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Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen

Vorlagentyp: OA
90 Wochen bis zur Antwort7 Stationen im Verfahren5 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Anregung befasst sich mit der Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude und an Haltestellen in Frankfurt am Main. Dies soll dazu beitragen, Passivrauch zu vermeiden und den Gesundheitsschutz für Bürger*innen zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Einklang mit den EU-Empfehlungen von 2024 und sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern.

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Anregung

Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten.

Begründung

Die Europäische Kommission hat im Jahr 2024 den EU-Mitgliedstaaten empfohlen, Rauchverbote auf bestimmte Außenbereiche auszudehnen. Der Europäische Rat hat diese Empfehlung angenommen. Sie zielt unter anderem auf Nichtraucherzonen für Spielplätze, Schwimmbäder, öffentliche Gebäude sowie Bus- und Tramstationen ab. Andere europäische Städte und Länder setzen bereits entsprechende Regelungen um - so hat etwa Mailand zum

  1. Januar 2025 ein weitreichenderes Rauchverbot im öffentlichen Raum eingeführt und auch in Belgien sind seit diesem Jahr strikte Gesetze zum Schutz von Nichtraucher*innen gültig, die das Rauchen z. B. im Zehn-Meter-Radius um öffentliche Gebäude, auf Sportplätzen und in Zoos verbieten. Rauchverbote vor Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude sind bereits weltweit in vielen Ländern und Städten etabliert. Während das Hessische Nichtraucherschutzgesetz das Rauchen innerhalb öffentlicher Gebäude und auf Spielplätzen bereits verbietet, gibt es für die Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude in Hessen und auch in Frankfurt noch keine Regelung. Das Hessische Nichtraucherschutzgesetz verlangt jedoch bereits heute eine Hinweispflicht im Eingangsbereich, deren konsequente Umsetzung in Frankfurt noch nicht erkennbar ist: "§ 1 (1) Das Rauchen einschließlich der Benutzung von elektronischen Zigaretten und Tabakerhitzern ist verboten in Gebäuden und sonstigen umschlossenen Räumen 1. von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen sowie von öffentlichen Einrichtungen des Landes, der Gemeinden und Landkreise und von sonstigen der Aufsicht des Landes unterstehenden juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie deren Vereinigungen ungeachtet ihrer Rechtsform, sowie des Hessischen Landtags, ... § 3 (1) Auf das Rauchverbot ist im Eingangsbereich der in § 1 Abs. 1 und 2 genannten Einrichtungen gut sichtbar hinzuweisen." Wissenschaftliche Erkenntnisse weisen für den direkten Bereich um Rauchende im Außenbereich jedoch auf eine ähnlich hohe Belastung durch Passivrauch wie in Innenräumen hin. Da es in Frankfurt bislang nicht untersagt wird, halten sich Rauchende direkt vor den Eingängen öffentlicher Gebäude auf - oft sogar durch eingangsnah aufgestellte Aschenbecher dazu angeregt. Dadurch werden andere Besucherinnen und Besucher sowie Beschäftigte beim Betreten und Verlassen der Gebäude dem schädlichen und störenden Passivrauch ausgesetzt. Die vorgeschlagene Regelung eines Rauchverbots im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Ausbreitung von Tabakrauch im Freien. Studien belegen, dass schädliche Feinstaubkonzentrationen in dieser Entfernung noch deutlich messbar sind und erst in größerer Distanz auf unbedenkliche Werte absinken. Die Fünf-Meter-Zone entspricht dem internationalen Durchschnitt für rauchfreie Eingangsbereiche. Dieser Abstandswert bietet einen wirksamen Gesundheitsschutz, ohne übermäßig restriktiv zu sein. Der Magistrat sollte dazu prüfen, welche rechtlichen Mittel (wie etwa eine kommunale Satzung, straßenrechtliche Regelungen oder Hausrecht) am besten geeignet sind, um Rauchverbote im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude rechtssicher umzusetzen. Unabhängig davon wäre das Versetzen von bestehenden Aschenbechern eine einfache und effektive Maßnahme. Ein weiteres, ähnliches Problem besteht an den ÖPNV-Haltestellen in ganz Frankfurt, wobei dies an den stark frequentierten und beengten Stationen der A-Linie besonders deutlich wird. Während an Bahnhöfen der Deutschen Bahn der Nichtraucherschutz im Vergleich konsequent umgesetzt wird, fehlt es an den ÖPNV-Stationen im Stadtgebiet an klaren Hinweisen und Regelungen. Obwohl das Rauchverbot in den Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bereits festgehalten ist, wird dies in der Praxis kaum kommuniziert und durchgesetzt, wie auch die Antwort des Magistrats auf die Frage F 2602 vom 04.07.2024 bestätigt. § 3 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV lautet: "§ 3 Verhalten der Fahrgäste (1) Fahrgäste haben sich bei Benutzung der Betriebsanlagen, -einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere Personen erfordern. Den Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. (2) Insbesondere ist es den Fahrgästen nicht gestattet: ... 7. in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen, ..." Für viele Fahrgäste, insbesondere Familien mit Kindern, ältere Menschen und Personen mit Atemwegserkrankungen, stellt dies eine erhebliche Belastung dar. Auch die Attraktivität des ÖPNV leidet darunter. Eine konsequente Beschilderung würde die Situation für alle Fahrgäste verbessern und einen wichtigen Beitrag zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Nahverkehr leisten. Die vorgeschlagene Regelung trägt zum Gesundheitsschutz im öffentlichen Raum bei. Sie entspricht der aktuellen EU-Empfehlung und würde Frankfurt zu einer gesünderen, saubereren Stadt für alle Bürgerinnen und Bürger machen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 4. Juli 2024FF 2602An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänFragestunde-Frage
  2. 4. März 2025OFOF 967/9Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · SPD
  3. 20. März 2025Sie sind hier
    OAOA 541Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
    Anregung
  4. 4. September 2025OMOM 7339Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneDirektanregung
  5. 27. März 2026Antwort des Magistrats · nach 90 WochenBB 116Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenMagistratsbericht
  6. 1. Juni 2026OFOF 15/9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 18. Juni 2026OAOA 9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Soziales und Gesundheit
Sitzung 35 · 24.04.2025
TO I, TOP 24
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeFRAKTIONAfD
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), Linke und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 35 · 29.04.2025
TO I, TOP 40
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeÖkoLinX-ELFFRAKTIONAfD
Sonstige:
BFF-BIG (vereinfachtes Verfahren)Gartenpartei (Prüfung und Berichterstattung)Stadtv. Yilmaz (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren), Linke, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung) Stadtv. Yilmaz (= Ablehnung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 35 · 05.05.2025
TO I, TOP 25
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUBFF-BIGLinkeAfDFRAKTION
Sonstige:
ÖkoLinX-ELF (Annahme)Stadtv. Bäppler-Wolf (Ablehnung)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) und Linke (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Stadtv. Bäppler-Wolf (= Ablehnung)

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 38 · 15.09.2025
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in zwei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

Ausschusses für Personal, Sicherheit und Digitalisierung
Sitzung 41 · 26.01.2026
TO I, TOP 3
Beraten
nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 541 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPBFF-BIGAfDVoltÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt und ÖkoLinX-ELF

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