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Tempo 30 für die Eschersheimer Landstraße zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch

Vorlagentyp: OF LINKE.

Begründung

zwischen Eschenheimer Turm und Dornbusch Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Eschersheimer Landstraße im Bereich zwischen dem Eschersheimer Tor und dem Dornbusch auf 30 km/h abzusenken. Begründung: Zur Bekämpfung der Klimakrise und Verbesserung der Wohnqualität in den direkt an die Eschersheimer Landstraße angrenzenden Wohngebieten ist es dringend notwendig, den CO2-Ausstoß, die Feinstaubbelastung sowie die Lärmbelastung zu begrenzen. Im Sinne einer aufgrund der Klimakrise dringend notwendigen Verkehrswende ist es nötig, den motorisierten Individualverkehr (MIV) in der Innenstadt und in innenstadtnahen Bereichen stark zu reduzieren. CO2-Ausstoß, Feinstaubbelastung aber auch die Lärmbelastung müssen begrenzt werden. Hierzu ist eine Geschwindigkeitsreduzierung das passende Mittel. Auch hinsichtlich der Vision Zero ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein wichtiges Instrument. Tempo 30 hat zusätzlich den Vorteil, dass auch Radfahrende die grüne Welle erreichen können. Des Weiteren kann die Fahrbahnbreite bei geringerer Geschwindigkeit reduziert werden, so dass gfls. sogar eine stärkere Begrünung des Bereichs möglich wäre, was angesichts der vierspurigen Straße und des bundesweiten Hitzerekords im Westend dringend gebraucht wird. Da die Eschersheimer Landstraße die Grenze zwischen Nordend und Westend bildet, sieht sich der OBR 3 hier in der Verantwortung.