 01.07.2025, OF 1517/5 Betreff: Landung des Fluges GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, aus welchen Gründen der Flug GAF403 am 24.06.2025 auf dem Flughafen Frankfurt gegen 00.38 Uhr gelandet ist und inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar war. Begründung: Die nächtliche Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr wurde im Rahmen des, dem Planfeststellungsverfahren zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vorangegangenen, Mediationsverfahrens als Kompromiss erarbeitet. Es sollte keinen weiteren Ausbau des Frankfurter Flughafens ohne die Einführung der Nachtflugbeschränkung geben. Zum Schutz der vom Flugverkehr negativ betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und des Rechtsstaats vor Aushöhlungen getroffener Vereinbarungen ist daher eine strikte Einhaltung der nächtlichen Flugbeschränkung von 23 - 5 Uhr sicherzustellen. Die genannte Flugbewegung stellt eine Landung in der Kernnacht dar. Fluglärm, CO2-Ausstoß und Ultra-Feinstaub sind medizinisch belegte Risiko-Faktoren für Atemwege und Herz-Kreislauf-System, die damit das Immunsystem der Menschen in erhöhtem Maß beeinträchtigen. Direkt betroffen vom Flughafenbetrieb sind 350.000 bis 400.000 Menschen. Es ist fatal, wenn diesen Menschen durch mögliche Ausnahmegenehmigungen vom Nachtflugverbot die maximal 6-stündige Nachtruhe genommen wird. Vor diesem Hintergrund fragt der Ortsbeirat 5 auch inwieweit die Landung mit den Vorgaben des Planfeststellungsbeschlusses vom 18.12.2007 zum Ausbau des Frankfurter Flughafens vereinbar ist. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 5 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 5 am 05.09.2025, TO I, TOP 71 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1263 2025 Die Vorlage OF 1517/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und Linke gegen BFF (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenNiederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7208 entstanden aus Vorlage: OF 1437/5 vom 12.06.2025 Betreff: Niederrad: Entsiegelung Hahnstraße/Ecke Goldsteinstraße Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten , ob die große, versiegelte Fläche an der Goldsteinstraße/Ecke Hahnstraße gegenüber der Polizeiwache entsiegelt und begrünt werden kann. Begründung: An der oben genannten Kreuzung befindet sich eine übermäßig große versiegelte Fläche, die überwiegend keine Funktion für den Fußverkehr hat. Bei der Umsetzung der Maßnahme ist eine weiterhin genügend große Fläche für den Fußverkehr beizubehalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 27.06.2025, OM 7210 entstanden aus Vorlage: OF 1440/5 vom 10.06.2025 Betreff: Erhalt des Altbaus der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum (III) I. Der Ortsbeirat lehnt das im Rahmen der Ortsbeiratssitzung vom 25.04.2025 durch den Magistrat vorgestellte Nutzungskonzept des Altbaus der Gruneliusschule ab. II. Der Magistrat wird aufgefordert, auf eine Wohnnutzung des Altbaus der Gruneliusschule zu verzichten. III. Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, den Altbau der Gruneliusschule als Stadtteilzentrum umzubauen. Hierbei sind folgende Einrichtungen zu berücksichtigen: 1. Räume für den Erhalt des Hortes in der Gruneliusschule; 2. Räume für eine Außenstelle der Stadtbibliothek; 3. Räume a) für städtische Amts- und Mandatsträger b) für Oberräder Vereine c) für Beratungen d) für Bildungs- und Fortbildungsangebote e) für Bürgeramtsaufgaben Begründung: Die Einrichtung von Wohnungen im Altbau der Gruneliusschule trifft nicht die Lebensrealität. Die vorhandenen Räume eignen sich von der Größe her weniger zur Nutzung als Wohnungen. Der Raum im Altbau der Gruneliusschule soll als Stadtteilzentrum für die Bürgerinnen und Bürger erhalten werden. Der Ortsbeirat sieht hier die Möglichkeit dem Hort in der Gruneliusschule eine Zukunft zu geben. Überdies kann eine Außenstelle der Stadtbibliothek eingerichtet werden. Zudem können Räume entstehen, die - von städtischen Amts- und Mandatsträgern als Besprechungsräume; - von Oberräder Vereinen als Sitzungsräume; - von Beratungseinrichtungen als Beratungsräume; - von Bildungseinrichtungen als Bildungs- und Fortbildungsräume; genutzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein
Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.06.2025, OA 564 entstanden aus Vorlage: OF 904/3 vom 25.06.2025 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG FRANKFURT HOLDING (ABG) in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstr aße 115 bis 119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG am 07.05.2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Straße 10 bis 12, Rotlintstraße 105 bis 113 und Rotlintstraße 115 bis 119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um aus den bestehenden 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Neben dem Milieuschutz ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 bis 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die Kirche St. Michael, die Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, das Haus von Rose Schlösinger in der Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind, wie die im Betreff genannten Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet. Bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern, die zwischen fünf und zwölf Euro pro Quadratmeter Miete zahlen, nicht erlaubt, wieder einzuziehen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 08.09.2025, NR 1361 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 02.07.2025 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 09.09.2025, TO I, TOP 53 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, SPD, Linke, FDP, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 41. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 16.09.2025, TO I, TOP 29 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (OA 564 und NR 1361 = Annahme) 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 18.09.2025, TO II, TOP 64 Beschluss: 1. Die Vorlage OA 564 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 1361 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen CDU (= Ablehnung), FDP, BFF-BIG und AfD (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF, Gartenpartei und Stadtv. Yilmaz (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6638, 43. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 18.09.2025
Grundstück Bowlingcenter
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7177 entstanden aus Vorlage: OF 1045/9 vom 11.06.2025 Betreff: Grundstück Bowlingcenter Vorgang: OM 3572/23 OBR 9; ST 158/25 In Presseberichten ist von einem Verkauf der Fläche am Berkersheimer Weg zu lesen. Der Magistrat wird gebeten, dafür zu sorgen, dass zukünftig die Auflagen des Landschaftsschutzgebietes 1 und dem planungsrechtlichen Außenbereich, in dem das Gelände der früheren Bowlingbahn am Berkersheimer Weg liegt, umfassend in Planung und Nutzung berücksichtigt werden. Auch bezogen auf die Anregung vom 16.02.2023, OM 3672, verbunden mit der Stellungnahme vom 24.01.2025, ST 158, sollte die Fläche perspektivisch wieder ihrer eigentlich festgelegten Funktion als Grünfläche zugeführt und dauerhaft im GrünGürtel gesichert werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.02.2023, OM 3572 Stellungnahme des Magistrats vom 24.01.2025, ST 158
An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7179 entstanden aus Vorlage: OF 1048/9 vom 09.06.2025 Betreff: An die Geschichte der Wohngemeinschaft Bonameser Straße würdig erinnern Vorgang: OIB 337/19 OBR 9; ST 1954/19 Der Ortsbeirat hatte bereits in der letzten Wahlperiode einen Beschluss gefasst, die Geschichte der Wohngemeinschaft entsprechend zu würdigen - beispielsweise durch eine Informationstafel (OIB 337). Der Magistrat gab in seiner Stellungnahme vom 08.02.2019, ST 337, zu bedenken, dass die Erinnerung an der dortigen Stelle möglicherweise zu wenig Beachtung findet und wollte den Ortsbeirat zu einem entsprechenden Gespräch über Möglichkeiten der Würdigung einladen. Dies ist scheinbar nicht geschehen. Der Magistrat wird daher gebeten, ein Austauschgespräch mit Mitgliedern des Ortsbeirats, interessierten Anwohnenden der Wohngemeinschaft sowie der zuständigen Sozialarbeiterin vor Ort zu organisieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 22.08.2019, OIB 337 Stellungnahme des Magistrats vom 14.10.2019, ST 1954
Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7185 entstanden aus Vorlage: OF 1055/9 vom 10.06.2025 Betreff: Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 6573/25 OBR 9; ST 830/25 Der Magistrat wird gebeten, seine Stellungnahme vom 26.05.2025, ST 830, zur Kinder- und Jugendbeteiligung im Ortsbezirk 9 mit Rückmeldungen weiterer Ämter zu vervollständigen und dabei insbesondere zu berichten, welche konkreten Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche im Rahmen der Stadtplanung beim Baugebiet nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung durchgeführt wurden oder geplant sind, welche Schulen und Jugendeinrichtungen dabei einbezogen wurden und wie die Ergebnisse dokumentiert und in die Planungen eingearbeitet werden sollen. Begründung: Der Ortsbeirat dankt dem Magistrat für die in manchen Bereichen detaillierte Stellungnahme ST 830. Gleichzeitig blieb ein zentraler Aspekt der ursprünglichen Anfrage offen: Die Projekte der Stadtplanung wurden im Antrag explizit als relevante Planungsvorhaben genannt, fanden aber in der Antwort keine Erwähnung. Seit der Novellierung des Baugesetzbuchs (BauGB) im Jahr 2013 ist eine Kinder- und Jugendbeteiligung in der Bauleitplanung von einer freiwilligen Zusatzleistung zu einer gesetzlichen Verpflichtung geworden. § 3 BauGB bestimmt ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche Teil der Öffentlichkeit sind, die frühzeitig über Planungsziele zu unterrichten sind. § 1 BauGB verpflichtet zur Berücksichtigung der Bedürfnisse junger Menschen. § 4c der Hessischen Gemeindeordnung verpflichtet Gemeinden ausdrücklich dazu, geeignete Verfahren zur Beteiligung zu entwickeln. Der Magistrat der Stadt Frankfurt hat bei der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 902 "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" (Amtsblatt-Bekanntmachung vom 21.08.2018) versäumt, Kinder und Jugendliche ausdrücklich einzuladen. Ob eine am Abend stattfindende Ortsbeiratsversammlung in einem mehrere Kilometer entfernten Stadtteil und ohne explizite Einladung diese Anforderung erfüllt, wird bezweifelt. Doch gerade neue Baugebiete prägen das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen erheblich und bieten besondere Chancen für Beteiligung bei Wegeverbindungen, Aufenthaltsqualität, Spielmöglichkeiten oder Verkehrssicherheit. Solche Beteiligungserfahrungen stärken das Demokratieverständnis junger Menschen und ihr Gefühl der Selbstwirksamkeit. Es ist noch unklar, ob und wie Kinder- und Jugendbeteiligung stattgefunden hat oder noch geplant ist. Der Ortsbeirat hofft auf eine positive Rückmeldung und ist interessiert, ob die genannten gesetzlichen Verpflichtungen anerkannt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2025, OM 6573 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2025, ST 830
100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7186 entstanden aus Vorlage: OF 1056/9 vom 10.06.2025 Betreff: 100 Jahre Neues Frankfurt: Geschichtspfad im Ortsbezirk 9 einrichten Vorgang: V 227/21 OBR 9; ST 340/22 Der Magistrat wird gebeten, anlässlich des 100-jährigen Jubiläums des Neuen Frankfurt einen Geschichtspfad zu den Siedlungen und Bauten des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 zu entwickeln und umzusetzen. Dieser soll die bedeutenden Standorte und Siedlungen des Neuen Frankfurt durch Informationstafeln im öffentlichen Raum miteinander verbinden. Ergänzend könnte eine digitale Plattform weiterführende Informationen, historische Fotos und Routen für Rundgänge anbieten. Der Magistrat wird gebeten, diese Angebote in Zusammenarbeit mit der Ernst-May- Gesellschaft und den jeweiligen Immobilieneigentümern zu entwickeln. Zur Vorbereitung wird der Magistrat gebeten, Folgendes zu erstellen: - eine vollständige Liste aller Liegenschaften des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9 mit aktuellem Eigentumsstatus und Denkmalschutzstatus; - eine Liste über aktuell bekannte geplante Sanierungsmaßnahmen in den Siedlungen des Neuen Frankfurt im Ortsbezirk 9. Begründung: Das Neue Frankfurt prägt seit 100 Jahren das Stadtbild des Ortsbezirks. Doch viele Menschen wissen nicht um die besondere Geschichte ihrer Wohnhäuser oder der Siedlungen in ihrer Nachbarschaft. Der Ortsbezirk 9 beherbergt bedeutende Zeugnisse dieser Architekturepoche. Das 100-jährige Jubiläum bietet den idealen Anlass, diese Schätze durch einen zusammenhängenden Geschichtspfad sichtbar zu machen. Ein solcher Pfad würde nicht nur das kulturelle Bewusstsein stärken, sondern auch den Stadtteil als Destination für Architektur- und Geschichtsinteressierte etablieren. Die "Frankfurt History App" zeigt bereits gute Ansätze, doch gerade im öffentlichen Raum fehlen niedrigschwellige Informationsangebote. Ein durchdachter Geschichtspfad würde diese Lücke schließen und das reiche architektonische Erbe des Ortsbezirks angemessen würdigen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 04.11.2021, V 227 Stellungnahme des Magistrats vom 14.02.2022, ST 340
Erhalt und Sanierung des Lichtkokons
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7189 entstanden aus Vorlage: OF 846/3 vom 13.03.2025 Betreff: Erhalt und Sanierung des Lichtkokons Mit Bedauern hat der Ortsbeirat zur Kenntnis genommen, dass die Frankfurt University of Applied Sciences nicht bereit ist, den Lichtkokon zu unterhalten. Dieses Kunstwerk stellt eine bedeutende kulturelle Bereicherung für das Viertel dar und trägt zur Identität und Attraktivität des öffentlichen Raumes im Nordend bei. Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, eine nachhaltige Lösung für den Erhalt des Lichtkokons zu finden. Dies könnte durch eine öffentliche Ausschreibung zur Übernahme von Restaurierung und regelmäßiger Wartung geschehen. Falls sich keine externe Lösung findet, sollte als letzte Möglichkeit die Stadt selbst die Verantwortung übernehmen, um den langfristigen Erhalt des Kunstwerks zu gewährleisten. Mögliche Lösungsansätze könnten sein: - ein Sponsoring- oder Patenschaftsmodell in Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen, Stiftungen oder Kunstfördervereinen; - ein Crowdfunding-Projekt zur Finanzierung der Restaurierung und Unterhaltung; - die Einbindung lokaler Kunstschaffender oder Universitäten für eine gemeinsame Erhaltungsstrategie. Der Magistrat wird gebeten, zeitnah entsprechende Maßnahmen zu prüfen und umzusetzen, um den Lichtkokon als bedeutendes Kunstwerk im Nordend zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3 Vertraulichkeit: Nein
Kunstwerk „Springende Fische“ zeitgemäß ersetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.06.2025, OM 7231 entstanden aus Vorlage: OF 584/8 vom 02.06.2025 Betreff: Kunstwerk "Springende Fische" zeitgemäß ersetzen Vorgang: OM 1889/13 OBR 8; ST 578/13 Der Magistrat wird gebeten, die in der Ernst-Kahn-Straße 1 bis 7 vorhandenen Überreste der Skulptur "Springende Fische" von Hugo Uhl (1918-1999) abzubauen und in Zusammenarbeit mit der Uhl gestaltet GmbH an Ort und Stelle eine neue Skulptur aufzustellen, die den künstlerischen Ansatz der ursprünglichen Plastik aufgreift und weiterentwickelt. Eine anteilige Finanzierung durch das Ortsbeiratsbudget wird in Aussicht gestellt. Der Magistrat möge dazu dem Ortsbeirat für einen entsprechenden Beschluss einen Kostenvoranschlag einreichen. Begründung: Kunst im öffentlichen Raum kann Stadtentwicklung fördern und Wohnquartiere aufwerten. Einige Kunstwerke, vor allem von Bildhauern, sind in den 1960er Jahren in der Nordweststadt aufgestellt worden und in Teilen heute noch vorhanden. Die "Springenden Fische" in der Ernst-Kahn-Straße sind vor ca. 15 Jahren mutmaßlich durch Vandalismus zerstört worden; nur der Sockel ist noch da. Eine Instandsetzung ist vom Magistrat mit Hinweis auf die Kosten abgelehnt worden, stattdessen gab der Magistrat die Anregung, ein neues Kunstwerk aufzustellen. Es wird angeregt, hierzu wieder mit der Bildhauerei Uhl zu kooperieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.01.2013, OM 1889 Stellungnahme des Magistrats vom 29.04.2013, ST 578
Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.06.2025, OF 904/3 Betreff: Modernisierung der Liegenschaften der ABG in der Münzenberger Straße und Rotlintstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei der ABG Frankfurt Holding nachzuhaken, warum für die Modernisierung und Sanierung der Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr 105-113 und Rotlintstr 115-119 die Wohnungen entmietet werden sollen, obwohl keine Grundlage für eine Kündigung der Mietverhältnisse gegeben ist. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die ABG Frankfurt Holding und das Wohnungsamt in den Ortsbeirat einzuladen um zu dem Sachverhalt und dem Sozialplan Stellung zu nehmen. Begründung: Bei der Informationsveranstaltung der ABG Frankfurt Holding vom 07.05. 2025 bezüglich der geplanten Modernisierungs- und Sanierungsmaßnahmen in den Liegenschaften Münzenberger Str. 10-12, Rotlintstr. 105-113 und Rotlintstr. 115-119 gab die ABG bekannt, dass sie vorsieht, die genannten Liegenschaften schnellstmöglich in den nächsten zwei Jahren zu "entmieten", um dann aus den bestehende 68 Wohnungen 46 Wohnungen zu machen. Im Zuge dieser Entmietung sollen alle Mieter ausziehen, obwohl laut der Stabsstelle Mieterschutz keine Grundlage für eine Kündigung des Mietverhältnisses gegeben ist und bisher noch kein Bauantrag gestellt wurde. Vom Milieuschutz mal ganz abgesehen ist die Umgebung der Rotlintstraße 105 - 119 gespickt mit Baudenkmälern (Rotlintstraße 102, Hallgartenstraße 56, die St Michael Kirche, die anschließende Hallgartensiedlung, das Witwerheim in der Rotlintstraße 103, Rose Schlösinger Haus Münzenberger Straße 4 usw). Alle diese denkmalgeschützten Häuser sind wie die Häuser, die energetisch saniert werden sollen, mit einer Klinkerfassade ausgestattet und bei den erwähnten Häusern würde im Zuge der energetischen Sanierung diese Klinkerfassade abgeschlagen und energetisch verputzt werden. Außerdem ist vorgesehen, alle Häuser so zu modernisieren und umzubauen, dass danach ein Neubaustandard mit einer prognostizierten Quadratmetermiete von etwa 22 Euro erreicht wird, der es den aktuellen Mietern (die zwischen 5 und 12 Euro Quadratmeter Miete zahlen) nicht erlaubt, zurückzuziehen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 3 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 3 am 26.06.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung OA 564 2025 Die Vorlage OF 904/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.06.2025, OF 1674/1 Betreff: Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke endlich barrierefrei und sicher gestalten Vorgang: OM 2043/17 OBR 1; ST 2349/17; OM 2778/18 OBR 1; ST 959/18 Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR beschließen: Der Ortsbeirat hat bereits im Jahr 2017 den Magistrat aufgefordert den Fuß- und Radweg an der nördlichen Seite der Main-Neckar-Brücke umzugestalten (siehe OM 2043 vom 22.08.2017), da die Rampe an dieser Stelle viel zu steil und damit nicht barrierefrei ist. In einem weiteren Antrag im Jahr 2018 bat der Ortsbeirat den Magistrat die Planungen für den Umbau dem Ortsbeirat vorzustellen (OM 2778 vom 20.02.2018). In der Stellungnahme ST 959 vom 28.05.2018 antwortet der Magistrat, dass es noch keine Planungen gebe. Dies vorangestellt wird der Magistrat aufgefordert nun umgehend mit den Planungen zu beginnen und dem Ortsbeirat zu gegebener Zeit über den Stand zu informieren. Begründung: Auf der südlichen Seite der Main-Neckar-Brücke wurde vor einigen Jahren eine flache, barrierefreie Rampe für Fußgänger und Radfahrer installiert. Diese ermöglicht eine einfache und komfortable Nutzung für alle. Allerdings besteht auf der gegenüberliegenden Seite der Brücke ein Problem: Die dortige Rampe ist sehr steil und stellt für Menschen mit eingeschränkter Mobilität - etwa Rollstuhlfahrer, Nutzer von Rollatoren oder Kinderwagen - eine große Herausforderung dar. Viele können diese Rampe kaum ohne Hilfe bewältigen. Es ist daher dringend notwendig, eine bauliche Lösung zu finden, die sicherstellt, dass wirklich jeder die Brücke von beiden Seiten problemlos und sicher überqueren kann. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.06.2025, OF 1660/1 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2043 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2349 Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2778 Stellungnahme des Magistrats vom 28.05.2018, ST 959 Beratung im Ortsbeirat: 1 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 1 am 24.06.2025, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 7167 2025 Anregung an den Magistrat OM 7168 2025 1. Die Vorlage OF 1660/1 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass nach dem Wort "und" die Formulierung "in Einvernehmen mit der Mainova" eingefügt wird. 2. Die Vorlage OF 1674/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Quartiersplatz Albusstraße in „Anni-und-Erwin-Levi-Platz“ benennen
S A C H S T A N D : Initiative vom 24.06.2025, OI 107 entstanden aus Vorlage: OF 1661/1 vom 27.05.2025 Betreff: Quartiersplatz Albusstraße in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" benennen Der Magistrat wird gemäß § 3 Absatz 3 Satz 2 Ziffer 1 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte aufgefordert, den neu entstehenden Quartiersplatz Albusstraße/Ecke Breite Gasse in "Anni-und-Erwin-Levi-Platz" zu benennen. Die Benennung ehrt die Eheleute Erwin und Anni Levi, die in der Nähe des neu zu gestaltenden Platzes in der Allerheiligenstraße 20 wohnten, und gedenkt der Repressalien und der Verfolgung der Familie Levi im Holocaust. Die Ehrung berücksichtigt insbesondere auch die Leistungen von Anni Levi als Witwe und Mutter von acht Kindern nach dem Zweiten Weltkrieg. Erwin Levi wurde am 24. Februar 1909 in Berlin geboren, lebte ab 1914 in Frankfurt am Main und war unter anderem als Packer und Autoschlosser bei der Firma Ford tätig. Infolge seiner Deportation aus Frankfurt am 6. April 1943 wurde Levi in Auschwitz durch die Nationalsozialisten ermordet. Sein genaues Todesdatum ist unbekannt. Für ihn liegt bereits seit 2008 ein Stolperstein vor seinem letzten Wohnsitz in der Allerheiligenstraße 20. Anni Levi wurde 1911 geboren, arbeitete als Verkäuferin und lernte Erwin Levi im Café Rumpelmayer am Opernplatz kennen. Beide heirateten am 9. November 1933. Nach nationalsozialistischer Definition handelte es sich um eine sogenannte "Mischehe", da Anni Levi nichtjüdisch und evangelisch war. Beide bekamen zwischen 1932 und 1943 fünf Söhne und drei Töchter. Die Familie wurde Opfer nationalsozialistischer Verfolgung und Entrechtung. Nach dem Zweiten Weltkrieg musste Anni Levi die Tatsache verkraften, dass ihr Ehemann das Naziregime nicht überlebt hatte, und stand nach Aussage ihrer Hinterbliebenen vor dem materiellen Nichts. In dieser schwierigen Lage erzog sie ihre Kinder nach dem Motto: "Jetzt lehre ich meinen Kindern das Lachen und nicht das Hassen." Anni Levi verstarb am 2. Oktober 1998. Der Ortsbeirat 1 würdigt mit der Benennung das Leben der beiden Geehrten, gedenkt der Ermordung von Erwin Levi und erinnert an die positive, demokratische Erziehungsarbeit von Anni Levi. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7169 Bericht des Magistrats vom 01.09.2025, B 320 Versandpaket: 02.07.2025
Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7133 entstanden aus Vorlage: OF 525/4 vom 06.06.2025 Betreff: Finanzierung der Gedenktafel für Joseph Wertheim Vorgang: OM 6329/25 OBR 4; ST 669/25 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob er zusätzlich zu dem vom Ortsbeirat eingeräumten Betrag von 4.000 Euro, der die Kosten für eine Edelstahltafel decken würde, bei einem möglichen Überschreiten der Kosten der in seiner genannten Stellungnahme vom 22.04.2025, ST 669, vorgeschlagenen Tafel einen finanziellen Zuschuss gewährt. Begründung: In der Anregung an den Magistrat, OM 6329, hatte der Ortsbeirat beschlossen, für eine Gedenktafel für Joseph Wertheim an dessen ehemaligem Wohngebäude in der Arnsburger Straße 1 eine Finanzierung von 4.000 Euro bereitzustellen. Die in der genannten Stellungnahme vorgeschlagene Umsetzung bewegt sich in dem vom Ortsbeirat gesetzten Kostenrahmen von 4.000 Euro. Da einige Punkte in der Planung zum gegebenen Zeitpunkt jedoch noch offen sind, wie die endgültige Textfassung, der konkrete Anbringungsort respektive die Anbringungsweise, die sich möglicherweise auf die Kosten auswirken, ist eine weitere Stellungnahme des Magistrats zu den final anfallenden Kosten und eine Darlegung möglicher Zuschüsse seitens des Magistrats erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2025, OM 6329 Stellungnahme des Magistrats vom 22.04.2025, ST 669
Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10?
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7138 entstanden aus Vorlage: OF 531/4 vom 03.06.2025 Betreff: Wie geht es weiter mit der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10? Der Magistrat wird gebeten zu berichten, wie die Planungen hinsichtlich der Notübernachtungsstätte in der Ostparkstraße 10 sind, da die 2019 errichtete Anlage nach bisherigem Erkenntnisstand aus brandschutzrechtlichen Gründen nur eine Genehmigung bis Ende 2026 besitzt. Der Ortsbeirat sollte daher über die Zukunft der Einrichtung als auch die Nutzung des Geländes auf einen aktuellen Stand gebracht werden. Begründung: Die Containeranlage wurde 2019 auf einem Gelände des Grünflächenamtes als temporäres Provisorium für die Zeit des Neubaus der Notunterkunft im Ostpark (Ostparkstraße 16) errichtet. Dieser ist inzwischen abgeschlossen, angesichts des stark gestiegenen Bedarfs für entsprechende Einrichtungen in der Stadt jedoch weiterhin in Betrieb. Der Frankfurter Verein für soziale Heimstätten e. V. nutzt dabei die räumliche Nähe beider Objekte, um mehr Personen mit einem gemeinsamen Angebot zu versorgen. Da die Containeranlage keine dauerhafte Lösung darstellt und nur eine befristete Genehmigung erhielt, sollte der Ortsbeirat unterrichtet und in die weitere Planung einbezogen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.09.2025, ST 1661
Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.06.2025, OM 7155 entstanden aus Vorlage: OF 1646/1 vom 03.06.2025 Betreff: Gehweg durch den KGV Rebstock e. V. prüfen und ermöglichen Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob zwischen der Schmidtstraße 16 und der Anspacher Straße 63 ein Wegerecht durch den KGV Rebstock e. V. gemäß beiliegender Grafik besteht oder ein solches eingerichtet werden kann. Sofern eine Durchwegung möglich ist, möge der Magistrat diese zu gewöhnlichen Tageszeiten ermöglichen. Begründung: Anwohnende in der Anspacher Straße müssen derzeit bis zur Hausnummer 9 einen Umweg gehen, bevor sie auf den Fußweg in Richtung Schmidtstraße einbiegen können. Damit umrunden sie weite Teile des Kleingartenvereins. Ein Fußweg zwischen Anspacher Straße 63 zur Schmidtstraße würde eine Abkürzung von bis zu 250 Meter bedeuten. Von der Schmidtstraße betrachtend gibt es zwei potentielle Wege, die den KGV durchqueren. Der erste beginnt 30 Meter nach der Schmidtstraße und führt mit einer Abbiegung auf einer Strecke von 100 Metern an der Kantine des KGV vorbei. Der andere beginnt 80 Meter nach der Schmidstraße und quert ca. 35 Meter durch den KGV. Es wäre für die Anwohnenden wünschenswert, wenn wenigstens einer dieser Wege zu gewöhnlichen Tageszeiten als Abkürzung zur Verfügung stehen würde. Bild: Google Maps mit eigener Ergänzung Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.09.2025, ST 1459
Ideen
Austausch über "Smart City FFM" Projekt fördern
"Die Umsetzung der Digitalisierungsprojekte sollte mit einer Bürgerbeteiligung geplant und umgesetzt werden, aber vor allem auch perspektivisch sollten die Bürgerinnen und Bürger an der Entwicklung neuer Smart-City-Ideen beteiligt werden." (Gesamtstädtische Digitalsierungsstrategie, 2019) Ich suche seit knapp einem Jahr nach Menschen im Umkreis von Frankfurt a. Main die sich an dem Smart City Projekt (verabschiedet 02/2021) beteiligen. Seitens der Stadt werden Termine für das jährliche Smart City Forum gefunden, aber wäre es nicht partizipativer mit den Stakeholdern/Shareholdern, der Stadt, den Zuständigen des Dezernats, den Vereinen/ Initiativen und den BürgerInnen regelmäßiger zusammen zu kommen, um die gemeinsame Stadtgestaltung voranzutreiben? Die Idee dahinter könnte ein monatliches Zusammenkommen von ExpertInnen/Quartiersgruppen bedeuten, welches offen ist für Open Innovation und andere smarte Vernetzungsmöglichkeiten. Menschen könnten sowohl digital als auch analog zusammenfinden, um sich den Problemlösungen anzunehmen die sie unmittelbar betreffen. Unabhängig von einander könnten dann gleichzeitig zahlreiche verschiedene Ideen und Lösungen umgesetzt/ bearbeitet werden und mehr Menschen über den ständig wandelnden Status quo informiert werden. Ziel ist es die BürgerInnen nicht nur zu Beteiligen (das Zulassen/Zuteilen von Beteiligung), sondern ihnen die Möglichkeit zu geben sich der Stadt anzunehmen und an dem kulturellen Stadtmachen teilzuhaben (Partizipation als Teil der kulturellen Praxis). Förderlich ist diese Idee für das Gemeinwohl, weil durch die Weiterentwicklung/Vorantreibung des Smart City FFM Projekts in wenigen Jahren eine Menge Energie eingespart werden kann, die Lebensqualität der Einzelnen gesteigert wird, der Umwelt durch das Einsparen von Rohstoffen und Emissionen geholfen wird und im besten Fall der gesellschaftliche Zusammenhalt durch den stetigen Austausch gestärkt werden kann. Für eine stärkere Parizipationskultur.
Öffentliche Toiletten im Hafenpark
Leider sind die Dixie Toiletten im Hafenpark notorisch defekt und geschlossen. Angenommen der grossen Anzahl der Besuche sowohl aktive Sportler und Familien, die regelgemäßig im Hafenpark Zeit verbringen, eine kaputte Toilette ist völlig unzureichend. Cafe montez hat nicht immer auf und ist auch eine private Cafe, keine öffentliche Toilette. Daher wäre es absolut notwendig eine feste funktionierende Toilette Einrichtung mit frischen Wasser Zugang.
Ausgemeindung Schwanheims
Schwanheim war ein eingeständiger Ort, bis es von der Stadt verschluckt wurde. Auch die Interessen der Schwanheimer werden in der Stadt nicht berücksichtigt. Ein eigenständiges Schwanheim wird wieder zu einem Dorf werden! Außerdem stören all die eigeplackten und die Städter die Idylle, die man im Ort vorfindet!
freie Spur für Einsatzkräfte
Es wird gebaut. Yeah, klasse, ein sicherer Übergang für uns Radfahrer. Leider ist während der Bauphase die Kreuzung gleichermaßen eine Mausefalle wie vor dem Baubeginn. Ich sitz hier im Büro mit Blick auf die Kreuzung und erlebe Stunde für Stunde wie sich ein Rettungswagen durch die Schlange an der Ampel quält weil es keine Ausweichmöglichkeiten gibt und künftig auch nicht vorgesehen sind. Kann man die mittlere Spur nicht zu Einsatzspur machen? Nach Niederrad rein fahren schon lange keine 30.000 PKWs mehr rein. Bitte! Freie Fahrt für die, die unser Leben retten können.
Dachbegrünung vorschreiben
Es braucht dringend eine Vorschrift zur Dachbegrünung bei Neubauten. Diese muss verpflichtend werden, die bisherigen Anreize bringen nicht sehr viel. Das Stadtklima muss endlich besser werden im Sommer.
kreisel
die verkehrssicherheit soll durch einen kreisel an der hügel/raimund/kurhessen/ginnheimer hohl verbessert werden für schulkinder und radfahrende. die emissionen sollen verringert werden.
Parkplatz schaffen
3-4 mehr Parkplätze schaffen indem man unnötige Stangen welche einige Parkplätze in der Ackermannstrasse blockieren entfernt…
Innerhalb des Anlagenrings autofreie Zone, dafür ÖPNV in dem Bereich zum 0 Tarif
Innerhalb des Anlagenrings nur noch Anliegerfahrzeuge und Lieferdienste zulassen. Parkplätze zu Erholungs- /Grünflächen umwandeln, Parkhäuser für Anwohnerparken vergünstigen oder zu gemischter Nutzung und Wohnungen umbauen.
Ein Amsterdam/Venedig am Main schaffen.
Die Fahrspuren des Anlagenrings rund um die Innenstadt zum Wassergraben umgestalten und an den Main anschließen. Mit weitestgehender Reduktion des motoriserten Verkehrs in der Innenstadt, die Aufenthaltsqualität im Hotspot durch großflächige Abkühlung steigern.
Wendeverbot Linksabbiegung Kreuzung B43 (Gerbermühle) - Wehrstrasse
In Höhe der der Gerbemühle von Offenbach kommend in Richtung Frankfurt, Linksabbieger an der Ampel B43 in die Wehrstraße kommt es häufig zu Stau und gefählichen Situationen, da etliche Autofahrer die Kreuzung zum Wenden nutzen und aufgrund des rechtsabiegenden Verkehrs aus der Wehrstrasse entweder warten und somit den Abbiegerverkehr aufhalten, oder es u.U. sogar zu gefählichen Situationen bis hin zum Unfall kommen kann. Hier könnte ein Wendeverbot Abhilfe schaffen.