Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt
Zusammenfassung
Der Magistrat wird aufgefordert, eine Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt durchzuführen, um die Auswirkungen auf Umweltgüter zu bewerten. Dies ist notwendig, um zukünftige Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu minimieren.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird aufgefordert, alle Aufträge an Firmen oder "Büros" zurückzustellen, die die Bebauung des Gebietes westlich der Nordweststadt bzw. östlich der A 66 betreffen. Er wird aufgefordert, vor einer Bebauung dieses Gebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Bundesgesetz (UVPG mit Anlagen 1 bis 6) mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller städtischen Dezernate (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Planung, Bildung, Gesundheit und Integration) in die Wege zu leiten. Diese Prüfung und gegebenenfalls eine Vorprüfung muss die im Gesetz aufgeführten Parameter und ihre Wechselwirkung sowie auch die Wechselwirkung mit den im Umfeld bereits vorhandenen baulichen, verkehrlichen, wasser- und landwirtschaftlichen sowie freizeit- und erholungsrelevanten Ist-Zuständen berücksichtigen.
Begründung
Es ist angesichts der für die Zukunft prognostizierten Belastungen wie Hitze, Starkregen, Sturm und Dürre die Pflicht einer Kommune, die Umweltgüter Luft, Boden, Fläche, Gewässer (unterirdisches und Oberflächenwasser), Flora, Fauna und biologische Vielfalt zu schützen. Wenn für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Rest- und Freifläche im Ballungsraum Frankfurt-Nord eine neue städtebauliche Maßnahme angedacht wird, soll nach dem Vorbild anderer Städte, wie z. B. Mannheim, von allen Fachgebieten ein Gutachten mit einer Risikobewertung hinsichtlich der Umweltfaktoren und ihrer Wechselwirkungen vorgelegt werden. Diese sollen leitendes Kriterium für die politische Entscheidung sein, um sicher zu stellen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit in der Zukunft ausgeschlossen sind. Die Bebauung, Versiegelung und Belastung der Fläche ist für Jahrzehnte unumkehrbar. Die mit dem Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181, vorgelegte Expertise "Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Zwischenbericht 22.08.2022-" erfüllt nicht die Kriterien einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesgesetzes (UVPG) und ist nicht in Abstimmung mit allen Ämtern der Stadt erstellt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2023OFOF 247/8Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-WeststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2023Sie sind hierOMOM 3478Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-WeststadtDirektanregung
- 16. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1326Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-WeststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats