Suizidzahlen und geschlechtsspezifische Unterschiede bei Suiziden in Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Der Magistrat wird um eine detaillierte Aufklärung über Suizidzahlen und geschlechtsspezifische Unterschiede in Frankfurt gebeten. Die Anfrage zielt darauf ab, wissenschaftliche Erkenntnisse und Maßnahmen zur Suizidprävention transparenter darzustellen.
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Der Magistrat muss bis zum 01.02.2027 antworten. Noch 87 Tage.Warum?
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenFragen an den Magistrat
Mit dem Bericht B 246/2026 hat der Magistrat die Fragen zur Entwicklung der Suizidzahlen und zu geschlechtsspezifischen Unterschieden teilweise beantwortet. Mehrere Antworten bleiben jedoch eher allgemein und lassen insbesondere konkrete Daten für Frankfurt, die wissenschaftliche Grundlage einzelner Aussagen sowie die daraus abgeleiteten Maßnahmen offen.
Darüber hinaus müssen die Bedeutungen traditioneller Männlichkeitsnormen, gesellschaftlicher Rollenbilder und des geschlechtsspezifischen Hilfesuchverhaltens für die psychische Gesundheit und Suizidprävention verständlicher dargestellt werden, um einen besseren Überblick zur aktuellen Lage zu bekommen. Von besonderem Interesse ist dabei, wie solche Normen definiert werden, welche wissenschaftlichen Erkenntnisse hierzu vorliegen und welche Bedeutung ihnen im Rahmen der kommunalen Suizidprävention beigemessen wird.
Vor diesem Hintergrund fragen wir den Magistrat:
- Warum liegen für 2010 bis 2013 keine Suizidzahlen vor, und können diese Daten aus anderen Quellen nachgereicht werden?
- Wie hoch war die Zahl der Suizide in Frankfurt in jedem einzelnen Jahr von 2014 bis 2025, jeweils aufgeschlüsselt nach Männern und Frauen sowie in den drei Altersgruppen
- a)bis 18 Jahre,
- b)19 - 65 Jahre und
- c)ab 66 Jahren?
- Welche konkreten wissenschaftlichen Erkenntnisse erklären nach Auffassung des Magistrats die höhere Suizidsterblichkeit von Männern, wie es aus den bisher gelieferten Zahlen ersichtlich wurde?
- Was versteht der Magistrat konkret unter dem Begriff "traditionelle Männlichkeitsnormen", und auf welche wissenschaftlichen Studien stützt er den erläuterten Zusammenhang mit dem Hilfesuchverhalten von Männern?
- Liegen dem Magistrat Daten darüber vor, ob Männer in Frankfurt psychologische, psychiatrische, suchtbezogene oder andere Hilfsangebote seltener oder später in Anspruch nehmen als Frauen?
- Welche konkreten Erkenntnisse liegen dem Magistrat in Frankfurt zum Zusammenhang zwischen Alkoholkonsum bzw. anderen Suchtmitteln und männlichen Suiziden vor?
- Wie stellen sich nach Sicht des Magistrats mittelbare Einflüsse gesellschaftlicher Rollenbilder oder geschlechterpolitischer Entwicklungen auf das Hilfesuchverhalten und die psychische Gesundheit von Männern dar?
- Welche genauen Maßnahmen zur Suizidprävention, die seit 2014 durch das Frankfurter Netzwerk für Suizidprävention (FRANS) neu eingeführt oder ausgebaut wurden, haben messbare Erfolge zur Vorbeugung erzielt und mit welchen personellen und finanziellen Mitteln werden sie ausgestattet?
- Welche konkreten Maßnahmen richtet der Magistrat aufgrund der höheren männlichen Suizidsterblichkeit speziell an Männer, und welche Zugangsbarrieren sollen damit abgebaut werden?
- Welche Angaben kann der Magistrat zu Finanzierung, personeller Ausstattung, Kapazitäten und Inanspruchnahme geschlechtsspezifischer Unterstützungsangebote für Männer und Frauen machen?
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2026BB 246Entwicklung der Suizidzahlen in Frankfurt am Main nach Geschlecht in den Jahren 2010 bis 2025Magistratsbericht
- 3. November 2026Sie sind hierAA 50Suizidzahlen und geschlechtsspezifische Unterschiede bei Suiziden in Frankfurt am MainSTVV-Anfrage · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine schriftliche Frage von Stadtverordneten oder Fraktionen an den Magistrat. Die Antwort erfolgt schriftlich innerhalb von drei Monaten und fließt in spätere Beratungen ein.
- 1Stadtverordnete stellen Anfrage
- 2Magistrat antwortet schriftlich
- 3Antwort fließt in Beratungen ein
Frist: 3 Monate