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Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

In der ST 784 argumentiert der Magistrat, "selbst bei äußerst wohlwollender Ausügbung des pflichtgemäßen Ermessens" seien die Maßgaben zur Einschränkung der bundesrechtlich festgelegten Höchstgeschwindigkeit nicht zu erfüllen. Um dem Magistrat bei der Argumentation für eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit Hilfestellung zu leisten, bezieht sich der Ortsbeirat auf die hessische Lärmaktionsplanung: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/laerm/umgebungslaermrichtlinie/votraege /Laermaktionsplan_Strassenverkehr_RP_Darmstadt.pdf. Hessen hat für die Lärmaktionsplanung Auslösewerte von 65 dB tagsüber und 55 dB nachts festgelegt. Diese Werte entsprechen denen des Umweltbundesamtes zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren. Es sei erwähnt, dass die WHO bereits Werte von 53 dB bzw. 45 dB ansetzt. Handlungsbedarf besteht laut hessischem Lärmaktionsplan dann, wenn die Immissionswerte der Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm überschritten werden. Die Richtwerte liegen in Wohngebieten bei 70 dB tagsüber und 60 dB nachts. Wie der beiliegenden Karte oder auch direkt der Lärmaktionskarte unter https://laerm.hessen.de/mapapps/resources/apps/laerm/index.html?lang=de zu entnehmen ist, liegen die Immissionswerte auf dem genannten Teilstück der Eschersheimer Landstraße durchweg über 70 dB.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

11
11. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Die Vorlage OF 301/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

12
12. Sitzung OBR 3
TO I
✕ Abgelehnt

Die Vorlage OF 301/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

13
13. Sitzung OBR 3
TO I
✓ Angenommen

Die Vorlage OF 301/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Ablehnung:
CDU FDP
Annahme:
GRÜNE SPD LINKE. Volt ÖkoLinX-ARL