Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt Auskunft über die Bebauung des Geländes in der Römerstadt 126 bis 134. Es sollen Fragen zur Fristsetzung, vertraglichen Festlegungen und zur sozialen Verträglichkeit der Bebauung geklärt werden.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o.g. Gelände, zu beantworten:
Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o.g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich ?
Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe ?
Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände ?
Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten?
Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden ?
Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten ?
Begründung
Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022Sie sind hierOFOF 210/8Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022VV 521Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"Anfrage
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 443Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme