Dezernatscontrolling - Regelmäßig Haushaltsvollzug transparent in den Ausschüssen vorstellen
Zusammenfassung
Die Stadtverordnetenversammlung plant, die Transparenz des Haushaltsvollzugs regelmäßig in den Ausschüssen zu verbessern. Der Magistrat soll Informationen über die finanzielle Situation und Budgetabweichungen bereitstellen. Dies soll eine bessere Nachvollziehbarkeit und Kontrolle der Haushaltsausgaben ermöglichen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1472 von 2007 zur Vorlage M19/2007 "Haushaltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007, Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010, Stellenplanvorlage 2007", hier: TOP 7, in Verbindung mit § 28 GemHVO wird dahingehend konkretisiert, dass der Magistrat beauftragt wird, die Transparenz über den Stand des Haushaltsvollzugs nach Produktbereichen in den Fachausschüssen zu verbessern. Hierzu soll das jeweils zuständige Dezernat regelmäßig im zuständigen Fachausschuss über die finanzielle Situation sowie wesentliche Entwicklungen der Produktbereiche und relevanter Kennzahlen berichten. Dabei sollen insbesondere wesentliche Budgetabweichungen sowie deren Ursachen und absehbare finanzielle Auswirkungen dargestellt und erläutert werden. In die Berichterstattung sollen, soweit absehbar, auch anstehende Beschlussfassungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt einbezogen werden. Sofern im Haushalt pauschale Konsolidierungsbeiträge vorgesehen sind, soll das dafür zuständige Dezernat auch über den Vollzug berichten. Der Bericht ist den Mitgliedern des jeweiligen Fachausschusses vorab schriftlich zur Verfügung zu stellen und im Ausschuss durch das zuständige Dezernat mündlich vorzustellen. Der Controllingbericht ist quartalsweise vorzustellen.
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 1472 von 2007 zur Vorlage M19/2007 "Haus-haltsplan und Wirtschaftspläne für das Haushaltsjahr 2007, Investitionsprogramm 2007 - 2010 Finanzplanung in der Form des Konsolidierungsprogramms 2010, Stellenplanvorlage 2007", hier: TOP 7, in Verbindung mit § 28 GemHVO wird dahingehend konkretisiert, dass der Magistrat beauftragt wird, die Transparenz über den Stand des Haushaltsvollzugs nach Produktbereichen in den Fachausschüssen zu verbessern. Hierzu soll das jeweils zuständige Dezernat regelmäßig im zuständigen Fachausschuss über die finanzielle Situation sowie wesentliche Entwicklungen der Produktbereiche und relevanter Kennzahlen berichten. Dabei sollen insbesondere wesentliche Budgetabweichungen sowie deren Ursachen und absehbare finanzielle Auswirkungen dargestellt und erläutert werden. In die Berichterstattung sollen, soweit absehbar, auch anstehende Beschlussfassungen mit wesentlichen Auswirkungen auf den jeweiligen Teilergebnishaushalt einbezogen werden. Sofern im Haushalt pauschale Konsolidierungsbeiträge vorgesehen sind, soll das dafür zuständige Dezernat auch über den Vollzug berichten. Der Bericht ist den Mitgliedern des jeweiligen Fachausschusses vorab schriftlich zur Verfügung zu stellen und im Ausschuss durch das zuständige Dezernat mündlich vorzustellen. Der Controllingbericht ist quartalsweise vorzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. November 2026 brachten CDU, GRÜNE, SPD, Volt diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein.