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PAR 6054 2025§ 6054UEBERWIESEN

Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen

Beschluss zuOA_541_2025
Gremium

Ausschuss für Personal, Sicherheit und Digitalisierung

Sitzung

35

Beschlussdatum

5. Mai 2025

Gremiensitzung

5. Mai 2025

Zusammenfassung

Die Anregung befasst sich mit der Einführung eines Rauchverbots im Fünf-Meter-Umkreis um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude und an Haltestellen in Frankfurt am Main. Dies soll dazu beitragen, Passivrauch zu vermeiden und den Gesundheitsschutz für Bürger*innen zu erhöhen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind im Einklang mit den EU-Empfehlungen von 2024 und sollen die Lebensqualität in der Stadt verbessern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage OA 541 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird beauftragt, 1. die rechtlichen Möglichkeiten zur Einführung eines Rauchverbots im Fünf‐Meter‐Umkreis um die Eingangsbereiche der öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main zu prüfen; 2. bei einem positiven Prüfergebnis ein solches Verbot auf Basis einer geeigneten Rechtsgrundlage umzusetzen, indem entsprechende Beschlussvorlagen erarbeitet und vorgelegt werden; 3. die bereits heute verpflichtende Ausweisung des bestehenden Rauchverbots in den Innenräumen gemäß des Hessischen Nichtraucherschutzgesetzes in den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt zu überprüfen und bei deren Fehlen zeitnah anzubringen; 4. alle Aschenbecher, die bisher im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche öffentlicher Gebäude stehen, entsprechend zu versetzen; 5. auf die VGF einzuwirken, damit deutlich sichtbare Hinweise auf das bestehende und bei Nichtbeachtung mit einer Vertragsstrafe von 15 Euro belegbare Rauchverbot nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV an allen Haltestellen angebracht werden; 6. über den Stand der Umsetzung dieser Maßnahmen ein Jahr nach Beschluss zu berichten."