Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an Haltestellen
Zusammenfassung
Der Magistrat prüft die rechtlichen Möglichkeiten, Rauchverbotszonen vor öffentlichen Gebäuden und Haltestellen einzurichten, da es aktuell keine gesetzliche Grundlage dafür gibt. Eine Kampagne zur Förderung der gegenseitigen Rücksichtnahme wird in Erwägung gezogen, um mögliche Probleme zu adressieren.
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenBericht
Der Magistrat hat eine erste rechtliche Einschätzung zum hier vorgebrachten Vorschlag eingeholt. Demnach existiert aktuell in Frankfurt am Main keine allgemeine gesetzliche Ermächtigungsgrundlage, die es per se erlaubt, Rauchverbotszonen im Freien z. B. "innerhalb von 5 Metern vor öffentlichen Gebäuden oder Haltestellen" einzurichten. Eine solche Verpflichtung oder generelle Verbotsregelung gibt es derzeit weder im Hessischen Nichtraucherschutzgesetz (HessNRSG) noch in einer spezifischen kommunalen Verordnung von Frankfurt. Ein Rauchverbot auf Freiflächen oder öffentlichen Verkehrsflächen müsste separat durch eine Ortsverordnung der Kommune oder eine spezielle landesrechtliche Regelung erlassen werden - das HessNRSG selbst gibt hierfür keine automatische Ermächtigung. In öffentlichen Einrichtungen, die in Verwaltungsgebäuden der Stadt Frankfurt am Main untergebracht sind, gilt das allgemeine Rauchverbot, welches bekannt ist und beachtet wird. Darüberhinausgehende Maßnahmen, dazu zählt das Aufstellen bzw. Versetzen von Aschenbechern im Umkreis von fünf Metern um Eingangsbereiche, können berücksichtigt werden. Der Magistrat kann auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF), die eine Tochtergesellschaft der Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH ist, nur bedingt einwirken. Die Anregung des Ortsbeirats 9 liegen der VGF ebenfalls vor. Laut VGF-Benutzungsordnung ist das Rauchen in den unterirdischen Bauwerken untersagt und wird von unserem Ordnungsdienst auch konsequent durchgesetzt. Bei allen Haltestellen, die einen klar abgegrenzten, oberirdischen Bahnsteig haben, gelten die "Gemeinsamen Beförderungsbedingungen" des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (GBB); ebenso natürlich auch an unterirdischen Haltestellen. In § 3 Abs. 2 Ziffer 7 der GBB ist geregelt, dass es den Fahrgästen nicht gestattet ist, "in den Verkehrsmitteln gem. § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen". Wird ein Verstoß durch unser Betriebspersonal an der Haltestelle wahrgenommen, wird die jeweilige Situation entsprechend bewertet und es werden notwendige Maßnahmen im Rahmen der GBB durchgesetzt. Nach § 2 Abs. 3 Ziffer 1 der GBB kann das Betriebspersonal Fahrgäste bei Zuwiderhandlung der Verhaltensregeln nach § 3 und bei Missachtung von Anweisungen von der Fahrt ausschließen. Entsprechend der Vorgaben des VGF Ordnungs- und Prüfdienstes zu grundsätzlichen Details, insbesondere zur tatsächlichen Handhabung vor Ort, bleibt festzuhalten, dass seitens des VGF Ordnungs- und Prüfdienstes eine eher restriktive Vorgehensweise in Form von freundlichen, dennoch bestimmten Ansprachen und Aufforderungen gelebt wird. Die VGF prüft derzeit, anstelle eines Rauchverbotes an oberirdischen Haltestellen, eine Kampagne mit Aufruf zu gegenseitiger Rücksichtnahme zu initiieren, wie es sie bereits zum Thema Vandalismus gab. Dies könnte auch in Bezug auf das Rauchen an Haltestellen erfolgreich sein. Der Magistrat befasst sich derzeit mit der Vorbereitung einer verpflichtenden Regelung mit Maßnahmen, die über das Hessische Nichtraucherschutzgesetz hinausgehen noch nicht. Eine Sachstandsmeldung ist daher nicht vorgesehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 4. Juli 2024FF 2602An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänFragestunde-Frage
- 4. März 2025OFOF 967/9Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OAOA 541Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenAnregung
- 27. März 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 90 WochenBB 116Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenMagistratsbericht
- 1. Juni 2026OFOF 15/9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2026OAOA 9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, SPD und Linke gegen AfD und BFF (= Ablehnung); CDU und FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) sowie BSW (= Annahme)