An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gän
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Thema Öffentlicher Nahverkehr und neue Mobilität verfolgenFrage an den Magistrat
An Stationen und Bahnhöfen der Deutschen Bahn wird klar geregelt, wo Personen rauchen dürfen. Somit gibt es entweder gänzlich rauchfreie Bahnhofsgebäude oder aber deutlich ausgewiesene Flächen für Rauchende. Auch bei Stationen, die lediglich seitens des RMV angefahren werden, gibt es solche Regelungen teils schon. Vor diesem Hintergrund frage ich den Magistrat: Wie ist der Nichtraucherschutz an den Tramstationen im Frankfurter Stadtgebiet im Vergleich zur Deutschen Bahn geregelt?
Antwort des Magistrats
Nach § 1 des BNichtrSchG gilt ein gesetzliches Rauchverbot in allen Personenbahnhöfen der öffentlichen Eisenbahnen und in allen öffentlichen Verkehrsmitteln. Ausnahmeregelungen sind für "gesonderte und entsprechend gekennzeichnete Räume" nach § 1 Absatz 3 BNichtrSchG möglich.
Diese Regelung hat die Deutsche Bahn im Rahmen ihrer Hausordnung umgesetzt. Es gilt ein Rauchverbot für den gesamten Bahnhofsbereich, also auch für Bahnsteige, Unterführungen und den Bahnhofsvorplatz. Ausgenommen sind hier gemäß § 1 Absatz 3 BNichtrSchG die gekennzeichneten Raucherbereiche. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit Bußgeldern, Hausverweisen und -verboten sanktioniert.
Für den darüberhinausgehenden Bereich des Verbundtarifs sind die "Gemeinsamen Beförderungsbedingungen" des Rhein-Main-Verkehrsverbundes, GBB, heranzuziehen. In § 3 Absatz 2 Ziffer 7 der GBB ist geregelt, dass es den Fahrgästen nicht gestattet ist "in den Verkehrsmitteln gemäß § 1 (1) sowie auf den Bahnsteigen, auch elektrische Zigaretten, zu rauchen."
Sofern das VGF-Betriebspersonal beziehungsweise die jeweils eingesetzte Dienstgruppe des Ordnungsdienstes einen Verstoß auf einem Bahnsteig wahrnimmt, werden die jeweilige Situation bewertet und notwendige Maßnahmen im Rahmen der GBB durchgesetzt. Allerdings wird seitens der VGF - im Gegensatz zur Deutschen Bahn - nicht mit Bußgeldern oder anderen Sanktionen auf einen Verstoß reagiert, sondern auf Kommunikation und Sensibilisierung der entsprechenden Person gesetzt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
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- 4. März 2025OFOF 967/9Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. März 2025OAOA 541Schutz vor Passivrauchen in Eingangsbereichen öffentlicher Gebäude und an HaltestellenAnregung
- 21. August 2025OFOF 1086/9Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. September 2025OMOM 7339Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneDirektanregung
- 28. November 2025STST 2015Ausweisung der Herweghstraße als verkehrsberuhigte ZoneStellungnahme
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Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine kurze Frage, die in der Fragestunde einer Plenarsitzung an den Magistrat gestellt wird. Der Magistrat antwortet mündlich in der Sitzung oder schriftlich nach.
- 1Stadtverordnete/r stellt Frage
- 2Fragestunde im Plenum
- 3Magistrat antwortet