Im Frankfurter Nordwesten schnell Wohnungen bauen!
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, schnell Neubaugebiete im Frankfurter Nordwesten zu ermöglichen, um dringend benötigte Wohnungen und Gewerbeflächen zu schaffen. Dies soll durch eine klimagerechte Bauleitplanung und die Arrondierung bestehender Stadtteile geschehen. Ziel ist eine nachhaltige Stadtentwicklung, die den Bedürfnissen der Bevölkerung gerecht wird.
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Willy-Berking-Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 27.03.2026.
- Vorschläge für besseren Fuß- und Radverkehr im Ortsbezirk 727.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Kontrollen in der Willy-Berking-Straße und der Christa-Maar-Straße25.05.2021 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Benennung von Straßen im Ortsbezirk 7 (Praunheim) als Vorankündigung und zur Beschlussfassung durch den Ortsbeirat25.05.2012 · M (Vortrag des Magistrats)
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Neues zu Willy-Berking-Straße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Der Magistratsvortrag M 181 vom 04.11.2022 wird abgelehnt.
- Der Magistrat wird aufgefordert, Folgendes umzusetzen:
a) Mit Bebauungsplänen und über gegebenenfalls nötige kleinräumige Zielabweichungsverfahren werden zügig die folgenden Neubaugebiete ermöglicht:
- Wohnbebauung hinter dem Paul-Kornfeld-Weg (Ein- und Mehrfamilienhäuser)
- Wohnbebauung hinter der Rudolf-Hilferding-Straße (Reihenhäuser)
- Wohnbebauung südlich des Steinbachtals (Mehrfamilienhäuser)
- Wohnbebauung nördlich des Schönberger Wegs (Mehrfamilienhäuser)
- Wohnbebauung nordöstlich der Stierstädter Straße (Reihenhäuser)
- Gewerbegebiet nördlich der Willy-Berking-Straße.
b) Anstelle einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme für die Flächen im Gebiet der gemäß des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 2080 vom 14.12.2017 beauftragten Voruntersuchung östlich der Bundesautobahn 5 wird eine klimagerechte konventionelle Bauleitplanung unter Beachtung der Ziele und Grundsätze der Raumordnung durchgeführt.
c) Ziel dieser Bauleitplanung soll eine maßvolle Stadtentwicklung sein, die zeitnah Flächen für neue Wohnungen und Gewerbeflächen im Frankfurter Nordwesten erschließt. Realisiert werden soll dies über eine Arrondierung von Praunheim und Niederursel. Dabei sollen die für das Lachgraben-Quartier vorgesehenen Flächen als Kaltluftentstehungsgebiete für Frankfurt gesichert werden.
d) Die für diese Siedlungserweiterung nötige schulische und soziale Infrastruktur, die Sportflächen, die Ortsumfahrung Praunheim, eine Anbindung des Nordwestzentrums an die Regionaltangente West und eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 ist von vornherein mitzuplanen.
Begründung
Um zügig Bauflächen für Wohnungen und Gewerbe im Frankfurter Nordwesten auszuweisen, braucht es einen Neustart der Stadtplanung, der auf ein schrittweises und gesundes Wachstum der bestehenden Stadtteile ausgerichtet ist, aber keinen neuen Stadtteil, der, so er überhaupt gebaut würde, frühestens 2040 fertig wäre. Daher ist ein neues Kapitel der Stadtplanung aufzuschlagen. Für mehr Wohnungen und Gewerbeflächen ist Frankfurt auf eine organische Außenentwicklung angewiesen. Dazu gehört ein maßvoller, möglichst flächenschonender Siedlungsneubau, der sich durchdacht an die bestehenden Stadtteile anfügt. Bei der Planung sind Klimaschutz, Lebensqualität, wirtschaftliche Entwicklung und soziale Sicherheit konsequent mitzudenken. Um zeitnah Flächen im Nordwesten zu erschließen, sollen die Stadtteile Praunheim und Niederursel arrondiert werden. Eine komplette Bebauung des Gebietes östlich der A5 wird nicht mehr angestrebt. Mit Bebauungsplänen und gegebenenfalls nötigen kleinräumigen Zielabweichungsverfahren können schnell einzelne Neubaugebiete entstehen. Die Kaltluftzonen, Frischluftströmungen, ökologisch wertvollen Böden und das Schutzgebiet ‚Wasserwerk Praunheim II' sind als Teil einer nachhaltigen Stadtplanung dabei zu berücksichtigen. Insgesamt besteht ein kurzfristig realisierbares Potential in der Größenordnung von 3.500 Wohnungen. Ein zusätzliches Gewerbegebiet kann in Praunheim schnell durch eine Anknüpfung an den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 696 Heerstraße II verwirklicht werden. Weiterhin müssen die nötige schulische Infrastruktur, die Ortsumfahrung Praunheim, eine Anbindung des Nordwestzentrums an die Regionaltangente West sowie eine Verlängerung der U-Bahn-Linie U7 von vornherein planerisch erfasst werden. Die bisherige Planung für einen großen Stadtteil an der A5 ist festgefahren. Dafür sind zum einen erhebliche Einschränkungen durch Grünzüge, Kaltluftzonen, Wasserschutzgebiete und Achtungsabstände zu Stromtrassen und zum anderen das Fehlen eines regionalpolitischen Konsenses als Gründe auszumachen. Die Voruntersuchungen der Stadt für einen neuen Stadtteil sind deshalb jetzt abzuschließen, es braucht eine Kurskorrektur.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. November 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 9 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 26.01.2023 im OBR 8 angenommen.
Beratungsverlauf9 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION (M 181 = Annahme, NR 537 = Ablehnung) Gartenpartei (M 181 und NR 537 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und BFF-BIG gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung) zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE., FDP und Gartenpartei (NR 537 = Ablehnung) AfD (NR 537 = Prüfung und Berichterstattung)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. a) Die Vorlage M 181 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. a) Die Vorlage NR 537 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 3. Die Vorlage OF 233/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, SPD, Volt und FRAKTION gegen CDU (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei zu 2. zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU (= Annahme) sowie AfD und BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Zustimmung) zu 2. GRÜNE, SPD, 2 farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); 1 farbechte/LINKE, FDP und BFF (= Enthaltung) zu 3. Ziffer 1.: GRÜNE, CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen SPD und FDP (= Annahme) Ziffern 2. bis 4.: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD und FDP gegen farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); CDU (= Enthaltung) zu 5. Zweiter Spiegelstrich: CDU, SPD, farbechte/LINKE, FDP, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) Rest der Vorlage: CDU, farbechte/LINKE, BFF und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE, SPD und FDP (= Annahme) zu 6. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme