Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth
Antrag
Mit Beschluss vom 16.09.2022 (ST 2114) führte der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth verkehrstechnisch entbehrlich sei, jedoch einer Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth entgegenstehe. Bei einem Ortstermin am 25.04.2023 wurden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden besprochen. In diesem Zusammenhang möge der Ortsbeirat beschließen: Wir fragen den Magistrat
Begründung
2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth Vorgang: OM 2296/22 OBR 9; ST 2114/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit Beschluss vom 16.09.2022 (ST 2114) führte der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth verkehrstechnisch entbehrlich sei, jedoch einer Freigabe des Radverkehrs gegen die Einbahnstraße zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth entgegenstehe. Bei einem Ortstermin am 25.04.2023 wurden mögliche Lösungen zur Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmenden besprochen. In diesem Zusammenhang
Beratungsverlauf 1 Sitzung
GRÜNE, SPD und Linke gegen CDU, FDP und fraktionslos (= Ablehnung)