Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen
Zusammenfassung
Diese Vorlage fordert Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen in öffentlichen Räumen in Frankfurt am Main. Durch das Anbringen von Rauchverbotshinweisen und die Positionierung von Aschenbechern sollen die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten und der Gesundheitsschutz der Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden.
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E-Mail-Abo einrichtenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, der Magistrat wird aufgefordert, 1. soweit sie noch fehlen, an den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude der Stadt Frankfurt am Main die nach § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz vorgeschriebenen Hinweise auf das Rauchverbot anzubringen und Aschenbecher aus dem Fünf-Meter-Umkreis um diese Eingangsbereiche zu versetzen; 2. auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH einzuwirken, sodass an allen Haltestellen mit klar abgegrenztem oberirdischem Bahnsteig deutlich sichtbare Hinweise auf das nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bestehende Rauchverbot angebracht werden. Eine pragmatische Lösung könnten Aufkleber sein, die auf das bestehende Rauchverbot hinweisen. Zu dem im Bericht genannten Vorschlag, das Rauchverbot in den Beförderungsbedingungen gegen eine Kampagne für mehr Rücksichtnahme zu ersetzen, wird der Magistrat gebeten die Rückmeldung zu geben, dass die Stadt Frankfurt auf das Rauchverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht verzichten will, eine zusätzliche Kampagne jedoch unterstützen würde.
Begründung
Mit OA 541/2025 hat der Ortsbeirat 9 die Stadtverordnetenversammlung um eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen gebeten. Diese Anregung wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der nun vorgelegte Bericht B 116/2026 liefert für zwei der angeregten Maßnahmen Ergebnisse, die jetzt durch einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig umgesetzt werden könnten. Zu (1): Die Hinweispflicht im Eingangsbereich ergibt sich unmittelbar aus § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz. Der Bericht prüft sie nicht, sondern stellt nur allgemein fest, das Rauchverbot "ist bekannt und wird beachtet". Das Versetzen von Aschenbechern aus dem Fünf-Meter-Umkreis hat der Bericht ausdrücklich als möglich anerkannt ("können berücksichtigt werden"); eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung fehlt. Zu (2): § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV (Fassung gültig ab 01.01.2026) erfasst das Rauchen "auf den Bahnsteigen" ohne Einschränkung auf unterirdische Anlagen; Verstöße sind nach § 3 Absatz 8 mit 15,00 € Vertragsstrafe belegt. Die VGF bestätigt im Bericht ausdrücklich, dass diese Regelung "bei allen Haltestellen, die einen klar abgegrenzten, oberirdischen Bahnsteig haben" gilt. Eine Beschilderung macht damit nur das bereits geltende Recht sichtbar. Im Übrigen wird zur Notwendigkeit des Schutzes vor Passivrauchen auf die ausführliche Begründung der OA 541/2025 verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2024FF 2602An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänFragestunde-Frage
- 4. März 2025OFOF 967/9Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OAOA 541Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenAnregung
- 27. März 2026BB 116Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenMagistratsbericht
- 1. Juni 2026Sie sind hierOFOF 15/9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2026OAOA 9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)