Lichtsignalanlage Nußzeil/Im Wörth
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und provisorische Fußgängerüberwege einzurichten. Dies soll eine zeitnahe Lösung für die Verbesserung der Verkehrssituation ermöglichen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
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Im Wörth — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Im Wörth per E-MailAnregung
In seiner Stellungnahme vom 16.09.2022, ST 2114, führt der Magistrat aus, dass die Lichtsignalanlage an der Kreuzung Nußzeil/Im Wörth aus seiner Sicht verkehrstechnisch entbehrlich ist, diese aber einer Freigabe des Radverkehrs in der Nußzeil gegen die Einbahnstraße (zwischen Zehnmorgenstraße und Im Wörth) entgegensteht. In einem Ortstermin am 25.04.2023 wurde erläutert, welche Optionen für eine Lösung bestehen, die Verbesserungen für alle Verkehrsteilnehmende erwarten lassen.
Der Magistrat wird deshalb gebeten, die Lichtsignalanlage im Kreuzungsbereich Nußzeil/Im Wörth probeweise stillzulegen und in diesem Zeitraum provisorische Fußgängerüberwege anstelle der Ampelüberwege einzurichten.
Begründung
Im Rahmen des Ortstermins wurden verschiedene Varianten besprochen. Eine testweise Lösung mit provisorischen Zebrastreifen eröffnet die Möglichkeit, eine zeitnahe Lösung zu finden und testen zu können, ob die erhofften Verbesserungen für Fußgänger, Auto- und Radverkehr erreicht werden können, sowie die Bedürfnisse der Schulwegsicherung ausreichend berücksichtigt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 10. Mai 2022OFOF 266/9Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022OMOM 2296Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenDirektanregung
- 16. September 2022STST 2114Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenStellungnahme
- 11. Oktober 2022OFOF 362/9Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. April 2023OFOF 528/9Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. April 2023Sie sind hierOMOM 3855Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthDirektanregung
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 66 WochenSTST 1708Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthStellungnahme
- 2. März 2025OFOF 971/9Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2025VV 1146Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthAnfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats