Neuer Stadtteil an der A5 - klimatische, ökologische und wohnungspolitische Aspekte gleichermaßen berücksichtigen
Stadtverordnetenversammlung
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30. März 2023
30. März 2023
Beschluss
1. Die Absätze a) bis e) der Vorlage NR 574 werden dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistratsvorlage M 181/2022 zum ‚Neuen Stadtteil der Quartiere' wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt: a) Die vorbereitenden Untersuchungen müssen ergebnisoffen durchgeführt und bewertet werden. b) Klima-, Wasser- und Naturschutz müssen so berücksichtigt werden, dass für die angrenzenden Stadtteile keine klimatischen Nachteile entstehen und die vorhandenen Kaltluftschneisen weiterhin Bestand haben. Das Problem der Abgasbelastung sowie der übrigen Schadstoffe durch die Autobahn A 5 müssen gelöst werden. c) Die Infrastruktur muss vor Beginn der Wohnbebauung geschaffen werden. Vor allem die Erschließung des Baugebietes durch Anbindung an die geplanten Bahnstrecken und das U‐Bahnnetz muss vor Beginn der Baumaßnahmen erfolgen. d) Dem großen Bedarf an bezahlbarem Wohnraum muss Rechnung getragen werden, indem je zu einem Drittel Sozialwohnungen und Wohnungen nach dem Mittelstandsprogramm, darüber hinaus Flächen für genossenschaftliches oder gemeinschaftliches Wohnen ausgewiesen werden. Es sollen keine Eigentumswohnungen oder Einfamilienhäuser entstehen. e) Öffentliche Grundstücke sollen in öffentlicher Hand bleiben, indem sie entweder durch die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften ABG Holding oder die Nassauische Heimstätte entwickelt werden. Stehen diese nicht für die Entwicklung zur Verfügung, sollte die Stadt Frankfurt selbst Grundstücke entwickeln und bauen." 2. Der Absatz f) der Vorlage NR 574 wird abgelehnt.