Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände "In der Römerstadt 126 bis 134"
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 hat eine Anfrage an den Magistrat gestellt, um Informationen zur Bebauung des Grundstücks in der Römerstadt zu erhalten. Die Fragen betreffen Fristen, vertragliche Regelungen und die Berücksichtigung sozialer Aspekte in der Planung.
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Thema Stadtplanung verfolgenFragen an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, dem Ortsbeirat folgende Fragen, betreffend Bebauungspläne auf dem o. g. Gelände, zu beantworten:
- Gibt es eine Fristsetzung seitens des Verkäufers für den Beginn einer Bebauung des o. g. Grundstücks durch den neuen Grundeigentümer? Um welche zeitliche Frist handelt es sich?
- Gibt es vertragliche Festlegungen des Verkäufers zur Menge der zu bauenden Wohnungen oder zur Bebauungsfläche und Bebauungshöhe?
- Gelten die im Frankfurter Koalitionsvertrag vorgesehenen Anteile (Sozialwohnungen, frei finanzierte Wohnungen, Eigentums-Wohnungen etc.) für einen Bebauungsplan auf diesem Gelände?
- Könnten Untergeschosse, wie Keller, Tiefgaragen, vom Bauherrn reduziert werden, um archäologische Ausgrabungen zugänglich zu machen und zu erhalten?
- Können Außen- und Erdgeschoss-Flächen der Baukörper mit Museumsräumen und einem öffentlichen Zugangsbereich kombiniert werden?
- Ist es vorgesehen, im EG Verkaufsräume für die Nahversorgung vorzuhalten?
Begründung
Der OBR erachtet es als wichtig, dass die sozialräumliche Verträglichkeit verschiedener Nutzungen frühzeitig bedacht wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2022OFOF 210/8Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 13. Oktober 2022Sie sind hierVV 521Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134"Anfrage
- 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 443Auskunft zur Bebauung auf dem Gelände „In der Römerstadt 126 bis 134“Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 63-0