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Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg

Vorlagentyp: OM
39 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Begründung

Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüberliegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 01.11.2019, ST 2038 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 8 am 15.08.2019, TO I, TOP 8 Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 34. Sitzung des OBR 8 am 12.09.2019, TO I, TOP 7 Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 35. Sitzung des OBR 8 am 17.10.2019, TO I, TOP 7 Beschluss:

a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war.

b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 21.02.2019, OM 4331

entstanden aus Vorlage: OF 408/8 vom 04.02.2019

Betreff: Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg

Der Magistrat wird gebeten, die Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Falschparker an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg zu verhindern durch

  1. stärkere Kontrollen durch das Ordnungsamt,
  2. Erneuerung der weißen Markierungen an der Einmündung und eventuell Markierung einer zusätzlichen Sperrfläche auf der Straße an beiden Seiten der Einmündung,
  3. Aufstellen eines Pollers oder Ähnliches an beiden Seiten der Einmündung.

Begründung:

Die Aßlarer Straße mündet am oberen Ende in den Zeilweg. An dieser Einmündung gibt es im Zeilweg auch einen Zebrastreifen. Anwohner bemängeln, dass die Einmündung regelmäßig zugeparkt wird. Das behindert die Sicht für Autofahrerinnen und Autofahrer beim Abbiegen oder Kreuzen des Zeilwegs deutlich. Insbesondere Verkehrsteilnehmende, die mit dem Fahrrad oder zu Fuß unterwegs sind, werden hierdurch besonders gefährdet. Hierzu zählen auch viele Schülerinnen und Schüler aus dem gegenüberliegenden Wohnviertel. Die Ursache liegt unter anderem in einem hohen Parkdruck, da offenbar auch viele Pendler ihr Auto in der Nähe abstellen, um mit der U-Bahn weiterzufahren. Aber auch ein benachbartes Gewerberunternehmen stellt seine zahlreichen Wagen dort ab, wobei gerade die Kastenwagen die Sicht stark einschränken.

Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Februar 2019OFOF 408/8Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - ZeilwegOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Februar 2019Sie sind hier
    OMOM 4331Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - Zeilweg
    Direktanregung
  3. 1. November 2019Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 2038Falschparken unterbinden an der Einmündung Aßlarer Straße - ZeilwegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 33 · 15.08.2019
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 34 · 12.09.2019
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 35 · 17.10.2019
TO I, TOP 7
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 32 1

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