ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Wiedereröffnung des ServiceCenters Nord der ABG für den Publikumsverkehr, da die derzeitigen Kontaktmöglichkeiten als unpersönlich und unzureichend empfunden werden. Die Maßnahme soll die Servicebedingungen für die Mieterinnen und Mieter verbessern.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die Wohnungsbaugesellschaft ABG FRANKFURT HOLDING zu veranlassen, wieder Besuchszeiten im ServiceCenter Nord "In der Römerstadt 131" anzubieten.
Begründung
Seit Beginn der Corona-Pandemie ist das ABG-Büro "In der Römerstadt 131" für den Publikumsverkehr geschlossen. Vorsprachen für Mieterinnen und Mieter, zum Beispiel in der Siedlung Römerstadt, sind nur telefonisch über die Hotline der ABG möglich oder Nachrichten können über ein abweisend gestaltetes Kontaktformular abgeschickt werden. Das ist unpersönlich und nicht kundenfreundlich. Da es sich bei der ABG um eine Gesellschaft in städtischem Besitz handelt, sollten die Servicebedingungen besser sein. Der Hinweis auf der ABG-Homepage, das Besucherzentrum sei wegen Corona geschlossen, kann angesichts der mittlerweile endemischen Lage kaum noch seriös erscheinen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2023Sie sind hierOFOF 237/8ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 26. Januar 2023OMOM 3479ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!Direktanregung
- 12. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1288ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme