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Maybachbrücke/Dillenburger Straße: Aus Vier mach’ Zwei+Zwei
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2019, OF 502/8 Betreff: Maybachbrücke/Dillenburger Straße: Aus Vier mach' Zwei+Zwei Vorangestellt folgende Situationsbeschreibung: Die Maybachbrücke wird in mittelfristiger Zeit wahrscheinlich grundhaft erneuert werden müssen, der Betriebshof der VGF in Heddernheim in der Nähe der Dillenburger Str. wird wahrscheinlich auch in naher Zukunft umziehen und ein Gebiet zur Neubebauung und Neugestaltung freigeben. Die Eschersheimer Landstrasse in Weiterführung der Maybachbrücke Richtung Innenstadt ist schon zu einem erheblichen Teil nur noch zweispurig für den motorisierten Kraftverkehr nutzbar. Gleichzeitig ist es verkehrs- wie auch klimapolitisches Ziel der Stadt Frankfurt, den Fahrradverkehr umfassend zu fördern. Vor diesem Hintergrund wolle der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten: 1. Bei der Dillenburger Straße (bis zur Kreuzung Heddernheimer Landstr.) wird geprüft, die 4 Autospuren auf zwei zu verringern. Die freiwerdenden Spuren werden dem Radverkehr zugeschlagen, in einer baulich von Autoverkehr getrennten Bauweise. Bei den jetzigen Radwegen gibt es die Option der Pflanzung von Bäumen und Begleitgrün. 2. Maybachbrücke: Auch als eine Art Stadtreparatur ist der Rückbau/Teilrückbau dieser sehr hochstehenden Brücke (Fahrtrichtung stadtauswärts) in Betracht zu ziehen. Begründung: Die vielen möglichen positiven Wirkungen dieser grundlegenden Umgestaltung (Verminderung der Trennwirkung der Dillenburger Strasse, Förderung des Radverkehrs mit breiten Radwegen, die ältere Wohnbebauung steht wieder im architektonischen Vordergrund - und nicht die autogerechte "Riesenbrücke" Maybachbrücke sowie das Momentum angrenzender Veränderungen in der Stadtteilbebauung sind Argumente, diese Umgestaltung ernsthaft zu prüfen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 8 am 04.12.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 8 am 23.01.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 8 am 28.05.2020, TO I, TOP 63 Beschluss: Die Vorlage OF 502/8 wird abgelehnt. Abstimmung: 2 SPD, CDU, BFF und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD, GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenVerkehrssicherheit erhöhen: Änderung der Ampelanlage an der Kreuzung Dillenburger Landstraße/Kaltmühlstraße (stadteinwärts)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 12.09.2019, OM 5075 entstanden aus Vorlage: OF 471/8 vom 22.08.2019 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Änderung der Ampelanlage an der Kreuzung Dillenburger Landstraße/Kaltmühlstraße (stadteinwärts) Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Dillenburger Landstraße/Kaltmühlstraße (stadteinwärts) eine zusätzliche Ampel auf der linken Seite (Fußgängerinsel) zu errichten. Dies kann ggf. auch durch eine Verlagerung einer der bereits angebrachten Ampeln erfolgen. Begründung: Die Ampelanlage verfügt derzeit über ein Lichtsignal auf der rechten Seite und eine, mittels Ausleger mittig angebrachte Verkehrsampel für die linke Fahrspur. Im Bereich der Ampel verläuft die Straße in einer Rechtskurve und ist mit starker Baumvegetation vor der Ampel versehen. Dies führt dazu, dass die rechtsseitig angebrachte Ampel gar nicht und die mittig montierte Lichtsignalanlage spät, teilweise auch zu spät wahrgenommen werden. Dem Ortsbeirat sind mehrere Gelegenheiten bekannt, in denen Fahrzeugführer entweder kurzfristig vor der Ampel stark abbremsten oder andere schlicht das Rotlicht übersahen und weiterfuhren. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb vor der Umgestaltung der Lichtzeichenanlagen diese Kreuzung auch mit einer linksseitigen Ampel ausgestattet war. (Bild: Ralf Porsche) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 21.02.2020, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 8 Aktenzeichen: 32 1
Was wird aus dem Gelände der Firma Vaupel - Chance zur Errichtung einer Quartiersgarage?
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 472/8 Betreff: Was wird aus dem Gelände der Firma Vaupel - Chance zur Errichtung einer Quartiersgarage? Vorgang: OA 100/16 OBR 8; B 437/17; B 71/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten mitzuteilen, in welchem Eigentumsverhältnis / rechtlichen Status sich derzeit das Firmengelände der ehemaligen Firma Vaupel (Oberschelder Weg 22, 60439 Frankfurt am Main) befindet und zu prüfen ob sich dieses Areal für die seit langem benötigte Quartiersgarage "Riedwiese / das Gebiet am Oberschelder Weg" eignen würde und ob ein Erwerb durch die Stadt Frankfurt erfolgen könnte. Begründung: Seit einigen Jahren wird im o.a. Bereich dringend eine Quartiersgarage benötigt. Die Aussicht auf eine baldige Umsetzung war bisher aufgrund des geringen Flächenangebots im nahen Umfeld nicht günstig. Mitte des Jahres wurde die Firma Vaupel Kartoffelprodukte leider aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst. Das Firmeneigentum wird derzeit liquidiert. Das Gelände befindet sich in einer für eine Quartiersgarage zentralen und örtlich günstigen Lage, sodass eine schnelle Prüfung und ggf. der Erwerb des Grundstücks erfolgen sollten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 01.12.2016, OA 100 Bericht des Magistrats vom 22.12.2017, B 437 Bericht des Magistrats vom 04.03.2019, B 71 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1410 2019 Die Vorlage OF 472/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenVerkehrssicherheit erhöhen: Änderung der Ampelanlage an der Kreuzung Dillenburger Landstraße/Kaltmühlstraße (stadteinwärts)
S A C H S T A N D : Antrag vom 22.08.2019, OF 471/8 Betreff: Verkehrssicherheit erhöhen: Änderung der Ampelanlage an der Kreuzung Dillenburger Landstraße/Kaltmühlstraße (stadteinwärts) Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Kreuzung Dillenburger Landstraße / Kaltmühlstraße (stadteinwärts) eine zusätzliche Ampel auf der linken Seite (Fußgängerinsel) zu errichten. Dies kann ggf. auch durch eine Verlagerung einer der bereits angebrachten Ampeln erfolgen. Begründung: Die Ampelanlage verfügt derzeit über ein Lichtsignal auf der rechten Seite und eine, mittels Ausleger mittig angebrachte Verkehrsampel, für die linke Fahrspur. Im Bereich der Ampel verläuft die Straße in einer Rechtskurve und ist mit starker Baumvegetation vor der Ampel versehen. Dies führt dazu, dass die linksseitig angebrachte Ampel gar nicht und die mittig montierte Lichtsignalanlage spät, teilweise auch zu spät wahrgenommen wird. Dem Antragsteller sind mehrere Gelegenheiten bekannt, in denen Fahrzeugführer entweder kurzfristig vor der Ampel stark abbremsten, oder andere schlicht das Rotlicht übersahen und weiterfuhren. Dies dürfte auch der Grund gewesen sein, weshalb vor der Umgestaltung der Lichtzeichenanlagen diese Kreuzung auch mit einer linksseitigen Ampel ausgestattet war. (Bild: Ralf Porsche) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5075 2019 Die Vorlage OF 471/8 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung das Wort "linksseitig" durch das Wort "rechtsseitig" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: CDU
Weiter lesenBeleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154 Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52
Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 13.08.2019, OM 4872 entstanden aus Vorlage: OF 381/7 vom 30.07.2019 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Magistrat wird gebeten, alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nachdem die Europäische Schule den jetzigen Standort am Praunheimer Weg verlassen hat, die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und zum Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 7 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 02.03.2020, ST 388 Stellungnahme des Magistrats vom 11.09.2020, ST 1573 Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 37. Sitzung des OBR 7 am 21.01.2020, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 66 2
Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.07.2019, OF 381/7 Betreff: Tunnel für Ortsumfahrung Praunheim rechtzeitig vorbereiten Der Ortsbeirat bittet den Magistrat alle Vorbereitungen zu treffen (wie z. B. Planung, Grundstückserwerb, Baurecht), um nach dem Verlassen der Europäischen Schule des jetzigen Standortes am Praunheimer Weg die Untertunnelung der Liegenschaft durchzuführen, bevor das Gelände einer neuen Nutzung zugeführt wird. Begründung: Sämtliche Untersuchungen haben gezeigt, dass eine Entlastungsstraße von Praunheim bis zur Dillenburger Straße und Erich-Ollenhauer-Ring sinnvoll ist. Durch die Abwägung mit den Kosten des Tunnels unter dem Hauptgebäude und dem Schulbetrieb wurde das Vorhaben zurückgestellt. Das Wachstum der Stadt zeigt, dass die Notwendigkeit der Praunheimer Umfahrung wachsen wird. Aktuell wird über einen notwendigen Umzug der Europäischen Schule diskutiert. Es wird nach einem passenden Areal gesucht. Nach Ansicht des Ortsbeirates soll der Magistrat sich darauf vorbereiten, in dem Zeitfenster zwischen bisheriger Nutzung und künftiger Nutzung den Rohbau des Tunnels durchzuführen. Die weiteren Baumaßnahmen der Ortsumfahrung sollten entsprechend abgestimmt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 7 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 7 am 13.08.2019, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4872 2019 Die Vorlage OF 381/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und fraktionslos gegen GRÜNE und FARBECHTE (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenBeleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.05.2019, OF 456/8 Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann und - die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden. - ob die Aussagen der ST 607 vom 17.03.2017 zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg auch für die Zu- und Abfahrten gelten müsste. Begründung: Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahnstation Ginnheimer Wäldchen bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahnstation Römerstadt, mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu ST 1838 vom 17.09.2018. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 % Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach ST 607 vom 17.03.2017 vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Antragstellers). Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4912 2019 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Abblehung); LINKE. (= Enthaltung)
Partei: SPD
Weiter lesenWird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?
S A C H S T A N D : Antrag vom 24.04.2019, OF 424/8 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse? Der o.a. Vortrag des Magistrats bittet u.a. um Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der ABG Frankfurt Holding über das in einem Mischgebiet befindliche, 1.850 qm große Grundstück Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 652, am Oberschelder Weg. Zielsetzung ist lt. Magistrat die Errichtung von Wohngebäuden bzw. Geschosswohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation in den Stadtteilen. Die dem Magistratsvortrag beigefügte Karte deutet eine Erschließung der geplanten Wohngebäude über den Max-Kirschner-Weg an. Die im Bebauungsplan Nr. 537 Heddernheim-Nord nur als "Weg" bezeichnete Verkehrsfläche zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und der Heddernheimer Landstraße wurde 2006 vom Ortsbeirat nach dem von den Nationalsozialisten 1938 vertriebenen Arzt und letztem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Heddernheim Dr. med. Max Kirschner (1886-1975) benannt mit der Zielsetzung, dass diese Adresse nach dem Umzug der Kleintierzuchtanlage einmal zur Wohnadresse für viele Bürgerinnen und Bürger wird. Eine Realisierung des letzten Abschnitt des Neubaugebietes Heddernheim-Nord im Bereich der Neumühle ("Im Damm") scheiterte bis lang daran, dass der Bebauungsplan durch den amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich des Urselbaches überlagert wird und somit wasserrechtliche Bedenken einer Wohnbebauung zwischen U-Bahn und Ludwig-Reinheimer-Straße im Wege stehen. Der Ortsbeirat bleibt bei seiner Auffassung, dass das beplante Gebiet sich aus Sicht des Ortsbeirates hervorragend als Wohnquartier eignet und den vernünftigen Schlussstein der Entwicklung des seit Schließung der VDM 1981 und dem Abriss des Luftschutz-Bunkers zur Verfügung stehenden Zeilweg-Gebietes südlich der Stadtbahntrasse bilden würden. Eine Wohnbebauung östlich des Max-Kirschners-Weges könnte dem Bauprojekt neuen Auftrieb verleihen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welches Wohnbauprojekt in welcher Größenordnung plant die ABG am Oberschelder Weg bzw. Max-Kirschner-Weg? 2. Welche Gewerbeprojekte wurden zuvor für diese Fläche geprüft? 3. Wann wird die in der Anlage 3 dargestellte Straße (in blau dargestellte, direkte Verbindung vom Bereich Kleintierzuchtanlage zum Wendehammer Heddernheimer Landstraße - Hausnr. 150a) erstellt werden? 4. Wird der Max-Kirschner-Weg (bisherige Straße - in Anlage 3 in hellbraun dargestellt - oder die noch neu zu erstellende Straße) zur Erschließungsstraße für den Gebäudekomplex, den die ABG am Oberschelder Weg plant? 5. Werden die geplanten Wohnhäuser die Adresse "Max-Kirschner-Weg" haben? 6. Gibt es für das Gebiet nördlich des Max-Kirschner-Weges ("Im Damm") aktuelle Planungen für Wohnungsbau? 7. Das Gebiet westlich des Max-Kirschner-Weges ist als "Grünfläche-Dauerkleingärten" ausgewiesen: Sieht der Magistrat Möglichkeiten, das ungenutzte Grundstück zwischen Max-Kirschner-Weg und dem bestehenden Verbindungsweg vom Wendehammer zur Kleintierzuchtanlage ebenfalls für Wohnungsbau nutzbar zu machen? 8. Welche Nutzung ist für die Flächen beidseits des heute vorhandenen Max-Kirschner-Weges (in Anlage 3 Lageplan 1-2000 Oberschelder Weg zu M 14 2019 als hellbraune Fläche dargestellt), im Bereich beginnend vom Wendehammer Heddernheimer Landstraße bis zur Richtungsänderung des Weges, vorgesehen? 9. Welche Nutzung ist für die Fläche (heute als Bolzplatz genutzt) westlich neben der Kleintierzuchtanlage vorgesehen? Kann diese Fläche als Freizeit- und Sportfläche weiter ausgebaut werden? Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 05.02.2019, OF 404/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1256 2019 1. Die Vorlage OF 404/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF424/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 404/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Parteien: SPD, CDU
Weiter lesenFalschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4331 entstanden aus Vorlage: OF 408/8 vom 04.02.2019 Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg zu verhindern durch 1. stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, 2. Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung einer zusätzlichen Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, 3. Aufstellen eines Pollers oder Ähnliches an beiden Seiten der Einmündung. Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüberliegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1
Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse?
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2019, OF 404/8 Betreff: Wird der Max-Kirschner-Weg endlich zur Wohnadresse? Der o.a. Vortrag des Magistrats bittet u.a. um Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zum Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages zwischen der Stadt und der ABG Frankfurt Holding über das in einem Mischgebiet befindliche, 1.850 qm große Grundstück Gemarkung Heddernheim, Bezirk 43, Flur 9, Flurstück 652, am Oberschelder Weg. Zielsetzung ist lt. Magistrat die Errichtung von Wohngebäuden bzw. Geschosswohnungsbau zur Verbesserung der Wohnsituation in den Stadtteilen. Die dem Magistratsvortrag beigefügte Karte deutet eine Erschließung der geplanten Wohngebäude über den Max-Kirschner-Weg an. Die im Bebauungsplan Nr. 537 Heddernheim-Nord nur als "Weg" bezeichnete Verkehrsfläche zwischen der Ludwig-Reinheimer-Straße und der Heddernheimer Landstraße wurde 2006 vom Ortsbeirat nach dem von den Nationalsozialisten 1938 vertriebenen Arzt und letztem Vorsteher der Jüdischen Gemeinde Heddernheim Dr. med. Max Kirschner (1886-1975) benannt mit der Zielsetzung, dass diese Adresse nach dem Umzug der Kleintierzuchtanlage einmal zur Wohnadresse für viele Bürgerinnen und Bürger wird. Eine Realisierung des letzten Abschnitt des Neubaugebietes Heddernheim-Nord im Bereich der Neumühle ("Im Damm") scheiterte bis lang daran, dass der Bebauungsplan durch den amtlich festgesetzten Überschwemmungsbereich des Urselbaches überlagert wird und somit wasserrechtliche Bedenken einer Wohnbebauung zwischen U-Bahn und Ludwig-Reinheimer-Straße im Wege stehen. Der Ortsbeirat bleibt bei seiner Auffassung, dass das beplante Gebiet sich aus Sicht des Ortsbeirates hervorragend als Wohnquartier für junge Familien eignet und den vernünftigen Schlussstein der Entwicklung des seit Schließung der VDM 1981 und dem Abriss des Luftschutz-Bunkers zur Verfügung stehenden Zeilweg-Gebietes südlich der Stadtbahntrasse bilden würden. Eine Wohnbebauung östlich des Max-Kirschners-Weges könnte dem Bauprojekt neuen Auftrieb verleihen. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: Welches Wohnbauprojekt in welcher Größenordnung plant die ABG am Oberschelder Weg bzw. Max-Kirschner-Weg? Welche Gewerbeprojekte wurden zuvor für diese Fläche geprüft? Wird der Max-Kirschner-Weg zur Erschließungsstraße für den Gebäudekomplex, den die ABG am Oberschelder Weg plant? Werden die geplanten Wohnhäuser die Adresse "Max-Kirschner-Weg" haben? Gibt es für das Gebiet nördlich des Max-Kirschner-Weges ("Im Damm") aktuelle Planungen für Wohnungsbau? Das Gebiet westlich des Max-Kirschner-Weges ist als "Grünfläche-Dauerkleingärten" ausgewiesen: Sieht der Magistrat Möglichkeiten, das untergenutzte Grundstück zwischen Max-Kirschner-Weg und dem bestehenden Verbindungsweg vom Wendehammer zur Kleintierzuchtanlage ebenfalls für Wohnungsbau nutzbar zu machen? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 24.04.2019, OF 424/8 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.01.2019, M 14 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 404/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des OBR 8 am 21.03.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 404/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 31. Sitzung des OBR 8 am 08.05.2019, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1256 2019 1. Die Vorlage OF 404/8 wird durch die Annahme der Vorlage OF424/8 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Annahme bei Enthaltung BFF 32. Sitzung des OBR 8 am 13.06.2019, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 404/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 424/8 wird für erledigt erklärt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenVerkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 406/8 Betreff: Verkürzte Taktzeiten der U 2 und verlängerte Räum- und Schließzeiten der Gleisübergänge in Heddernheim und Niederursel Mit dem positiven Ausgang des Bad Homburger Bürgerentscheid im Oktober 2018 zur Verlängerung der U2 bis Bad Homburg-Bahnhof wird es wohl in einigen Jahren zu einer Taktverdichtung von 20 Minuten auf 15 Minuten kommen (außerhalb der Stoßzeiten), perspektivisch ist wohl auch ein 7,5 Minutentakt möglich. Gleichzeitig wird das neue Wohngebiet "An der Sandelmühle" ausschließlich über den Schienenübergang/Kreuzung An der Sandelmühle/Kupferhammer/Hessestr./Olof-Palme-Str. angebunden. Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten: Ist es dem Magistrat bewußt, dass sich mit der Taktverdichtung auch die Räum- und Schließzeiten an oben genannter Kreuzung verlängern werden, wie sich damit auch die Staugefahr für den Fahrzeugverkehr weiter erhöhen wird? Was gedenkt der Magistrat dagegen zu tun? Gibt es im Zuge eines möglichen Dieselfahrverbotes in Frankfurt Überlegungen, die ehemalige VDM-Deponie als P+R Parkplatz zu reaktivieren? Auch diese Zufahrt wäre von längeren Schließzeiten betroffen. Begründung: Trotz gegensätzlicher Lösungsansätze der Parteien vor Ort, der Ortsbeirat ist sich insgesamt einig, dass sich mit dem zukünftigen Wohngebiet "An der Sandelmühle" und der Taktverdichtung der U2 an oben genannter Stelle eine echte verkehrliche Engstelle manifestieren wird. Der Magistrat ist aufgerufen, nachhaltige Lösungen vorzustellen. Es ist nicht im Sinne Frankfurts, mit der Abmilderung eines Problems (preiswerter Wohnraum) ein bestehendes Problem (Verkehrsstau des MIV) zu verstärken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1186 2019 Die Vorlage OF 406/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFalschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.02.2019, OF 408/8 Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Zeilweg - Aßlarer Straße zu verhindern durch stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung zusätzlicher Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, Aufstellen eines Pollers o.Ä. an beiden Seiten der Einmündung. Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrer*innen beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüber liegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter Anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 29. Sitzung des OBR 8 am 21.02.2019, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4331 2019 Die Vorlage OF 408/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF
Partei: GRÜNE
Weiter lesenBeleuchtung der Kreuzung Alexander-Riese-Weg/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 24.01.2019, OM 4185 entstanden aus Vorlage: OF 386/8 vom 09.01.2019 Betreff: Beleuchtung der Kreuzung Alexander-Riese-Weg/Heddernheimer Landstraße Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Straßenbeleuchtung in Höhe der Verkehrsinsel Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu sorgen und dabei zu prüfen, ob der auf der Verkehrsinsel bestehende und anscheinend funktionslose Mast dazu genutzt werden kann. Begründung: Der an der Verkehrsinsel bestehende Fußgängerüberweg wird in den Abend- und Nachtstunden nicht hinreichend ausgeleuchtet, da sich die Straßenlaternen auf der zur Nidda hin gelegenen Seite der Heddernheimer Landstraße oder zu weit entfernt in Richtung Dillenburger Straße befinden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 17.05.2019, ST 943 Aktenzeichen: 66 0
Beleuchtung der Kreuzung Alexander-Riese-Weg/Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.01.2019, OF 386/8 Betreff: Beleuchtung der Kreuzung Alexander-Riese-Weg/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, für eine bessere Straßenbeleuchtung in Höhe der Verkehrsinsel Heddernheimer Landstraße/Alexander-Riese-Weg zu sorgen und dabei zu prüfen, ob der auf der Verkehrsinsel bestehende und anscheinend funktionslose Mast dazu genutzt werden kann. Begründung: Der an der Verkehrsinsel bestehende Fußgängerüberweg wird in den Abend- und Nachtstunden nicht hinreichend ausgeleuchtet, da sich die Straßenlaternen auf der zur Nidda hin gelegenen Seite der Heddernheimer Landstraße oder zu weit entfernt in Richtung Dillenburger Straße befinden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 28. Sitzung des OBR 8 am 24.01.2019, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4185 2019 Die Vorlage OF 386/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenMülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29)
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4035 entstanden aus Vorlage: OF 376/8 vom 08.11.2018 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Magistrat wird beauftragt, die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im Erich-Ollenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank auszustatten. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 04.02.2019, ST 249 Aktenzeichen: 92 13
Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 entstanden aus Vorlage: OF 368/8 vom 12.11.2018 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Vorgang: OM 2472/17 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen kommen zum Beispiel in Betracht: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkws bis an den gegenüberliegenden Bürgersteig nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkws im K urvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe; b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich. 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße. Hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkws (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkws die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46). Bei der Auffahrt der Lkws von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüberliegenden Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkws diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden können, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2019, ST 547 Stellungnahme des Magistrats vom 16.09.2019, ST 1847 Aktenzeichen: 32 1
Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 368/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie die Verkehrssicherheit für Radfahrer in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße verbessert werden kann. Folgende Maßnahmen könnten zum Beispiel sein: 1. Verhinderung des Ausschwenkens der Lkw's bis an den gegenüberliegenden Bürgersteigs nach dem Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe durch: a) Verringerung der Geschwindigkeit für die Lkw's im Kurvenbereich in Höhe der Heddernheimer Höfe, b) Verhinderung des Parkens von Kraftfahrzeugen im Kurveninnenbereich und 2. Einrichtung eines Radweges auf dem Bürgersteig für die Fahrtrichtung von der Dillenburger Straße zum Wendehammer. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße benutzen muss. Somit wird dieser Bereich auch vom regionalen Radverkehr benutzt. Im dem genannten Bereich ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand auf der Seite der Müllverbrennungsanlage verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große Lkw's (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Oftmals benutzen die Lkw's die gesamte Fahrbahn und bleiben damit nicht auf der rechten Spur. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Bei der Auffahrt der Lkw's von der Ausfahrt aus der Müllverbrennungsanlage auf die Heddernheimer Landstraße (Bereich der Heddernheimer Höfe) kommen diese Fahrzeuge oftmals sehr nahe an den gegenüber Bürgersteig, weil in diesem Kurvenbereich Fahrzeuge parken. Durch den leicht abschüssigen Streckenverlauf von der Müllverbrennungsausfahrt bis nach der Kurve haben die Fahrzeuge oftmals eine erhöhte Geschwindigkeit. Damit gefährden diese großen Fahrzeuge die entgegenkommenden Radfahrer. Es ist notwendig, dass die Lkw's diesen Kurvenbereich langsamer befahren und nicht bis auf die Gegenfahrbahn ausschwenken. Ferner sollte im Innenbereich der Kurve das Parken untersagt werden, damit dieser Bereich als Fahrbahn genutzt werden kann. Darüber hinaus sollte geprüft werden, mit welchen Maßnahmen die Fahrer dazu gebracht werden, dass diese das Ausschwenken bis zum gegenüberliegenden Bürgersteig unterlassen. Als weitere Maßnahme sollte geprüft werden, ob auf dem Bürgersteig ein Fahrradweg von der Kreuzung Dillenburger Straße bis zum Wendehammer für eine Fahrtrichtung eingerichtet werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4033 2018 Die Vorlage OF 368/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung BFF
Partei: SPD
Weiter lesenHaushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges
S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2018, OF 361/8 Betreff: Haushalt 2019 Produktgruppen: 16.03 Verkehrsanlagen 16.06 Verkehrseinrichtungen Verbreiterung des Neumühlenweges Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Etat zum Ausbau der Verkehrswege wird um den Betrag erhöht, der für die Verbreiterung des Neumühlenweges nötig ist. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2019 nicht eingestellt werden können, werden die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2020 vom Magistrat angemeldet. Begründung: In der ST 1680 vom 03.09.2018 wird festgestellt, dass der Neumühlenweg verbreitert werden muss. Die Maßnahme soll im Rahmen der Verbesserung der Nahmobilität erfolgen. Die Mittel dieses Programms sind jedoch für die nächsten drei Jahre gebunden. Aus Sicht des Ortsbeirats kann der Zustand, dass der Weg eindeutig zu schmal ist, nicht nochmals mindestens drei weitere Jahre hingenommen werden. Wie bereits in der OM 2472 vom 30.11.2017 ausgeführt, wird dieser Weg von Fußgängern, Radfahrern und auch von Krafträdern in beide Richtungen genutzt. Die nächsten Querungen sind die Straße Zeilweg in Heddernheim und in Niederursel der Bahnübergang Wiesenau (Hohemarkstraße), der nur für Fußgänger geeignet ist bzw. die Straße Seibertsgasse. Die Alternativen sind jeweils mehr als ein Kilometer entfernt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Etatanregung EA 255 2018 Die Vorlage OF 361/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE.
Partei: SPD
Weiter lesenMülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29)
S A C H S T A N D : Antrag vom 08.11.2018, OF 376/8 Betreff: Mülleimer und Sitzbank für den Buswarteplatz im Erich-Ollenhauer-Ring (Linie 29) Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass die Wartehaltestelle der Buslinie 29 im ErichOllenhauer-Ring (zwischen Parkplatz und Zufahrt Dillenburger Straße) mit einem Papierkorb und einer kleinen Sitzbank ausgestattet wird. Begründung: Die Grünfläche zwischen der Fußgängerunterführung und der Pausenbucht der Linie 29 ist vollkommen mit Müll bedeckt, vor allem Reste von Lebensmittelverpackungen und achtlos weggeworfene Coffee-to-Go-Becher verschmutzen dieses Straßenbegleitgrün. Busfahrerinnen und Busfahrer haben keine Möglichkeit, solchen Müll in ihrer Pause zu entsorgen oder in ihrer Fahrerkabine zu transportieren. Eine Sitzbank an der genannten Stelle dient besonders in der warmen Jahreszeit der Pausen-Erholung, da man den Busfahrern ermöglichen sollte, ihre Pausen nicht immer nur in der Fahrerkabine ihres Busses verbringen zu müssen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 8 am 29.11.2018, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4035 2018 Die Vorlage OF 376/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil“ auch im Ortsbezirk 8 umsetzen
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.08.2018, OM 3455 entstanden aus Vorlage: OF 316/8 vom 09.07.2018 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 1314/17 Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.05.2017, § 1314, zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahn-Station "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs, selbstständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 16.11.2018, ST 2141 Aktenzeichen: 67 0
Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm „Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 316/8 Betreff: Mehr Sitzbänke für mehr Lebensqualität: Das Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" auch im Ortsbezirk 8 umsetzen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird in Umsetzung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung § 1314/2017 zum Programm "Sitzbänke - ausgeruht mobil" beauftragt, an folgenden Standorten zusätzliche Sitzbänke aufzustellen: 1. Zwei Sitzbänke entlang des Max-Kirschner-Weges; 2. eine Sitzbank vor der Turnhalle Habelstraße 11; 3. eine Sitzbank an der oberen Hälfte der Hundewiese am "Bubeloch" an der Nidda; 4. eine Sitzbank auf dem schmalen Weg zwischen Campingplatz "City Camp Sandelmühle" und Alexander-Riese-Weg; 5. eine Sitzbank im Knick der Straße An der Sandelmühle gegenüber Haus Nr. 34; 6. eine Sitzbank unter den Bäumen zwischen Gerhart-Hauptmann-Ring 80 und 96; 7. eine Sitzbank auf der Wiese hinter dem Haus Gerhart-Hauptmann-Ring 60 und neben Haus Nr. 62; 8. eine Sitzbank auf der Wiese vor den Häusern Gerhart-Hauptmann-Ring 56-60; 9. eine Sitzbank entlang des Spazierweges zwischen Oberurseler Weg (Wendehammer) und der Krebsmühle; 10. eine Sitzbank an dem Verbindungsweg zwischen Hundertwasser-Kindergarten entlang der Stadtbahngleise bis zur Station "Zeilweg"; 11. zusätzliche Sitzgelegenheiten in der U-Bahnstation "Nordwestzentrum" in beide Fahrtrichtungen. Begründung: Sitzbänke sind ein wichtiges Element für eine gute Lebensqualität im Stadtteil. Dabei geht es nicht nur darum, einen Platz zum Hinsetzen, zum Betrachten und Genießen der Umgebung und zum Gespräch mit anderen zu haben. Sie tragen vielmehr auch dazu bei, den Straßenraum fußgängerfreundlich zu gestalten und die Mobilität zu erleichtern, indem sie eine Station zum Ausruhen bieten, die es vor allem auch Senioren erleichtert, Wege im Stadtteil, etwa zum Einkaufen oder zu einer Haltestelle des öffentlichen Nahverkehrs selbständig zurückzulegen. Die genannten Standorte wurden von Bürgern bei einer von der CDU-Stadtverordnetenfraktion durchgeführten Befragung vorgeschlagen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3455 2018 Die Vorlage OF 316/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenLeerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8
S A C H S T A N D : Antrag vom 09.07.2018, OF 315/8 Betreff: Leerstandsmanagement für den Ortsbezirk 8 Der Ortsbeirat möge beschließen: In Frankfurt am Main besteht hohe Nachfrage nach Wohnraum und Gewerbeflächen. Zugleich ist in den Stadtteilen zu beobachten, dass Wohngebäude nicht vermietet/nicht bewohnt sind und gewerbliche Flächen leer stehen. Einige Beispiele sind die Wohnhäuser Hessestraße / Ecke Dillenburger Straße (ehemalige Diskothek "Ebos"), Habelstraße 23 oder Weißkirchener Weg 34 sowie das Lurgi-Haus in der Lurgiallee 5, in dem nach Presseangaben rund 60.000 Quadratmeter Bürofläche leer stehen. Der Magistrat hat zu letzterem vorgeschlagen, dieses große Gebäude abzureißen und ein Wohnquartier zu errichten (Bebauungsplan Nr. 922 Nördlich Lurgiallee). Dies voraus geschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Verfügt der Magistrat über ein Leerstandskataster und - daraus abgeleitet - ein Leerstandsmanagement, um auf Eigentümer beratend zuzugehen mit dem Ziel, neuen Wohnraum oder nützliche Gewerbeflächen zu schaffen 2. Welche Initiativen hat der Magistrat in den vergangenen Jahren bei welchen einzelnen Liegenschaften im Ortsbezirk ergriffen und mit welchem Erfolg? 3. Welche Maßnahmen ergreift der Magistrat außerdem aktuell und mit welchem Erfolg, um Bestandsflächen im Ortsbezirk 8 für zusätzlichen und vor allem preiswerten Wohnraum zur Verfügung zu stellen? 4. Welchen aktuellen Sachstand zum Vorhaben gemäß M 263/2017 kann der Magistrat mitteilen, seitdem das Lurgi-Haus im vergangenen Dezember 2017 zwangsversteigert und dem Vernehmen nach von dem Immobilienunternehmen Aroundtown erworben wurde? Bleibt der Magistrat bei seiner Absicht, das Gelände zu einem Wohngebiet umzuwidmen oder wird das Areal weiterhin im Schwerpunkt für gewerbliche Zwecke zu nutzen sein? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 24. Sitzung des OBR 8 am 09.08.2018, TO I, TOP 18 Beschluss: Auskunftsersuchen V 940 2018 Die Vorlage OF 315/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenDrohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3378 entstanden aus Vorlage: OF 491/9 vom 14.06.2018 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Vorgang: OM 3377/18 OBR 9 Der Magistrat wird gebeten, zusätzlich zu den in der Anregung OM 3377 gestellten Fragen darzulegen, wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll. Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine Tempo-30-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.06.2018, OM 3377 Stellungnahme des Magistrats vom 01.10.2018, ST 1924 Aktenzeichen: 61 1
Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.06.2018, OF 491/9 Betreff: Drohender Verkehrsinfarkt im Norden Eschersheims Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zusätzlich zu den in der OF 488/09 gestellten Fragen darzulegen, 1. wie das zu erwartende steigende Verkehrsaufkommen im weiteren Verlauf vor dem Hintergrund einer zur morgendlichen Hauptverkehrszeit bereits jetzt angespannten Verkehrssituation rund um den Platz Am Weißen Stein gesteuert werden soll? 2. wie unter Berücksichtigung der nur mit 30 km/h zu befahrenden Kurhessenstraße und der auf eine Fahrspur verengten Eschersheimer Landstraße der weiter in Richtung Innenstadt fließende Verkehr gesteuert werden soll? Begründung: Bereits jetzt staut sich der Verkehr am Platz Am Weißen Stein in den Morgenstunden ohne Ausweichmöglichkeit bis zurück in die Zehnmorgenstraße. Bisher fließt der Verkehr nördlich über die Maybachbrücke/Dillenburger Straße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße ab, wobei sich dieser Verkehrsstrom nochmals teilt und südwestlich über die Kurhessenstraße sowie südlich über die Eschersheimer Landstraße weiterfließt. Die Kurhessenstraße ist bis an ihre Einmündung in die Hügelstraße eine 30 km/h-Zone und nicht geeignet, größere Verkehrsmengen aufzunehmen. An ihrem südlichen Ende staut sich der morgendliche Berufsverkehr bereits jetzt manchmal bis zur Kreuzung Am Schwalbenschwanz zurück. Die Eschersheimer Landstraße wird gerade vollständig auf eine Fahrspur zurückgebaut, was schon jetzt zu einer - beabsichtigten - Kapazitätsreduzierung führt. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 31.05.2018, OF 488/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 9 am 14.06.2018, TO I, TOP 23 Die GRÜNE-Fraktion stellt den Änderungsantrag, die Ziffer 2. des Tenors zu streichen. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3377 2018 1. Die Vorlage OF 488/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. 1. Dem Änderungsantrag wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 491/9 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. zu 1.: CDU und GRÜNE gegen FDP und BFF (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, FDP und BFF gegen 1 CDU (= Ablehnung); 4 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung)
Partei: FDP
Weiter lesenÄnderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 19.04.2018, OM 3053 entstanden aus Vorlage: OF 272/8 vom 02.04.2018 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße Der Magistrat wird gebeten, auf der Dillenburger Straße stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Hessestraße die Beschilderung "absolutes Haltverbot" (Zeichen 283) verbunden mit dem Zusatzschild (Mo.-Fr. 7-9 h / 16-19 h) dahin gehend zu ändern, dass zwischen den Hausnummern 49 bis 35 keinerlei Parken/Halten mehr erlaubt ist. Darüber hinaus wird der Magistrat gebeten, in der Dillenburger Straße das Haltverbot zu den gemäß Zusatzschild nicht erlaubten Zeiten durchzusetzen. Begründung: Die Dillenburger Straße ist auf der stadteinwärtigen Seite mit einem temporären Halteverbot auf einer der beiden Fahrstreifen versehen. Vom Parken/Halten ausgenommen sind die Zeiten des Berufsverkehrs. Leider wird diese Einschränkung nicht beachtet. Im Bereich der Kreuzung Dillenburger Straße/Hessestraße stadteinwärts gibt es eine Vielzahl von Linksabbiegern, welche in das Mertonviertel einfahren wollen. In Unkenntnis der Ampelschaltung halten die meisten Fahrzeugführer an, um den vermeintlich entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Aufgrund des beparkten rechten Fahrstreifens können diese nicht überholt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird dadurch erheblich gemindert und es bilden sich unnötige Staus, welche die Anwohner belasten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 23.07.2018, ST 1301 Aktenzeichen: 32 1
Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.04.2018, OF 272/8 Betreff: Änderung der Beschilderung in der Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten auf der Straße "Dillenburger Straße" stadteinwärts im Bereich der Kreuzung Hessestraße die Beschilderung "absolutes Haltverbot" (Zeichen 283) verbunden mit dem Zusatzschild (Mo-Fr. 7-9 h / 16-19 h) dahingehend zu ändern, dass zwischen den Hausnummern 49 bis 35 keinerlei Parken/Halten mehr erlaubt ist. Darüber hinaus wird gebeten in der Dillenburger Straße das Haltverbot zu den gemäß Zusatzschild nicht erlaubten Zeiten durchzusetzen. Begründung: Die Dillenburger Straße ist auf der stadteinwärtigen Seite mit einem temporären Halteverbot auf einer der beiden Fahrstreifen versehen. Vom Parken/Halten ausgenommen sind die Zeiten des Berufsverkehrs. Leider wird diese Einschränkung nicht beachtet. Im Bereich der Kreuzung Dillenburger Straße / Hessestraße stadteinwärts gibt es eine Vielzahl von Linksabbiegern, welche in das Mertonviertel einfahren wollen. In Unkenntnis der Ampelschaltung halten die meisten Fahrzeugführer an, um den vermeintlich entgegenkommenden Verkehr passieren zu lassen. Aufgrund des beparkten rechten Fahrstreifens können diese nicht überholt werden. Die Leistungsfähigkeit der Kreuzung wird dadurch erheblich gemindert und es bilden sich unnötige Staus, welche die Anwohner belasten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 8 am 19.04.2018, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3053 2018 Die Vorlage OF 272/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, FDP, BFF, REP, FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
Weiter lesenAmpelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen
S A C H S T A N D : Antrag vom 31.01.2018, OF 256/8 Betreff: Ampelanlage Nassauer Straße/Dillenburger Straße Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu berichten, wann bei der Ampelanlage Nassauer Straße / Dillenburger Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen erfolgt. Begründung: In der Stellungnahme des Magistrats (St 816 vom 27.05.2009) wird unter Punkt 4. ausgeführt, dass bei der Ampelanlage Dillenburger Straße/Nassauer Straße die Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen durch Tiefbauarbeiten und die Installation eines neuen Steuergerätes für das Jahr 2015 vorgesehen ist. Mit EA 89 vom 03.01.2010 (Etat-Anregung zum Haushalt 2010/2011) wurde der Magistrat gebeten, die notwendigen Mittel in den genannten Haushalt einzustellen, damit die gewünschten Veränderungen vor dem Jahr 2015 erfolgen. Mit der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zu den Etatanregungen (§ 7831 vom 25.03.2010) wurde der Magistrat um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten (Nr. 7 - im Zusammenhang mit Anlage 8). Im Rahmen vorhandener Mittel sollte der Umbau der Ampelanlage erfolgen. An der oben genannten Ampelanlage mündet die Kreisstraße K 821 in die Dillenburger Straße. Insbesondere im morgendlichen Berufsverkehr gibt es erhebliche Verkehrsprobleme durch Rückstau. Die Anwohner leiden unter den Emissionen (Verkehrslärm und Abgase). Bis heute ist keine Veränderung hinsichtlich der Anpassung der Grünphase an das Verkehrsaufkommen feststellbar, mit der zumindest eine Verringerung der Belastungen erfolgen würde. Es erfolgte im Zusammenhang mit der EA 89 vom 03.01.2010 kein Hinweis darauf, ob die Maßnahme im Rahmen vorhandener Mittel vor dem Jahr 2015 erfolgen würde. Auch die für das Jahr 2015 zugesagte Veränderung (ST 816 vom 27.05.2009) wurde offensichtlich nicht umgesetzt. Aus diesem Grund stellt sich die Frage, wann die gewünschte und zugesagte Veränderung an der Ampelanlage erfolgen wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 15.02.2018, TO I, TOP 17 Beschluss: Auskunftsersuchen V 749 2018 Die Vorlage OF 256/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenVerkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 „An der Sandelmühle“ - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend
S A C H S T A N D : Antrag vom 30.11.2017, OF 229/8 Betreff: Verkehrskonzept in Zusammenhang mit dem Bebauungsplan 889 "An der Sandelmühle" - Das Ergebnis des Magistrats ist ernüchternd und wenig überzeugend Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wolle zwei weitere Möglichkeiten prüfen und dann darüber berichten: 1. Erste Möglichkeit: Zur dauerhaften Verringerung des Verkehrsaufkommens in diesem Bereich wird die Olof-Palme-Straße in Höhe der Querung des Urselbachs für beide Fahrtrichtungen als Sackgasse eingerichtet. Das geschieht mittels versenkbarer Poller und gewährleistet weiterhin die freie Durchfahrt des Bus-ÖPNV. Die Sackgasse gilt nicht für Fahrräder, diese haben freie Durchfahrt. 2. Zweite Möglichkeit: Die geplante Verlagerung des U-Bahn BetriebshofsHeddernheim an einen anderen Ort - und der dabei entstehende freie Raum wird genutzt, um eine Straßenanbindung des Neubaugebietes an den H.P.-Müller-P latz herzustellen. Somit könnte der jetzige beschrankte Straßenübergang an der Kreuzung An der Sandelmühle, Hessestraße, Kupferhammer und Olof-Palme-Straße dauerhaft geschlossen werden. Begründung: Die im Bericht des Magistrats angeführte sehr maßvolle Erhöhung des Verkehrsaufkommens erscheint in Hinblick auf die in naher Zukunft stetig wachsende Stadt als nicht überzeugend. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 27.10.2017, B 351 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 27 Beschluss: 1. Die Vorlage B 351 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 229/8 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. SPD, CDU, FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE und LINKE. (= Annahme)
Partei: GRÜNE
Weiter lesenFahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 30.11.2017, OM 2472 entstanden aus Vorlage: OF 221/8 vom 14.11.2017 Betreff: Fahrradweg in der Heddernheimer Landstraße und im Neumühlenweg Vorgang: OM 4498/15 OBR 8; ST 46/16 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße", 2. am Übergang U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und die Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. beginnt hier die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ist ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahn-Station "Heddernheimer Landstraße" (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim/Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch Pkw von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen des entgegenkommenden Lkw-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahn-Station) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße/Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem -Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z. B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z. B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u. a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über zwei Metern aufweisen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 11.01.2016, ST 46 Stellungnahme des Magistrats vom 09.02.2018, ST 265 Stellungnahme des Magistrats vom 03.09.2018, ST 1680 Etatanregung vom 29.11.2018, EA 255 Anregung an den Magistrat vom 29.11.2018, OM 4033 Aktenzeichen: 66 2
Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 14.11.2017, OF 221/8 Betreff: Fahrradweg in Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten zu prüfen und berichten, wie 1. in der Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße 2. am Übergang U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße und 3. im Neumühlenweg nach den geltenden Planungsvorschriften (nach den Planungsempfehlungen) eine sichere und leistungsstarke Fahrradverbindung in beide Richtungen erstellt werden kann. Begründung: Die Fahrradverbindung von der Innenstadt über die Eschersheimer Landstraße und der Dillenburger Straße endet an der Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße bzw. hier beginnt die Verbindung für den Radverkehr in Richtung Innenstadt. Die Benutzung der Dillenburger Straße ab der oben genannten Kreuzung in die Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße) ist durch ein entsprechendes Verkehrszeichen (Zeichen Nr. 254 = Verbot für Radverkehr) untersagt. Daraus ergibt sich, dass der Fahrradverkehr aus Richtung Innenstadt und weiter in Richtung Nordweststadt, Niederursel und darüber hinaus in Richtung Riedberg, Regionalparkring und in den Taunus (bzw. in umgekehrter Richtung) zumindest den Bereich Heddernheimer Landstraße zwischen Dillenburger Straße und U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 1.) sowie den Bahnübergang der U-Bahnstation Heddernheimer Landstraße (Punkt 2.) befahren muss. Der überwiegende Radverkehr in Richtung Mertonviertel und Riedberg wird dann auch den Neumühlenweg (Punkt 3.) benutzen. Zu Punkt 1. Im Bereich zu Punkt 1. ist kein Fahrradweg vorhanden. Die Fahrbahn ist durch parkende Fahrzeuge am Straßenrand (in Richtung Heddernheim / Eschersheim, auf der Seite der Müllverbrennungsanlage) verengt. Der Streckenabschnitt wird durch große LKW (Abfuhr von der Müllverbrennungsanlage) und durch PKW von bzw. zum Verbrauchermarkt stark frequentiert. Dabei kommt es immer wieder vor, dass Radfahrer wegen dem entgegenkommenden LKW-Verkehr auf den Bürgersteig (in Richtung U-Bahnstation) ausweichen ("flüchten"). Der Wunsch des Ortsbeirats auf Reduzierung der Geschwindigkeit auf 30 km/h auf diesem Streckenabschnitt wurde abgelehnt (ST 46 vom 11.01.2016). Der Streckenabschnitt zwischen Kreuzung Dillenburger Straße Ecke Heddernheimer Landstraße zur Nordweststadt (über die Brücke über die Rosa-Luxemburg-Straße zum Erich-Ollenhauer-Ring) wurde für den Radverkehr gesperrt, weil kein Radweg vorhanden ist und die Radfahrer dem LKW-Verkehr nicht ausgesetzt werden sollen. Es ist schwer nachvollziehbar, dass die Radfahrer auf der Dillenburger Straße (jeweils zwei Fahrspuren breit und der Verkehr jeweils nur in eine Richtung) vor dem LKW-Verkehr geschützt werden, während auf dem schmaleren Straßenabschnitt (Punkt 1.) mit eingeschränkter Fahrspur und Gegenverkehr dem Radverkehr kein Schutz (z.B. Radfahrspuren) geboten wird. Zu Punkt 2. Der Bahnübergang wird neben den Radfahrern auch von Fußgängern benutzt. Er ist der einzige Verbindungsweg zu den Bahnsteigen. Ferner ist er der Verbindungsweg von Niederursel und vom Mertonviertel nach Heddernheim (z.B. zum Verbrauchermarkt) und umgekehrt. Die jeweils nächsten Verbindungswege für Fußgänger und Radfahrer sind der Zeilweg und die Titusstraße. Vor dem Bahnübergang auf der Heddernheimer Seite ist der Bereich beengt und verwinkelt. Zu Punkt 3. Der Neumühlenweg wird von Fußgängern und Radfahrern in beide Richtungen benutzt. Er ist u.a. auch Schulweg. Nach den geltenden Planungsvorschriften sollte ein solcher Weg eine Mindestbreite von über 2 Metern aufweisen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 17. Sitzung des OBR 8 am 30.11.2017, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2472 2017 Die Vorlage OF 221/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung)
Partei: SPD
Weiter lesenZusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 02.11.2017, OM 2291 entstanden aus Vorlage: OF 197/8 vom 28.08.2017 Betreff: Zusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße Der Magistrat wird gebeten, im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße einen Abfallbehälter zu installieren. Begründung: Der nächste Abfallbehälter in der Heddernheimer Landstraße Richtung Alt-Heddernheim befindet sich erst wieder am REWE-Markt und in entgegengesetzter Richtung nach Niederursel erst am Restaurant "Landgasthof zum Stöffche". Dazwischen gibt es keine Möglichkeit, den Abfall loszuwerden, was zu einer Verschmutzung des Gehweges führt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 26.01.2018, ST 122 Aktenzeichen: 79 4
Zusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.08.2017, OF 197/8 Betreff: Zusätzlicher Abfallbehälter im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten: im Bereich Heddernheimer Landstraße/Ecke Kaltmühlstraße einen Abfallbehälter zu installieren. Begründung: Der nächste Abfallbehälter in der Heddernheimer Landstraße Richtung Alt-Heddernheim befindet sich erst wieder am REWE-Markt und in entgegengesetzter Richtung nach Niederursel erst am Restaurant "Landgasthof zum Stöffche". Zwischendrin gibt es keine Möglichkeit den Abfall loszuwerden, was zu einer Verschmutzung des Gehweges führt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 8 am 14.09.2017, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 197/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 8 am 02.11.2017, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2291 2017 Die Vorlage OF 197/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: CDU
Weiter lesenWendemöglichkeit Am Weißen Stein
S A C H S T A N D : Antrag vom 05.06.2017, OF 302/9 Betreff: Wendemöglichkeit Am Weißen Stein Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird darum gebeten, eine Wendemöglichkeit zu prüfen, indem die linke Fahrspur der Straße "Am Weißen Stein" zur Links-Abbiegespur im Kreuzungsbereich mit der Kurhessenstraße gestaltet würde. Im Zusammenhang mit der Frage nach dieser Möglichkeit wird der Magistrat auch gebeten, insbesondere - den erforderlichen Radius für ein Wenden, - die Auswirkung auf die Taktung des U-Bahn-Verkehrs auf der A-Strecke zu prüfen. Begründung: Eine große Zahl von Autofahrern, die aus Heddernheim über die Dillenburger Straße und die Maybachbrücke kommen, suchen nach einer Möglichkeit zum Abbiegen in Richtung Frankfurter Berg. Viele von diesen wenden in verkehrsgefährdender Weise im vorderen Teil der Kurhessenstraße. Dadurch werden die Anwohner in diesem Straßenteil über die Maßen belästigt und beeinträchtigt. Gegen diese Situation, die den Verantwortlichen bekannt ist, wird seit Jahren nichts ernsthaft unternommen. Ein Hinweisschild mit dem Vorschlag des Wendens am Weißen Stein ist zu undeutlich und erzielt nahezu keine Wirkung. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2017, OF 343/9 Antrag vom 21.09.2017, OF 351/9 Beratung im Ortsbeirat: 9 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 9 am 22.06.2017, TO II, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 9 am 24.08.2017, TO I, TOP 10 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 302/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 9 am 21.09.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Auskunftsersuchen V 594 2017 Auskunftsersuchen V 595 2017 1. Die Vorlage OF 302/9 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 343/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 351/9 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU gegen FDP und BFF (= Annahme) bei Enthaltung SPD, GRÜNE und LINKE. zu 2. SPD, FDP und BFF gegen CDU (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE und LINKE. zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und BFF gegen 1 FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 FDP
Partei: FDP
Weiter lesenGas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße?
S A C H S T A N D : Antrag vom 02.05.2017, OF 163/8 Betreff: Gas-Umrüstungsmaßnahmen - was passiert in der Gerningstraße? Vorgang: B 16/17 Im Magistratsbericht B 16 vom 13.01.2017 wird über den Stand der Umrüstung von Gasleuchten gemäß Grundsatzbeschluss zur M 69 / 2014 berichtet. Es wird mitgeteilt, dass vorhandene Gasleuchten bislang "vorrangig wegen mangelnder Standsicherheit (...) ausgetauscht" werden und der Umbau "aus wirtschaftlichen Gründen (...) auch im Rahmen von in Ausführung befindlichen Baumaßnahmen der Stadt oder anderer Versorgungsträger" erfolgt. Nach der zum Bericht vorliegenden Tabelle "Übersicht Gas-Umrüstungsmaßnahmen" sind im Ortsbezirk 8 derzeit folgende Straßenzüge für eine Umrüstung vorgesehen: An der Sandelmühle, Gerningstraße und Zeilweg. Im Falle der Gerningstraße ist festzustellen, dass diese erst vor drei Jahren komplett saniert wurde (neue Straßendecke, neue Bürgersteige, neue Leistungssysteme). Eine erneute, sehr aufwendige und für die Anwohner erneut belästigende Baustelle mit Öffnung der Straße zum Zwecke der Entfernung des beliebten Gaslichts und der Erneuerung mit LED-System im historischen Leuchtendesign erscheint dem Ortsbeirat nicht sehr wirtschaftlich im Sinne des oben genannten Berichts. Stattdessen gibt es im Ortsbezirk 8 Straßen mit Gaslicht wie die Kreuzerhohl, deren Umrüstung aus Gründen verkehrssicherer Lichtverhältnisse durchaus dringlicher geboten erscheint. Wie zu vernehmen ist, beklagen die Bewohnerinnen und Bewohner der Altenwohnanlage des St. Katharinen- und Weißfrauenstifts, dass die Sichtverhältnisse in dieser am Ortsrand befindlichen Straße in den Abendstunden für ältere Mitbürger schlecht sind. Dies vorausgeschickt, fragt der Ortsbeirat den Magistrat: 1. Welche konkreten Planungen bestehen aktuell für die Gerningstraße und gegebenenfalls wann werden diese umgesetzt? 2. Ist der Magistrat bereit, die Umrüstung der Gerningstraße aus wirtschaftlichen Gründen an den Schluss des Umrüstprojektes zu verschieben? 3. Zieht der Magistrat in Erwägung, statt der Gerningstraße zunächst die Umrüstung der Straße Kreuzerhohl in Niederursel in Angriff zu nehmen? 4. Welche konkreten Maßnahmen sind wann für die Straßen An der Sandelmühle und Zeilweg geplant? Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 13.01.2017, B 16 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 8 am 18.05.2017, TO I, TOP 25 Beschluss: Auskunftsersuchen V 459 2017 Die Vorlage OF 163/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, CDU, GRÜNE, FDP, BFF, REP und FREIE WÄHLER gegen 1 LINKE. (= Ablehnung) bei einer Enthaltung LINKE.
Partei: CDU
Weiter lesenSanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station und der Kreuzung Dillenburger Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 04.04.2017, OF 145/8 Betreff: Sanierung der Heddernheimer Landstraße zwischen U-Bahn-Station und der Kreuzung Dillenburger Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Die Heddernheimer Landstraße zwischen der gleichnamigen U-Bahn-Station und der Kreuzung mit der Dillenburger Straße, insbesondere im Bereich entlang des MHKW Heddernheim, zu sanieren. Hierbei soll auch die überdurchschnittliche Nutzung durch LKW Berücksichtigung finden. Aufgrund des insgesamt schlechten Allgemeinzustandes des betreffenden Straßenabschnitts dient diese Maßnahme die Verkehrssicherheit wieder zu erhöhen. Begründung: Die Heddernheimer Landstraße befindet sich im genannten Bereich weitläufig in einem sehr schlechten Zustand. Insbesondere im Rahmen der zwischen April 2013 und Frühjahr 2014 erfolgten Tiefgaragen-Sanierung und der Erneuerung der Einfriedung des Geländes des MHKWs erfuhr sie eine noch intensivere Abnutzung durch die eingesetzten Baufahrzeuge. Inzwischen besteht sie in einigen Abschnitten fast ausschließlich aus Flicken. Eine Sanierung der Straße wird - auch im Hinblick auf die überdurchschnittliche Nutzung durch LKW -für dringend erforderlich erachtet. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage OF 145/8 wird abgelehnt. Abstimmung: SPD, GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU, FDP, BFF und REP (= Annahme)
Partei: CDU
Weiter lesenMehr Parkraum für Autos prüfen
S A C H S T A N D : Antrag vom 28.03.2017, OF 152/8 Betreff: Mehr Parkraum für Autos prüfen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob der Parkraum für Autos bei der U- Bahn-Station Heddernheim generell ausgeweitet werden kann. Hierzu wäre eine offizielle Kennzeichnung von legalen Parkflächen hilfreich. Begründung: Geparkt wird im genannten Gebiet inzwischen auf jedem freien Fleck, ob erlaubt oder nicht spielt keine Rolle mehr. Durch eine Umgestaltung des Anwohnerparkplatzes vor der Dillenburger Straße 1 und 1a könnten einige Autos mehr untergebracht werden. Das Parken könnte im rechten Winkel zur Straße gekennzeichnet werden. Derzeit sind die Parkplätze schräg zur Straße. Zwischen den Teilflächen könnten Bordsteine entfernt werden und eine zusammenhängende Fläche bis an die Einfahrt zum Kindergarten gestaltet werden. Dadurch entstünden mehrere Parkplatzflächen. Entsprechende Markierungen auf dem Boden wären hilfreich. Die Parkflächen hier sind inzwischen an normalen Arbeitstagen nicht mehr ausreichend. Illegales Parken entsteht dadurch, dass nicht ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Zum einen stehen der Kindertagesstätte nicht genügend Parkplätze für Ihre Angestellten zur Verfügung, ebenso auch den Anwohnern nicht mehr. Der Park-and-Ride-Verkehr der U-Bahn belastet den Parkraum so sehr, dass an normalen Werktagen keine Parkplätze mehr zu finden sind. Im Sommer, wenn das Freibad Eschersheim geöffnet ist, bricht der Verkehr vollständig zusammen. Hierzu gab es bereits zahlreiche Anträge des Ortsbeirats. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 8 am 20.04.2017, TO I, TOP 31 Beschluss: Die Vorlage OF 152/8 wird abgelehnt. Abstimmung: 1 SPD, 3 CDU, GRÜNE, LINKE., gegen 3 SPD, BFF, REP, FREIE WÄHLER (= Annahme) bei Enthaltung 1 CDU und FDP
Partei: BFF
Weiter lesenWohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1330 entstanden aus Vorlage: OF 121/8 vom 07.03.2017 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Vorgang: OA 415/13 OBR 8; ST 64/14; M 141/16; Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2016, § 711 Der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße/Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2016, § 711, außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urselbach möglich ist; 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern; 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße An der Sandelmühle zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße/An der Sandelmühle/Hessestraße/Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung, einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des Bebauungsplans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa Am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich geparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen würden. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A 661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates unverzichtbar. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 29.08.2013, OA 415 Stellungnahme des Magistrats vom 17.01.2014, ST 64 Vortrag des Magistrats vom 11.07.2016, M 141 Stellungnahme des Magistrats vom 19.06.2017, ST 1126 Aktenzeichen: 61 00
Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten
S A C H S T A N D : Anregung an den Magistrat vom 09.03.2017, OM 1331 entstanden aus Vorlage: OF 118/8 vom 21.02.2017 Betreff: Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie in dem oben angegebenen Gebiet durch geeignete Maßnahmen dafür gesorgt werden kann, dass das Parkverbot von Fahrzeughaltern eingehalten wird. Begründung: In dem genannten Gebiet herrscht von Beginn an ein Parkverbot, welches durch die Zeichen "Verkehrsberuhigte Zone" (Spielstraße) angeordnet ist. Deshalb haben alle Haus- und Wohnungsbesitzer Parkplätze für die jeweiligen Liegenschaften bereits bei der Bebauung des Gebietes erwerben müssen. Da sich zunehmend Fahrzeughalter auf die Haltebuchten stellen, die eigentlich für Wendemanöver der Anlieferungsbetriebe und Dienstleister gedacht sind, kommt es vermehrt zu Kollisionen bei Wendemanövern mit Häuserfronten, Garteneinzäunungen oder verbotswidrig parkenden Pkws. Außerdem werden vermehrt Fahrzeughalter beim Parken auf der ausgewiesenen Spielstraße beobachtet. Quelle: google earth Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1061
Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899
S A C H S T A N D : Antrag vom 07.03.2017, OF 121/8 Betreff: Wohngebiet An der Sandelmühle: Verkehrskonzept vor Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 899 Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, vor dem Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan 899 das von der Stadtverordnetenversammlung (§ 711 vom 17.11.2016) geforderte Verkehrskonzept zu erarbeiten und dem Ortsbeirat 8 und der Öffentlichkeit vorzustellen. Das Konzept soll den durch zahlreiche Veränderungen und Baumaßnahmen (Bebauung des Areals Sandelmühle, Neubau des Gerätehauses für die Freiwillige Feuerwehr Heddernheim, Umbau des Bahnübergangs in der Hessestraße) zunehmenden Verkehr im Bereich Hessestraße, Olof-Palme-Straße, An der Sandelmühle, Kupferhammer aufnehmen und berücksichtigen. Das zu erstellende Verkehrskonzept soll Auskunft geben, wie der Verkehr während der jeweiligen Baumaßnahme und nach Abschluss dieser Maßnahmen geregelt werden soll. Der Magistrat wird im Rahmen des Beschlusses § 711 v. 17.11.2016 außerdem gebeten, 1. eine nördliche zweite Zufahrt über die Kaltmühle (Brückenbauwerk) von einem zweiten, externen Gutachter prüfen zu lassen und die Ergebnisse zusammen mit der Auffassung des Magistrates (ST 64 v. 17.01.2014) dem Ortsbeirat vorzustellen. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist hinsichtlich der Baufenster ggf. so zu ändern, dass eine Straße zur geforderten Brücke über den Urseibach möglich ist. 2. zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern. 3. zu prüfen und zu berichten, wie die Auswirkungen der bestehenden Probleme zu Verkehrsspitzenzeiten an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle (Knotenpunkt mit Schienenquerung) bzw. infolge der Lichtsignalanlage vor dem Discount-Supermarkt an der Olof-Palme-Straße 7 auf das auch zukünftig bestehende Gewerbegebiet "An der Sandelmühle" gemildert werden können, wenn auf der Straße "An der Sandelmühle" zusätzlicher Verkehr für 250 Wohneinheiten und eine Kita zu erwarten ist. Begründung: Aktuell zeigen sich bereits bei der bestehenden Bebauung und den örtlichen Nutzungen zu Verkehrsspitzenzeiten erhebliche Probleme an der Kreuzung Olof-Palme-Straße / An der Sandelmühle / Hessestraße / Kupferhammer durch Rückstauungen. Die geplante Wohnbebauung sowie die weiteren Baumaßnahmen werden die verkehrlichen Belastungen dieser Kreuzung einem Knotenpunkt mit Schienenquerung, nochmals erhöhen. Auch in der Begründung des B-Plans heißt es: "Lösungsansätze, die zu einer strukturellen Verbesserung der Erschließung beitragen können, müssen das gesamte Umfeld in Heddernheim betrachten. Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens sind diese Lösungsansätze nicht umzusetzen." Deshalb ist es unbedingt notwendig, vor dem Bebauungsplanverfahren eine Lösung für den bestehenden und zusätzlichen Verkehr zu entwickeln. Die Öffentlichkeit (insbesondere die Anwohner, Nutzer des Verbrauchermarktes, Mitarbeiter des Gewerbebetriebs in der Sandelmühle, Gäste des Hotels, Restaurants und Campingplatzes und die jeweiligen Gewerbetreibenden) sowie der Ortsbeirat 8 sollten vor Beginn der oben aufgeführten Baumaßnahmen wissen, wie der Verkehr während der jeweiligen Bauphasen und nach Fertigstellung des Wohngebietes geregelt werden soll. Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich beparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Durch den expandierenden Wohnungsbau fallen in Frankfurt weitere Gewerbeflächen weg. Das gilt auch für das Gebiet "An der Sandelmühle" mit rund 4,5 Hektar. Bleiben wird das Unternehmen Diehl Aerospace mit rund 400 Mitarbeitern. Für dieses wichtige Unternehmen der Luftfahrzeugausrüstung sollten durch die Entwicklung eines Wohngebietes in unmittelbarer Nachbarschaft wenigstens keine Nachteile entstehen. Eine gründliche Prüfung aller Möglichkeiten, wie die Verkehrserschließung zukünftig für alle Anlieger der Sandelmühle inklusive der dort ansässigen Unternehmen zufriedenstellend gewährleistet werden kann, ist aus Sicht des Ortsbeirates nicht verzichtbar. Antragsteller: SPD CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 23.01.2017, OF 99/8 Antrag vom 23.01.2017, OF 100/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2017 1. Die Vorlage OF 99/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung) 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 100/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Parteien: SPD, CDU
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S A C H S T A N D : Antrag vom 21.02.2017, OF 118/8 Betreff: Parkverbot in der Aßlarer Straße einhalten Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, wie in dem o.a. Gebiet für geeignete Maßnahmen gesorgt werden kann, damit das Parkverbot für Fahrzeughalter eingehalten wird. Begründung: In dem genannten Gebiet herrscht von Beginn an ein Parkverbot, welches durch die Zeichen "Verkehrsberuhigte Zone" (Spielstraße) angeordnet ist. Deshalb haben alle Haus- und Wohnungsbesitzer Parkplätze für die jeweiligen Liegenschaften bereits bei der Bebauung des Gebietes erwerben müssen. Da sich zunehmend Fahrzeughalter auf die Haltbuchten stellen, die eigentlich für Wendmanöver der Anlieferungsbetriebe und Dienstleister gedacht sind, kommt es vermehrt zu Kollisionen bei Wendmanövern mit Häuserfronten, Garteneinzäunungen oder verbotswidrig parkenden PKWs. Außerdem werden vermehrt Fahrzeughalter beim Parken auf der ausgewiesenen Spielstraße beobachtet. Quelle: google earth Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1331 2017 Die Vorlage OF 118/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme
Partei: SPD
Weiter lesenBebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung I - hier: Verbreiterung der Olof-Palme-Straße
S A C H S T A N D : Antrag vom 23.01.2017, OF 99/8 Betreff: Bebauungsplan Nr. 889 An der Sandelmühle - Verbesserung der Verkehrserschließung I - hier: Verbreiterung der Olof-Palme-Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Rahmen des Beschlusses § 711 v. 17.11.2016 zu prüfen und zu berichten, welche Möglichkeiten bestehen, die Olof-Palme-Straße zwischen Marie-Curie-Straße und Lurgiallee zu verbreitern. Begründung: Die erforderlichen zusätzlichen Verkehrskapazitäten zur Erschließung des geplanten Wohngebietes "An der Sandelmühle" müssen nach Ansicht des Ortsbeirates zwingend durch eine zweite Zufahrt in Höhe Kaltmühle hergestellt werden. Die Auffassung, es könne dort ein "autoarmes" Wohngebiet entwickelt werden, steht kaum mit der zu erwartenden Realität in Einklang. Es kann nur darum gehen, den Pkw-Verkehr möglichst flüssig zu führen, damit die Belastungen für die Anwohner etwa am Kupferhammer oder An den Mühlwegen möglichst gering sind. Eine Entlastung des Zufahrtverkehrs könnte zum Beispiel durch eine Verbreiterung der Olof-Palme-Straße in ihrem nördlichen Teilabschnitt ermöglicht werden. Diese Strecke ist schon heute aufgrund der Nähe zur A 661 viel befahren und eine wesentliche und logische Erschließungsstraße für diesen Teil von Heddernheim. Da die Straße viel zu eng ist, auf ihr Tempo 30 gilt und zudem seitlich beparkt wird, kommt es zu erheblichen Fahrverzögerungen, die bei einer entsprechenden Verbreiterung der Straße wegfallen. Die Stadt sollte versuchen, die angrenzenden Grundstücke mit zum Teil überdimensionierten Flächen für Fußgängerwege und Straßenbegleitgrün als Teilflächen zu erwerben und die Straße entsprechend auszubauen. Davon profitieren Anwohner (weniger Lärm durch wieder anfahrende Fahrzeuge), Verkehrsteilnehmer, die zum Ortskern von Heddernheim fahren wollen, und vor allem auch der nach Heddernheim von der A661 einfahrende Wirtschaftsverkehr. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 07.03.2017, OF 121/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 8 am 09.02.2017, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 99/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 10. Sitzung des OBR 8 am 09.03.2017, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1330 2017 1. Die Vorlage OF 99/8 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 121/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. zu Ziffer 1 und 2 der Vorlage: SPD, CDU und BFF gegen GRÜNE und LINKE. (= Ablehnung) zu Ziffer 3 der Vorlage: SPD, CDU, GRÜNE und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung)
Partei: CDU
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