Neuer Stadtteil der Quartiere
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 beantragt die Ablehnung der Magistratsvorlage M 181 und die Abkehr von den Plänen zur Erweiterung der Nordweststadt sowie des Lachgrabenquartiers. Die Begründung stützt sich auf klimaökologische und sozialgeographische Argumente, die auf die negativen Auswirkungen der Bebauung auf die bestehenden Wohngebiete hinweisen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
DER ORTSBEIRAT 8 MÖGE BESCHLIESSEN:
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Magistratsvorlage 181 abzulehnen und von Plänen einer Erweiterung der Nordweststadt und von Niederursel östlich der A 5 Abstand zu nehmen.
Auf dem Gebiet des Ortsbezirks 8 wird der Bau des Lachgrabenquartiers und der Bau der Neu-Weststadt abgelehnt.
- Klimaökologische
Begründung
Wenn man sich mit den Unterlagen, die als Anhang der M 181 beigefügt sind, befasst, erkennt man schnell, dass ein neuer Stadtteil "Lachgrabenquartier" erhebliche Nachteile für die bereits bestehenden benachbarten Wohngebiete mit sich bringen würde. Das Lachgrabenquartier hat eine hohe Bedeutung als Kaltluftentstehungsgebiet für die angrenzende Bebauung über viele Straßenblocks hinweg bis zum Nordwestzentrum. Aus den in den Anlagen zur M 181 vorgetragenen Untersuchungen ist ersichtlich, dass mit einer Bebauung des Lachgrabenquartiers die Temperaturen in warmen Sommernächten auf dem Gelände des Baugebiets selbst um 3° bis 5° Celsius in den kältesten Nachtstunden ansteigen würden, in den Wohngebieten der Umgebung um 1° bis 2,4 ° Celsius. (Siehe hierzu Anlage AN1-Zwischenbericht-Ergebnisse der Voruntersuchung, Seite 142). Sehr eindrücklich ist dies auch zu erkennen auf Abbildung 54 (S.141 ebenda), wo die in einer Simulation berechneten Temperaturen in verschiedenen Farbtönen visualisiert sind. Es ist erschreckend, wie weit dabei auch die schon bestehenden Wohngebiete betroffen sind, doch dies kann nicht wirklich verwundern; es ist logisch, dass es Auswirkungen hat, wenn man einen solchen Kaltluftsee wie das Gebiet am Lachgraben mit Beton und Asphalt versiegelt. In Zeiten des Klimawandels, der sich in Frankfurt mit immer heißeren Sommern sehr deutlich auswirkt, ist ein solch unsensibles Vorhaben nicht mehr zu verantworten. Die Behauptung auf Seite 142, dass die umliegenden Wohngebiete wegen ihrer "klimaökologisch günstigen Lage am Stadtrand" trotz dieser Erhöhung der Nachttemperatur immer noch die Bedingungen für einen erholsamen Schlaf erfüllen würden, ist nicht akzeptabel. Auf Seite 142 oben wird beschrieben (UBA 2016), dass Nächte mit Temperaturen über 20° Celsius als besonders belastend gelten. Die Behauptung weiter, dass die Nachtemperatur in den benachbarten Stadtteilen derzeit nur 15° bis 16° Celsius betragen würde, entspricht nicht den Beobachtungen der Menschen vor Ort und auch nicht dem auf Karten veranschaulichten Datenmaterial des Landes Hessen. In den Anlagen sind zwei Karten angefügt, die deutlich zeigen, dass die Temperaturen überall in Frankfurt, auch in den nordwestlichen Stadtteilen, in der betrachteten heißen Sommernacht (1. August, wenig Wind, Temperatur um 15:00 Uhr 29°Celsius) noch in der zweiten Nachthälfte 20° und 22°Celsius betragen, dies sind Temperaturen, die laut UBA als besonders belastend gelten. Quelle für die Karten: Landesplanungsportal - Website des Landes Hessen https://landesplanung.hessen.de/klima/landesweite-klimaanalyse Es muss bedacht werden, dass die Planung weit in die Zukunft reicht. Das Baugebiet würde in den 2030iger Jahren errichtet werden und soll dann für Jahrzehnte Bestand haben. Es ist aber für alle deutlich zu erkennen, dass der Klimawandel weiter voran schreitet, sich sogar in den letzten Jahren beschleunigt hat. Es ist schon ohne das Baugebiet "Lachgrabenquartier" mit weiter zunehmenden und damit gesundheitsgefährdenden Temperaturen zu rechnen. Die Bedeutung des Gebiets um den Lachgraben als Kaltluftentstehungsgebiet, übrigens als kleiner Zipfel niedriger Temperatur in den Karten gut zu erkennen, wird in den nächsten Jahrzehnten also sehr viel größer werden. Würde es durch Bebauung wegfallen, nimmt man eine Erhöhung der Temperaturen in den Wohngebieten der Umgebung um 1°C bis 2,4°C bewusst in Kauf und ebnet einer extremen Erwärmung den Weg. Planung sollte sich aber an den Bedingungen der Zukunft orientieren! Dies gilt auch für die geplante Siedlung, die eine Erweiterung von Niederursel durch die Neu-Weststadt vorsieht. Eine weitere "kompakte" Bebauung westlich des Gerhart Hauptmann Ringes wäre für die Fallwinde aus dem Taunus und die von Norden strömenden Wetterauwinde eine Klima-Barriere, die eine Temperaturerhöhung im Gebiet des Gerhart Hauptmann Ringes bewirken und eine nächtliche Abkühlung verhindern würde.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Dezember 2022Sie sind hierOFOF 236/8„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme § 165 (4) BauGBOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2023OAOA 315„Neuer Stadtteil der Quartiere“ Vorbereitende Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme gemäß § 165 Absatz 4 BauGB Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme