Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt
Stellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats bezieht sich auf die Vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest" und den hierzu vorgelegten Zwischenbericht (Anlage 1 des Vortrags des Magistrats M 181 vom 04.11.2022) vom 22.08.2022. Vorbereitende Untersuchungen sind ein durch den Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch vorgegebener und formalisierter Verfahrensschritt im Vorfeld der Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Der gesetzliche Untersuchungsauftrag ergibt sich aus dem § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m § 141 BauGB. Mit ihrem Abschluss liegen Beurteilungsgrundlagen für eine mögliche Entwicklungssatzung nach § 165 Abs. 3 BauGB vor. Vorbereitende Untersuchungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Sinne des UVPG, Anlage 5, Nr.
- Erst im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) muss nach dem BauGB i.V.m. dem § 37f. i.V.m. § 50 Abs. 1 UVPG eine in das Bebauungsplanverfahren integrierte strategische Umweltprüfung mit Umweltbericht durchgeführt werden. Da die Vorbereitenden Untersuchungen vor einem solchen Bauleitplanverfahren liegen, wird sich diese Umweltprüfung also zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Die Vorbereitenden Untersuchungen selbst unterliegen der Pflicht zu einer sachgerechten Abwägung, weshalb die relevanten Beurteilungsgrundlagen für die Entscheidung über eine Entwicklungssatzung hierbei zusammen zu stellen und zu beurteilen sind. Aus diesem Grund wurden für den Zwischenbericht umfangreiche Gutachten und andere Beurteilungsgrundlagen zu Umweltaspekten wie beispielsweise Klima, Wasserwirtschaft, Lärm oder Schadstoffen erstellt. Diese wurden, zusammen mit einem Entwurf eines VU-Berichts, im Rahmen der Trägerbeteiligung allen Trägern öffentlicher Belange, darunter auch zahlreiche Umweltbehörden und -organisationen, zur Stellungnahme vorgelegt. Des Weiteren wurden auch städtische Ämter zeitgleich um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der Ämterabstimmung floss zusammen mit den Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange in den vorliegenden Zwischenbericht ein.