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Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.09.2022

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS OM_2758_2022
24.07.2023

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_1564_2023
07.12.2023

Auskunftsersuchen

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS V_814_2023
08.04.2024

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz für die Eschersheimer Landstraße

Details im PARLIS ST_649_2024
29.08.2024

Antrag Ortsbeirat

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS OF_755-3_2024
12.09.2024

Anregung Ortsbeirat

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS OM_5921_2024
02.06.2025

Stellungnahme des Magistrats

Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Details im PARLIS ST_854_2025
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 12.09.2024, OM 5921 entstanden aus Vorlage: OF 755/3 vom 29.08.2024

Betreff: Lärmschutz auf der Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch
Vorgang: OM 2758/22 OBR 3; ST 1564/23; V 814/23 OBR 3; ST 649/24 Der Magistrat wird dringend gebeten, eine Antwort auf die Anregung OM 2758 aus dem Jahr 2022 zu geben und die vom Ortsbeirat angeregte Maßnahme zeitnah umzusetzen.

Begründung:

Lärm macht krank. Diese Feststellung nimmt die hessische Lärmaktionsplanung ernst und erstellt deswegen Lärmkarten, sodass die Kommunen Maßnahmen gegen diesen Lärm ergreifen können. Trotz langanhaltender Überschreitung der Grenzwerte verzögert der Magistrat der Stadt Frankfurt jedoch eine Lärmbegrenzung auf der Eschersheimer Landstraße seit nunmehr zwei Jahren. Um die Anwohnenden vor weiterer Lärmbelastung zu schützen, wird der Magistrat um dringende Umsetzung des Tempos 30 im o. g. Bereich der Eschersheimer Landstraße gebeten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2758
Stellungnahme des Magistrats vom 24.07.2023, ST 1564 Auskunftsersuchen vom 07.12.2023, V 814 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2024, ST 649 Stellungnahme des Magistrats vom 02.06.2025, ST 854
Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 3 am 23.01.2025, TO I, TOP 53 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 3 am 20.02.2025, TO I, TOP 33 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme