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Neuer Stadtteil an der A5 - klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen

Vorlagentyp: NRLINKE
22 Wochen bis zur Antwort2 Stationen im Verfahren8 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, bei der Entwicklung eines neuen Stadtteils an der A5 klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte zu berücksichtigen. Es wird gefordert, dass der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum durch die Schaffung von Sozialwohnungen und genossenschaftlichem Wohnen gedeckt wird. Ziel ist es, eine nachhaltige und sozial gerechte Stadtentwicklung zu fördern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistratsvorlage M181/2022 zum "Neuen Stadtteil der Quartiere" wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

a.) Die vorbereitenden Untersuchungen müssen ergebnisoffen durchgeführt und bewertet werden.

b.) Klima-, Wasser- und Naturschutz müssen so berücksichtigt werden, dass für die angrenzenden Stadtteile keine klimatischen Nachteile entstehen und die vorhandenen Kaltluftschneisen weiterhin Bestand haben. Das Problem der Abgasbelastung sowie der übrigen Schadstoffe durch die Autobahn A5 müssen gelöst werden.

c.) Die Infrastruktur muss vor Beginn der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die geplanten Bahnstrecken und das U-Bahnnetz muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen

d.) Dem großen Bedarf an bezahlbaren Wohnraum muss Rechnung getragen werden, indem je zu einem Drittel Sozialwohnungen und Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm, darüber hinaus Flächen für genossenschaftliches oder gemeinschaftliches Wohnen ausgewiesen werden. Es sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen.

e.) Öffentliche Grundstücke sollen in öffentlicher Hand bleiben, indem sie entweder durch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding oder die Nassauische Heimstätte entwickelt werden. Stehen diese nicht für die Entwicklung zur Verfügung, sollte die Stadt Frankfurt selbst Grundstücke entwickeln und bauen.

f.) Der notwendige Lärmschutz darf nicht durch den Bau von Sozialwohnungen hergestellt werden. Eine optimale Lösung ist nur mit einer kompletten Einhausung der Autobahn möglich. Es darf kein Ausbau der Autobahnfahrspuren auf der A5 erfolgen.

Begründung

Der 245 Seiten umfassende Zwischenbericht zum geplanten Stadtteil Frankfurt-Nordwest (Gemarkung Niederursel und Praunheim) an der A5 wurde im November 2022 veröffentlicht. Darin wird eine aktualisierte Planungsvariante einer Quartiersentwicklung östlich der A5 sowie Ergebnisse der bisherigen Tätigkeiten zu den vorbereitenden Untersuchungen vorgestellt. Bei der aktualisierten Planungsvariante sollen 6800 Wohnungen für 17.000 Menschen entstehen. Bei den Planungen zum neuen Stadtteil an der A5, der bisher als Siedlungsfläche noch nicht ausgewiesen ist, müssen besonders aufgrund der Größe und Komplexität des Vorhabens verschiedene Natur-, Wasser- und Klimaschutzaspekte berücksichtigt werden. Trotz hohen Bedarfes an bezahlbarem Wohnraum, müssen unbedingt auch ökologische und klimatische Folgen umfassend untersucht und bewertet werden. Das Gebiet umfasst ein wichtiges Wasserschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Kaltluftentstehungsgebiet, Trinkwasserschutzgebiet, Artenvielfalt und eine Frischluftschneise. Diesen vielschichtigen ökologischen und klimatischen Aspekten müssen angesichts der sich verschärfenden Klimakrise ausreichend Bedeutung beigemessen werden. Die Stadt Frankfurt darf nicht um jeden Preis Baugebiete entwickeln. Wenn die Ergebnisse von umfassenden Untersuchungen eine Bebauung erlauben und keine ökologischen und klimatischen Zweifel mehr zulassen, kann eine Entwicklung in Erwägung gezogen werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass ausreichend bezahlbarer Wohnraum entsteht. Nur in diesem Fall ist dieser umfangreiche städtebauliche Eingriff gerechtfertigt. Vom neuen Stadtteil muss dabei eine Signalwirkung ausgehen: Das bedeutet konkret, dass der Anteil von Sozial- und bezahlbarem Wohnraum und genossenschaftlichem und gemeinschaftlichem Wohnraum deutlich erhöht werden muss. Bisherige Quoten, festgelegt im Baulandbeschluss, sind angesichts der Wohnungskrise unzureichend. Der Bedarf an bezahlbarem Wohnraum in Frankfurt ist enorm, der Druck auf dem Wohnungsmarkt entsprechend hoch. Besonders Menschen mit geringem Einkommen, die vom Einkommen her Anspruch auf eine Sozialwohnung haben, suchen dringend nach einer günstigen Wohnung. Angesichts des eklatanten Mangels an geförderten Wohnungen und der 22.000 Menschen, die auf der Warteliste beim Amt für Wohnungswesen für eine Sozialwohnung stehen, muss auf dem Entwicklungsgebiet mehrheitlich neuer, geförderter Wohnraum entstehen. Der bisher vorgesehene Anteil an gefördertem Wohnraum von 30 Prozent ist angesichts des schrumpfenden Bestandes an Sozialwohnungen viel zu niedrig. Der neue Stadtteil könnte eine große wohnungspolitische Chance für Frankfurt sein, wenn mindestens zwei Drittel geförderter Wohnraum, jeweils zur Hälfte Wohnungen des Förderwegs 1 und Förderwegs 2, entsteht. Die übrigen ein Drittel der Flächen müssen für genossenschaftliches oder gemeinschaftliches Wohnen ausgewiesen werden. Diese haben trotz stetig steigenden Bedarfes in Frankfurt enorme Probleme bei der Grundstücksuche, bieten gleichzeitig jedoch viel Potenzial für stabile Mietpreise und kollektive Wohnformen und müssen daher aktiv seitens der Stadt Frankfurt gefördert werden. Der Bau von hochpreisigen Eigentumswohnungen und energetisch ineffizienten Einfamilienhäusern, die einen hohen Platzbedarf haben, widerspricht dabei den Zielen einer sozialen Wohnraumversorgung. Der Fokus des Neubaugebietes muss deswegen auf dem geförderten, insbesondere auf dem sozialen Wohnungsbau liegen. Etwa drei Viertel der Grundstücke gehören der Stadt Frankfurt und städtischen Stiftungen. Diese sollten entweder durch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding oder die Nassauische Heimstätte entwickelt werden. Stehen diese nicht für die Entwicklung zur Verfügung, sollte die Stadt Frankfurt selbst Grundstücke entwickeln und bauen. Angesichts des eklatanten Wohnraummangels und der Probleme, die der private Wohnungsmarkt erzeugt, darf die Stadt Frankfurt keine Handlungsmöglichkeiten aus der Hand geben. Städtische Grundstücke dürfen auf keinen Fall an private Investoren verkauft werden, um das Projekt zu finanzieren. Die Sicherung von öffentlichem Grund und Boden ist eine notwendige Voraussetzung für die Schaffung von dauerhaft stabilen, niedrigen Mieten. In den aktuellen Planungen soll die achtspurige Autobahn A5 künftig auf zehn Spuren erweitert werden. Das hätte eine enorme Lärmbelästigung für die Anwohner*innen und sehr hohe Emissionen zur Folge. Zudem müssten zahlreiche Gärten zerstört und an einigen Stellen auch Häuser abgerissen werden. Der Autobahnausbau ist nicht zeitgemäß und aus gesundheitlichen, klimatischen und ökologischen Gründen abzulehnen. Die Verdopplung der Fahrspuren ist unvereinbar mit der Verkehrswende, die dringend vorangetrieben werden muss, um das 1,5-Grad-Ziel einzuhalten. Um die Lärm-, Abgas- und Schadstoffemissionen substanziell zu verringern, ist die volle Einhausung der A5 notwendig. Für die Verkehrswende, aber auch für die Lebensqualität der künftigen Bewohner*innen, muss die Infrastruktur, insbesondere der ÖPNV, vor Beginn der Wohnbebauung geschaffen werden. Für die weiteren Planungen des neuen Stadtteils ist es essenziell, dass die Untersuchungen wirklich ergebnisoffen durchgeführt werden. Sozialwohnungen und bezahlbare Wohnungen werden in Frankfurt dringend benötigt, Klima- und Wohnungskrise dürfen hier jedoch nicht gegeneinander ausgespielt werden. Heutige Entscheidungen müssen auch vor nachfolgenden Generationen verantwortbar sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. Januar 2023Sie sind hier
    NRNR 574Neuer Stadtteil an der A5 - klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen
    STVV-Antrag · Linke
  2. 26. Juni 2023Antwort des Magistrats · nach 22 WochenBB 269Neuer Stadtteil an der A 5 - klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf8 Beratungen
OBR 8
Sitzung 17 · 26.01.2023
TO I, TOP 10
Abgelehnt
Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2 / a)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Grüne
zu 2 / b)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFDPFreie WählerFraktionslos
zu 3)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFraktionslos
Enthaltung:
1 Grüne
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Grüne
zu 6)
Zustimmung:
Alle
zu 7)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 GrüneFraktionslos
zu 8)
Zustimmung:
CDU3 GrüneLinkeFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
1 Grüne
zu 9)
Zustimmung:
Alle
zu 10)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 17 · 31.01.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Punkt 2: Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage NR 574 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Beratung der Vorlage OA 317 auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert hat.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTION
Sonstige:
Linke (Votum im Plenum)
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Beratung); LINKE. (= Votum im Plenum) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen AfD und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); CDU (= Votum im Ältestenausschuss) zu 7. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Beratung); CDU und BFF-BIG (= Votum im Ältestenausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (M 181= Ablehnung, NR 574, OA 299, OA 314, OA 315, OA 316 und OA 317 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 19 · 02.02.2023
TO I, TOP 9
Beraten
Punkt 2: Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (7 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 181 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 574 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. 3. Die Vorlage OA 299 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 4. Die Vorlage OA 314 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 315 wird abgelehnt. 6. Die Vorlage OA 316 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 7. a) Die Vorlage OA 317 wird zur weiteren Beratung auf den Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau sowie den Ausschuss für Klima- und Umweltschutz delegiert. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Witsch, Nguyen, Grote, Pfeiffer, Yilmaz, Schwichtenberg, Zieran, Dr. Kochsiek, Frank-Millman und Dr. Langner sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDULinkeAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 574) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung) zu 3. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 4. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren), LINKE., ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD (= Ablehnung) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt und FRAKTION gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) zu 6. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 7. zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Beratung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 15 · 14.02.2023
TO I, TOP 40
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 574 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen CDU (= Beratung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 15 · 16.02.2023
TO I, TOP 10
Beraten
nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 574 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG; LINKE. (= Enthaltung)

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 16 · 16.03.2023
TO I, TOP 5
Beraten
Die Absätze a) bis e) der Vorlage NR 574 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Absatz f) der Vorlage NR 574 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FRAKTION (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGLinke
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 16 · 21.03.2023
TO I, TOP 8
Beraten
Die Absätze a) bis e) der Vorlage NR 574 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Absatz f) der Vorlage NR 574 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Sonstige:
FRAKTION (Annahme)Gartenpartei (Annahme)
zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGLinke
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 21 · 30.03.2023
TO II, TOP 6
Beraten
Die Absätze a) bis e) der Vorlage NR 574 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Absatz f) der Vorlage NR 574 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPVolt
Ablehnung:
CDUAfDÖkoLinX-ELFBFF-BIGLinkeFRAKTIONGartenpartei
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPAfDVoltÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONGartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, AfD, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Ablehnung) sowie LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) zu 2.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen LINKE., FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)

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