Einrichtung eines zentralen Abstellplatzes für E-Scooter
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einrichtung eines zentralen Abstellplatzes für E-Scooter in der Weilbrunnstraße. Dies soll die zunehmende Nutzung der E-Scooter regulieren und das unkontrollierte Abstellen verhindern. Ziel ist es, eine sichere und geregelte Abstellmöglichkeit zu schaffen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Weilbrunnstraße — 15 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 01.09.2026.
- Verkehrsberuhigung im Teilabschnitt der Homburger Landstraße zwischen dem Abzweig Weilbrunnstraße und Gießener Straße01.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Bodenwelle unter dem Zebrastreifen in der Weilbrunnstraße14.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Stolperfalle auf dem Gehweg in der Weilbrunnstraße zur westlichen Straßenecke An den drei Hohen09.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weilbrunnstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten das zuständige Amt anzuweisen, zu Prüfen und zu Berichten, ob es möglich ist auf der PKW-Parkfläche gegenüber der Neuen Apotheke und neben der Einfahrt zum NETTO in der Weilbrunnstraße einen zentralen Abstellplatz für E-Scooter einzurichten.
Begründung
Die Nutzung der E-Scooter nimmt in diesen Teil von Preungesheim verstärkt zu und erhöht somit auch das unkontrollierte und gefährdende Abstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Mai 2025Sie sind hierOFOF 1013/9Reich-Ranicki-SkulpturOrtsbeiratsantrag · FDP
- 22. Mai 2025OIBOIB 409Reich-Ranicki-SkulpturBudget-Initiative
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme