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Ortsbeirat 9

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos

03.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 997/9 Betreff: Frei halten der Fahrradständer von parkenden Autos In der Selma-Lagerlöf-Straße und der Ricarda-Huch-Straße kommt es regelmäßig vor, dass die in zwei Reihen vor den Eingängen der Wohnhäuser angebrachten Fahrradständer durch parkende Autos blockiert werden. Dies führt dazu, dass die Fahrradständer nicht mehr bestimmungsgemäß genutzt werden können. Insbesondere werden Fahrzeuge zwischen den Reihen mit Omegabügeln abgestellt, wodurch der Zugang für Radfahrende erheblich eingeschränkt ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird daher gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um das unzulässige Parken zwischen den Fahrradständer-Reihen zu unterbinden. Eine mögliche Lösung wäre die Installation von Pollern oder anderen baulichen Maßnahmen, die das Abstellen von Fahrzeugen an diesen Stellen wirksam verhindern. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6851 2025 Die Vorlage OF 997/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr)

03.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 998/9 Betreff: Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen an der Hügelstraße (Höhe Am Hochwehr) Da die Umsetzung des geplanten Kreisverkehrs an dieser Stelle noch Jahre in Anspruch nehmen wird, wäre es sinnvoll, die vorhandenen versiegelten Flächen zwischenzeitlich zu entsiegeln. Durch diese Maßnahme könnte die angrenzende Grünfläche erweitert und das Erscheinungsbild der Umgebung deutlich aufgewertet werden. Neben der ästhetischen Verbesserung würde die Entsiegelung auch ökologische Vorteile mit sich bringen. Eine größere Grünfläche würde zur Verbesserung des Mikroklimas beitragen, Regenwasser besser versickern lassen und die Artenvielfalt in diesem Bereich fördern. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Entsiegelung der Sperrflächen neben dem Grünstreifen zwischen den Fahrtrichtungen der Hügelstraße in Höhe Am Hochwehr zu veranlassen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 34 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6852 2025 Die Vorlage OF 998/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen!

03.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 986/9 Betreff: Die Stadtteilbibliothek am Dornbusch sichtbarer machen! Im U-Bahn- Unterführungsbereich der Station "Dornbusch" befinden sich an der Wand zwar Hinweisschilder auf das Bürgeramt, nicht aber auf die Stadtteilbibliothek. Einige Menschen finden diese nicht so einfach. Auch der Eingang und Aufgang ist eher unscheinbar. Die Leitung der Stadtteilbiliothek würde sich einen amtlichen Hinweis durchaus wünschen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Einvernehmen mit der "traffiQ" und der Bibliotheksleitun, die Wegweiser durch Wegweiser für die Bibliothek zu ergänzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6843 2025 Die Vorlage OF 986/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße

03.04.2025 | Aktualisiert am: 02.07.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.04.2025, OF 999/9 Betreff: Geplante Vollsperrung Kurhessenstraße (Höhe Schwalbenschwanz) wegen Grunderneuerung der Straße im Abschnitt Höhenblick bis Haeberlinstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangenen Jahren gab es in oben genannten Abschnitt weder Behinderungen noch Unfälle. Ebenso gab es im Bereich des Straßenabzweiges der Kurhessenstraße zur Straße "Am Schwalbenschwanz" bei der bewährten rechts vor links Regelung keine Behinderungen oder Unfälle. Wie aus der Presse zu entnehmen war, soll die Straße in oben genannten Bereich während der Bauarbeiten für fast zwei Jahre gesperrt werden. Insbesondere gilt es zu klären, ob es Alternativen zu einer zweijährigen Sperrung der avisierten Teilbereiche gibt, welche nicht im Interesse der Anwohner und Gewerbetreibenden ist. Eine geplante Vollsperrung der Straße hätte massive Auswirkungen auf die Gewerbetreibenden / Anwohner, ÖPNV-Verbindung der Buslinie 69 entlang der Baustraße. Ebenso wird sich während dieser Zeit der Verkehr auf den Abschnitt "Eschersheimer Landstraße" - "Hügelstraße" verlagern und gerade in den Morgen und Abendstunden in beiden Richtungen für zusätzliche Staus, mit Auswirkungen auf den Zeitplan der Buslinie 39 (Verspätungen) sorgen, da eine Alternativroute in diesem Abschnitt nicht gegeben ist. Da sich für die Mai Sitzung 2025 ein Vertreter des ASE die Pläne zur Umgestaltung der Straße angekündigt hat, sollte nach dieser Sitzung entschieden werden ob die vorgestellten Pläne in dieser Form umgesetzt werden, auch wenn es mit einer zeitlichen Verzögerung einhergeht. Anwohner und Gewerbetreibende sollten hierzu auch gehört werden. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2025, OF 1033/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 999/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 40. Sitzung des OBR 9 am 26.06.2025, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 999/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1033/9 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, 4 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung) zu 2. GRÜNE, 3 CDU, SPD, Linke und fraktionslos gegen BFF (= Annahme); 2 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9

02.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 1005/9 Betreff: Wallboxen im Vorgarten im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt am Main wird aufgefordert, die Errichtung von E-Lade-Stationen (Wallboxen) im Vorgartenbereich privater Grundstücke als Ausnahme zur Vorgartensatzung im Ortsbezirk 9 zu genehmigen. Diese Genehmigung soll unter folgenden Bedingungen erteilt werden: 1. Die Fläche, auf der das Fahrzeug zum Laden abgestellt wird, darf nicht versiegelt werden. Stattdessen sollen wasserdurchlässige Materialien wie Rasengittersteine oder Schotterrasen verwendet werden, um die Versickerung von Regenwasser zu gewährleisten und das Stadtklima zu schützen. 2. Die optische Gestaltung der Vorgärten muss weiterhin mit dem Charakter des Wohnumfelds vereinbar sein. 3. Es ist sicherzustellen, dass die E-Lade-Station über Photovoltaik - Anlagen gespeist wird. Begründung: Die Förderung der Elektromobilität ist ein wesentlicher Baustein der Klimaschutzstrategie der Stadt Frankfurt am Main. Um den Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erleichtern, sollten private Initiativen zur Errichtung von E-Lade-Stationen unterstützt werden. Die Vorgartensatzung hat das Ziel, die Vorgärten als grüne und versickerungsfähige Flächen zu erhalten. Dieses Ziel wird durch die Bedingung, dass die Fläche zum Laden des Fahrzeugs nicht versiegelt wird, gewahrt. Die Maßnahme trägt dazu bei, die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main zu erreichen, ohne die gestalterischen und ökologischen Vorgaben der Vorgartensatzung aufzugeben. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 41 Beschluss: Die Vorlage OF 1005/9 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und SPD gegen CDU und FDP (= Annahme); Linke, BFF und fraktionslos (= Enthaltung)

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule

02.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2025, OF 981/9 Betreff: Sachstand Neubau und Sanierung des Altbaus der Ziehenschule Der Magistrat hat zuletzt am 10.07.2023 über den Sachstand zur Sanierung und Erweiterung der Ziehenschule und auch nur über noch notwendige Abstimmungen über den Umfang der erforderlichen Auslagerung von Klassen berichtet. Die erforderlichen Mittel wurden bereits in den Haushalt 2023 eingestellt. Weitere Informationen, insbesondere ein Ergebnis der nunmehr seit zwei Jahren andauernden Abstimmungen, liegen dem Ortsbeirat nicht vor. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, über den Stand der Abstimmungen zum Umfang von Auslagerungen an der Ziehenschule und das Ergebnis der Suche nach Auslagerungsflächen zu berichten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6840 2025 Die Vorlage OF 981/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

01.04.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1000/9 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit M 16/2025 die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten, 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen, 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse und die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks, 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird, 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt, 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert, 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten, 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahnstationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen, 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist, 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16/2025) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats B 429/2022 angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht". Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4/2024) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station Ginnheim oder der U-Bahn-Station Niddapark zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum erlischen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429/2022 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Beteiligung" abzuleiten sind, eingelöst. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 1000/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 12 Die Vorlage OF 1000/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und SPD erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6983 2025 Die Vorlage OF 1000/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und 1 FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine Stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1001/9 Betreff: Lebendige Stadtteilzentren erhalten und fördern: Eine Stadtteilübergreifende Gewerbestrategie für Frankfurt Vorgang: OM 3432/23 OBR 2; OM 4137/23 OBR 3; ST 181/25; ST 472/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, ämterübergreifend eine umfassende, stadtteilübergreifende Gewerbestrategie zu entwickeln und zum Beschluss vorzulegen. Diese Strategie soll speziell auf den Erhalt und die Förderung kleingewerblicher, handwerklicher und gastronomischer Strukturen in den Stadtteilen und Stadtteilzentren ausgerichtet sein. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Einrichtung einer Ämterübergreifenden, regelmäßig tagenden Arbeitsgruppe 2. Ämterübergreifende Entwicklung eines Teilkonzepts zur Sicherung der Mischnutzung und von kleingewerblichen Strukturen in den Stadtteilzentren, insbesondere in den Ortsbezirken mit akutem Handlungsbedarf (z.B. hohes Maß von Verdrängung oder Leerstand), 3. Erarbeitung einer Methodik zur Identifizierung von besonders schützenswerten und möglicherweise förderungswürdigen Gewerbebetrieben. Diese sollte klare Kriterien festlegen, anhand derer die besondere Bedeutung einzelner Betriebe für die Stadtteilidentität, die Nahversorgung und das soziale Gefüge bewertet werden kann, 4. Aktive Einbeziehung der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements, Sozialrathäuser sowie der Bürgerinnen und Bürger, um lokale Bedarfe zu ermitteln und das für die Stadtteilidentität und die Versorgung des Stadtteils wichtige Gewerbe zu identifizieren, 5. Erarbeitung von wirksamen Instrumenten, um der Verdrängung von Kleingewerbe durch extreme Mieterhöhungen entgegenzuwirken, etwa durch Mittlerstrukturen zwischen Eigentümer*innen und Gewerbetreibenden, 6. Prüfung von Fördermöglichkeiten für die Ansiedlung und den Erhalt von kleinen und mittleren Unternehmen in den Stadtteilzentren, die als "schützenswert" identifiziert werden können, 7. Nutzung städtischer Immobilien zur gezielten Ansiedlung von Start-Ups und in den Stadtteilen fehlendem Kleingewerbe zu angemessenen Mieten, 8. Ausweitung und Verbesserung des strategischen Leerstandsmanagements mit besonderem Fokus auf die Stadtteilzentren, 9. Erweiterung der aufsuchenden Gewerbeberatung und Flächendeckender Einsatz von "Stadtteil-Kümmerern" zur besseren Unterstützung des lokalen Gewerbes. Der Magistrat wird gebeten, regelmäßig zur Umsetzung dieser Punkte und allgemein zur der Lage und den Herausforderungen des Gewerbes in den Stadtteilen zu berichten. Begründung: Die vielfältigen Stadtteilzentren Frankfurts mit ihrer Mischung aus Einzelhandel, Handwerk, Gastronomie und Dienstleistungen sind wesentliche Faktoren für die Lebensqualität in unserer Stadt. Sie dienen nicht nur der Nahversorgung, sondern sind auch wichtige soziale Treffpunkte und prägen die Identität der Stadtteile. Diese gewachsenen Strukturen sind jedoch zunehmend bedroht, wie zahlreiche Beispiele aus den verschiedenen Ortsbezirken zeigen. In seiner Stellungnahme (ST 472/25) hat der Magistrat festgestellt, dass "die Entwicklung einer stadtteilübergreifenden Gewerbestrategie unter Einbeziehung mehrerer städtischer Ämter und Fachbereiche ein weiterer Ansatz sein" könnte. Diesen übergreifenden Ansatz gilt es nun umzusetzen, weil der Magistrat regelmäßig berichten muss, in den von den Ortsbeiräten aufgebrachten Einzelfällen keine passenden Instrumente zur Lösung zur Hand zu haben. Mietsteigerungen aufgrund steigender Immobilienwerte, veränderte Konsumgewohnheiten, Online-Handel und demografischer Wandel stellen das Stadtteilgewerbe vor komplexe Probleme, die eines ganzheitlichen Ansatzes bedürfen. Dabei ist es entscheidend, eine systematische Methodik zu entwickeln, mit der schützenswertes und förderungswürdiges Gewerbe identifiziert werden kann. Nicht jeder Betrieb ist gleichermaßen strukturprägend oder identitätsstiftend für einen Stadtteil. Eine differenzierte Betrachtung auf Basis klarer Kriterien ist notwendig, um die begrenzten Ressourcen gezielt einsetzen zu können. Die Expertise der Ortsbeiräte, Quartiersmanagements und Sozialrathäuser sowie die Perspektive der Bürgerinnen und Bürger sind dabei unverzichtbar, um die lokalen Bedarfe und Besonderheiten zu erfassen und in die Gewerbestrategie einfließen zu lassen. Der Trend zur Ausdünnung der Nahversorgung ist in vielen Stadtteilen zu beobachten und führt zu einer Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sowie zu verstärktem Verkehrsaufkommen durch längere Einkaufswege. Er widerspricht auch dem Ziel der "15-Minuten-Stadt". Andere Städte haben gegen diesen Trend bereits erfolgreiche Strategien entwickelt, etwa durch aktives Leerstandsmanagement, Vermittlung zwischen Eigentümer*innen und potenziellen Mieter*innen, Zwischennutzungskonzepte oder den gezielten Ankauf strategisch wichtiger Immobilien. Von diesen Erfahrungen sollte Frankfurt lernen und eigene, an die spezifischen Bedingungen der Stadt angepasste Instrumente (weiter)entwickeln. Eine solche stadtteilübergreifende Gewerbestrategie muss dabei sowohl die unterschiedlichen Bedürfnisse der verschiedenen Stadtteile berücksichtigen als auch gemeinsame Herausforderungen identifizieren und Lösungsansätze entwickeln. Ein ressortübergreifender Ansatz ist dabei unerlässlich, da die Thematik nicht von einem einzelnen Fachbereich allein bewältigt werden kann. Der Ortsbeirat 9 setzt sich für lebendige Stadtteilzentren ein und sieht in einer koordinierten Gewerbestrategie eine wichtige Maßnahme, um die Lebensqualität und Nahversorgung in den Stadtteilen Frankfurts zu sichern und zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 23.01.2023, OM 3432 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2023, OM 4137 Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2025, ST 181 Stellungnahme des Magistrats vom 21.03.2025, ST 472 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 37 Beschluss: Anregung OA 545 2025 Die Vorlage OF 1001/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 1002/9 Betreff: Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat mitzuteilen, ob er Potenziale für die Teilentsiegelung von Schulhöfen im Ortsbezirk 9 kennt, ob in diesem in den letzten Jahren nennenswerte Entsiegelungen auf Schulhöfen stattgefunden haben, ob dies geplant ist und falls nicht, welche Gründe dagegensprechen. Wegen des laufenden Umbaus ist für den Ortsbeirat besonders interessant, ob der Magistrat das Potenzial für Entsiegelungen beim Umbau der Diesterweg-Schule bereits geprüft hat und inwiefern dies bis zum Abschluss der Bauarbeiten noch geplant ist, insbesondere, da klimatisch wertvolle Bäume auf dem Schulhof für die Erweiterung gefällt wurden. Weiterhin möge der Magistrat prüfen, ob für mögliche Entsiegelungsprojekte an Schulen im Ortsbezirk 9 KfW-Fördermittel aus dem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" beantragt und genutzt werden können. Begründung: Der Freiflächenentwicklungsplan der Stadt Frankfurt zeigt, dass es im Ortsbezirk 9 zahlreiche stark versiegelte Flächen mit hohem Überhitzungspotenzial gibt - auch im Bereich von Schulbauten. Eine der konkret vorgeschlagenen Maßnahmen in diesem bereits seit vielen Jahren vorliegenden Plan ist die Entsiegelung von Schulhöfen. Die Teilentsiegelung und Begrünung von Schulhöfen ist eine wirksame Maßnahme zur Klimaanpassung, die nicht nur das lokale Mikroklima verbessert, sondern auch zur Lernleistung beiträgt - denn wie Forschungsergebnisse zeigen, sinken Prüfungsleistungen bereits um ein Prozent pro halben Grad wärmeren Klassenzimmern. Die KfW bietet mit ihrem Programm "Natürlicher Klimaschutz in Kommunen (444)" umfangreiche Fördermöglichkeiten für Entsiegelungsmaßnahmen. Dabei sind explizit auch Entsiegelungen von "Außenanlagen von (kommunalen) sozialen Einrichtungen (z.B. Schulhöfen, Krankenhäusern, Kindertagesstätten)" förderfähig. Für die Maßnahme D.2 wird ein Zuschuss von 90% der förderfähigen Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 1.000.000 Euro gewährt. Die Förderung umfasst den Aufbruch und Abtrag von Versiegelungen, Bodenaufbereitung sowie Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. Entsiegelte Schulhöfe bieten vielfältige Vorteile: Sie verbessern das lokale Mikroklima durch Kühlung, erhöhen die Biodiversität, bieten mehr Lebensraum für Pflanzen und Tiere und ermöglichen naturnahe Erfahrungen für Schülerinnen und Schüler. Zudem verbessern sie den Wasserhaushalt durch natürliche Versickerung von Regenwasser. Die Entsiegelung von Schulhöfen entspricht sowohl den Zielen des Freiflächenentwicklungsplans als auch dem Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz (ANK), das Städte und Kommunen bei der Schaffung grüner Infrastruktur und wassersensibler Stadtentwicklung unterstützt. Dies ist besonders wichtig in Zeiten zunehmender Hitzebelastung in Städten und dient der Klimaanpassung im Ortsbezirk 9. Entsiegelte und begrünte Schulhöfe bieten pädagogisch wertvolle Naturerfahrungsräume für Kinder und Jugendliche und können gemäß der "Baukulturellen Leitlinien des Bundes" als Teil einer grünen Infrastruktur verstanden werden, die "gesunde Lebensbedingungen für Mensch und Natur" schafft. Darüber hinaus verbessern sie das lokale Mikroklima und die Aufenthaltsqualität an Hitzetagen erheblich, was angesichts der zunehmenden Hitzebelastungen in städtischen Räumen besonders wichtig ist. Die klimatische Aufwertung von Schulhöfen entspricht dem in den Baukulturellen Leitlinien des Bundes verankerten Prinzip der Entsiegelung "nicht benötigter versiegelter Flächen" sowie zum Beispiel im Fall der Diesterwegschule auch dem Ziel der "dreifachen Innenentwicklung", bei der die bauliche Entwicklung mit einer Qualitätsverbesserung urbaner Freiräume einhergeht. Bildausschnitte: Freiflächenentwicklungsplan, abgerufen unter https://frankfurt.de/themen/umwelt-und-gruen/umwelt-und-gruen-a-z/im-gruenen/fre iflaechenplanung Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 38 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6853 2025 Die Vorlage OF 1002/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass dem Tenor der folgende Satz angefügt wird: "Die entsiegelten Flächen sollen für Kinder weiterhin nutzbar sein." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 979/9 Betreff: Stand der Energieplanung für Bebauungsplan 903 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung Vorgang: OM 3277/22 OBR 9; ST 978/23; M 54/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat über den aktuellen Stand der Planung zum Thema Wärme und Energie für das Neubaugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" zu berichten, insbesondere zu folgenden Fragen: 1. Welchen Stand haben die laut der Website des Stadtplanungsamts zwischen 2023 und 2024 stattfindenden "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" und zu welchen Ergebnissen haben diese mittlerweile geführt? 2. Welches Energiekonzept wird für das Neubaugebiet verfolgt und inwiefern wurden die Empfehlungen der Ebök-Studie dabei berücksichtigt? Welcher energetische Standard der Gebäude wird angestrebt? 3. Wurden vertiefende Untersuchungen zum Geothermiepotenzial, wie in der Ebök-Studie empfohlen, inzwischen durchgeführt oder geplant? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nicht, warum nicht? 4. Wurde auch die Möglichkeit eines "kalten Nahwärmenetzes" geprüft, mit dem Erdwärme effizient genutzt und im Sommer auch zur Gebäudekühlung eingesetzt werden könnte? 5. Wie wird die Installation von Solartechnik-Anlagen auf den Dachflächen gemäß dem Beschluss NR 1157/25 (mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen) in diesem Baugebiet umgesetzt? 6. Welche Aspekte der Energieversorgung und -Energieeffizienz und welche konkreten Regelungen dazu sollen in den städtebaulichen Verträgen festgeschrieben werden oder wurden darin bereits vereinbart? Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, auch über den Stand der Erarbeitung des Freiraumstrukturkonzepts zu berichten. Begründung: Ein zukunftsweisendes Energiekonzept ist nicht nur für den Klimaschutz wichtig, sondern kann durch geringere Betriebskosten auch langfristig die Kosten für die künftigen Bewohnerinnen und Bewohner senken. In der Stellungnahme ST 978/23 vom April 2023 hieß es, dass Gespräche mit Investoren zu Energieversorgungsvarianten noch nicht geführt wurden. Auf der Website des Stadtplanungsamts ist jedoch von "Abstimmungen mit Investoren zu möglichen Energieversorgungsvarianten" für 2023-2024 die Rede. Der Stand im Jahr 2025 wird dort leider nicht genannt. Da das Verfahren inzwischen weit fortgeschritten ist und in diesem Jahr laut öffentlicher Aussage des Leiters des Stadtplanungsamts die Offenlage des Bebauungsplanentwurfs zu erwarten ist, müsste auch die Energieversorgung konkret geplant sein, denn vor der Offenlage werden städtebauliche Verträge abgeschlossen, in denen dies zu regeln ist. Die 2020 veröffentlichte Ebök-Studie empfiehlt für das Baugebiet die Nutzung des oberflächennahen Geothermiepotenzials. Solche Potenziale könnten besonders durch ein kaltes Nahwärmenetz genutzt werden, das sowohl das Heizen im Winter als auch das Kühlen im Sommer ermöglicht und dabei besonders energieeffizient ist. Der Ortsbeirat hatte sich bereits vor zwei Jahren danach erkundigt. Mit dem im März 2025 beschlossenen Antrag NR 1157 hat die Stadtverordnetenversammlung die Installation von Solartechnik-Anlagen auf mindestens 50% der nutzbaren Dachflächen für zukünftige Bebauungspläne bzw. städtebauliche Verträge verbindlich beschlossen. Diese Regelung müsste auch bei der Energieversorgungsplanung für das Baugebiet "Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung" berücksichtigt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3277 Stellungnahme des Magistrats vom 28.04.2023, ST 978 Vortrag des Magistrats vom 26.04.2024, M 54 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6839 2025 Die Vorlage OF 979/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 994/9 Betreff: Baumpflanzungen am Spielplatz Höhenblick Der Ortsbeirat bittet den Magistrat auf der großen, abschüssigen Wiese am Spielplatz Höhenblick Bäume entlang der Straße Niddablick und nach Möglichkeit auch am Weg zum Am Ginnheimer Hang hin pflanzen zu lassen. Begründung: In diesem Bereich musste ein Baum gefällt werden und im Sommer ist zusätzlicher Schatten wünschenswert. Eine Fläche zum Fußballspielen und Rodeln bleibt erhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6849 2025 Die Vorlage OF 994/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

01.04.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 995/9 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 995/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 995/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6982 2025 Die Vorlage OF 995/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE und Linke gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 989/9 Betreff: Umsetzung der Ergebnisse des Ortstermins zur Verbesserung des Begegnungsorts zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule Vorgang: OM 3383/23 OBR 9; ST 1098/23; OIB 251/23 OBR 9; ST 753/24; ST 1474/24; OM 5441/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, im Nachgang des Ortstermins am 13.3.2025, an dem neben dem OBR, der Initiative "Projekt Dornbusch" und Vertreter*innen der Dornbuschkirche seitens der eingeladenen Ämter das ASE, Radfahrbüro und FES teilgenommen haben, folgende Ergebnisse umzusetzen: 1. Die bereits beim Ortstermin vereinbarten Standorte für die bereits beantragten und finanzierten Bücherschränke (1x "Normal, 1x Kinder) gemäß der Fotoprotokollierung des ASE zu realisieren. Die Rückmeldung, welche Personen die Patenschaften übernehmen, erfolgen gemäß dem Wunsch in ST 753/24 an das Bücherschrank- Funktionspostfach. 2. Die mit OM 5441/24 bereits beschlossene Entsiegelung eines Streifens der überlangen Parkplätze in der Carl-Goerdeler-Straße ist möglich, da dort laut Information des ASE keine Leitungen im Weg liegen. Die Kürzung der Parkplätze auf eine reguläre Länge soll baldmöglichst erfolgen. Auf den neu gewonnenen Grünflächen sollen so viele Bäume und Sträucher wie möglich gepflanzt werden. Über den Streifen hinaus soll zusätzlich der am östlichen Rand liegende Parkplatz (nahe dem Zebrastreifen) entsiegelt und begrünt werden, um den hier entstehenden Platz besser zu fassen. 3. Spätestens nach Abschluss der geplanten Fernwärme-Bauarbeiten die Sperrfläche an der Kreuzungsecke nicht wieder zu versiegeln, sondern als Grünfläche umzugestalten. Dabei soll die Sichtbeziehung zur Kreuzung im Sinne der Verkehrssicherheit vor der Schule unbedingt erhalten bleiben. Das Grünflächenamt wird gebeten, eine entsprechende Planung zu erstellen und falls nötig Mittel für den Haushalt 2026 einzuplanen. Die Container auf der Fläche sind entsprechend an anderer Stelle im Umfeld - aber nicht auf dem Platz vor der Dornbuschkirche - zu positionieren. Sofern sich keine andere geeignete Stelle dafür findet, könnte ein Parkplatz ganz im Westen der zu entsiegelnden Parkreihe dafür genutzt werden. Durch die Verkürzung werden effektiv mehr nutzbare Parkplätze hinzugewonnen, da die LKW und Wohnmobile nicht mehr dauerhaft auf den Flächen parken können. 4. Die im Rahmen des "World Design Capital 2026" von der Initiative "Projekt Dornbusch" vorgeschlagene Anbringung einer "Waldliege" und die Installation von Verschattungsmöglichkeiten für den Platz zu unterstützen und deren konkrete Umsetzung nach unbürokratischer Rücksprache mit dem Ortsbeirat zu veranlassen, sobald konkrete Pläne dafür vorliegen. 5. Die Aufwertung und Pflege der neu entstandenen Grünfläche entlang der Mierendorffstr., die bereits mit Bäumen bepflanzt wurde, kann durch eine Patenschaft von Mitgliedern der Initiative "Projekt Dornbusch" übernommen werden. Dafür hat die Initiative bereits ein Pflanzkonzept entwickelt, das beim Termin erläutert wurde. Da das Grünflächenamt nicht teilnehmen konnte, wird der Magistrat darum gebeten, dies zu unterstützen und sich direkt mit der Initiative über die Details der Patenschaft für die Fläche abzustimmen. Der Ortsbeirat lobt ausdrücklich das Engagement des ASE und bedankt sich für die Unterstützung in den letzten Jahren, die für seine Arbeit grade vor dem Hintergrund fehlender Zusagen für Neuplanungen von Plätzen im Stadtteil von höchster Bedeutung ist. Dies ist neben der Arbeit mit dem Grünflächenamt eine der wenigen Kooperationen, durch der Ortsbeirat und somit auch die Bürger*innen überhaupt Wirksamkeit im öffentlichen Raum entfalten können. Das stärkt Vertrauen in Demokratie und Verwaltung uns sollte entsprechend gewürdigt und gestärkt werden. Der Ortsbeirat bedankt sich bei der FES für die umgehend nach dem Ortstermin erfolgte Aufstellung der zusätzlichen Mülleimer. Der Ortsbeirat stellt mit Bedauern fest, dass das Stadtplanungsamt seine Kompetenz zur Gestaltung des öffentlichen Raums sowie der Beteiligung der Bürger*innen bei der Umgestaltung des Platzes an der Dornbuschkirche nicht einbringt und auch dem Ortstermin ohne Absage ferngeblieben ist. Begründung: Der Ortsbezirk 9 verfügt kaum über richtige Plätze mit Aufenthaltsqualität, daher ist die schrittweise Verbesserung des Bereichs zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule umso wichtiger. Die Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz" und der Ortsbeirat setzen sich seit Jahren für diese Verbesserungen ein. Der beschlossene Ortstermin zwischen Dornbuschkirche und Wöhlerschule (OF 816/9) hat am 13.3.2025 stattgefunden und wertvolle Ergebnisse gebracht. Der Ortstermin hat gezeigt, dass auch ohne komplette Neuplanung, die der Magistrat leider nicht in Aussicht stellen kann, viele kleine und mittlere Maßnahmen möglich sind, um die Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Die identifizierten Entsiegelungsflächen bieten wichtige Chancen für mehr Grün im Stadtteil und die Bücherschränke werden zur Belebung des Begegnungsortes beitragen. Der Ortsbeirat unterstützt ausdrücklich das Engagement der lokalen Initiative "Projekt Dornbusch - wir machen Platz", die sich auch an der World Design Capital beteiligt hat, und möchte deren kreative Ideen für eine lebenswertere Stadtteilgestaltung zur Umsetzung bringen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3383 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1098 Ortsbeiratsinitiative - Budget vom 14.09.2023, OIB 251 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2024, ST 753 Anregung an den Magistrat vom 25.04.2024, OM 5441 Stellungnahme des Magistrats vom 12.08.2024, ST 1474 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 25 Die Vorlage OF 989/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD, Linke und fraktionslos erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6845 2025 Die Vorlage OF 989/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der letzte Satz gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 976/9 Betreff: Eine Stadtteilbücherei für Eschersheim Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, bei der Planung des neuen Schulgebäudes im Bebauungsgebiet Nr. 902 - Nordöstlich der Anne-Frank-Siedlung auch die Einrichtung einer festen Einrichtung der Stadtbücherei einzuplanen und entsprechende Flächenbedarfe dafür im Gebäude zu berücksichtigen sowie die benötigten Stellen und Haushaltsmittel für Bau und Betrieb der Einrichtung anzumelden. Im gegenüber der Grundschule liegenden Baufeld ist im städtebaulichen Entwurf eine Erdgeschoss-Nutzung für Soziales, Kultur & Bildung vorgesehen. Sofern es keine konkurrierende relevante Nutzungsidee gibt, käme alternativ auch diese Fläche in Betracht. Begründung: Es gibt nachweislich einen Bedarf nach der Versorgung mit einer Stadtbibliothek in Eschersheim, da der Bücherbus bereits heute regelmäßig nach Eschersheim kommt. Eine feste Einrichtung hätte viele Vorteile, grade, weil sie Räume anbietet, die jederzeit aufgesucht werden können und auch zum Lernen, Lesen und Arbeiten genutzt werden können. Solche Einrichtungen sind ein wichtiger sozialer Treffpunkt, gerade für Kinder und Jugendliche. Die neue Schule, die in diesem Gebiet entstehen soll und die sich konzeptionell zum Stadtteil hin öffnen soll, bietet die ideale Chance, eine Stadtbücherei einzuplanen, die als Treffpunkt für das neue Quartier und den bestehenden Stadtteil dienen kann. Dies würde die soziale Infrastruktur in Eschersheim bereichern und zur Integration des neuen Quartiers beitragen. Darüber hinaus böte sich eine Schule ideal für eine Kooperation an. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6836 2025 Die Vorlage OF 976/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung

01.04.2025 | Aktualisiert am: 05.05.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.04.2025, OF 987/9 Betreff: Parkplatz Kirschwaldstraße: Maßnahmen gegen Falschparken und gewerbliche Übernutzung Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, 1. die Grünflächen auf dem Parkplatz an der Kirschwaldstraße, insbesondere im Eingangsbereich, durch geeignete Maßnahmen (z.B. Findlinge) vor Falschparken zu schützen, 2. beschädigte Grünflächen auf dem Parkplatz wiederherzustellen und mit geeigneten Pflanzen und Bäumen nachzubepflanzen, 3. zu prüfen und zu berichten, ob die regelmäßige Belegung von fünf oder oft auch mehr Stellplätzen durch ein nahegelegenes Security-Unternehmen mit dessen Baugenehmigung vereinbar ist und ob diese gewerbliche Parkplatznutzung eingeschränkt werden kann. Begründung: Der Parkplatz an der Kirschwaldstraße verfügt über die Parkplätze strukturierende Grünflächen, die bei hoher Belegung häufig zugeparkt und dadurch beschädigt werden. Die Erhaltung dieser Grüninseln und der Schutz ihrer Bäume Gleichzeitig belegt ein nahegelegenes Security-Unternehmen regelmäßig fünf oder mehr Stellplätze, was den Parkdruck erhöht und andere Nutzer des Parkplatzes beeinträchtigt. Vor dem Hintergrund, dass in der Umgebung gegen Falschparken vorgegangen werden soll, ist es umso wichtiger, dass der bestehende Parkplatz optimal genutzt wird und nicht durch übermäßige gewerbliche Nutzung blockiert wird. Maßnahmen wie Findlinge können die Grünflächen effektiv schützen. Die Wiederherstellung der beschädigten Bereiche und zusätzliche Bepflanzung würden zur ökologischen Aufwertung des Parkplatzes beitragen und den Hitzeeffekt auf der versiegelten Fläche reduzieren. Eine Überprüfung der gewerblichen Nutzung durch das Security-Unternehmen könnte zudem dazu beitragen, mehr Stellplätze für die Anwohner und Besucher des Ortsbezirks 9 freizuhalten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 9 am 24.04.2025, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6844 2025 Die Vorlage OF 987/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 9 | PARLIS

Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen

20.03.2025 | Aktualisiert am: 15.05.2025

S A C H S T A N D : Anregung vom 20.03.2025, OA 541 entstanden aus Vorlage: OF 967/9 vom 04.03.2025 Betreff: Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen Vorgang: F 2602/24 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. ü ber den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten. Begründung: Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum 1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Frage vom 04.07.2024, F 2602 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Soziales und Gesundheit Versandpaket: 26.03.2025 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit am 24.04.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) 35. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 29.04.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung) 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung am 05.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 6054, 35. Sitzung des Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung vom 05.05.2025

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Landwehrgraben

20.03.2025 | Aktualisiert am: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6673 entstanden aus Vorlage: OF 938/9 vom 05.02.2025 Betreff: Landwehrgraben Der Landwehrgraben (Weg über dem kanalisierten Landwehrgraben) verläuft vom Victor-Gollancz-Weg bis zur Gärtnerei Werner mit der postalischen Adresse Ziegenhainer Straße 18a. Es gilt Durchfahrt verboten, er ist jedoch für Radfahrer freigegeben. Der Landwehrgraben wurde einheitlich mit den Verkehrsschildern 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" und dem Zusatzzeichen 1022-10 "Radfahrer frei" ausgeschildert. Der Weg ist sehr dunkel und birgt deshalb Gefahren des Stolperns und Stürzens. Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Landwehrgraben - dort wo es zurzeit keine Beleuchtung gibt - mit einer adaptiven und ökologisch verträglichen Beleuchtung ausgestattet werden kann. Zusatzzeichen 1022-10 (Quelle: Bilder StVO) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1270

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen

20.03.2025 | Aktualisiert am: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6678 entstanden aus Vorlage: OF 955/9 vom 01.03.2025 Betreff: Nördliche Kreuzungsbereiche der Kaiser-Sigmund-Straße vor Falschparken schützen Der Magistrat wird gebeten, in den Kreuzungsbereichen (Fünf-Meter-Radius) der Kaiser-Sigmund-Straße mit der Schlickstraße, Brommstraße, dem Bundenweg und der Wanebachstraße Markierungen und Vorkehrungen gegen Falschparken vorzunehmen - mit Priorität in dieser Reihenfolge. Dafür könnten sich kurzfristig die Markierung von Sperrflächen, ggf. mit einzelnen Pollern und Radbügeln an den Seiten eignen, sogenannte provisorische Gehwegnasen. Begründung: Der § 12 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Halten und Parken regelt eindeutig: "(3) Das Parken ist unzulässig 1. vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] vor Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 8 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten, [...] 5. vor Bordsteinabsenkungen." An den im Tenor genannten Stellen kommt es zu regelmäßigem Eckparken, gerade im Bereich der Gehwegabsenkungen. Dies behindert und gefährdet den Fußverkehr und schränkt auch die Einsichtmöglichkeiten für den Pkw- und Radverkehr stark ein. Anwohnende berichten, dass auch regelmäßige Anrufe bei der Stadtpolizei keine Besserung herbeigeführt haben. Die gesetzlich gewollte Ordnung des Straßenverkehrs kann auf diesem Wege also nicht herbeigeführt werden. Daher sollte ein durch Markierungen und bauliche Maßnahmen herbeigeführter Schutz der schwächeren Verkehrsteilehmenden hergestellt werden, so wie es an vielen anderen Stellen im Dornbusch und der ganzen Stadt bereits getan wurde. Das seit Jahren bestehende Problem ist gut dokumentiert. Es folgen dazu einige Bilder sowie Beispiele für wirksame Umgestaltungen an anderen Stellen, die als Vorbild herangezogen werden könnten. Bilder zeigen beispielhafte Situationen an den genannten Kreuzungen (Quelle: Privat) Beispielbilder zeigen mögliche Lösungen (Nördlicher Marbachweg - Quelle: Privat) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1122

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße

20.03.2025 | Aktualisiert am: 16.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6679 entstanden aus Vorlage: OF 956/9 vom 05.03.2025 Betreff: Prüfung der Umwandlung der Mierendorffstraße in eine Einbahnstraße Im Rahmen eines Ortstermins zur Schulwegsicherung wurde die Verkehrssituation in der Mierendorffstraße im Abschnitt zwischen der Carl-Goerdeler-Straße und der Fritz-Tarnow-Straße eingehend erörtert. Dabei wurde festgestellt, dass die derzeitige Verkehrsführung insbesondere für Schüler*innen, die mit dem Fahrrad zur Wöhlerschule fahren, ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellt - insbesondere im Bereich des Haupteingangs der Schule. Als Lösungsmöglichkeit wurde vorgeschlagen, die Mierendorffstraße in diesem Abschnitt in eine Einbahnstraße in Südrichtung umzuwandeln. Durch diese Maßnahme könnte die Verkehrssicherheit für die Rad fahrenden Schüler*innen deutlich verbessert werden. Gleichzeitig müsste geprüft werden, inwiefern eine Anpassung der Fahrtrichtung in den umliegenden Straßen erforderlich wäre, um eine sinnvolle Verkehrsführung zu gewährleisten. Der Magistrat wird gebeten, die Möglichkeit zu prüfen und zu berichten, die Mierendorffstraße im genannten Abschnitt in eine Einbahnstraße mit Fahrtrichtung Süden umzuwandeln, sowie eine entsprechende verkehrsplanerische Bewertung der Auswirkungen auf das umliegende Straßennetz vorzulegen . Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 14.07.2025, ST 1130

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg

20.03.2025 | Aktualisiert am: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6681 entstanden aus Vorlage: OF 958/9 vom 02.03.2025 Betreff: Gestaltung der Fläche vor der Lärmschutzwand im Birkholzweg Anwohner*innen des Birkholzwegs wünschen sich auf einer bisherigen Grasfläche vor der Lärmschutzwand entweder Bäume oder zumindest eine ansprechendere Gestaltung. Bisher ist diese Fläche eine Wiese, die durch Schlammecken und Autos vor der hohen Lärmschutzwand gekennzeichnet ist. Die Anwohner*innen würden die Pkw freiwillig an einem anderen Ort parken, wenn diese Fläche gestaltet wäre. Der Magistrat wird gebeten, an der Strecke zwischen Birkholzweg 1a und 4 entweder mehrere Bäume zu pflanzen oder, wenn dies nicht möglich sein sollte, eine Hecke anzupflanzen. Wenn dieses Gelände zum Eigentum der Deutschen Bahn gehören sollte, wird der Magistrat gebeten, sich mit der Deutschen Bahn dahin gehend zu verständigen Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten

20.03.2025 | Aktualisiert am: 08.07.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 20.03.2025, OM 6688 entstanden aus Vorlage: OF 965/9 vom 01.03.2025 Betreff: Grünflächenversorgung im Ortsbezirk 9 auswerten Im Koalitionsvertrag der Römer-Koalition heißt es: "Unser Versprechen: Von jeder Frankfurter Wohnung soll ein Park, begrünter Platz, Wiese oder Wald künftig maximal 500 Meter entfernt sein." Der Ortsbeirat begrüßt dieses Ziel und würde sich gerne einen Überblick verschaffen, in welchen Bereichen des Ortsbezirks 9 eine Grünflächenunterversorgung besteht. Expert*innen legen zur optimalen Förderung von Gesundheit und Wohlbefinden einen Mindestabstand von 300 Metern zur nächsten Grünfläche nahe. Das Leitbild 3-30-300 besagt konkret: "Mindestens 3 Bäume in Sichtweite von jedem Haus. Jede Nachbarschaft sollte zu 30 Prozent mit Baumkronen (oder Vegetation) bedeckt sein. Niemand sollte mehr als 300 Meter von einem größeren Park oder einer Grünfläche entfernt wohnen." Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, eine Karte zu erstellen und möglichst auch über das Geoportal zu veröffentlichen, die als "Heatmap" den Abstand zu öffentlichen Grünflächen zeigt und dabei deutlich hervorhebt, wenn der Abstand mehr als 300 Meter oder 500 Meter beträgt. Alternative und aus Sicht des Magistrats besser geeignete Darstellungsformen, die zum Beispiel statt des Abstands auch die Wegezeit berücksichtigen oder Aussagen im Sinne des 3-30-300-Leitbilds vermitteln, könnten ebenfalls gerne gewählt werden. Sofern dem Magistrat bereits andere Erkenntnisse zu dieser Thematik vorliegen, wird er gebeten, dem Ortsbeirat diese entsprechend zu berichten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 07.07.2025, ST 1082

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern!

20.03.2025 | Aktualisiert am: 31.03.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.03.2025, OF 973/9 Betreff: Kita Rote Eule erhalten- Betreuungsplätze im Dornbusch sichern! Kürzlich erfuhr der Ortsbeirat von der bevorstehenden Schließung der Kindertagesstätte. Begründet wurde dies damit, dass das Gebäude in einem baulich schlechten Zustand sei und die Stadt nicht bereit sei die hohen Kosten zu tragen, bzw. den Träger entsprechend zu unterstützen. Der Träger hat daraufhin den Betreuungsvertrag mit der Stadt gekündigt. Mittlerweile wurde den ersten Familien bereits zum gekündigt. Dadurch würden 20 Hortplätze und 20Kindergartenplätze verloren gehen. Auch wenn die Kita sich im Nordend befindet , wird sie von vielen Kindern aus dem Dornbusch genutzt. Die Schließung hätte also unmittelbare Auswirkung auf das Platzangebot in Kindertagestätten im Ortsbezirk 9. Der Ortsbeirat möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. Mit der Elternvertretung der Roten Eule in den Dialog zu treten, um Informationsbedarf zu klären und Lösungen zu finden. 2. Mit dem Träger erneut in Verhandlungen zu treten mit dem Ziel, die Kindertagestätte zu erhalten. Dafür sind laut Träger konkret Zeitzusagen nötig bis wann welche bauliche Maßnahmen /Sanierungsmaßnahmen durch das ABI geleistet werden. 3. den Standort der Roten Eule kurzfristig in den Zustand zu versetzen, der einen Weiterbetrieb ermöglicht (z.B. durch Sanierung, Aufstellen von Containern, etc.), bzw. alternativ die Bereitstellung eines anderen Gebäudes/ Geländes zum Aufbau der Roten Eule zu prüfen 4. Sollten die Gespräche mit dem Träger keine positiven Ergebnisse erzielen dann sich für den Erhalt der Traditionseinrichtung Rote Eule und der damit verbundenen Arbeits- und Betreuungsplätze einzusetzen, und darauf hinzuwirken, dass die Stadt Frankfurt langfristig den Weiterbetrieb der Roten Eule unter städtischer Trägerschaft übernimmt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 9 am 20.03.2025, TO I, TOP 35 Die Vorlage OF 973/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6690 2025 Die Vorlage OF 973/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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