Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Stellungnahme des Magistrats
Wie bereits wiederholt dargelegt und eigentlich als bekannt vorauszusetzen, ist der Oberbürgermeister als Untere Straßenverkehrsbehörde an die geltenden rechtlichen Vorgaben aus Straßenverkehrs-Ordnung und der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift gebunden. Diese schreiben die innerörtlich geltende Höchstgeschwindigkeit auf grundsätzlich 50km/h fest und lassen Ausnahmen nur unter sehr strengen Maßgaben zu. Selbst bei äußerst wohlwollender Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens sind diese Maßgaben auf dem in Rede stehenden Streckenabschnitt nicht zu erfüllen. Davon unabhängig wird die politische Diskussion und Entscheidungsfindung hinsichtlich einer möglichen Absenkung der innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h auf der verantwortlichen Bundesebene mit großem Interesse und im Einklang mit der seit Jahrzehnten befürwortenden Position des Deutschen Städtetages verfolgt. Der erforderlichen politischen Entscheidung und Rechtssetzung durch die Bundespolitik lässt sich nicht mit "Frankfurter Landrecht" vorgreifen.