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Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

25.03.2022

Stellungnahme des Magistrats

Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_784_2022
15.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS OM_2758_2022
13.01.2023

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_131_2023
24.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_1564_2023
26.01.2024

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_164_2024
10.05.2025

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

Details im PARLIS OF_1029-9_2025
22.05.2025

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9

Details im PARLIS OM_6997_2025
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 10.05.2025, OF 1029/9

Betreff: Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im
Ortsbezirk 9 Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 784/22; ST 131/23; ST 1564/23; ST 164/24 Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob die Voraussetzungen für eine nächtliche Tempo-30-Regelung (22-6 Uhr) auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein sowie auf der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße vorliegen. Hierzu soll insbesondere: 1. ein immissionsschutztechnischer Bericht erstellt werden, der die aktuelle nächtliche Lärmbelastung in diesem Abschnitt ermittelt, 2. die rechtliche Machbarkeit auf Grundlage des novellierten Straßenverkehrsgesetzes 2024 geprüft werden, 3. ein zeitlicher Rahmen für eine mögliche Umsetzung dargestellt werden.

Begründung:

Die hohe Lärmbelastung entlang der Eschersheimer Landstraße ist ein anhaltendes Problem für die Anwohnerinnen und Anwohner im Ortsbezirk 9. Die Straße ist als Hauptverkehrsachse stark frequentiert und verursacht besonders in den Nachtstunden erhebliche Lärmemissionen, die zu Gesundheitsbelastungen führen können. Für den südlichen Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch hat der Ortsbeirat 3 bereits 2022 einen Antrag auf Einführung von Tempo 30 gestellt (OM 2758). Die dort festgestellten Lärmwerte liegen laut Lärmaktionskarte durchweg über 70 dB und überschreiten damit deutlich die Richtwerte für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Lärmschutz. Laut aktuellem Lärmviewer Hessen (Umgebungslärmkartierung 2022) sind im Ortsbezirk 9 sowohl der Abschnitt der Eschersheimer Landstraße zwischen Dornbusch und Weißer Stein als auch der Bereich der Hügelstraße zwischen Eschersheimer Landstraße und Jean-Monnet-Straße mit Lärmwerten von mehr als 75 dB durch Verkehrslärm belastet. Das novellierte Straßenverkehrsgesetz, das seit Dezember 2024 in Kraft ist, erleichtert die Anordnung von Tempo 30 aus Gründen des Lärmschutzes. Erstmals werden ausdrücklich Ziele des "Klima-, Umwelt- und Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung" neben der Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs im Gesetz genannt. In zahlreichen deutschen Städten werden auf dieser Grundlage bereits nächtliche Tempo-30-Regelungen auf Hauptverkehrsstraßen umgesetzt. Beispiele sind Hamburg, Berlin, Düsseldorf und Freiburg mit zahlreichen Straßen. Eine nächtliche Tempo-30-Regelung würde zur deutlichen Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität im Ortsbezirk 9 beitragen und ist angesichts der geänderten Rechtslage und der vielfachen positiven Erfahrungen in anderen Städten eine realistische Option zum Schutz der Gesundheit der Anwohnerinnen und Anwohner. Quelle: https://laerm.hessen.de/ -> Umgebungslärmkartierung 2022

dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 784 Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758
Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 131 Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 164
Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 9 am 22.05.2025, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6997 2025 Die Vorlage OF 1029/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP, BFF und fraktionslos (= Ablehnung)