Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-Weststadt
Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Vorbereitenden Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest". Diese Untersuchungen sind notwendig, um die Grundlagen für eine mögliche Entwicklungssatzung zu schaffen und unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung. Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem späteren Bauleitplanverfahren berücksichtigt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenStellungnahme des Magistrats
Die Anregung des Ortsbeirats bezieht sich auf die Vorbereitenden Untersuchungen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme "Frankfurt Nordwest" und den hierzu vorgelegten Zwischenbericht (Anlage 1 des Vortrags des Magistrats M 181 vom 04.11.2022) vom 22.08.2022.
Vorbereitende Untersuchungen sind ein durch den Bundesgesetzgeber im Baugesetzbuch vorgegebener und formalisierter Verfahrensschritt im Vorfeld der Durchführung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme. Der gesetzliche Untersuchungsauftrag ergibt sich aus dem § 165 Abs. 4 BauGB i.V.m § 141 BauGB. Mit ihrem Abschluss liegen Beurteilungsgrundlagen für eine mögliche Entwicklungssatzung nach § 165 Abs. 3 BauGB vor.
Vorbereitende Untersuchungen unterliegen nicht der Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder Strategischen Umweltprüfung (SUP) im Sinne des UVPG, Anlage 5, Nr.
- Erst im Rahmen der Bauleitplanung (Bebauungsplan und Flächennutzungsplan) muss nach dem BauGB i.V.m dem § 37f. i.V.m. § 50 Abs. 1 UVPG eine in das Bebauungsplanverfahren integrierte strategische Umweltprüfung mit Umweltbericht durchgeführt werden. Da die Vorbereitenden Untersuchungen vor einem solchen Bauleitplanverfahren liegen, wird sich diese Umweltprüfung also zu einem späteren Zeitpunkt anschließen. Die Vorbereitenden Untersuchungen selbst unterliegen der Pflicht zu einer sachgerechten Abwägung, weshalb die relevanten Beurteilungsgrundlagen für die Entscheidung über eine Entwicklungssatzung hierbei zusammen zu stellen und zu beurteilen sind. Aus diesem Grund wurden für den Zwischenbericht umfangreiche Gutachten und andere Beurteilungsgrundlagen zu Umweltaspekten wie beispielsweise Klima, Wasserwirtschaft, Lärm oder Schadstoffen erstellt. Diese wurden, zusammen mit einem Entwurf eines VU-Berichts, im Rahmen der Trägerbeteiligung allen Trägern öffentlicher Belange, darunter auch zahlreiche Umweltbehörden und -organisationen, zur Stellungnahme vorgelegt. Des Weiteren wurden auch städtische Ämter zeitgleich um Stellungnahme gebeten. Das Ergebnis der Ämterabstimmung floss zusammen mit den Stellungnahmen der Träger Öffentlicher Belange in den vorliegenden Zwischenbericht ein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Januar 2023OFOF 247/8Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-WeststadtOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Januar 2023OMOM 3478Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-WeststadtDirektanregung
- 16. Juni 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 1326Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgraben-Quartier und Neu-WeststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab