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Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

19.01.2017

Anregung Ortsbeirat

Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße

Details im PARLIS OM_1154_2017
17.03.2017

Stellungnahme des Magistrats

Straßenbeleuchtung in einem Teilstück der Dillenburger Straße

Details im PARLIS ST_607_2017
17.05.2018

Anregung Ortsbeirat

Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße

Details im PARLIS OM_3176_2018
17.09.2018

Stellungnahme des Magistrats

Fehlende Beleuchtung zwischen In der Römerstadt bzw. Am Forum und Hadrianstraße

Details im PARLIS ST_1838_2018
28.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

Details im PARLIS OF_456-8_2019
15.08.2019

Anregung Ortsbeirat

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

Details im PARLIS OM_4912_2019
02.12.2019

Stellungnahme des Magistrats

Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße

Details im PARLIS ST_2188_2019

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 15.08.2019, OM 4912 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 28.05.2019

Betreff: Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße
Vorgang: OM 1154/17 OBR 8; ST 607/17; OM 3176/18 OBR 8; ST 1838/18 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, - ob die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße stadtauswärts ab der Brücke der Titusstraße ab 22:00 Uhr abgeschaltet werden kann; - ob die Beleuchtung der Ab- und Zufahrten zur Rosa-Luxemburg-Straße hinsichtlich der Beleuchtung ab 22:00 Uhr einheitlich gestaltet werden kann; - ob die Aussagen der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, zum Streckenabschnitt der Dillenburger Straße von der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße auch für die Zu- und Abfahrten gelten müssten.

Begründung:

Ab 22:00 Uhr wird etwa ab der U-Bahn-Station "Ginnheimer Wäldchen" bis zur Brücke der Titusstraße die Beleuchtung der Rosa-Luxemburg-Straße abgeschaltet. Ausnahme hiervon ist die Beleuchtung um die U-Bahn-Station "Römerstadt", mit der die angrenzenden Wege erhellt werden. Siehe hierzu die Stellungnahme vom 17.09.2018, ST 1838. Aus Sicht des Ortsbeirates 8 ist nicht nachvollziehbar, warum die Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr unterschiedlich beleuchtet wird. Es stellt sich auch die Frage, warum die Idee der Energieeinsparung, mit der die Abschaltung der Beleuchtung begründet wurde, nicht konsequent verfolgt wird. Der Unterschied der Beleuchtung bei den Zu- und Abfahrten von der Rosa-Luxemburg-Straße könnte auch zu Unfallgefahren führen. Während die "einfachen und übersichtlichen" Zu- und Abfahrten im Bereich Ginnheimer Wäldchen (Gebiet Ortsbeirat 9) beleuchtet sind, die nach 22:00 Uhr selten benutzt werden, ist die Rosa-Luxemburg-Straße in diesem Bereich teilweise unbeleuchtet. Die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße stadteinwärts ist nachts beleuchtet. Dagegen ist die mit Kurven versehene Abfahrt von der Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts) zum Erich-Ollenhauer-Ring zumindest teilweise unbeleuchtet; ebenso die Zufahrt vom Erich-Ollenhauer-Ring zur Rosa-Luxemburg-Straße (stadtauswärts). Dagegen sind die jeweils beiden Zu- und Abfahrten im Bereich der Dillenburger Straße, die hinsichtlich des Verlaufs und der Verkehrsführung einfach sind, wiederum die ganze Nacht beleuchtet. Wenn mit der Begründung der Verkehrssicherheit die Beleuchtung des Straßenabschnitts der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße stadtauswärts ab 22:00 Uhr nur auf 50 Prozent Helligkeit reduziert werden darf und nicht abgeschaltet werden kann (siehe ST 607 vom 17.03.2017), dann müssten aus Sicht des Ortsbeirates 8 die Zu- und Abfahrten aus Gründen der Verkehrssicherheit ebenfalls entsprechend beleuchtet werden. Die nach der Stellungnahme vom 17.03.2017, ST 607, vorgesehene Reduzierung der Beleuchtung der Dillenburger Straße ab der Kreuzung Heddernheimer Landstraße bis zur Rosa-Luxemburg-Straße nach 22:00 Uhr wird nicht vorgenommen (mehrfache Beobachtung des Ortsbeirates). Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8

dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 19.01.2017, OM 1154
Stellungnahme des Magistrats vom 17.03.2017, ST 607 Anregung an den Magistrat vom 17.05.2018, OM 3176 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1838 Stellungnahme des Magistrats vom 02.12.2019, ST 2188 Aktenzeichen: 91 52