Meine Nachbarschaft: Alt-Heddernheim
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Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 21 Kultur, Freizeit und Sport Produktgruppe: 21.18 Archäologisches Museum Antikes Erbe NIDA in Heddernheim zeigen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Für die Konservierung von neuen Bodenbefunden des römischen NIDA, für die Herstellung eines NIDA-Stadtmodells, für die überfällige Aktualisierung des Faltplans zu den NIDA-Grabungen aus dem Jahr 1988 sowie für zusätzliche Personalstellen werden 250.000 € in den Ergebnishaushalt und 2. zur Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA-Heddernheim werden 500.000 € in den Finanzhaushalt eingestellt. Zur Gegenfinanzierung der Maßnahmen ist vom Magistrat eine Kostenbeteiligung der ABG Frankfurt Holding GmbH als Eigentümerin bzw. Erbbauberechtigte und Verantwortliche für die Erschließungsmaßnahmen des Grundstücks In der Römerstadt 126-134 nach Maßgabe des geltenden Denkmalschutzrechts zu prüfen. Begründung: Als ein Ergebnis des "Runden Tischs NIDA" wird erwartet, dass herausragende Befunde der früheren und der aktuellen Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 an Ort und Stelle verbleiben und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Der hilfreiche, aber veraltete Faltplan des Museums zur Dokumentation der bisherigen Grabungsergebnisse muss um die Funde und Befunde seit den 90er Jahren (v.a. Gelände der US-Baracken und Römerstadtschule) ergänzt und neu herausgegeben werden. Ein NIDA-Stadtmodell kann zum Verständnis der Stadtentwicklung und -anlage zwischen dem 1. und dem 3. Jahrhundert beitragen. Diese Maßnahmen und Ideen lösen beim zuständigen Archäologischen Museum Frankfurt zusätzliche Personal- und Sachkosten aus. In Anbetracht der Ausgrabungen auf der letzten großen Freifläche der antiken Stadt, die noch nicht modern überbaut ist, muss es zudem Ziel sein, in Heddernheim endlich eine Dependance des Archäologischen Museums einzurichten, die mit den erhaltenen materiellen Zeugen des römischen Frankfurts auf dem Areal Römerstadt 126-134 in inhaltlicher und räumlicher Beziehung stehen sollte. Ihre Aufgabe wäre das Zeigen der Bodendenkmäler, die Präsentation von einzelnen Fundstücken und die allgemeinverständliche Vermittlung des hochbedeutenden Fundortes NIDA. Antragsteller: CDU SPD Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: CDU, SPD
Weiter lesenSanierung und öffentliche Nutzung Heddernheimer Schloss
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 295/8 Betreff: Sanierung und öffentliche Nutzung Heddernheimer Schloss Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft über den Zustand und die Renovierung des Heddernheimer Schlosses in Alt-Heddernheim zu geben: 1. Wann werdender Eingangsbereich und das Treppenhaus renoviert? 2. Wann und wie werden die Räume im Erdgeschoss und im 1. Stock des Schlosses renoviert und evtl. vergrößert? 3. Wann wird den Mietern im 1. Stock eine andere Wohnung zugewiesen? Begründung: Die Renovierung und Wiederherstellung der Räumlichkeiten im Heddernheimer Schloss ist notwendig, um dem Ortsbeirat die Möglichkeit zu eröffnen, über Nutzungsanträge zu diskutieren und zu entscheiden. Die Ausstattung und Nutzung der stadteigenen Räume ist im Interesse der demokratischen Öffentlichkeit vor Ort. Es gibt im Stadtteil sonst keine städtischen Räume, die für neue Nutzungen zur Verfügung stehen bzw. noch nicht an Vereine oder Interessengruppen vergeben sind. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 295/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 295/8 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 275/8 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich 16: Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe 16.03: Verkehrsanlagen Sanierung des Gewerbestraßen-Abschnitts der Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: In den Haushalt 2023 sind auskömmliche Mittel für die Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße einzustellen. Priorität hat dabei die grundhafte Erneuerung des Kreuzungsbereiches Heddernheimer Landstraße/Dillenburger Straße in Höhe der Abfallverbrennungsanlage (AVA). Begründung: Die Heddernheimer Landstraße ist in ihrem Abschnitt zwischen Stadtbahnstation "Heddernheimer Landstraße" und Dillenburger Straße eine stark befahrene Gewerbestraße, insbesondere durch die Fahrzeuge der FES und den von der AVA abfahrenden Schwerlastverkehr Richtung Rosa-Luxemburg-Straße oder Eschersheimer Landstraße. Vor allem der Straßenbelag der Aufstellflächen im Kreuzungsbereich in Höhe der AVA ist in sehr schlechtem Zustand, was für die Verkehrssicherheit abträglich ist. Da die Straße auch eine bedeutende Radroute von Niederursel in Richtung Stadtmitte ist, ist sie in einem ansprechenden Zustand zu versetzen. Aufgrund der unmittelbar bevorstehenden Straßenarbeiten für die Erweiterung des Stromnetztes ist mit einer zusätzlichen Verschlechterung zu rechnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 106 2023 Die Vorlage OF 275/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 278/8 Betreff: Haushalt 2023 Fernwärmeversorgung für Heddernheim Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz auf den Stadtteil Heddernheim zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk, gelegen an der Ecke Dillenburger Straße/Heddernheimer Landstraße, unter der etwa 30 Meter breiten Dillenburger Straße hindurch bis zur Antoninusstraße, d.h. 200 m in den Stadtteil Heddernheim. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümer:innen in folgenden Straßen: Tacitusstr., Tiberiusstr., Trajanstr., Cohausenstr., Titusstr., Domitioanstr., Augustusstr., Kaltmühlstr., Georg-Wolff-Str., Hessestraße, Antoninusstr. die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen. Begründung: Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Stadtteil, der unmittelbar neben dem Fernwärme-erzeugenden Müllheizkraftwerk liegt, schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 27.04.2023, OF 298/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Etatanregung EA 109 2023 1. Die Vorlage OF 278/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass 1. der Tenor den folgenden Wortlaut erhält: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Um das Fernwärmenetz im Ortsbezirk 8 zu erweitern, werden die Ausgaben der Mainova AG für Sachanlagen für 2024 und 2025 um einen Betrag von 4 Mill Euro erhöht. Der Anschluss erfolgt vom Müllheizkraftwerk. Die Verlegung soll so erfolgen, dass alle Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer die Möglichkeit erhalten, für neue Heizungen ab 2024 die Fernwärmeerzeugung des in direkter Nachbarschaft gelegenen MHKW in Anspruch zu nehmen."; 2. die Begründung den folgenden Wortlaut erhält: "Nach Beschluss des Bundes gibt es für die Erneuerung oder den Neueinbau von Heizungen ab 2024 nicht mehr die Möglichkeit, fossile Energie zu verwenden. Von daher ist es geboten, mindestens den Ortsbezirk 8 schnellstmöglich mit der benötigten Infrastruktur (Rohrverlegung) zu versorgen." 2. Die Vorlage OF 298/8 wurde zurückgezogen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenHaushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums „Römerstadt NIDA“
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 279/8 Betreff: Haushalt 2023 Dependance des Archäologischen Museums In der Römerstadt 126-134: Errichtung eines Museums "Römerstadt NIDA" Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Auf dem Ausgrabungsgelände im Stadtteil Heddernheim (In der Römerstadt) wird ein 15x15m großer Ausstellungsraum für Funde und Erläuterungen zur Römischen Stadt NIDA errichtet und dem Archäologischen Museum und Kulturdezernat der Stadt übergeben. Der Ausstellungsraum soll von der Straße aus zugänglich und sichtbar sein, und entweder freistehend oder als großzügiger Erdgeschossraum innerhalb eines Wohngebäudes errichtet werden. Ferner soll der Ausstellungsraum mit mindestens 3 originalen Artefakten auf dem Ausgrabungsgelände durch Gänge verbunden werden, die für Besucher des NIDA-Museums jederzeit offen sind. Die Planung und der Bau der Räumlichkeiten werden von der ABG übernommen. Mit den fachlichen und finanziellen Mitteln des archäologischen Museums wird für den Ausstellungsraum, zeitgleich mit der Fertigstellung, ein Miniaturmodell aus festem Material oder ein digitales Modell der römischen Stadt NIDA fertig gestellt und eingebaut. Begründung: Die Bedeutung der römischen Stadt NIDA im Vorfeld des Limes ist durch zahlreiche Ausgrabungen und wissenschaftliche Arbeiten dokumentiert. Sie war ein strategisches Zentrum, ein Verwaltungs- und auch Wirtschaftszentrum mit multikultureller sozialer Zusammensetzung in der obergermanischen Provinz Roms, lange vor der Gründung der Stadt Frankfurt am Main. Auch heute zeichnet sich der Norden Frankfurts durch eine Vielfalt von Zugewanderten und Kulturen aus, die größer ist als in den innerstädtischen Vierteln. Um die Bedeutung der Stadt NIDA für folgende Generationen zu bewahren, muss ihre Geschichte, ihre politische, kulturelle und wirtschaftliche Funktion vor Ort präsentiert werden. Der von den Römern gewählte Standort, zuerst nur für ein Militärlager gedacht, verbindet das Mainzer Becken, den Vordertaunus und die Wetterau und birgt zahlreiche militärische und zivilgesellschaftliche Überreste der "germanischen" Römerzeit. Diese Achse öffnet dem Betrachter heute den Blick auf seine eigene Geschichte und auf ein Nebeneinander von Kulturen und Lebensgewohnheiten 2000 Jahre vor unserer Zeit. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 04.05.2023, OF 299/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Die Vorlage OF 299/8 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Etatanregung EA 111 2023 1. Die Vorlage OF 279/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 299/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass Ziffer 2. des Tenors den folgenden Wortlaut erhält: "2. zur lokalen Vermittlung des Fundortes NIDA werden für die Einrichtung einer Dependance des Archäologischen Museums möglichst auf dem Gelände selbst hilfsweise in räumlicher Beziehung zum Fundort 500.000 Euro in den Finanzhaushalt eingestellt." und im dritten Satz der Begründung das Wort "kann" durch "wird" ersetzt wird. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenÜberreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als „Archäologisches Fenster in die Römerzeit“ zugänglich machen
S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2023, OF 281/8 Betreff: Überreste von NIDA-Heddernheim vor Ort erhalten und als "Archäologisches Fenster in die Römerzeit" zugänglich machen Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat zu beauftragen, 1. die dauerhafte Unterschutzstellung der folgenden, auf dem Baugrundstück In der Römerstadt 126-134 bislang mit den großflächigen Grabungen seit 1991 archäologisch festgestellten Befunde aus römischer Zeit (1. bis 3. Jhd.) zu prüfen mit dem Ziel einer möglichst umfänglichen Erhaltung in situ: - Villafundamente mit Resten einer Fußbodenheizung - Steinkeller mit erhaltenen Resten eines Wandputzes - Überreste der sog. "Weststraße" - ein Töpferofen mit erhaltener Tenne und Kuppelresten - Ensemble von drei Töpferöfen mit Schürgruben und Lochtennen - Sog. "Kultkeller" mit anschl. Gebäuderesten - Holzkeller (verbrannt) - Überreste Westhermen; 2. zu prüfen und zu berichten, ob die wirtschaftliche Nutzung von Grundstücksteilen mit Bodendenkmälern gemäß § 24 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes beschränkt werden kann, um einen möglichst geschlossenen Eindruck der aufgefundenen antiken Siedlungsstrukturen für die Nachwelt zu erhalten; 3. die neuesten Befunde (z.B. den Holzkeller) in das gemäß Beschluss zu NR 277 erstellte museale Konzept des Archäologischen Museums Frankfurt einzubeziehen; 4. dafür Sorge zu tragen, dass keine Baugenehmigung erteilt wird und keine Baumaßnahmen oder hierfür vorbereitende Arbeiten auf dem Ausgrabungsfeld stattfinden, bevor das finale museale Konzept und die abschließende Beratung der an Ort und Stelle zu erhaltenden Befunde mit der Stadtverordnetenversammlung und dem Ortsbeirat abgestimmt ist. Begründung: Je länger die Grabungen auf dem Areal In der Römerstadt 126-134 dauern, desto mehr verfestigt sich der Eindruck, dass sich die Zug um Zug vom Team des Frankfurter Denkmalamtes freigelegten Bodenbefunde für eine Inwertsetzung von Resten der Römerstadt NIDA an Ort und Stelle eignen. Die original erhaltenen Architekturreste, die sich seit rund 1800 Jahren unverändert dort befinden, können wie ein "Fenster in die Römerzeit" genutzt werden und der Vermittlungsarbeit des Archäologischen Museums und der Schulen genauso dienen wie dem lokalen Interesse der Bewohnerinnen und Bewohner in Heddernheim. Ein Verbleib der Befunde an ihrem authentischen Ort und ihre Integration in das Bauprojekt wären eine herausragende Leistung modernen kommunalen Wohnungsbaus. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 356 2023 Die Vorlage OF 281/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenHaushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs AltPraunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.03.2023, OF 277/7 Betreff: Haushalt 2023 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Umsetzung der Planungswerkstatt Praunheim - Neugestaltung des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen: Für die Umsetzung des Rahmenplans Praunheim und insbesondere des Kreuzungsbereichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten wird in der Produktgruppe 13.01 ein eigenes Produkt/ Projekt angelegt, in dem für 2023 zusätzlich die Summe von 500.000 € eingestellt wird. Aus diesen Mitteln wird zunächst die Planung für die Umgestaltung des Kreuzungsbe-reichs Alt-Praunheim/ In der Römerstadt/ Ohlengarten finanziert, die auf Basis des Rahmenplans Praunheim gemeinsam mit den Bürger:innen stattfinden sollte. Nicht verausgabte Mittel werden zweckgebunden für die Umsetzung der Planungen reserviert. Begründung: Der Rahmenplan Praunheim stammt aus dem Jahre 2013 und harrt weiterhin der Umsetzung. Letztmals in der ST 1922/2022 hat der Magistrat versucht zu begründen, warum der Rahmenplan bislang nicht umgesetzt werden konnte und dem Ortsbeirat das Stellen von zwei Parkbänken als ersten Erfolg verkauft. Der og. Kreuzungsbereich steht seit Jahren in der Kritik und es liegen Anträge zur Änderung der Verkehrsführung vor. Jetzt besteht die Chance endlich im Sinne des Rahmenplans eine grundsätzliche Neuordnung des Kreuzungsbereichs zu planen und zu realisieren. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 58 2023 Die Vorlage OF 277/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, SPD, farbechte/LINKE, FDP und fraktionslos gegen BFF (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenEtwas langsamer fahren mit versetztem Parken
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3810 entstanden aus Vorlage: OF 256/8 vom 06.02.2023 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob in der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) die Markierung so verändert werden kann, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße (vom Windigen Eck kommend) fortgesetzt werden kann. So kann die Parkmarkierung z. B. rechts bei Hausnummer 40 bis 44, links von der Schutzschranke bei Hausummer 47 bis 53, rechts vom Karl-Perott-Platz (46) bis Ende Hausnummer 56 erfolgen, links verbleiben vier Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/Antoninusstraße. Der Magistrat wird gebeten , so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perott-Platz ist. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1446 Anregung an den Magistrat vom 07.12.2023, OM 4914 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32-1
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3815 entstanden aus Vorlage: OF 269/8 vom 09.03.2023 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle "Sandelmühle" bis Beginn Brückenbauwerk über A 661 (1,3 Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Niederursel" (zwei Kilometer); - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle "Heddernheimer Landstraße" (ein Kilometer). Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbesondere das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen "Zeilweg" und "Heddernheimer Landstraße"), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z. B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.07.2023, ST 1575 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92-10
Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 23.03.2023, OM 3809 entstanden aus Vorlage: OF 240/8 vom 10.01.2023 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20 Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen, die in der Anregung OM 6080 genannt sind, alsbald umzusetzen oder einen erwarteten Zeitraum zu benennen. Begründung: In seiner Anregung bat der Ortsbeirat um die Änderung eines Schildermasts in der Heddernheimer Landstraße und an der Kreuzung Roßkopfstraße/Heddernheimer Landstraße. Mit der o. a. Stellungnahme stimmte der Magistrat zu, die dort aufgeführten Masten zu (ver)ändern und stellte für einen Teil davon das dritte Quartal 2020 in Aussicht. Leider hat sich am Gesamtzustand bisher nichts geändert. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Stellungnahme des Magistrats vom 10.07.2023, ST 1443 Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2024, ST 175 Antrag vom 21.10.2024, OF 483/8 Auskunftsersuchen vom 07.11.2024, V 1055 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 66-0
Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.03.2023, OF 269/8 Betreff: Klimabewusst umgestalten: Begrünte Gleise für den Ortsbezirk Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob es möglich ist, die U-Bahn-Gleise im Ortsbezirk 8 in den folgenden Bereichen zu begrünen: - Haltestelle Sandelmühle bis Beginn Brückenbauwerk über A661 (1,3 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Niederursel (2 km) - Bahnübergang Hessestraße bis Haltestelle Heddernheimer Landstraße (1 km) Begründung: Die Begrünung von Gleisen hat vielerlei positive Auswirkungen auf das Stadtklima und das Erscheinungsbild von Städten. Vor allem vor dem Hintergrund des stetig voranschreitenden Klimawandels und der Überhitzung von urbanen Stadtbereichen, stellt das Begrünen von Gleisanlagen ein wichtiges Werkzeug dar, Städte für den Klimawandel zu wappnen. Begrünte Gleise bringen viele positive Effekte für die Stadtökologie mit sich: Sie entlasten den Wasserhaushalt der Stadt und sind damit ökologisch (Verbesserung der Regenwasserrückhaltung im Grünen Gleis sowie Verbesserung des Stadtklimas durch Verdunstung) als auch ökonomisch sinnvoll. Durch den Verdunstungseffekt kann die Temperatur im Gleis deutlich reduziert werden, die Vegetationsschicht bindet und filtert Schadstoffe aus der Luft und der von U-Bahnen ausgehende Lärmpegel kann zudem stark gesenkt werden (insbes. das laute Quietschen in der Kurve zwischen den Stationen Zeilweg und Heddernheimer Landstraße), was zu gesünderen Wohn- und Arbeitsverhältnissen in den angrenzenden Stadtquartieren führt. Auch auf die Stadtgestaltung und das Erscheinungsbild der Gleise hat die Begrünung einen positiven Effekt. Durch die Begrünung von zwei Kilometern Doppelgleis könnte so im Ortsbezirk über ein Hektar Vegetationsfläche neu geschaffen werden. In vielen anderen deutschen Städten, wie z.B. in Berlin und Düsseldorf, gehört es bereits zur guten Praxis, die Gleisbetten von Stadtbahnen flächendeckend zu begrünen. Auch in anderen Stadtteilen Frankfurts, wie zum Beispiel am Riedberg (siehe Foto), wurden bereits begrünte Gleise realisiert. Begrünte Gleise am Riedberg (eigene Aufnahme) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3815 2023 Die Vorlage OF 269/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenTrinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.03.2023, OF 267/8 Betreff: Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt/Nesselbuschstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten was mit dem ehemaligen Kiosk / der Trinkhalle an der Ecke In der Römerstadt / Nesselbuschstraße passiert und ob der Kiosk wieder genutzt werden kann. Begründung: Der Kiosk / Trinkhalle steht seit mehreren Jahren leer und verwahrlost. Nach der Schließung der nahegelegenen Tankstelle befindet sich nun keine Möglichkeit für die Anwohner sich mit aktuellen Zeitungen in ihrer Nähe einzudecken. Es wäre gut, wenn dieser Kiosk wieder öffnen könnte. Bild: CDU-Fraktion Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3813 2023 Die Vorlage OF 267/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Partei: CDU
Weiter lesenEtwas langsamer fahren mit versetztem Parken
S A C H S T A N D : Antrag vom 06.02.2023, OF 256/8 Betreff: Etwas langsamer fahren mit versetztem Parken Der Ortsbeirat möge beschließen: In der Heddernheimer Landstraße zwischen der Kreuzung mit der Nassauer Straße/ Heddernheimer Kirchstraße (östlich) und der Kreuzung mit der Hessestraße/Antoninusstraße (westlich) wird die Markierung so verändert, dass abwechselnd links und rechts am Straßenrand geparkt wird und somit die Verkehrsführung von der unteren Heddernheimer Landstraße - (vom Windigen Eck kommend) - fortgesetzt wird. So kann die Park-Markierung z.B. rechts bei Nr. 40-44, links von der Schutzschranke bei Nr. 47 bis Nr. 53, rechts vom Karl-Perotte-Platz (46) bis Ende Haus Nr. 56 erfolgen, links verbleiben 4 Plätze vor der Kreuzung Hessestraße/ Antoninusstraße. Der Ortsbeirat bittet das zuständige Amt (66) so schnell als möglich entsprechend tätig zu werden. Begründung: Leider kommt es auf diesem Teilstück der Heddernheimer Landstraße oft zu erheblichen Beschleunigungen der bis zur Kreuzung durchfahrenden Autos. Dies, obwohl hier der frequentierteste Gehweg im Ortskern ist: zu und von den Läden, Arztpraxen und Dienstleistungen, zur Grundschule und den Kinderbetreuungseinrichtungen, freitags zum Heddernheimer Wochenmarkt auf dem Karl-Perotte-Platz. Versetztes Parken kann zum langsameren und aufmerksameren Fahren beitragen, Fußgänger sind dann weniger gefährdet. An besonderen festlichen Anlässen (Faschingsumzug, Weihnachtsmarkt) kann die Straße wie bisher für alle parkenden Autos gesperrt sein. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage OF 256/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3810 2023 Die Vorlage OF 256/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Magistrat um Prüfung und Berichterstattung gebeten wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181
S A C H S T A N D : Anregung vom 26.01.2023, OA 315 entstanden aus Vorlage: OF 236/8 vom 22.12.2022 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Neufassung: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines "neuen Stadtteils der Quartiere" östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgraben-Quartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anlagen der Magistratsvorlage M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil Lachgraben-Quartier erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mitsichbringen würde. Das Lachgraben-Quartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur Magistratsvorlage M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgraben-Quartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um drei Grad bis fünf Grad Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celsius (siehe hierzu Anlage 1, Zwischenbericht über die Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch auf Abbildung 54 (Seite 141 ebenda) zu erkennen, wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20 Grad Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachttemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15 Grad bis 16 Grad Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr von 29 Grad Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20 Grad und 22 Grad Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten (Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen, https://landesplanung.hessen.de/ klima/landesweite-klimaanalyse). Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030er-Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voranschreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet Lachgraben-Quartier mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um ein Grad bis 2,4 Grad Celcius bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart-Hauptmann-Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klimabarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart-Hauptmann-Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer der gleiche Stereotyp aufgerufen: Es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt, sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst-May-Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheidt (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernenten (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins und das Gebiet In der Römerstadt 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen sowie Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der sechziger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit der A 5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien bzw. Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts, dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart-Hauptmann-Ring - wie es in der Planung vorgesehen ist -, wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 dazugehörende Vorlage: Antrag vom 15.02.2023, NR 592 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 01.02.2023 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 31.01.2023, TO I, TOP 11 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme) 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 02.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: 1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) Beschlussausfertigung(en): § 2795, 19. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 02.02.2023 Aktenzeichen: 61 0
ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3479 entstanden aus Vorlage: OF 237/8 vom 10.01.2023 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Coronapandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 12.06.2023, ST 1288 Beratung im Ortsbeirat: 8
Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 26.01.2023, OM 3484 entstanden aus Vorlage: OF 245/8 vom 10.01.2023 Betreff: Kundenparkplätze im Ortsbezirk umgestalten Der Magistrat, insbesondere die Dezernate Wirtschaft, Verkehr und Umwelt, wird aufgefordert, mit den Betreiberinnen und Betreibern der großen Lebensmittelmärkte im Ortsbezirk eine Umgestaltung ihrer großen Kundenparkplätze zu vereinbaren (Mertonviertel, Heddernheimer Landstraße, Niederursel). Dabei sollten die versiegelten Asphaltflächen durch wasserdurchlässiges Pflaster (z. B. Gitterverbund) ersetzt werden, das auch für Pkw geeignet ist. Begründung: Große versiegelte Flächen führen bei Starkregen durch schnellen Ablauf in die Kanalisation zu steigenden Wasserpegeln im Uferbereich der aufnehmenden Bäche und Flüsse und zum Verlust der Feuchtigkeitsspeicher im Boden des beregneten Gebietes. Die Folgen, die in Zukunft mit dem Klimawandel zu befürchten sind und auch schon sichtbar sind, sind Überflutungen einerseits und absinkende Grundwasserspeicher andererseits. Die Umgestaltung der Parkflächen im Stadtteil kann einen Beitrag zur Versickerung des Regenwassers und damit zur Vermeidung schädigender Ereignisse sein. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.05.2023, ST 1034 Aktenzeichen: 79-3
ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 237/8 Betreff: ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten. Begründung: Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3479 2023 Die Vorlage OF 237/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenAlte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen
S A C H S T A N D : Antrag vom 10.01.2023, OF 240/8 Betreff: Alte Verkehrsmasten den aktuellen Anforderungen anpassen Vorgang: OM 6080/20 OBR 8; ST 1596/20 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Maßnahmen alsbald umzusetzen, oder einen erwarteten Zeitraum zu benennen. Begründung: In seiner Anfrage bat der Ortsbeirat um die Änderung eines Schildermasts in der Heddernheimer Landstraße und an der Kreuzung Roßkopfstr./Heddernheimer Landstr. Mit der o.a. Stellungnahme stimmte der Magistrat zu, die dort aufgeführten Masten zu (ver)ändern und stellte für einen Teil davon das 3. Quartal 2020 in Aussicht. Leider hat sich am Gesamtzustand bisher nichts geändert. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 28.05.2020, OM 6080 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1596 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 240/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3809 2023 Die Vorlage OF 240/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenKreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten
S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2023, OF 243/7 Betreff: Kreuzung Alt-Praunheim/In der Römerstadt/Ohlengarten für Radfahrende sicherer gestalten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zur Verbesserung der Situation für Fahrradfahrende und der Verkehrssicherheit im Bereich der Kreuzung der Straßen Alt-Praunheim, In der Römerstadt und Ohlengarten sowie dem angrenzenden Bereich folgende Maßnahmen umzusetzen: - Erneuerung der Fahrradpiktogramme ab Ende des Fahrradwegs In der Römerstadt bis zur Kreuzung mit der Straße Alt-Praunheim - Rotfärbung der Fahrradwege im Kreuzungsbereich bis in die anschließenden Straßen - Einrichtung einer sicheren Fahrradverbindung und entsprechender Kennzeichnung durch die Straße Ohlengarten, die an den bestehenden Fahrradweg an der Haingrabenstraße anschließt z.B. durch Umbau und Neugestaltung des sehr großflächigen gepflasterten Fußgängerbereich im östlichen Einmündungsbereich - Fahrradpiktogramme auf der Straße Alt-Praunheim oder Fortführung des Radschutzstreifens nach der Kreuzung, dort wo der bisherige Fahrradweg endet bis zum Beginn des bestehenden, abgetrennten Fahrradwegs nach der Einmündung Augustenburgstraße - Unterbindung des gesetzwidrigen, kreuzungsnahen Parkens (nach § 12 Abs. 3 StVO) in der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum direkt hinter der Kreuzung, z.B. durch entsprechende Fahrbahnmarkierung. - Dem Ortsbeirat so bald wie möglich eine Zeitplanung für die Maßnahmen aus dem Radkonzept Nord im Ortsbezirk 7 vorzulegen und dabei auch die betreffende Kreuzung zu berücksichtigen. Im Zuge dessen soll geprüft werden, ob der freilaufende Rechtsabbieger aus Alt-Praunheim in die Römerstadt zurückgebaut und der Radverkehr im Ohlengarten in beide Richtungen ermöglicht werden kann. Begründung: An der großen Kreuzung Alt Praunheim / Ohlengarten / In der Römerstadt treffen Autofahrende, Radfahrende und zu Fuß gehende Menschen aus verschiedenen Richtungen aufeinander. Der Verkehr aus der Römerstadt biegt halb rechts und ganz rechts ab und achtet dabei vor allem auf den Verkehr aus Alt-Praunheim, kurz vor diesem Bereich endet der abgegrenzte Radweg auf der Straße In der Römerstadt, der Radverkehr wird auf die Straße geleitet. Dies wird vom motorisierten Verkehr leicht übersehen, was Radfahrenden im Kreuzungsbereich gefährdet. Deutliche Fahrbahnmarkierungen sollen die Aufmerksamkeit erhöhen. Auch Radfahrende, die auf der Straße Alt-Praunheim Richtung Nordwestzentrum oder in den Ohlengraben unterwegs sind, werden trotz übersichtlicher Kreuzung leicht übersehen, da die Fahrradmarkierung erst an der Kreuzung beginnt und der motorisierte Verkehr Richtung Römerstadt diese Radmarkierung wegen des freilaufenden Rechtsabbiegers kreuzt und der Verkehr im Verlauf der Straße Alt-Praunheim vor allem auf den Verkehr aus der Römerstadt achtet. Die farbliche Markierung soll die Aufmerksamkeit verstärken und so den Radverkehr im Kreuzungsbereich sicherer machen. Die Verbindung des Ohlengrabens zur Haingrabenstraße ist für Radfahrende gefährlich, da der Fahrradweg der Haingrabenstraße nicht direkt erreichbar ist. Der Einmündungsbereich des Ohlengrabens in die Haingabenstraße ist verengt, der gepflasterte Fußgängerbereich sehr großflächig angelegt. Hier wäre Platz für eine Radwegführung als Verbindung zum Fahrradweg an der Haingrabenstraße. Darüber hinaus stellt der Ohlengraben eine direkte Verbindung vom Praunheimer Friedhof und den nördlichen Grünflächen zum Ostrand von Praunheim Richtung Römerstadt und Heddernheim dar. Die Straße ist aktuell nur als Einbahnstraße Richtung Haingrabenstraße befahrbar. Die Ermöglichung der Nutzung des Ohlengrabens für Radfahrende in beiden Richtungen würde die fahrradwegfreie Strecke in diesem Bereich erheblich verkürzen und die für Radfahrende gefährliche Durchfahrt durch Alt-Praunheim vermeiden. Die Straße Alt-Praunheim zwischen der Kreuzung Ohlengraben bis zur Einmündung der Augustenburgstrasse erlaubt nicht so ohne weiteres die Einrichtung eines abgetrennen Radwegs, hier soll durch die Verhinderung von unerlaubtem Parken im Kreuzungsbereich und durch die Fahrradpiktogramme die Sicherheit der Radfahrenden verbessert werden. Insgesamt dienen die Maßnahmen auch der Verkehrssicherheit, der durch weitere Schilder nicht beizukommen ist. Bisher ist die Kreuzung nicht im Bericht der Unfallkommission als Unfallsschwerpunkt aufgeführt. Darauf sollte allerdings auch nicht gewartet, sondern vorher gehandelt werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 7 am 17.01.2023, TO I, TOP 17 Beschluss: 1. Der Ortsvorsteher wird beauftragt, einen Ortstermin in dieser Angelegenheit durchzuführen. 2. Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 7 am 14.02.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 7 am 14.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 7 am 25.04.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 7 am 06.06.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 7 am 04.07.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 7 am 12.09.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 243/7 wurde zurückgezogen.
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.12.2022, OF 236/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt. 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klim aanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesen„Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.12.2022, OF 233/8 Betreff: "Neuer Stadtteil der Quartiere" Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGB DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen. Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der NeuWeststadt abgelehnt. Begründung: 1. Klimaökologische Begründung: Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3 0 bis 50 Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 10 bis 2,4 0 Celsius. (Siehe hierzu Anlage ANI-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 200 Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter , dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 150 bis 160 Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf_ Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 290Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 200 und 22 0 Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um IOC bis 2,40C bewußt in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die NeuWeststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine KlimaBarriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde. 2. Sozialgeographische Begründung: Seit Jahrzehnten ist der Ortsbezirk 8 ein bevorzugtes Erweiterungsgebiet für die Planung der Stadt Frankfurt, da, so wird betont, in anderen Ortsteilen erheblicher Widerstand und komplizierte rechtliche Gründe vorliegen. Zur Begründung für die Siedlungserweiterung der einstigen "Dörfer" wird seit der Eingemeindung 1910 immer das gleiche Stereotyp aufgerufen: es fehle an Wohnraum für bestimmte Bevölkerungsschichten und eben hier, nicht in den östlichen und westlichen Stadtteilen oder im Zentrum von Frankfurt sei das geeignete Bauland für ein sozialpolitisch dringliches Bauprojekt. Dennoch stellte sich seit dem Bau der Ernst May Siedlung (1928) und der Nordweststadt durch Schwagenscheid (1966) und des Mertonviertels (1996) immer heraus, dass es noch nicht genug ist. Für den Riedberg, ein großflächiges Agrargebiet, wurde vom Dezernent (um 2000) ein Wohngebiet mit dichten Hochhäusern geplant, das der Ortsbeirat ablehnte und nach der Änderung der baulichen Vorgaben an Kalbach abgab. Aktuell gibt es im Ortsbezirk große Baugebiete innerhalb der jetzt bestehenden Viertel: das ehemalige Lurgigelände, das Gebiet an der Sandelmühle, das ehemalige Gelände des Deutschen Vereins, das Gebiet "In der Römerstadt" 126 bis 134, auf dem glücklicherweise noch Reste der römischen Stadt NIDA gesichert werden konnten, das aber längst von der ABG für mehrgeschossigen Wohnungsbau begehrt wird. Die Forderungen des Ortsbeirates nach einer kleinteiligen Versorgungsstruktur mit diversifizierten Angeboten, autofreien Zonen, Park- und Spielflächen in bebauten Gebieten wurden nach einem "Entscheid" über Architekturwettbewerbe in den letzten 40 Jahren immer wieder verworfen. Auch der vielversprechende Bürgerdialog zur Entwicklung der Nordweststadt versank nach der Preisverleihung 2015 ohne ein weiteres Feedback oder eine Initiative seitens des Auftraggebers in den Schubladen. So sind die Stadtteile des Ortsbezirks bis heute ein Abbild der 60ger Jahre, eine überholte verdichtete Baustruktur rund um ehemalige Dörfer, mit breiten und viel befahrenen Straßen, Einkaufszentren, die den Einzelhandel und das Handwerk verdrängt haben, erheblichen Umweltbelastungen wie der Müllverbrennungsanlage, der VDM-Mülldeponie und mit den Autobahnen A5 und A 661. Der Bau einer weiteren "Nordweststadt-Randstadt" muss deshalb zurückgewiesen werden. Die verdichtende, relativ kostengünstige Bebauung seit den sechziger Jahren ließ im Ortsbezirk viele Hochhäuser und Wohnblocks mit Sozialwohnungen und Unterkünften entstehen, die von der Stadt bezahlt werden und die von sozial schwachen, oft zugewanderten Familien/Personen bewohnt werden. Die vielen Probleme, denen die Kinder ausgesetzt sind und die sie schon mitbringen, prägen die soziale Arbeit in allen Einrichtungen. Konflikte zwischen verschiedenen Zuwanderergruppen, zwischen verschiedenen Wertvorstellungen und zwischen den Generationen prägen die heranwachsende Generation. Eine Folge davon ist, dass die jungen Leute schnell diese Quartiere verlassen oder Zuflucht bei gleichermaßen sozial Benachteiligten suchen. Seit nunmehr 60 Jahren ist diese Entwicklung in der Nordweststadt und ihren Hochhäusern zu beobachten, wie sie übrigens auch in anderen "Satellitenstädten" zu finden ist. Eine Erweiterung dieses Konzepts,dichte Bebauung für bedürftige Bevölkerungsschichten, realisiert auf den verbliebenen Ackerflächen östlich der Autobahn und angrenzend an die bestehende Blockbebauung im Gerhart Hauptmann Ring, - wie es in der Planung vorgesehen ist - , wird deshalb entschieden abgelehnt. Ein solches Konzept ist nicht geeignet, den dort schon ansässigen Bewohnern Raum und Sicherheit für die Entfaltung ihrer Fähigkeiten zu geben und ein friedliches Zusammenleben zwischen den Gruppen und Generationen zu fördern. Mit den zusätzlichen Bewohnern, die von der Planung vorgesehen werden, wird das soziale Konfliktpotential und der soziale Stress in den von Armut, Arbeitslosigkeit und Desintegration belasteten Quartieren ansteigen, dies kann mit bisherigen Beobachtungen und soziologischen Untersuchungen so angenommen werden. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 22 Beschluss: 1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenSanierung der Ernst-MaySiedlungWest: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3270 entstanden aus Vorlage: OF 232/8 vom 23.11.2022 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können; - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können; - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wiederherzustellen. Begründung: Es ist nicht nur offensichtlich, dass die bauliche Substanz dieser Ernst-May-Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern auch dass die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als UNESCO-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen, z. B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind, sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als ein Meter hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 22.07.2024, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 44 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 22. Sitzung des OBR 8 am 13.07.2023, TO I, TOP 42 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 23. Sitzung des OBR 8 am 21.09.2023, TO I, TOP 51 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 24. Sitzung des OBR 8 am 19.10.2023, TO I, TOP 26 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66-0
Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 08.12.2022, OM 3327 entstanden aus Vorlage: OF 231/8 vom 22.11.2022 Betreff: Versetzen eines Altglascontainers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglasc ontainer vom jetzigen Standort gegenüber der Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer (Stirnseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglascontainer bis dahin an der Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber dem Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglascontainer wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von dem Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglascontainers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglascontainer wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglascontainer sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglasabfälle sachgerecht entsorgen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 776 Aktenzeichen: 66 5
Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.11.2022, OF 232/8 Betreff: Sanierung der Ernst-May-Siedlung-West: Wege und Grünflächen in die Sanierung aufnehmen Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird aufgefordert, in die Pläne zur Sanierung der Ernst-May-Siedlung westlich der Rosa-Luxemburg-Straße auch die Wege, die Grünflächen und Mauern zwischen den Häuserzeilen (Im Burgfeld, Mithrasstraße, In der Römerstadt) aufzunehmen, geeignete Maßnahmen zu erarbeiten und die Kosten zu ermitteln, - wie die Wege unabhängig von der Witterung gut begehbar erhalten werden können, - wie die nicht privat genutzten Grünflächen für Kinder, Spaziergänger und Erholungssuchende einladend gestaltet werden können, - wie die Trennmauern, Treppen und Stützmauern restauriert werden können, um den praktischen Nutzen und das originäre Konzept des Erbauers wieder herzustellen. Begründung: Es ist offensichtlich, dass nicht nur die bauliche Substanz dieser Ernst-May Siedlung renovierungsbedürftig ist, sondern dass auch die von May geplanten offenen Flächen und Wege zwischen den Grundstücken an vielen Stellen verbessert werden müssten, wenn eine Bewerbung als Unesco-Weltkulturerbe angestrebt wird. So stehen auf den Grünflächen z.B. hinter der Blockbebauung In der Römerstadt viele alte (Wäsche-) Pfosten, obwohl hier schon lange keine Wäsche mehr getrocknet wird. Der "Gartenweg", der von der Hadrianstraße bis zur Straße Im Burgfeld führt, ist bei Regenwetter kaum begehbar. Von den Gärten, die nicht unmittelbar am Haus sind sondern eine Mittellage haben, werden viele nicht genutzt, sie könnten eine neue Bedeutung bekommen. Treppen- und kleinere Stützmauern vom Weg zu den Hausgärten sind oft überwuchert und nicht mehr erkennbar. Auch die großen, mehr als 1 m hohen Stützmauern in der Siedlung und um die Siedlung herum sind rissig, brüchig und unansehnlich, gleichwohl sie doch ein wichtiges architektonisches Element darstellen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3270 2022 Die Vorlage OF 232/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVersetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 231/8 Betreff: Versetzen eines Altglas Containers zur Hadrianstraße/Ecke An der Ringmauer Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu veranlassen, dass einer der beiden Altglas Container vom jetzigen Standort gegenüber Hadrianstraße 3 zur abgepollerten Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer (Stirnseite von Gebäude An der Ringmauer 129) versetzt wird. Begründung: Zu Beginn der Tiefbauarbeiten im unteren Teil der Straße An der Ringmauer wurde der Altglas Container bis dahin an der Ecke Hadrianstraße / An der Ringmauer zur Grünfläche gegenüber Gebäude Hadrianstraße 3 versetzt. Nachdem die Tiefbauarbeiten im unteren Teil An der Ringmauer abgeschlossen sind, sollte der Altglas Container wieder an seinen alten Standort versetzt werden. Alternativ könnte der Altglascontainer vor dem Lichtmast am Weg von der Hadrianstraße zur Straße In der Römerstadt unterhalb der Mauer zur Römerstadtsiedlung (Rückseite von Gebäude An der Ringmauer 129) aufgestellt werden. An beiden Stellen ist ein "Zuparken" des Altglas Containers nicht gegeben, sodass eine ungehinderte Leerung jederzeit möglich ist. Der Altglas Container wird an dieser Stelle benötigt, da die jeweils nächsten Altglas Container sehr weit entfernt stehen und somit das Altglas im Müllcontainer landet. Ferner befindet sich in der Nähe ein Spielplatz und die Liegewiese. Die Nutzer dieser Freizeiteinrichtungen können nach dem Verlassen auf dem Heimweg ihre Altglas Abfälle sachgerecht entsorgen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3327 2022 Die Vorlage OF 231/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenMonitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 21.11.2022, OF 224/8 Betreff: Monitoring zu (leider) prominenten Leerständen im Ortsbezirk 8 Vorgang: V 940/18 OBR 8; V 1306/19 OBR 8; ST 1800/19; ST 2046/19; V 1757/20 OBR 8; V 1758/20 OBR 8; ST 2111/20; V 1925/21 OBR 8; ST 877/21; V 171/21 OBR 8; V 256/21 OBR 8; ST 426/22; ST 434/22; ST 1937/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu folgenden Leerständen im Ortsbezirk 8 erneut einen aktuellen Sachstand mitzuteilen, was der Magistrat zwischenzeitlich unternommen hat, um momentane Absichten der Eigentümer in Erfahrung zu bringen und/oder diese Liegenschaften einer angemessenen Nutzung zuzuführen: - Bernadottestraße 57 (Bauruine, zuletzt ST 426-22) - Weißkirchener Weg 34 (Altgerätehandel, zuletzt ST 426-22) - Hessestraße/Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos", zuletzt ST 2046-19) - Habelstraße 23 (ehemalige Trinkhalle, zuletzt ST 2046-19) - Hadrianstraße 48 (ehemalige "Römerschänke", zuletzt ST 877-21) - Alt-Niederursel 18 (ehemalige Hofreite, zuletzt ST 1800-19) - An den Schießgärten (ehemaliger Parkplatz, zuletzt ST 1937-22) - In der Römerstadt 170a (ehemaliger Getränkemarkt, zuletzt ST 2111-21) - In der Römerstadt 225 (ehemaliges Blumenlädchen, zuletzt ST 434-22) Begründung: Einige Gebäude / Liegenschaften stehen seit Jahren leer oder verfallen. Der Ortsbeirat hat immer wieder Anfragen gestellt und bittet um aktuelle Informationen. Zugleich ist er der Auffassung, dass der Magistrat u.a. durch proaktive Bauberatungen eine Nutzung der fraglichen Liegenschaften herbeiführen sollte. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 09.08.2018, V 940 Auskunftsersuchen vom 13.06.2019, V 1306 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1800 Stellungnahme des Magistrats vom 11.11.2019, ST 2046 Auskunftsersuchen vom 17.09.2020, V 1757 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2020, ST 2111 Auskunftsersuchen vom 21.01.2021, V 1925 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2021, ST 877 Auskunftsersuchen vom 16.09.2021, V 171 Auskunftsersuchen vom 02.12.2021, V 256 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 426 Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2022, ST 434 Stellungnahme des Magistrats vom 29.08.2022, ST 1937 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 565 2022 Die Vorlage OF 224/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenStraßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 10.11.2022, OM 3127 entstanden aus Vorlage: OF 213/8 vom 23.10.2022 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z. B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße In der Römerstadt soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant/die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845 bis 1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärungsschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Erklärungsschilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 20.03.2023, ST 670 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 62 2
Benennung eines Weges und eines Platzes in Erinnerung an die Familie von Riedt - den Erbauern des Heddernheimer Schlosses -
S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 212/8 Betreff: Benennung eines Weges und eines Platzes in Erinnerung an die Familie von Riedt - den Erbauern des Heddernheimer Schlosses - Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, ob 1. der dem Heddernheimer Schloss vorgelagerte, sogenannte Stiftsgarten nach der Tochter derer von Riedt "Philippine-von-Riedt-Park" benannt werden kann, 2. der noch namenlose Platz hinter dem Vereinshaus der Fidelen Nassauer, Wenzelweg 21 in "Wilhelm-von-Riedt-Platz" benannt werden kann. Quelle: privates Foto Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, Philiippine von Riedt heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 20. Sitzung des OBR 8 am 04.05.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 21. Sitzung des OBR 8 am 15.06.2023, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 212/8 wurde zurückgezogen.
Partei: SPD
Weiter lesenStraßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen!
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.10.2022, OF 213/8 Betreff: Straßennamen im Ortsbezirk erklären und Beschilderung ergänzen! Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, bei den Straßenschildern im Ortsbezirk 8, wo sie fehlen (z.B. im Wenzelweg), systematisch mindestens ein Erklärungsschild pro Straßennamen anzubringen. Auch längere, zentrale Erschließungsstraßen sollen daraufhin geprüft und entsprechend beschildert werden. Für die Straße "In der Römerstadt" soll zum Beispiel erklärt werden, dass es sich hier um die alte Römerstraße nach Mainz und die Hauptstraße der antiken Stadt NIDA ("Platea novi vici") handelt. Begründung: Viele Straßennamen im Ortsbezirk 8 werden an bestimmten Straßenschildern näher erklärt. So erfährt der Passant / die Passantin in der Heilmannstraße zum Beispiel, dass "Heilmann" im Mittelalter ein häufiger Name der Herren von Praunheim gewesen ist. Dass der Wenzelweg hingegen nach dem letzten Bürgermeister von Heddernheim, Hector Wenzel (1845-1911), benannt ist, kann dort nicht nachgelesen werden. Bei vielen anderen Straßen im Ortsbezirk fehlen solchen Erklärschilder. Der Ortsbeirat regt an, die fehlenden Schilder zu erfassen und sie systematisch anzubringen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3127 2022 Die Vorlage OF 213/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenRadwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring
S A C H S T A N D : Antrag vom 15.10.2022, OF 223/8 Betreff: Radwegmarkierung zwischen U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Fahrradweg beginnend ab der Unterführung an der U-Bahn-Station Heddernheimer Landstraße und endend am Spielplatz Erich-Ollenhauer-Ring (siehe Abbildung 1) durch eine deutlichere Bodenmarkierung und Fahrrad-Piktogrammen besser zu kennzeichnen (wie in Abbildung 2). Begründung: Der Radweg unterscheidet sich nur durch seine grau gefärbten Pflastersteine vom Gehweg. Vielen Bürger*innen ist die Bedeutung der Farbkennzeichnung nicht bewusst, weswegen sie sich oft auf dem falschen Weg fortbewegen. Dies führte in der Vergangenheit vereinzelt zu Unfällen. Dementsprechend fordern wir eine genauere Trennung dieser Wege durch Bodenmarkierungen. Ein Beispiel wären die Markierungen auf der Niederurseler Landstraße (Abbildung 2). Abbildung 1 Quelle: Google Maps Abbildung 2 Quelle: Google Maps Antragsteller: LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 21 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 08.12.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 223/8 wurde zurückgezogen.
Partei: LINKE.
Weiter lesenBericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.10.2022, OM 2963 entstanden aus Vorlage: OF 209/8 vom 28.09.2022 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o. a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten, ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben -, ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 24.03.2023, ST 730 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 40 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 60 3
Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 198/8 Betreff: Einrichtung von Trinkbrunnen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. inwieweit und zu welchen Kosten (Investition, Wasserverbrauch, Bauunterhaltung) eine Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung zur Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen im öffentlichen Raum (Wasserhaushaltsgesetz § 50 Absatz 1 neu) im Ortsbezirk 8 entsprochen werden kann; 2. welcher finanzielle Ausgleich nach dem Konnexitätsprinzip vom Bund zu erwarten ist. Aus Sicht des Ortsbeirates wären besonders folgende Standorte zu betrachten: - Der Stiftsgartenspielplatz in Heddernheim, sowie an den anderen öffentlichen Spielplätzen im Ortsbezirk - Die historische Gemaa Pump in Alt-Heddernheim - Der Festplatz am Bubeloch in Heddernheim/Niddawiese - Der Martin-Luther-King Park in Niederursel - Der Zugang zum Eschersheimer Freibad am Ende des Alexander-Riese-Wegs/ Entlang der Fußgänger- und Radwege an der Nidda Begründung: Auch im Ortsbezirk 8 dominiert v.a. der Zierbrunnen. In den immer heißer werdenden Sommermonaten ist es aber wichtig, den Bürgerinnen und Bürgern eine Möglichkeit zur Abkühlung zu geben und die nötige Trinkwasserversorgung zum Beispiel über Brunnen sicherzustellen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung will hierzu die Verantwortung in die Hände der Kommunen legen. Es ist wichtig die Gegebenheiten zu prüfen um möglichst zeitnah dem Gesetz entsprechen zu können und den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit für die Trinkwasserversorgung zur Verfügung zu stellen. Dabei ist der örtliche Bedarf und die technische Durchführbarkeit zu berücksichtigen. Da der Bund diese öffentliche Aufgabe den Kommunen zuordnet, wo dann die Kosten entstehen, muss dieser jedoch einen finanziellen Zuschuss leisten, damit die wünschenswerten Anlagen auch bezahlt werden können. Experten rechnen mit durchschnittlich 15.000 Euro pro Brunnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 29.08.2022, OF 192/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Auskunftsersuchen V 519 2022 1. Die Vorlage OF 192/8 wird bei Stimmengleichheit abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 198/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, 1 SPD und FDP (= Annahme); 2 SPD und fraktionslos (= Enthaltung) zu 2. CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE (= Ablehnung); 1 SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: CDU
Weiter lesenBericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 209/8 Betreff: Bericht über archäologische Ausgrabungen auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat einen Bericht zukommen zu lassen, der detaillierte Auskunft gibt zu den Ausgrabungsfeldern und zu den Dokumentationen, die während des Sommers 2022 und bis heute auf dem o.a. Gelände bearbeitet wurden und werden. Begründung: Seit Beginn der Ausgrabungen zum Sommeranfang 2022 wurde das freigelegte und noch unbebaute Gelände intensiv erforscht, Deckschichten und neuzeitliche Einträge wurden abgetragen und im hinteren Teil der Fläche aufgeworfen. Nach Auskunft des Grabungsleiters soll die vollständige Dokumentation mit den ausgewerteten Ergebnissen aber erst Anfang 2024 vorliegen (in "Archäologie in Frankfurt am Main"). Der Ortsbeirat setzt sich für die Erhaltung bedeutender Artefakte ein und für eine Museumsdependance auf diesem Gelände, die die Erinnerung an die römische Großstadt NIDA für die Frankfurter Bevölkerung, insbesondere für den Frankfurter Nordwesten ermöglicht. Ohne die genauen Informationen über Fundstellen und dokumentierte römische Funde - und besonders angesichts des Zeitdrucks, das Gelände schon dieses Jahr für eine Bebauung frei zu geben, - ist es den Ortsbeiratsmitgliedern und interessierten Bürgern nicht möglich, über eine geeignete Fläche und die Art der musealen Präsentation zu beraten oder fachliche Stellungnahmen einzuholen oder über Vorschläge aus den Ämtern eine begründete Stellungnahme zu erarbeiten. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2963 2022 Die Vorlage OF 209/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenAuskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.09.2022, OF 210/8 Betreff: Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten: Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ? Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ? Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ? Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten? Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ? Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ? Begründung: Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 521 2022 Die Vorlage OF 210/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2704 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 31.08.2022 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen; 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten" oder "Stopp"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Quelle: Google Maps Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2023, ST 152 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 30 Beschluss: Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 152/23 ) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 32-1
Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.09.2022, OM 2705 entstanden aus Vorlage: OF 189/8 vom 24.08.2022 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und möglichst inklusive Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und der Kinderbeauftragten könnte den Bürgerinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.01.2023, ST 37 Etatanregung vom 04.05.2023, EA 112 Auskunftsersuchen vom 04.05.2023, V 669 Aktenzeichen: 67 2
Benennung eines Weges in Erinnerung an den Erbauer des Heddernheimer Schlosses
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 195/8 Betreff: Benennung eines Weges in Erinnerung an den Erbauer des Heddernheimer Schlosses Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, inwieweit die Verlängerung der Herborner Straße, d.h. das Stück zwischen der Heddernheimer Landstraße. ("Windisches Eck") und dem ersten Haus in "Freiherr-Wilhelm-von-Riedt-Weg" umzubenennen. Quelle: Google maps Begründung: Philipp Wilhelm von Riedt war derjenige, der Heddernheim nach dem 30-jährigen Krieg wiederbelebte, für eine geordnete Weiterentwicklung sorgte und sich auch um Harmonie für ein friedliches Nebeneinander der Religionen einsetzte. Heddernheim war während des Dreißigjährigen Krieges von schwedischen Truppen zum Teil zerstört worden. Er und seine Erben waren die Nachfahren der Praunheimer Ritter. Als er 1764 starb, hinterließ er keinen männlichen Erben, eine seiner Töchter heiratete den Freiherren Carl-Franz-Kaspar von Breidbach-Bürresheim, die von da an die Heddernheimer Lehnsherren waren und das Erbe der von Riedt's antraten. Sie nannten sich später auch ". . von Breidbach-Bürresheim genannt von Riedt". Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 8 am 13.10.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 8 am 10.11.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage OF 195/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.08.2022, OF 197/8 Betreff: Verkehrssicherheit in der Heddernheimer Landstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen werden beantragt (siehe u.a. Skizze): - Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je 1 Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen - Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Dillenburger Straße, Einbiege Heddernheimer Landstraße Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen - Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und Vorfahrt Achtung Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße Quelle: Google maps Begründung: Der in 2019 in dieser Angelegenheit stattgefundene Ortstermin führte zu keinen Konsequenzen. Deshalb möchten wir erneut auf diese ausgesprochen gefährliche Situation hinweisen und bitten um möglichst zeitnahe Antwort. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2704 2022 Die Vorlage OF 197/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Der Magistrat wird gebeten, nachfolgende Maßnahmen für die Verkehrssicherheit für Radfahrerinnen und Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" umzusetzen: 1. Eingezeichnete Nummer 1: Anbringung von je einem Fahrradpiktogramm in beiden Verkehrsrichtungen; 2. Eingezeichnete Nummer 2: Aufbringung einer Fahrradspur auf der Fahrbahn in der Fahrtrichtung Niederurseler Landstraße in Höhe Hausnummer 148, einbiegend in die Heddernheimer Landstraße, Lidl bis Wendekreisel und zurück zu den Heddernheimer Höfen (Hausnummer 155); 3. Eingezeichnete Nummer 3: Haltelinie und "Vorfahrt achten"- oder "STOP"-Schild beim Einschwenken von der Rosa-Luxemburg-Straße in die Heddernheimer Landstraße. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenSpielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.08.2022, OF 189/8 Betreff: Spielplatz Tacitusstraße mit Beteiligungsprojekt aufwerten Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Spielflächen entlang der Grünanlage Tacitusstraße aufzuwerten und mit Schülerinnen und Schülern, Anwohnerinnen und Anwohnern, der zuständigen Kinderbeauftragten sowie einem Landschaftsarchitekturbüro eine Neuanlage als ökologisches Projekt durchzuführen. Dabei ist der Bolzplatz als solcher zu erhalten. Die Planung ist dem Ortsbeirat vorzustellen. Begründung: Auf dieser großzügigen Grünfläche, deren Spielareale vor allem für die Bewohnerinnen und Bewohner zwischen Heddernheimer Landstraße und Rosa-Luxemburg-Straße gedacht sind, gibt es einen Bolzplatz, Tischtennisplatten und einen Sandkasten. Die Fußballtore und die Tischtennisplatten sind in die Jahre gekommen, aber noch gebrauchsfähig, während der Sandkasten dringend erneuert werden muss. Die Anlage ist großzügig für kleine Spaziergänge und eignet sich im nördlichen Bereich als Erholungs- und Aktivfläche. Das gemeinsam und unter Federführung der Stadt erarbeitete Konzept soll Vorschläge für insektenfreundliche Anpflanzungen, Wegführungen und Spielgeräte enthalten und dem Ortsbeirat vorgestellt werden. Eine projektbezogene Zusammenarbeit etwa mit dem Hochhaus Tacitusstraße 90 und den anderen direkten Anliegern sowie mit jungen Menschen und den Kinderbeauftragten könnte den Bürgerrinnen und Bürgern deutlich machen, dass der Magistrat die zusätzlich bewilligten Haushaltsmittel für die Neuanlage von Spielplätzen auch in Heddernheim einsetzt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 8 am 15.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2705 2022 Die Vorlage OF 189/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenTitusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2503 entstanden aus Vorlage: OF 182/8 vom 22.06.2022 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Magistrat wird beauftragt, 1. an der Kreuzung Titusstraße/Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren; 2. auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine demontierbare Verkehrsinsel (siehe Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche demontierbare Leitbake oder Ähnliches würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s. u.); 3. am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o. g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u. a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern (Der Ortsbeirat schlägt eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Frankfurt-Eschersheim/Dornbusch auf der Kirchhainer Straße 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.11.2022, ST 2589 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2502 entstanden aus Vorlage: OF 181/8 vom 22.06.2022 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo-30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, dass im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 25.11.2022, ST 2649 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 61 0
Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle „Mithrasstraße“
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 07.07.2022, OM 2505 entstanden aus Vorlage: OF 185/8 vom 21.06.2022 Betreff: Wiederaufstellung eines Wartehäuschens an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" Der Magistrat wird beauftragt, dass das Wartehäuschen an der Bushaltestelle "Mithrasstraße" (in Fahrtrichtung Heddernheim, an der Ecke In der Römerstadt/Mithrasstraße) mit den Sitzgelegenheiten und einem Abfallbehälter wieder aufgebaut wird. Begründung: Im Frühjahr 2022 wurde das Wartehäuschen wegen Tiefbauarbeiten (Erneuerung der Erdstromkabel) abgebaut und die Haltestelle verlegt. Ende Mai wurden die Bauarbeiten abgeschlossen und die Haltestelle wieder an den ursprünglichen Standort verlegt. Es fehlt nur noch das Wartehäuschen mit der entsprechenden Infrastruktur. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 31.10.2022, ST 2576 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 92 13
Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 179/8 Betreff: Update für Tempo 30-Zonen im Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, ab Herbst 2022 in regelmäßigen Abständen Begehungen von Tempo 30-Zonen in Wohngebieten mit Ämtern anzusetzen mit dem Ziel von Nachbesserungen für mehr Verkehrssicherheit, zum Beispiel: bessere Sicht an Kreuzungen und Überwegen, mehr Sicherheit für Fußgängerinnen und Fußgänger bei der Straßenüberquerung, Beseitigung von Straßenschäden, Möglichkeiten der Begrünung, Verbesserung der Aufenthaltsqualität und der Barrierefreiheit, Optimierung der Parkplatzsituation. Die Begehungen sollen insbesondere in diesen zusammenhängen Straßenzügen durchgeführt werden: - Zone Alt-Heddernheim - Zone Gerhart-Hauptmann-Ring - Zone Oberfeldstraße - Zone Alt-Niederursel - Zone Titusstraße - Zone Römerstadt/Hadrianstraße - Zone Mertonviertel/Riedwiese - Zone Niederurseler Landstraße Die Ergebnisse der Begehungen werden von den Fraktionen zu Anträgen verschriftlicht und als Ortsbeiratsinitiativen (OI) dem Magistrat zur Umsetzung aufgegeben. Begründung: Nach Einführung der Tempo-30-Zonen zu Beginn der 90er Jahre in der Zuständigkeit der Frankfurter Ortsbeiräte haben sich Wohnqualität und Verkehrsfluss in den betreffenden Straßenzügen verbessert. Aber viele Verkehrsführungen, Verkehrszeichen und Piktogramme sind in die Jahre gekommen. Auch unterscheiden sich die Zonen in ihrer baulichen Ausgestaltung. Im Bereich Gerhart-Hauptmann-Ring gibt es zum Beispiel so gut wie keine Elemente, die innerhalb dieses großflächigen verkehrsberuhigten Bereichs auf die bestehende Geschwindigkeitsregelung hinweisen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 179/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenNeuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 181/8 Betreff: Neuplanung der Diagonalsperre Titusstraße/Kaltmühlstraße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Diagonalsperre Titus-/Kaltmühl-/Heddernheimer Landstraße neu zu planen mit dem Ziel, die Kreuzung für Schulkinder, Fußgängerinnen und Fußgänger, Radfahrerinnen und Radfahrer, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Autofahrerinnen und Autofahrer übersichtlicher und sicherer zu machen. Beabsichtigt ist eine langfristige bauliche Umgestaltung, wenn möglich, als Kreisverkehr oder Kreuzung mit aufgepflasterter Fahrbahn und engen Kurvenradien. Um den Straßenraum aufzuwerten, sind - soweit machbar - Grünpflanzungen am Straßenrand vorzunehmen und Sitzgelegenheiten anzubringen. Der Baum in der Mitte der Kreuzung ist nach Möglichkeit zu erhalten. Die Planungen sind dem Ortsbeirat in einer seiner Sitzungen vorzustellen. Begründung: Die zur Reduzierung der Geschwindigkeit in der Tempo 30-Zone 1994 eingerichtete Diagonalsperre hat die Erwartungen nur teilweise erfüllt. Oft biegen Pkw und Radfahrende zu schnell von der Titusstraße in die Heddernheimer Landstraße Richtung Hessestraße ab oder links Richtung Dillenburger Straße. Das gefährdet den Gegenverkehr und querende Fußgängerinnen und Fußgänger. Zugleich versteht kaum jemand die bestehende Verkehrsführung: Wer hier eigentlich Vorfahrt hat und dass es sich bei der Konstruktion nicht um einen Kreisverkehr handelt, ist auf den ersten Blick nicht zu erkennen. Sehr unklar ist, wo Fahrräder fahren müssen, um von der Titusstraße in die Kaltmühlstraße zu kommen. Zwei Ortstermine (2021 und 2022) des Ortsbeirates mit den zuständigen Ämtern haben zu keiner Lösung geführt. Alle anwesenden Ämter waren einhellig der Meinung, daß im baulichen Bestand keine Verbesserungen möglich sind. Daher hilft hier im Interesse der Verkehrsberuhigung und -sicherheit nur eine komplette Neuplanung. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8
Partei: CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 182/8 Betreff: Titusstraße - Verkehrssicherheit am Zebrastreifen und im Kreuzungsbereich Habelstraße erhöhen Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten: 1. An der Kreuzung Titusstraße/ Habelstraße die Abbiegespur für die aus der Habelstraße links abbiegenden Radfahrenden farblich rot zu markieren. 2. Auf der Titusstraße in Höhe der Hausnummer 35 mittig eine Verkehrsinsel (s. Abb. 1) oder eine ähnliche geeignete Maßnahme einzurichten, um in diesem weiträumigen Straßenabschnitt riskante Überholmanöver zu unterbinden. Eine zusätzliche Leitbake würde zudem als räumliche Trennung der Fahrbahnen dienen und waghalsige Überholmanöver in diesem Bereich unterbinden (s.u.). 3. Am Zebrastreifen eine Fahrbahnerhöhung vorzunehmen, um die Querung auch für Schulkinder sicherer zu gestalten, da die Titusstraße zum Rasen und gar Überholen unter Nutzung der Gegenfahrbahn einlädt. Abbildung 1 Vorschlag neue Markierung auf dem Kreuzungsbereich. Quelle: Google Maps, Veränderung: VR Begründung: Die Titusstraße ist eine sehr breit angelegte, maßgebliche Verbindungsstraße zum Nordwestzentrum und in Abschnitten auch Schulweg zur Grundschule Heddernheim. Der o.g. weiträumige Kreuzungsbereich auf dieser stark frequentierten Strecke ist für abbiegende Radfahrende sowie für Autofahrende, die hier die Rechts-vor-Links-Regelung beachten müssen, sehr unübersichtlich und zu wenig strukturiert. Besonders für Radfahrende, die aus der Habelstraße links abbiegen, ist zudem unsicher, wo entlang sie genau fahren müssen. Durch Farbauftrag, der die Radspur auf der Fahrbahn sichtbar macht, wird die Verkehrsführung insgesamt verbessert und die Verkehrssicherheit erhöht. Besonders im Straßenabschnitt der Titusstraße auf Höhe der Hausnummer 35 weitet sich die Fahrbahn und lädt etliche Autofahrende ein, mit überhöhter Geschwindigkeit und sogar äußerst riskante Überholmanöver zu fahren. Hier ist eine geeignete Maßnahme, die dies unterbindet, dringend erforderlich. Überholt wird teilweise sogar am Zebrastreifen, indem trotz Verkehrsinsel auf die Gegenfahrbahn gewechselt wird. Auch hier ermöglicht der Straßenverlauf, dass häufig mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren wird. Der einzige Zebrastreifen in der Titusstraße ist u.a. Schulweg. Nur eine Fahrbahnerhöhung kann die Problematik hier verhindern. (Wir schlagen eine Aufpolsterung der Fahrbahnquerung vor, wie sie bspw. in Ffm-Eschersheim/ Dornbusch, auf der Kirchhainer Str. 2 in Höhe der Kindertagesstätte vorhanden ist.) Antragsteller: GRÜNE LINKE. Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2503 2022 Die Vorlage OF 182/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass unter Ziffer 2. vor dem Wort "Verkehrsinsel" das Wort "demontierbare" eingefügt und das Wort "Leitbake" durch die Worte "demontierbare Leitbake oder Ähnliches" ersetzt wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Parteien: GRÜNE, LINKE.
Weiter lesenBauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.06.2022, OF 178/8 Betreff: Bauprojekt auf dem Gelände der früheren Freien Tankstelle In der Römerstadt 74 bis 76 hier: Auswirkungen auf das Kanalnetz Vorgang: V 286/22 OBR 8; ST 909/22; V 287/22 OBR 8; ST 1083/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Ortsbeirat fragt den Magistrat, welche Auswirkungen ein Wohnungsbauprojekt In der Römerstadt 74-76 (frühere Freie Tankstelle) im Rahmen der maximal bauplanungsrechtlichen Möglichkeiten (Befreiung vom Bebauungsplan und drei Vollgeschosse) auf die Auslastung des Kanalsystems in diesem Bereich und damit insbesondere auf die Überstauhäufigkeit in den Straßen In der Römerstadt, Severusstraße, Nesselbuschstraße, Im Heidenfeld, An der Ringmauer und Am Forum hätte und welche Netzertüchtigungen ggf. erforderlich wären. Begründung: Anwohnerinnen und Anwohner, auch jene die auf ihren Liegenschaften bereits gute Vorkehrungen getroffen haben (Versickerungsflächen, Rückstauklappen etc.), sind aufgrund der zunehmenden Starkregenereignisse verunsichert, inwieweit das Kanalnetz zusätzliche Wohn- oder Gewerbeliegenschaften in diesem Bereich entwässern kann. Um eine sachdienliche Auskunft dazu wird gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 286 Auskunftsersuchen vom 20.01.2022, V 287 Stellungnahme des Magistrats vom 19.04.2022, ST 909 Stellungnahme des Magistrats vom 06.05.2022, ST 1083 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 07.07.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Auskunftsersuchen V 448 2022 Die Vorlage OF 178/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
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