Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg
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Zeilweg — 8 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“ – Prüfung von Alternativen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Aufstellen einer Ersatzbank auf dem Fußweg zwischen Zeilweg und HundertwasserKita17.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Wartehallen im Ortsbezirk 8 kurzfristig beschatten11.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Zeilweg per E-MailBegründung
Straße - Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Zeilweg - Aßlarer Straße zu verhindern durch stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung zusätzlicher Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, Aufstellen eines Pollers o.Ä. an beiden Seiten der Einmündung. Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrer*innen beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüber liegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter Anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken.
Inhalt
Antrag vom 04.02.2019, OF 408/8
Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Zeilweg - Aßlarer Straße zu verhindern durch stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt, Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung zusätzlicher Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung, Aufstellen eines Pollers o.Ä. an beiden Seiten der Einmündung.
Begründung: Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrer*innen beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüber liegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter Anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. Februar 2019Sie sind hierOFOF 408/8Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - ZeilwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Februar 2019OMOM 4331Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - ZeilwegDirektanregung
- 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2038Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - ZeilwegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF