Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen
Zusammenfassung
Diese Anregung fordert den Magistrat auf, Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen umzusetzen. Insbesondere sollen Raucherhinweise an öffentlichen Gebäuden und Haltestellen angebracht werden, um den Gesundheitsschutz zu verbessern und auf das bestehende Rauchverbot hinzuweisen.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird aufgefordert,
- soweit sie noch fehlen, an den Eingangsbereichen aller öffentlichen Gebäude die nach § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz vorgeschriebenen Hinweise auf das Rauchverbot anzubringen und Aschenbecher aus dem Fünf-Meter-Umkreis um diese Eingangsbereiche zu versetzen;
- auf die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH einzuwirken, dass an allen Haltestellen mit klar abgegrenztem oberirdischem Bahnsteig deutlich sichtbare Hinweise auf das nach § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV bestehende Rauchverbot angebracht werden.
Eine pragmatische Lösung könnten Aufkleber sein, die auf das bestehende Rauchverbot hinweisen. Zu dem im Bericht B 116 genannten Vorschlag, das Rauchverbot in den Beförderungsbedingungen gegen eine Kampagne für mehr Rücksichtnahme zu ersetzen, wird der Magistrat gebeten, die Rückmeldung zu geben, dass die Stadt Frankfurt auf das Rauchverbot aus Gründen des Gesundheitsschutzes nicht verzichten will, eine zusätzliche Kampagne jedoch unterstützen würde.
Begründung
Mit der Vorlage OA 541 hat der Ortsbeirat 9 die Stadtverordnetenversammlung um eine Reihe von Maßnahmen zum Schutz vor Passivrauchen gebeten. Diese Anregung wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der nun vorgelegte Bericht B 116 liefert für zwei der angeregten Maßnahmen Ergebnisse, die jetzt durch einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung kurzfristig umgesetzt werden könnten. Zu Ziffer 1 des Tenors: Die Hinweispflicht im Eingangsbereich ergibt sich unmittelbar aus § 3 Absatz 1 Hessisches Nichtraucherschutzgesetz. Der Bericht prüft sie nicht, sondern stellt nur allgemein fest, das Rauchverbot "ist bekannt und wird beachtet". Das Versetzen von Aschenbechern aus dem Fünf-Meter-Umkreis hat der Bericht ausdrücklich als möglich anerkannt ("können berücksichtigt werden"); eine Selbstverpflichtung zur Umsetzung fehlt. Zu Ziffer 2 des Tenors: § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der Gemeinsamen Beförderungsbedingungen des RMV (Fassung gültig ab 01.01.2026) erfasst das Rauchen "auf den Bahnsteigen" ohne Einschränkung auf unterirdische Anlagen; Verstöße sind nach § 3 Absatz 8 mit 15 Euro Vertragsstrafe belegt. Die VGF bestätigt im Bericht ausdrücklich, dass diese Regelung "bei allen Haltestellen, die einen klar abgegrenzten, oberirdischen Bahnsteig haben" gilt. Eine Beschilderung macht damit nur das bereits geltende Recht sichtbar. Im Übrigen wird zur Notwendigkeit des Schutzes vor Passivrauchen auf die ausführliche Begründung der Vorlage OA 541 verwiesen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Juli 2024FF 2602An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänFragestunde-Frage
- 20. März 2025OAOA 541Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenAnregung
- 27. März 2026BB 116Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenMagistratsbericht
- 1. Juni 2026OFOF 15/9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juni 2026Sie sind hierOAOA 9Schutz vor Passivrauchen: einfache Maßnahmen direkt umsetzen Bericht des Magistrats vom 27.03.2026, B 116Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP und ÖkoLinX-ELF-PARTEI zu 2. AfD und ÖkoLinX-ELF-PARTEI; CDU, GRÜNE, SPD, Linke, Volt und FDP (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Votum im Ältestenausschuss) BSW (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt und FDP zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD (= Ablehnung) und FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF-DFRA-FREIE WÄHLER (B 116 = Kenntnis, OA 9 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, Linke, AfD, Volt, FDP, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ELF-PARTEI und BSW zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, Linke und Volt gegen AfD, BFF-DFRA-FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ELF-PARTEI (= Ablehnung), FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit der Maßgabe, dass der Magistrat sich dazu äußern soll, wie das Problem der Verschmutzung neben dem abgegrenzten Bereich zu lösen ist, wenn sich dort keine Aschenbecher mehr befinden) sowie BSW (= Annahme)