Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 9 spricht sich gegen die Verlagerung des Festplatzes in den Niddapark aus und fordert den Magistrat auf, diese Überlegungen nicht weiter zu verfolgen. Der Niddapark ist ein geschützter Bereich im Frankfurter GrünGürtel, der für die Erholung der Bevölkerung von großer Bedeutung ist.
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Status nicht sicher bestimmbar
Diese Vorlage stammt aus der vorherigen Wahlperiode. Aus den vorhandenen Daten lässt sich nicht zuverlässig erkennen, ob der für § 21 maßgebliche Beschluss schon vorlag.Warum?
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Ortsbeirat 9 spricht sich entschieden gegen die Überlegungen aus, den Niddapark als Standort für die Verlagerung des Festplatzes zu nutzen.
Der Magistrat wird aufgefordert, den Niddapark als möglichen Standort für die Verlagerung des Festplatzes nicht weiterzuverfolgen. Der Niddapark ist Teil des geschützten Frankfurter GrünGürtels, der laut GrünGürtel-Verfassung langfristig zu sichern und zu entwickeln ist.
Der Niddapark dient mit seinen vielfältigen Freizeit- und Sporteinrichtungen der täglichen Naherholung vieler Bürgerinnen und Bürger aus dem Ortsbezirk 9 und darüber hinaus. Eine Nutzung als Festplatz würde mit Versiegelung von Flächen, Beeinträchtigung wertvoller Biotope, erhöhtem Verkehrsaufkommen und temporärem Verlust wichtiger Erholungsflächen einhergehen und steht im direkten Widerspruch zu den in der GrünGürtel-Verfassung festgelegten Schutzzielen. Vor diesem Hintergrund wird die fortgeschrittene Prüfung dieser Flächen scharf verurteilt, da die Überlegungen klar gegen die durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Entwicklungsziele des GrünGürtels verstoßen.
Begründung
Der Niddapark nahe der S-Bahn-Haltestelle "Ginnheim" ist ein intensiv genutzter und wertvoller Erholungs- und Naturraum im Ortsbezirk 9. Er erfüllt mit seinem Wasserspielplatz, einer Fülle an Spielgeräten und Sportanlagen exakt die in der GrünGürtel-Verfassung beschriebenen sozialen und ökologischen Funktionen: "Der GrünGürtel ist wichtiger, vielfältig nutzbarer Raum für die Frankfurter Bevölkerung [. .]. Als Raum des Alltags, der Freizeit und der Erholung sowie der Bewegung im Freien hat er umfassende Bedeutung."
Die GrünGürtel-Verfassung von 1991 betont ausdrücklich: "Die ökologischen Werte des GrünGürtels, wie Biotop- und Artenvielfalt, Grundwasserreservoir, Grundwassersysteme und klimatische Potentiale, werden gestärkt und verbessert. [. .] Weitere Flächenversiegelungen werden vermieden, unnötige Versiegelungen beseitigt." Für die Nutzung als Festplatz wären jedoch zwangsläufig Versiegelungen notwendig, was diesem Grundsatz widerspricht.
Die Verfassung legt zudem fest: "Der GrünGürtel eröffnet vielfältige, umweltverträgliche Betätigungsmöglichkeiten mit offenem Raum zur Eigeninitiative für alle Bevölkerungsgruppen nach ihren Lebensgewohnheiten. Bewegung, Sport und Spiel im Freien leisten einen Beitrag zur Gesundheitsvorsorge." Genau diese Funktion würde durch die temporäre Umnutzung als Festplatz mehrmals im Jahr erheblich gestört. Eine Dippemess im Niddapark ist nicht umweltverträglich möglich.
In Zeiten des Klimawandels ist es eine zentrale Aufgabe der Stadtentwicklung, bestehende Grünflächen zu schützen und zu erweitern. Der Niddapark als Teil des GrünGürtels erfüllt wichtige klimatische Funktionen für den Ortsbezirk 9. Die GrünGürtel-Verfassung betont: "Klimawirksame Freiflächen werden in ihrer Wirkung und Funktion geschützt." Um diesen Schutzauftrag zu erfüllen, sollten für die Standortsuche des Festplatzes zwingend bereits versiegelte Flächen außerhalb des GrünGürtels in Betracht gezogen werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2025OFOF 1028/9Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den NiddaparkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 22. Mai 2025Sie sind hierOMOM 6996Resolution gegen die Verlagerung des Festplatzes in den NiddaparkDirektanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
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