Skip to main content

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

10.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

Details im PARLIS OF_1028-9_2025
22.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark

Details im PARLIS OM_6996_2025
Reflexions-Analyse
Partei(en): GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.05.2025, OF 1028/9

Betreff: Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen. Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiter zu verfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter Grüngürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist. Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des Grüngürtels verstoßen.

Begründung:

Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle Ginnheim ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung." Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht. Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich. In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des Grüngürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des Grüngürtels in Betracht gezogen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 38 Die Vorlage OF 1028/9 wird zum gemeinsamen Antrag von GRÜNE, SPD und Linke erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6996 2025 Die Vorlage OF 1028/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP