Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat sich gegen die Einführung von Tempo 30 auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch ausgesprochen, da die geltenden rechtlichen Vorgaben eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorschreiben. Eine Absenkung auf 30 km/h ist nur unter strengen Maßgaben möglich, die hier nicht erfüllt werden können. Die Diskussion über eine mögliche Änderung wird jedoch auf Bundesebene verfolgt.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Wie bereits wiederholt dargelegt und eigentlich als bekannt vorauszusetzen, ist der Oberbürgermeister als Untere Straßenverkehrsbehörde an die geltenden rechtlichen Vorgaben aus Straßenverkehrs-Ordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gebunden.
Diese schreiben die innerörtlich geltende Höchstgeschwindigkeit auf grundsätzlich 50km/h fest und lassen Ausnahmen nur unter sehr strengen Maßgaben zu. Selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sind diese Maßgaben auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt nicht zu erfüllen.
Davon unabhängig wird die politische Diskussion und Entscheidungsfindung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h auf der verantwortlichen Bundesebene mit großem Interesse und im Einklang mit der seit Jahrzehnten befürwortenden Position des Deutschen Städtetages verfolgt. Der erforderlichen politischen Entscheidung und Rechtssetzung durch die Bundespolitik lässt sich nicht mit "Frankfurter Landrecht" vorgreifen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 24. Juni 2021OFOF 68/3Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 2. Dezember 2021OMOM 1271Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschDirektanregung
- 25. März 2022Sie sind hierSTST 784Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 18. Mai 2022OFOF 301/3Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 13. Januar 2023STST 131Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 24. Juli 2023STST 1564Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 26. Januar 2024STST 164Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und DornbuschStellungnahme
- 10. Mai 2025OFOF 1029/9Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · CDU
- 22. Mai 2025OMOM 6997Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9Direktanregung
- 12. September 2025STST 1544Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 248 WochenSTST 609Lärmschutz: Nächtliche Tempo-30-Regelung auf Straßenabschnitten im Ortsbezirk 9Stellungnahme
- 10. August 2026OFOF 102/9Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9Ortsbeiratsantrag · GRÜNE, SPD
- 20. August 2026OMOM 554Nächtliche Tempo-30-Regelung auf dem Marbachweg im Ortsbezirk 9Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab