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Ortsbeirat 9

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6993 entstanden aus Vorlage: OF 1025/9 vom 10.05.2025 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße/Raimundstraße/Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden Lkw erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er-Jahre bezeichnet. Bereits mit der Anregung vom 21.01.2021, OM 7135, wurde die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme vom 25.05.2021, ST 1139, stellte der Magistrat die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat mit Anfrage vom 22.02.2024, V 866, den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Sicherung von Radfahrern

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6989 entstanden aus Vorlage: OF 1021/9 vom 07.05.2025 Betreff: Sicherung von Radfahrern Der Magistrat wird gebeten, den Linksabbieger zwischen Lindenbaum und Weißer Stein zum Abbiegen in die Höllbergstraße für Radfahrer sicherer zu gestalten. Begründung: Es kommt an diesem Linksabbieger immer wieder zu sehr gefährlichen Situationen für Radfahrende, da diese für das Einordnen an der Ampel die Fahrbahn überqueren müssen. Da der Verkehr auf der Eschersheimer Landstraße recht schnell und dicht ist, führt dies immer wieder zu gefährlichen Situationen, die es zu verhindern gilt. Somit sollten Maßnahmen ergriffen werden, die das sichere Queren der Fahrbahn für Radfahrende ermöglicht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Reich-Ranicki-Platz umgestalten

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6988 entstanden aus Vorlage: OF 1020/9 vom 04.05.2025 Betreff: Reich-Ranicki-Platz umgestalten Vorgang: V 21/01 OBR 9; ST 604/01; M 165/14; V 428/22 OBR 9; ST 2532/22; OM 3382/23 OBR 9; ST 1103/23; ST 42/24 Der Magistrat wird gebeten, ein neues Konzept zur Umgestaltung des Reich-Ranicki-Platzes zu erarbeiten, das folgende Kernpunkte umfasst: 1. bessere Abgrenzung des Platzes gegen die Belastungen durch fahrenden Verkehr; 2. offene Begegnungszone mit Sitzgelegenheiten, die auch für Veranstaltungen genutzt werden kann (im südlichen Bereich des Platzes); 3. Ruhezone mit Sitzgelegenheiten zum Lesen und Verweilen (im nördlichen Bereich des Platzes hinter der Grünfläche); 4. Bezug zu den Namensgebern Marcel und Teofila Reich-Ranicki; 5. klimaresiliente Gestaltung des Platzes. Der Ortsbeirat hat dazu bereits verschiedene konkrete Ideen entwickelt. Konkret handelt es sich dabei um folgende Maßnahmen: Zu 1.: - Abgrenzung zur Eschersheimer Landstraße mit vertikalen begrünten Elementen (z. B. der Fa. OMC-C https://omc-c.com); - alternativ: abgrenzende Bepflanzung; - Bestehende Baumscheibe im Bereich der Parkplätze neu bepflanzen; - evtl. neue Baumscheibe am Ende des Lieferparkplatzes; - Neustrukturierung des Parkraums an der Eschersheimer Landstraße prüfen, die jenseits des beizubehaltenden Lieferparkplatzes das Parken von Wohnmobilen und Lastwagen verhindern soll; - Prüfung, ob eine Begrünung vor der Einmündung Carl-Goerdeler-Straße angesichts der dort liegenden Feuerwehrzufahrt möglich ist. Zu 2.: - zusätzliche Sitzelemente, die den Platz einrahmen, z. B. eine runde/kreisförmige Sitzbank am Rande des Platzes oder begrünte Sitzelemente, die eine zusätzliche Abgrenzung zur Straße bieten würden; - Versetzung des Bücherschranks in den nördlichen Bereich des Platzes (vgl. Ziffer 4. Buchinstallation); - Strom- und Wasseranschluss für Veranstaltungen. Zu 3.: - In der Mitte des Platzes, in unmittelbarer Nähe der bestehenden Grünfläche, könnte eine Sitzecke entstehen. Um Raum dafür zu schaffen, könnte die bestehende Grünfläche etwas reduziert werden. Als Ausgleich dafür, könnte nördlich der Sitzecke eine neue Grünfläche entstehen, die die drei dort befindlichen Bäume verbindet. Die Sitzecke wäre dann von Grün eingerahmt. - Es sollten zusätzliche Sitzgelegenheiten entstehen. - Ein Kinderbücherschrank könnte zusätzlich installiert werden. - Die dort befindlichen Radbügel sollten versetzt werden. - Der dort befindliche Standplatz für einen Weihnachtsbaum könnte in den südlichen Bereich des Platzes verlegt werden. - Um die Aufenthaltsqualität bei Hitze zu erhöhen, könnten zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden, z. B. ein Trinkbrunnen, eine Vernebelungsanlage oder zusätzliche Beschattungselemente. Zu 4.: - Installation einer Statue von Teofila und Marcel Reich-Ranicki, die ggf. aus dem Budget des Ortsbeirats finanziert werden könnte; - Bezug durch die geplante Leseecke; - Buchinstallation, die über einen reinen Bücherschrank künstlerisch und räumlich hinausgeht und an die Geschichte der Reich-Ranickis (insbesondere im Nationalsozialismus und als "Anwalt" der deutschen Literatur) erinnern soll. Zu 5.: - Siehe die Maßnahmen unter 3. Der Magistrat wird gebeten, diese Aspekte bei den Planungen zu berücksichtigen. Begründung: Bereits in der Stellungnahme vom 31.10.2022, ST 2532, wies der Magistrat darauf hin, dass eine Umgestaltung des Platzes im Zusammenhang mit der Neubenennung erwünscht ist. Dieser Meinung schließt sich der Ortsbeirat an. Die bestehenden Planungen für eine Neugestaltung des Platzes vom 19.09.2014, M 165, werden den Anforderungen einer klimaresilienten Stadtgestaltung nicht mehr gerecht und sollten deshalb nicht weiterverfolgt werden. Mit den genannten Einzelmaßnahmen erscheint eine Aufwertung des Platzes und eine angemessene Würdigung der Namensgeber möglich. Um diese in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen, wird auf die Expertise des Magistrats zurückgegriffen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 10.05.2001, V 21 Stellungnahme des Magistrats vom 18.09.2001, ST 604 Vortrag des Magistrats vom 19.09.2014, M 165 Auskunftsersuchen vom 02.06.2022, V 428 Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2532 Anregung an den Magistrat vom 19.01.2023, OM 3382 Stellungnahme des Magistrats vom 26.05.2023, ST 1103 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 42

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6987 entstanden aus Vorlage: OF 1018/9 vom 21.04.2025 Betreff: Schulweg an der Astrid-Lindgren-Schule sicherer machen Gegenüber der Astrid-Lindgren-Schule werden meist zu Unterrichtsbeginn und -schluss regelmäßig Fahrzeuge zunächst über die erhöhte Bordsteinkante sowie den Fahrradweg gelenkt und schließlich auf dem Gehweg geparkt. Der Magistrat wird gebeten, hier Kontrollen vorzunehmen. Begründung: Hier zu parken ist unzulässig und gefährdet die Passanten, vor allem die Schulkinder. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6986 entstanden aus Vorlage: OF 1017/9 vom 07.05.2025 Betreff: Fahrradständer Eschersheimer Landstraße vor dort geparkten Autos schützen Der Magistrat wird gebeten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, dass zwischen den Fahrradständern vor der Eschersheimer Landstraße 224 Autos abgestellt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6985 entstanden aus Vorlage: OF 1016/9 vom 06.05.2025 Betreff: Tiefe Löcher: Sanierung der Ulrichstraße priorisieren Der Magistrat wird gebeten, die Sanierung der Ulrichstraße, vor allem im Bereich südlich des Langheckenweges, zu priorisieren. Der aktuelle Zustand ist für Fahrradfahrende wegen der tiefen Löcher gefährlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und KaiserSigmundStraße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

22.05.2025 | Aktualisiert am: 12.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6984 entstanden aus Vorlage: OF 1015/9 vom 10.05.2025 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund- Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei soll/sollen insbesondere - abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen; - die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren; - eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen entwickelt werden, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in der Anregung vom 25.01.2024, OM 5032, bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahe gelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Stelle, um die es geht. Bild: Geoportal Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Stellungnahme des Magistrats vom 11.08.2025, ST 1338

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Nachverdichtung der PlatensiedlungSüd nur mit Bebauungsplan ermöglichen

22.05.2025 | Aktualisiert am: 02.06.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6982 entstanden aus Vorlage: OF 995/9 vom 01.04.2025 Betreff: Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd nur mit Bebauungsplan ermöglichen Der Magistrat wird aufgefordert, im Falle eines möglichen Wunsches der ABG Frankfurt Holding, eine Nachverdichtung der südlichen Platensiedlung vorzunehmen, keine Befreiungen vom bestehenden Bebauungsplan zu erteilen und stattdessen zwingend ein neues Bebauungsplanverfahren zu beginnen. Bereits im Vorfeld eines Aufstellungsbeschlusses für ein solches Verfahren sollte eine öffentliche Debatte über die Ziele des Bebauungsplans stattfinden, in die die heutigen Bewohner*innen der Siedlung einbezogen werden. Begründung: Die Nachverdichtung der Platensiedlung-Nord hat gezeigt, dass eine erhebliche Steigerung des Wohnungsbestands ohne entsprechende planerische Vorgaben zu Defiziten in der sozialen Infrastruktur führen kann. Um die Fehler der Vergangenheit nicht zu wiederholen, sollte die Nachverdichtung der Platensiedlung-Süd von Anfang an durch einen Bebauungsplan geregelt werden. Dieser muss neben der Anzahl und Art der Wohnungen auch die notwendige soziale Infrastruktur und ausreichend Grünflächen verbindlich festlegen. Zudem sollte sichergestellt werden, dass Bestandsmieter*innen nicht verdrängt werden und eine größtmögliche Anzahl bezahlbarer Wohnungen entsteht. Eine Zusage des Magistrats zu dieser Forderung würde den Anwohner*innen Sicherheit geben, dass nicht mit kurzfristigen Baumaßnahmen zu rechnen wäre, sondern in einem transparenten Verfahren Schritt für Schritt eine Planung erstellt wird und dass frühestens mit Erreichen der Planreife mit Baumaßnahmen gerechnet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein

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Anregung an den Magistrat (OB 9) | PARLIS

Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9

22.05.2025 | Aktualisiert am: 06.08.2025

S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 22.05.2025, OM 6983 entstanden aus Vorlage: OF 1000/9 vom 01.04.2025 Betreff: Integrierte Planung und Beteiligung zur U4-Verlängerung im Ortsbezirk 9 Vorgang: B 429/22; ST 4/24; M 16/25 Der Magistrat wird mit Bezug auf die weitere Planung zum Bau der U4-Streckenvariante 3i gebeten, 1. die im Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429, angekündigte "städtebauliche Begleitplanung der Planfeststellung" für die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 unverzüglich zu starten, nachdem nun mit Vortrag vom 24.01.2025, M 16, die Entscheidung für die Streckenvariante 3i gefallen ist, und dabei zunächst eine umfassende "Phase Null" zur Erhebung und Abwägung aller relevanten Bedürfnisse, Interessen und Rahmenbedingungen einzuleiten; 2. möglichst frühzeitig konkrete Informationen über die vorgeschlagene bauliche Ausgestaltung der Strecke und der Stationen im Bereich des Ortsbezirks 9, auch als einfach verständliche Visualisierungen oder im Stadtteil auszustellende Modelle, vorzulegen - insbesondere zu Überlegungen zur geplanten Höhenlage der Streckenführung, zu den bisher betrachteten Haltestellenoptionen und zu den erwarteten städtebaulichen und verkehrlichen Auswirkungen, damit eine solide Grundlage für die breite öffentliche Diskussion bereitsteht, und klar zu benennen, welche Entscheidungsspielräume dazu jeweils noch bestehen, beispielsweise bei der Positionierung der Haltestellen; 3. eine frühzeitig beginnende, fortlaufende und umfassende Bürger*innenbeteiligung für die Planung der oberirdischen U4-Trasse, um die städtebauliche Integration der Gleiskörper und Haltestellen sicherzustellen, die der sensiblen sozialen und städtebaulichen Situation in diesem Stadtteil mindestens in gleicher Weise Rechnung trägt, wie die bisherige Planung und Untersuchungen der sensiblen ökologischen Situation im Bereich des Grüneburgparks; 4. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, Senior*innen, Menschen mit Behinderungen und weiteren unterrepräsentierten Gruppen im gesamten Prozess sicherzustellen und bereits zu Projektbeginn konkrete Überlegungen anzustellen, wie dies erreicht wird; 5. möglichst bald einen Zeitplan für den weiteren Planungsprozess vorzulegen, der die Meilensteine und Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie den Ortsbeirat transparent darstellt; 6. die U4-Verlängerung im Bereich des Ortsbezirks 9 so zu planen, dass sie keine trennende Wirkung für den Stadtteil erzeugt und eine künftige Stadtreparatur im Falle eines Rückbaus der Rosa-Luxemburg-Straße nicht behindert; 7. die Planung der Trasse und der Haltestellen auf andere Planungen und Entwicklungen im Stadtteil abzustimmen und diese Projekte integriert zu bearbeiten; 8. einen städtebaulichen Wettbewerb für die Gestaltung der neuen U-Bahn-Stationen und ihres Umfelds sowie die städtebauliche Integration der Strecke in Ginnheim vorzusehen; 9. eine durchgängige Barrierefreiheit und Inklusion in allen Bereichen der neuen Infrastruktur und ihres Umfelds zu gewährleisten, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und insbesondere Redundanzen oder alternative Rampen für Aufzüge einzuplanen, damit die Barrierefreiheit jederzeit gewährleistet ist; 10. bei der Planung der Baustelleneinrichtung und Baustellenlogistik rücksichtsvoll mit Wegeverbindungen und öffentlichen Räumen umzugehen und bereits frühzeitig über Strategien nachzudenken, wie Beeinträchtigungen im Stadtteil vermieden werden können. Begründung: Mit der Entscheidung für die Variante 3i der U4-Verlängerung (M 16) sind wichtige infrastrukturelle Weichen für den Ortsbezirk 9 gestellt worden. Nun muss der im Bericht des Magistrats (B 429) angekündigte nächste Schritt erfolgen: Die Durchführung einer "städtebaulichen Begleitplanung der Planfeststellung", die sich auf einen breiten siedlungsräumlichen Korridor rund um die vorgeschlagenen Linienführungen und Haltestellenbereiche sowie das Zentrum Ginnheims rund um die Endhaltestelle bezieht. Der Magistrat hat in seiner Stellungnahme (ST 4) bestätigt, dass "die Einbettung der Planungen zur Stadtbahnlinie U4 in eine integrierte Stadtplanung unabdingbar ist, um die stadträumliche Qualität im Stadtteil Ginnheim zu sichern." Gemäß dem Baukulturbericht 2024/25 der Bundesstiftung Baukultur ist ein "früher umsichtiger und reflektierter Blick auf Projektumfeld und Makrostandort" entscheidend für das Gelingen großer Infrastrukturprojekte. Die vorgeschlagene "Phase Null" zur Ermittlung aller relevanten Bedürfnisse und Rahmenbedingungen entspricht dieser Forderung und bildet die Grundlage für eine integrierte Planung. Während im bisherigen Prozess ein besonderer Fokus auf die sensible ökologische Situation im Bereich des Grüneburgparks gelegt wurde - was ausdrücklich zu begrüßen war - muss in der nun beginnenden Phase der städtebaulichen Begleitplanung die ebenso sensible soziale Situation in Ginnheim angemessen berücksichtigt werden. Insbesondere die Rosa-Luxemburg-Straße wird von Expert*innen als "Barrieren erzeugender Fremdkörper" beschrieben, der den Stadtteil Ginnheim zerschneidet. Die U4-Verlängerung darf diese Trennwirkung nicht verstärken, sondern sollte im Gegenteil einen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Situation leisten. Im Sinne einer qualitätsvollen und zukunftsfähigen Infrastrukturentwicklung wäre die Durchführung eines städtebaulichen Wettbewerbs ein wichtiger Schritt, der ein breites Spektrum an Lösungsvorschlägen hervorbringen kann, anhand derer eine fundierte Debatte über die besten Lösungen ermöglicht wird. Die Forderung nach Barrierefreiheit und Inklusion ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur sozialen Nachhaltigkeit und zur Förderung der Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen am öffentlichen Leben. Das gesetzliche Maß sieht dabei leider nur unzureichende Lösungen vor, wie etwa an der S-Bahn-Station "Ginnheim" oder der U-Bahn-Station "Niddapark" zu beobachten ist, wo der Ausfall eines einzigen Aufzugs regelmäßig bis dauerhaft zum Erlöschen der Barrierefreiheit führt. Daher sollten Anstrengungen über dieses Maß hinaus getroffen werden. Der Ortsbeirat 9 erwartet, dass die Planung der U-Bahn-Trasse nicht nur die technische Umsetzung der U4-Verlängerung sicherstellt, sondern auch einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der städtebaulichen Qualität in den betroffenen Stadtteilen des Ortsbezirks 9 leistet. Die verständlichen Visualisierungen, die im Bericht B 429 angekündigt wurden, sind ein wichtiges Instrument, um die Bürgerinnen und Bürger früh in den Planungsprozess einzubeziehen und die Akzeptanz für das Projekt zu erhöhen. Durch einen fortlaufenden Beteiligungsprozess, der alle Bevölkerungsgruppen einbezieht, werden Qualität und Akzeptanz des Projekts erhöht und die Ansprüche an die Planungskultur, die aus der "Richtlinie Öffentlichkeitsbeteiligung der Stadt Frankfurt am Main" abzuleiten sind, eingelöst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.11.2022, B 429 Stellungnahme des Magistrats vom 08.01.2024, ST 4 Vortrag des Magistrats vom 24.01.2025, M 16 Stellungnahme des Magistrats vom 04.08.2025, ST 1269

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße

11.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1030/9 Betreff: Optimierung der Ampelanlagen für FußgängerInnen an der Eschersheimer Landstraße Diese Ampelanlagen ermöglichen nicht nur das sichere Überqueren der Eschersheimer Landstraße, sondern stellen an mehreren Stellen den direkten Zugang zu den U-Bahn-Haltestellen sicher. Insbesondere die Ampelanlagen Am Weißen Stein, Lindenbaum und Fritz-Tarnow-Straße werden zu Stoßzeiten von zahlreichen SchülerInnen genutzt. Diese stehen dann oft dicht gedrängt zwischen Fahrbahn und U-Bahnstrecke, während sie auf ihr grünes Signal warten. Diese Situationen bergen zusätzliche Sicherheitsrisiken und erhöhen den Stress für die jungen VerkehrsteilnehmerInnen. Aktuell müssen FußgängerInnen für das Überqueren der Hauptstraße zwei Straßenampeln und zusätzlich eine U-Bahn-Ampel passieren. Dies führt aufgrund der unkoordinierten Schaltung und langen Wartezeiten nach Knopfdruck häufig zu Wartezeiten von mehreren Minuten. In der Praxis führt dies regelmäßig dazu, dass rote Ampeln missachtet werden, was die Verkehrssicherheit gefährdet. Außerdem entstehen unnötige Stausituationen, wenn Autos an grünen Fußgängerampeln halten müssen, obwohl keine FußgängerInnen mehr anwesend sind. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die FußgängerInnenampeln so zu optimieren, das durch Verkürzung der Wartezeiten nach Betätigung des Signalknopfes, der Verkehrsfluss für FußgängerInnen verbessert und die Sicherheit erhöht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 40 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6998 2025 Die Vorlage OF 1030/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, FDP, BFF und fraktionslos gegen CDU (= Ablehnung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern

11.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1011/9 Betreff: Unterstützung der Sicherung der Lebensbedingungen von Mauerseglern Der Ortsbeirat möge beschließen: Dem Verein "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V". wird einen Betrag in Höhe von 500 Euro aus dem Budget des Ortsbeirats 9 zur Verfügung gestellt um seine laufende Arbeit zur Rettung hilfebedürftiger Mauersegler in seiner "Mauerseglerklinik" zu unterstützen. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Die bundesweit einzige und einzigartige Pflegeeinrichtung für Mauersegler ist nur deshalb momentan noch zu finanzieren, weil alle Helfer und Mitarbeiter ehrenamtlich arbeiten. Die gute finanzielle Situation, aufgrund der großen Akzeptanz bei vielen Sponsoren und Kleinspendern, versetzt den Verein in die Lage drei halbe Stellen zu finanzieren, die natürlich keine Mitglieder sind. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 21 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 408 2025 Die Vorlage OF 1011/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9

11.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1012/9 Betreff: Einsatz eines Spielmobils beim Kinderfest im Ortbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten im Sinaipark ein Spielmobil aufzustellen. Die Kinderbeauftragten des Ortsbezirks 9 sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz des Spielmobils mit bis zu 1.000 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder im Sinaipark bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 22 Beschluss: Die Vorlage OF 1012/9 wurde zurückgezogen.

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark

11.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1009/9 Betreff: Weitere finanzielle Unterstützung des Kinder- und Familienfestes im Sinaipark Der Ortsbeirat möge beschließen, den Zuschuss für das Kinderfest der Kinderbeauftragten im Sinaipark, um zusätzliche 1000 Euro aus dem Ortsbeiratsbudget aufzustocken. Begründung: Die Buchung des Spielmobiels war zu dem gewählten Datum 14.6.25 nicht möglich. Alternativ wurde ein anderer Anbieter für Kinderschminken und andere Spielelemente gebucht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 19 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 406 2025 Die Vorlage OF 1009/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9

11.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.05.2025, OF 1007/9 Betreff: Einsatz von Spielmobilen im Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim je zwei Spielmobile aufzustellen. In 2025 betragen die Kosten für einen Tag Spielmobil - gleich welcher Wochentag - €600,00. Die Kinderbeauftragten der jeweiligen Stadtteile sollen den Einsatz der Spielmobile begleiten und betreuen. Die Kinderbeauftragten sollen auch entscheiden, ob das Spielmobil an zwei aufeinanderfolgenden Tagen oder an einzelnen Tagen kommen sollen. Der Ortsbeirat unterstützt den Einsatz der Spielmobile mit bis zu 3.600 Euro aus seinem Ergebnishaushalt. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Das Spielmobil soll Spiel und Spaß für große und kleine Kinder in den Ortsbezirk bringen. Die Einladung geht auf die Initiative der Kinderbeauftragten zurück und wird vom Ortsbeirat 9 gerne unterstützt. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 13.01.2025, OF 926/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 8 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 404 2025 1. Die Vorlage OF 926/9 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 1007/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9 Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22-6 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere: 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt, 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden, 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden. Begründung: Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hat der Ortsbeirat 3 bereits 2022 einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des "Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung" neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758 Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6997 2025 Die Vorlage OF 1029/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1028/9 Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiter zu verfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter Grüngürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des Grüngürtels verstoßen. Begründung: Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle Ginnheim ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des Grüngürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des Grüngürtels in Betracht gezogen werden. Antragsteller: GRÜNE SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 38 Die Vorlage OF 1028/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6996 2025 Die Vorlage OF 1028/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP

Parteien: GRÜNE, SPD

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1025/9 Betreff: Planungsmittel für den Kreisverkehr am Ginnheimer Hohl im Haushalt 2026 priorisieren -Verkehrssicherheit verbessern Vorgang: OM 7135/21 OBR 9; ST 1139/21; V 866/24 OBR 9; ST 1038/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die benötigten Mittel für die Planung eines sicheren Umbaus der Kreuzung Ginnheimer Hohl / Hügelstraße / Raimundstraße / Kurhessenstraße zu einem Kreisverkehr mit höchster Priorität im Haushalt 2026 zu berücksichtigen und das Projekt zügig umzusetzen. Begründung: Der tödliche Unfall eines 73-jährigen Radfahrers im Dezember 2020, der an der Kreuzung Ginnheimer Hohl/Hügelstraße von einem abbiegenden LKW erfasst wurde, hat die Verkehrsgefährlichkeit dieses Knotenpunkts deutlich gemacht. Der Knoten ist schon länger als kritisch bekannt und wurde in der Diskussion nach dem Unfall als Relikt aus der Zeit der Stadtautobahnen der 1960er Jahre bezeichnet. Bereits im Januar 2021 wurde mit der Anregung OM 7135/21 die Einrichtung eines Kreisverkehrs an dieser Stelle gefordert. In seiner Stellungnahme ST 1139/21 vom 25.05.2021 stellte der Magistrat zwar die Herausforderungen eines solchen Umbaus dar und sicherte zu, ein externes Fachbüro mit der Prüfung eines möglichen Kreisverkehrs zu beauftragen und nach Vorliegen der Ergebnisse unaufgefordert zu berichten. Da auch nach drei Jahren kein Bericht erfolgte, hatte der Ortsbeirat im Januar 2024 einen erneuten Antrag (OF 649/9) gestellt und den Magistrat gebeten, über den aktuellen Sachstand zu informieren. Es wurde deutlich darauf hingewiesen, dass die damals ergriffenen Sofortmaßnahmen nicht die einzigen Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bleiben dürfen. Es ist eine grundlegende Umgestaltung des gesamten Knotenpunkts notwendig, um die Verkehrssicherheit nachhaltig zu verbessern. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 21.01.2021, OM 7135 Stellungnahme des Magistrats vom 25.05.2021, ST 1139 Auskunftsersuchen vom 22.02.2024, V 866 Stellungnahme des Magistrats vom 03.06.2024, ST 1038 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 35 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6993 2025 Die Vorlage OF 1025/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1019/9 Betreff: Tiny Forest an der Bertramswiese unterstützen Vorgang: NR 659/23; B 335/24; B 90/25 Der Ortsbeirat möge beschließen: der Ortsbeirat stellt aus seinem Teilfinazhaushalt 7000,00 Euro für einen Tiny Forest zur Verfügung. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere in Abstimmung mit dem ortsbeirat zu veranlassen. Begründung: Miniwäldchen können einen sehr wichtigen Beitrag zur Beschattung und Abkühlung des Stadtklimas leisten. Dies wird angesichts des fortschreitenden Klimawandels immer wichtiger. An der Betramswiese im Ortsbezirk 9 hat sich die Bürgervereinigung Natürliche Betramswiese e.V. bereit erklärt, einen ca. 150qm großen Tiny Forest anzulegen. Der Tiny Forest wird von den Vereinsmitgliedern in Kooperation mit der Initiative Mainwäldchen angelegt und gepflegt. Die Miyawaki Methode eignet sich bereits bei einer Fläche ab 60qm und ist daher besonders für dicht bebaute Städte eine geeignete Methode, das Mikroklima zu verbessern und Kohlendioxid zu binden. Desweiteren bieten die einheimischen Pflanzen einen artgerechten Lebensraum für Insekten und Vögel. Der Ortsbeirat möchte daher dies bürgerschaftliche, ökologische Engagement Engagement unterstützen. Antragsteller: GRÜNE SPD FDP Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 11.05.2023, NR 659 Bericht des Magistrats vom 09.09.2024, B 335 Bericht des Magistrats vom 03.03.2025, B 90 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 29 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 411 2025 Die Vorlage OF 1019/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke und FDP gegen CDU, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)

Parteien: GRÜNE, SPD, FDP

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1015/9 Betreff: Bauliche Umgestaltung Überweg zwischen Grünfläche Eckenheimer Landstraße und Kaiser-Sigmund-Straße zur Erhöhung der Verkehrssicherheit Vorgang: OM 3687/23 OBR 9; ST 1574/23; OM 5032/24 OBR 9; ST 883/24 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die Querungssituation für Fußgänger*innen von der Grünfläche der Eckenheimer Landstraße in die Kaiser-Sigmund-Straße baulich und barrierefrei umzugestalten. Hierbei sollen insbesondere: - Abgesenkte Bordsteinkanten auf beiden Seiten der Querung geschaffen werden, um einen barrierefreien Zugang zum Gehweg zu ermöglichen - Die Position der Fahrradbügel so angepasst werden, dass diese nicht direkt im Querungsbereich stehen und damit den Weg versperren - dabei auch eine Lösung für den Schutz der Grenzmarkierungen zu entwickeln, sodass auch in diesem Bereich das Falschparken verhindert wird. Begründung: Das regelmäßige Falschparken auf den Grenzmarkierungen in diesem Straßenabschnitt - häufig durch große Transporter - blockiert nicht nur den Kurvenradius, sondern nimmt auch Fußgängerinnen und Fußgängern die Sicht, was zu gefährlichen Situationen führt. Die vom Magistrat angekündigte Intensivierung der Kontrollen hat keine dauerhafte Verbesserung gebracht, wie in OM 5032/24 bereits festgehalten wurde. Nur eine umfassende bauliche Umgestaltung kann das Problem nachhaltig lösen und die Verkehrssicherheit in diesem stark frequentierten Bereich des Ortsbezirks 9 erhöhen. Die Schülerinnen und Schüler der nahegelegenen Schulen sowie alle Anwohnerinnen und Anwohner sind auf sichere und barrierefreie Querungsmöglichkeiten angewiesen. Die alternativen Wegebeziehungen erfordern große Umwege und kommen nicht in Frage, um tatsächlich für mehr Verkehrssicherheit zu sorgen. Das beigefügte Bild aus dem Geoportal zeigt die genaue Situation, um die es geht. Bild: Geoportal Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.03.2023, OM 3687 Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1574 Anregung an den Magistrat vom 25.01.2024, OM 5032 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2024, ST 883 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6984 2025 Die Vorlage OF 1015/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9

10.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2025, OF 1008/9 Betreff: Förderung eines mobilen Backofens für den Ortsbezirk 9 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 unterstützt das Projekt "Mobiler Backofen" des Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit einem Betrag in Höhe von 6000 Euro aus seinen eigenen Budgetmitteln. Der Magistrat wird gebeten, das Weitere zu veranlassen. Begründung: Der Kinder- und Jugendzirkus Zarakali e.V. mit Standort in Frankfurt Ginnheim besteht seit 25 Jahren und bietet vorbildliche Angebote für Kinder und Jugendliche. Mit dem Projekt "Mobiler Backofen" möchte Zarakali einen Beitrag zur Stärkung des sozialen Miteinanders im Ortsbezirk leisten. Der mobile Holzbackofen soll auf einem Anhänger montiert werden und sowohl auf dem Gelände von Zarakali als auch verliehen und an anderen Orten im Ortsbezirk 9 eingesetzt werden können. Durch gemeinsames Backen sollen verschiedene Gruppen und Kulturen zusammengebracht werden. In Zeiten zunehmender Vereinzelung und Anonymität schafft das Projekt einen offenen und partizipativen Raum für Begegnung und Austausch. Für das Projekt hat Zarakali bereits 1.500 Euro durch den Stadtfinder-Award gewonnen. Diese Mittel sollen für die Aufarbeitung des bereits vorhandenen Anhängers sowie für Verbrauchsmaterial verwendet werden. Für die Anschaffung des Holzbackofens selbst werden weitere Mittel benötigt. Die gemeinsame Nutzung des Backofens durch verschiedene Gruppen, darunter die Bewohner*innen der Platensiedlung und das Urban Gardening Projekt "La Huerta", sowie die Kooperation mit dem Verein saloonY e.V., der sich für interkulturelle Öffnung und kreative Vernetzung im Stadtteil einsetzt, verstärken den positiven Effekt für den gesamten Ortsbezirk. Mit der Förderung dieses Projekts leistet der Ortsbeirat 9 einen Beitrag zur Stärkung der Nachbarschaftskultur und des sozialen Zusammenhalts in den Stadtteilen Dornbusch, Eschersheim und Ginnheim. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 18 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 405 2025 Die Vorlage OF 1008/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, Linke und FDP gegen CDU, 1 SPD, BFF und fraktionslos (= Ablehnung); 1 SPD (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Sanierung JohannHinrichWichernSchule

09.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 09.05.2025, OF 1023/9 Betreff: Sanierung Johann-Hinrich-Wichern-Schule Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die notwendigen Sanierungs- und Umbaumaßnahmen in der Johann-Hinrich-Wichern-Schule umgehend durchzuführen. Dies sind: 1. Sperrung der Turnhalle seit über 2 Jahren, diese war nur kurzfristig geöffnet 2. Auslagerung des Archives und Umbau in einen Klassenraum für die Außenklasse GE "Tukan" 3. Entfernen der Edelstahlküche aus dem Raum der Außenklasse GE "Papagei" 4. Regenrinne des Containers in Stand setzen 5. Geröllhaufen/Schotter vom Schulhofe entfernen 6. Schimmel im Raum 02 entfernen 7. Vergrößern der Toilettenanlage für Damen, z.Z. 2 Toiletten für knapp 90 Frauen und Mädchen 8. Instandsetzung des Fahnenmastes 9. Die Schulleitung muss wieder Zugang zu allen Räumen der Schule bekommen Begründung: Das meiste ist selbsterklärend. Die Kinder der autistischen Klassen sollen den Innenhof nutzen können, so dass sie sich nicht vom Schulgelände entfernen können, wie das in Weilburg passierte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 33 Vor der Beschlussfassung ersetzt die antragstellende Fraktion im Tenor in Ziffer 1. das Wort "Sperrung" durch "Wiedereröffnung". Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6991 2025 Die Vorlage OF 1023/9 wird als Eilanregung gemäß § 4 Absatz 10 Satz 4 GOOBR in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Nachbarschaftsinitiative Sommergarten am Wasserturm unterstützen

08.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 1014/9 Betreff: Nachbarschaftsinitiative Sommergarten am Wasserturm unterstützen Vorgang: OM 2295/22 OBR 9; ST 2262/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Der Ortsbeirat unterstützt das. Nachbarschaftsprojekt Sommergarten am Wasserturm mit 1000 € aus seinem Budget Begründung: In der Vergangenheit gab es bereits Initiativen, auf dem Gelände des Parks am Wasserturm in Eschersheim, ein Nachbarschaftsfest in Form eines mehrtägigen Sommergartens zu realisieren. Vorausgesetzt, dass die in der ST 2262 gestellten Anforderungen erfüllt wären, könnte der Ortsbeirat die Umsetzung dieses Nachbarschaftsprojekts unterstützen. Antragsteller: GRÜNE CDU SPD Linke FDP BFF fraktionslos Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.06.2022, OM 2295 Stellungnahme des Magistrats vom 30.09.2022, ST 2262 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 24 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 410 2025 Die Vorlage OF 1014/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Parteien: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 9 | PARLIS

Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im Chamissogarten unterstützen

08.05.2025 | Aktualisiert am: 04.06.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 08.05.2025, OF 1010/9 Betreff: Einrichtung eines Trinkwasseranschlusses im Chamissogarten unterstützen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Der Ortsbeirat unterstützt die Chamissogarteninitiative mit (mindestens) 6000 € aus seinem Budget. Begründung: Der Chamissogarten verfügt derzeit nur über oberflächennahes Grundwasser und Brauchwasser. Trinkwasser muss in Kanistern herantransportiert werden. Da immer mehr Besucher zu Veranstaltungen und Festen vorbeikommen und es geplant ist, wöchentlich Schülergruppen mit Förderbedarf aus verschiedenen Schulen im Garten zu beschäftigen, braucht der Garten dringend einen Trinkwasseranschluss. Dies kostet etwa 13.000 Euro für: -den Anschluss durch die Netzdienste Rhein-Main - den Schacht - den Rückflusssicheren Hahn. Da dieser Betrag auch im Grünflächenamt nicht zur Verfügung steht wäre das Team vom Chamissogarten dankbar für die Unterstützung. Antragsteller: CDU fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 20 Die FDP-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag, die Beratung der Vorlage OF 1010/9 bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückzustellen. Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 407 2025 1. Der Geschäftsordnungsantrag der FDP-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1010/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Der Ortsbeirat unterstützt die ChamissoGarten - Initiative für Mensch & Natur gemeinnützige GmbH bei der Installation einer Trinkwasserversorgung mit einem Betrag in Höhe von 6.000 Euro aus seinem Ortsbeiratsbudget. Der Magistrat wird gebeten, die restlichen Kosten zu übernehmen und das Weitere zu veranlassen." Abstimmung: zu 1.) 4 GRÜNE, CDU, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE, SPD, Linke und FDP (Zurückstellung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2.) 5 GRÜNE, CDU, SPD, BFF und fraktionslos gegen 1 GRÜNE und FDP (= Ablehnung); Linke (= Enthaltung)

Parteien: CDU, fraktionslos

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