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Neuer Stadtteil an der A 5 - klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen

Vorlagentyp: B

Bericht

Zu a): Die vorbereitenden Untersuchungen werden - wie im einleitenden Beschluss zu den vorbereitenden Untersuchungen vom 14.12.2017 (Beschluss der Stadtv.-Vers. vom 14.12.2017, § 2080) festgehalten - ergebnisoffen und zielgerichtet durchgeführt. Zu b): Für die weitere Entwicklung des Gebietes müssen Bebauungspläne aufgestellt werden. Ein Bebauungsplan kann nur dann verbindlich werden, wenn Ökologie und die Planungen für Wohnungsbau in einem ausgewogenen Verhältnis berücksichtigt werden. Teil des Bebauungsplanverfahrens sind auch die detaillierte Betrachtung aller auftretenden Immissionen, wie Lärm, Belastungen der Luft oder elektromagnetische Felder. In den verbindlichen Verordnungen und technischen Regelwerken sind die einzuhaltenden Grenzwerte festgelegt. Zu c): Der öffentliche Nahverkehr hat in Frankfurt Nordwest einen hohen Stellenwert und ist das Rückgrat der verkehrlichen Erschließung des Gebiets. Im Umweltverbund von Schiene, Radverkehr und Fußgängern werden 70% des Verkehrs abgewickelt. Daher soll der Ausbau der Schienenstrecke der städtebaulichen Entwicklung vorlaufen. Zu d): Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist das Hauptziel der städtebaulichen Entwicklung von Frankfurt-Nordwest. Der Baulandbeschluss vom 07.05.2020 ist daher die verbindliche Leitlinie für die weiteren Planungen. Zu e): Für die Realisierung der neuen Stadtquartiere stehen mehrere Möglichkeiten offen, so auch die Entwicklung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften. Durch Verträge können aber nichtöffentliche Projektentwickler genauso verpflichtet werden, die Ziele der Entwicklungsmaßnahme umzusetzen.