Antrag vom 23.01.2023, OF 251/8 Betreff: U7-Station im Nordwestzentrum Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat begründet die Planung eines neuen Stadtteils an der Autobahn A5 mit einer "guten verkehrlichen Anbindung". Eine der genannten Bedingungen ist eine leistungsfähige U7, die angeblich bis zum Nordwestzentrum geführt werden soll. In den vergangenen fünf Jahren wurde weder den Ortsbeiräten noch den Stadtverordneten ein nachvollziehbarer Machbarkeitsnachweis für eine Verlängerung der U7 bis zum Nordwestzentrum vorgestellt. Eine Untertunnelung der Europäischen Schule (ESF) für eine Ortsumfahrung Praunheim wurde bisher aus Kostengründen zurückgestellt. Für die Weiterführung der Regionaltangente West (RTW) zum Zentrum scheidet eine Untertunnelung der Schule ebenfalls aus Kostengründen bislang aus. Eine eingleisige oberirdische Führung neben der ESF und anschließend auf der Schultrasse wurde seitens der RTW-Planungsgesellschaft favorisiert. Diese sei für die Anwohnerinnen und Anwohner zumutbar, da die RTW maximal alle halbe Stunde verkehren könne. Laut traffiQ könnte die U7 in Spitzenzeiten, wenn eines Tages die neue Zugsicherungstechnik (DTC) installiert sei, von derzeit acht auf 22 Fahrten pro Stunde und Richtung erhöht werden, um eine höhere Beförderungskapazität zu erreichen. Neben den U-Bahnlinien 1, 4 und 9 würden auch U7 und RTW in die Station "Nordwestzentrum" einfahren. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten: - Wie sollen RTW und U7 ab Praunheimer Weg zum Nordwestzentrum geführt werden? - Wie weit reicht die mögliche Rampe in das Neubaugebiet? - Wie ist die Verknüpfung mit der bisherigen U-Bahn-Station im Nordwestzentrum vorgesehen? - Wie ist das Wenden beabsichtigt? - Welche Kosten (grobe Kalkulation) entstehen? -Welche Fahrgastzahlen werden prognostiziert? - Wird eine Machbarkeitsstudie für die Verlängerung der U7 nachgereicht?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 04.11.2022, M 181 Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
17. Sitzung des OBR 8 am 26.01.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 314 2023 Anregung OA 315 2023 Anregung OA 316 2023 Anregung OA 317 2023 Anregung an den Magistrat OM 3478 2023 1. Die Vorlage M 181 wird abgelehnt. 2. a) Der Ziffer 1. der Vorlage NR 537 wird zugestimmt. b) Die Ziffer 2. der Vorlage NR 537 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 574 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 233/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF 236/8 für erledigt erklärt. 5. Die Vorlage OF 236/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor folgende Fassung erhält: "Die Magistratsvorlage M 181 wird abgelehnt und von den Plänen eines ,neuen Stadtteils der Quartiere' östlich der A 5 ist Abstand zu nehmen." 6. Die Vorlage OF 234/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 7. Die Vorlage OF 235/8 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 247/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 9. Die Vorlage OF 251/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 252/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu b) GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos (= Annahme) zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung) zu 8. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme