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Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen

Vorlagentyp: ST Magistrat

Stellungnahme des Magistrats

In der Straße Nußzeil besteht eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 Meter. Durch das halbseitige Parken wird die Fahrbahnbreite auf 5,50 Meter reduziert. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) legt fest, dass bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h und einer Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern das Radfahren entgegen der Einbahnrichtung zugelassen werden kann. Somit wäre diese Voraussetzung erfüllt, jedoch kann der Anregungen derzeit aus einem anderen Grund nicht entsprochen werden: Die Lichtsignalanlage an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil ist aktuell nicht mit Signalleuchten für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ausgestattet. Sie müsste also entweder umgebaut oder entfernt werden. Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt, würde der Magistrat die Entfernung der Anlage betreiben wollen, da er sie angesichts der örtlichen Verkehrssituation, die von geringen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten ('runde 30') geprägt ist, und der langen Rotzeiten für Fußgänger:innen als entbehrlich ansieht. Damit einhergehen würde - auch angesichts der Bedeutung des Bereiches als Schulweg - selbstverständlich eine Anpassung der örtlichen Gegebenheiten zur Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit. Der Magistrat bittet den Ortsbeirat hierzu um eine Meinungsbildung.