Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnen
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, die Straße Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße zu öffnen, da die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Allerdings muss die Lichtsignalanlage an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil angepasst oder entfernt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Im Wörth — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Elektroladeinfrastruktur im Ortsbezirk 921.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge im Umfeld der Platenstraße18.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Trainingsmöglichkeiten der Frankfurter Schützenvereine28.11.2025 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Im Wörth per E-MailStellungnahme des Magistrats
In der Straße Nußzeil besteht eine Fahrbahnbreite von ca. 7,50 Meter. Durch das halbseitige Parken wird die Fahrbahnbreite auf 5,50 Meter reduziert. Die Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) legt fest, dass bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von maximal 30 km/h und einer Mindestfahrbahnbreite von 3,50 Metern das Radfahren entgegen der Einbahnrichtung zugelassen werden kann.
Somit wäre diese Voraussetzung erfüllt, jedoch kann der Anregungen derzeit aus einem anderen Grund nicht entsprochen werden: Die Lichtsignalanlage an der Einmündung Im Wörth/Nußzeil ist aktuell nicht mit Signalleuchten für Radverkehr entgegen der Einbahnrichtung ausgestattet. Sie müsste also entweder umgebaut oder entfernt werden.
Die Zustimmung des Ortsbeirates vorausgesetzt, würde der Magistrat die Entfernung der Anlage betreiben wollen, da er sie angesichts der örtlichen Verkehrssituation, die von geringen Verkehrsmengen und Geschwindigkeiten ("runde 30") geprägt ist, und der langen Rotzeiten für Fußgänger:innen als entbehrlich ansieht. Damit einhergehen würde - auch angesichts der Bedeutung des Bereiches als Schulweg - selbstverständlich eine Anpassung der örtlichen Gegebenheiten zur Gewährleistung von Verkehrssicherheit und Barrierefreiheit.
Der Magistrat bittet den Ortsbeirat hierzu um eine Meinungsbildung.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Mai 2022OFOF 266/9Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Juni 2022OMOM 2296Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenDirektanregung
- 16. September 2022Sie sind hierSTST 2114Nußzeil für das Radfahren gegen die Einbahnstraße öffnenStellungnahme
- 11. Oktober 2022OFOF 362/9Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. April 2023OMOM 3855Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthDirektanregung
- 27. April 2023OFOF 528/9Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. August 2023STST 1708Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthStellungnahme
- 2. März 2025OFOF 971/9Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthOrtsbeiratsantrag · FDP
- 20. März 2025VV 1146Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthAnfrage
- 14. Juli 2025Antwort des Magistrats · nach 166 WochenSTST 1132Nachfrage zur Stellungnahme ST 2114 bezüglich der Lichtsignalanlage Nußzeil/Im WörthStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab