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ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!

Vorlagentyp: STMagistrat
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Öffnung des ServiceCenters Nord der ABG für den Publikumsverkehr. Der Magistrat betont die Vorteile individueller Terminvereinbarungen und sieht keinen Bedarf, das bestehende Verfahren zu ändern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Stellungnahme des Magistrats

Die ABG FRANKFURT HOLDING ist ein kundenorientiertes Dienstleistungsunternehmen. Ihr Bestreben ist, Kunden:innen ziel- und bedarfsgerecht helfen zu können. Die Kontaktaufnahme von Kunden:innen zur ABG FRANKFURT HOLDING ist jederzeit möglich über digitale Systeme, die die ABG vorbildlich seit Jahren kontinuierlich einführt und verbessert. Darüber hinaus sind auch individuelle Terminvereinbarungen selbstverständlich in den ServiceCentern, so auch im ServieceCenter Nord möglich. Die individuelle Terminvereinbarung hat den großen Vorteil, dass sich der/die Kundenbetreuer:in zielorientiert auf den/die Kunden:innen einstellen kann, was bei einer offenen Sprechstunde nicht der Fall wäre. Die ABG hat daher beste Erfahrungen damit erworben, individuelle Terminvereinbarungen offenen Sprechstunden vorzuziehen und wird dieserhalb ihr Verfahren nicht wieder ändern.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 10. Januar 2023OFOF 237/8ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. Januar 2023OMOM 3479ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!Direktanregung
  3. 12. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 Wochen
    STST 1288ServiceCenter Nord der ABG wieder für den Publikumsverkehr öffnen!
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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