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Umweltverträglichkeitsprüfung für die Baugebiete Lachgrabenquartier und Neu-Weststadt

Vorlagentyp: OF GRÜNE

Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, alle Aufträge an Firmen oder "Büros" zurückzustellen, die die Bebauung des Gebietes westlich der Nordweststadt bzw. östlich der A 66 betreffen. Er wird aufgefordert, vor einer Bebauung dieses Gebietes eine Umweltverträglichkeitsprüfung gemäß Bundesgesetz (UVPG mit Anlagen 1-6) mit einer interdisziplinären Zusammenarbeit aller städtischen Dezernate (Umwelt, Verkehr, Wirtschaft, Soziales, Planung, Bildung, Gesundheit, Integration) in die Wege zu leiten. Diese Prüfung und gegebenenfalls eine Vorprüfung muss die im Gesetz aufgeführten Parameter und ihre Wechselwirkung sowie auch die Wechselwirkung mit den im Umfeld bereits vorhandenen baulichen, verkehrlichen, wasser- und landwirtschaftlichen, freizeit- und erholungsrelevanten Ist-Zuständen berücksichtigen.

Begründung

Es ist angesichts der für die Zukunft prognostizierten Belastungen wie Hitze, Starkregen, Sturm, Dürre die Pflicht einer Kommune, die Umweltgüter Luft, Boden, Fläche, Gewässer (unterirdisches und Oberflächenwasser), Flora, Fauna und biologische Vielfalt zu schützen. Wenn für eine bisher landwirtschaftlich genutzte Rest- und Freifläche im Ballungsraum Frankfurt Nord eine neue städtebauliche Maßnahme angedacht wird, soll nach dem Vorbild anderer Städte wie z.B. Mannheim von allen Fachgebieten ein Gutachten mit einer Risikobewertung hinsichtlich der Umweltfaktoren und ihrer Wechselwirkungen vorgelegt werden. Diese sollen leitendes Kriterium für die politische Entscheidung sein, um sicher zu stellen, dass Risiken für die menschliche Gesundheit in der Zukunft ausgeschlossen sind. Die Bebauung, Versiegelung und Belastung der Fläche ist für Jahrzehnte unumkehrbar. Die mit der M 181 vom 4.11.22 vorgelegte Expertise "Vorbereitende Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) - Zwischenbericht 22.08.2022-" erfüllt nicht die Kriterien einer Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Bundesgesetzes (UVPG) und ist nicht in Abstimmung mit allen Ämtern der Stadt erstellt.

Beratungsverlauf 10 Sitzungen

17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✕ Abgelehnt

zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Annahme:
SPD
Alle:
CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE
17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Ablehnung:
SPD
Annahme:
CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE
17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✕ Abgelehnt

zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Zustimmung:
SPD fraktionslos
Alle:
CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER
Enthaltung:
GRÜNE
17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 4. Einstimmige Annahme

17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 5. Einstimmige Annahme

17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 6. Einstimmige Annahme

17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✕ Abgelehnt

zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)

Annahme:
SPD
Alle:
CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER
Enthaltung:
GRÜNE fraktionslos
17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)

Ablehnung:
SPD
Annahme:
CDU GRÜNE LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos
Enthaltung:
GRÜNE
17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 9. Einstimmige Annahme

17
17. Sitzung OBR 8
TO I
✓ Angenommen

zu 10. Einstimmige Annahme

Verknüpfte Vorlagen